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[5.12.04] |
1. | Ehemals römische Städte, die durch Erstarken ihrer civitas (Bürgerschaft), durch einen Bischofssitz (Regensburg, Köln) oder eine Kaiserpfalz (Aachen) aufblühten. |
2. | Klostergründung mit Bischofssitz und Siedlung für freie und/oder abhängige Gefolgschaft der Kirche (Bamberg). |
3. | Anlage von kaiserlichen Pfalzen oder fürstlichen Burgen als Stätten der Rechtsprechung mit Siedlung für Gefolgschaft und für schutzsuchende Handwerker und Händler (Goslar, Paderborn). |
4. | Marktsiedlungen freier Kaufleute und Handwerker; sie entstanden meist aus den Wik-Siedlungen germanisch-slawischen Ursprungs (als älteste Hildesheim) - Wik ist mit vicus (lat. Dorf) verwandt. |
5. | Wachstum freier Meierhöfe (mit Steuereinnehmerei) oder von Dörfern mit Marktrecht (Flecken). |
6. | Gründung aus bestehendem Anlaß: Silberbergbau in Frankenberg (Sachsen) und in Freiberg im sächsischen Erzgebirge Ende des 12. Jahrhunderts [dtv, S. 31] [17.3.00] |
Erfurt
An einer Furt über die Gera gegründet. 741 errichtete Bonifatius das Bistum, das um 752 zugunsten des Erzbistums Mainz aufgehoben wurde. 852, 936 und 1181 fanden wichtige Reichstage statt. [VoL 3, S. 572] Die Stadtumwallung von 1066 gehört zu den frühesten Befestigungen in Deutschland. 1080 wird die Stadt erobert und in Brand gesteckt. Im 11. und 12. Jahrhundert werden nebeneinander königliche und mainzische Münzen geprägt. 1120 ist erstmals von den "Bürgern Erfurts" die Rede. 1141 bis 1255 Herausbildung eines bürgerlich-patrizischen Rates und Kampf des Rates und der Bürgerschaft um die Erringung der kommunalen Autonomie. Seit dem 13. Jahrhundert entwickelt Erfurt sich zu einem der größten Waidmärkte des Reiches. In etwa 300 Dörfern Thüringens wird die Waidpflanze angebaut, aus deren Blättern man ein begehrtes und gewinnbringendes Blaufärbemittel gewinnt und welches mit dem wirtschaftlichen Aufschwung der Stadt eng verbunden ist.
Erfurt ist bereits im 13. Jahrhundert zu einem Bildungszentrum von weit ausstrahlender Bedeutung herangewachsen. Keine andere Stadt in Deutschland hat in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts mehr Studenten. Im Carmen satiricum occulti Erfordensis (s. Mundhenk) von 1281/1284 wird die Zahl von 1000 Erfurter Scholaren angegeben. In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts entwickelt sich das Erfurter studium generale zur bedeutendsten Bildungsanstalt im Römisch-Deutschen Reich. 1279 erreichen die Auseinandersetzungen zwischen städtischen und kirchlichen Gewalten einen Kulminationspunkt. Erzbischöfliche Amtsträger werden mißhandelt und aus der Stadt verjagt. Der Erzbischof antwortet mit dem Bann. Das verhängte Interdikt lastet zweieinhalb Jahre auf der Stadt. 1289/90 hält Rudolf von Habsburg Hof in Erfurt (Peterskloster). Die Stadt wird für zehn Monate zum Mittelpunkt der Reichsverwaltung. Auf dem Erfurter Reichstag stehen die Regelung der Thronfolge im Hinblick auf die Nachfolge seines Sohnes Albrecht und die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Reichsrechte und des Landfriedens in Thüringen auf der Tagesordnung. Zur Wiederherstellung des Landfriedens in Thüringen werden mit Hilfe der Erfurter über 60 Raubritterburgen und ummauerte Höfe gestürmt und zerstört. Mit ca. 18.000 bis 20.000 Einwohnern entwickelt sich die Stadt im 14. und 15. Jahrhundert zu einer Stadt im Range einer mittelalterlichen Großstadt. Sie erreicht damit den Gipfel ihrer wirtschaftlichen, politischen und geistig-kulturellen Entwicklung im Mittelalter. [Dies ein sehr kurzer Ausschnitt aus der überaus umfangreichen Stadtgeschichte unter www.erfurt.de ]
Die Stadt wird überragt vom Dom (15. Jahrhundert) und der dreitürmigen Severikirche (12.-14. Jahrhundert); erhalten sind mehrere mittelalterliche Kirchen, u. a. Peterskirche (12.-14. Jahrhundert), Klosterkirche der Ursulinerinnen (13. Jahrhundert), Barfüßerkirche (14. Jahrhundert) und Predigerkirche (13.-15. Jahrhundert). Der spätgotische Bau der Alten Universität brannte 1945 aus; mit Häusern überbaut ist die Krämerbrücke (14. Jahrhundert); in der Altstadt zahlreiche Häuser aus der Gotik und Renaissance. [VoL 5, S. 572] [3.3.01]
Köln |
Entwickelte sich vor allem im 2. Jahrhundert als Hauptstadt Niedergermaniens rasch zu einem Zentrum des Kunsthandwerks (vor allem Gläser) und Handels. Als Knotenpunkt an der Kreuzung der von Italien nach Norden verlaufenden mit der von Westeuropa in den Osten und den Donauraum führenden Straße und als bedeutender Binnenhafen erfuhr Köln im Mittelalter einen Aufschwung. An der Stelle des rechtsrheinischen Kastells entstand ein fränkischer Königshof, der den Kern der aufstrebenden Siedlung Deutz bildete (1230 Stadtrecht). Während der Stadtherrschaft der Erzbischöfe 953-1288 kam es zu schweren Auseinandersetzungen mit den Bürgern, wobei die Vormachtstellung des Erzbischofs in der Schlacht von Worringen 1288 endgültig beseitigt wurde. Auf Grund enger Handelsbeziehungen mit England wurde Köln noch vor Entstehen der Hanse wichtigstes Mitglied einer Kaufmannsverbindung in London. Das Patriziat wurde 1370/96 durch die Zünfte aus seiner beherrschenden Stellung in der städtischen Selbstverwaltung verdrängt. [VoL 6, S. 427 f.] | Quelle: S. Blankertz, Demudis |
Lübeck
Vorgängersiedlung war Alt-Lübeck an der Mündung der Schwartau in die Trave; entstand im 11. Jahrhundert als Zentrum des wendischen Wagrien bei einer aus dem 10. Jahrhundert stammenden wendischen Ringburg (wendisch Liubice); im 11. und 12. Jahrhundert Ausgangspunkt der Christianisierung der Wenden. Zwischen denen, Deutschen und Dänen umstritten; 1138 zerstört und aufgegeben.
Die 1143 angesiedelte Kaufmannssiedlung wurde nach Zerstörungen 1158/59 durch Heinrich den Löwen neu gegründet und ein Jahr später das Bistum Oldenburg dorthin verlegt. Das der Stadt verliehende Soester Recht (um 1120 aufgezeichnet; vgl. Stadtrecht) wurde umgestaltet und als lübisches Recht an über 100 Städte verliehen. 1188 Erhaltung durch Privileg einer Garantie seiner Rechte und seines Landgebietes. 1226 wurde Lübeck Reichsstadt und blieb im wesentlichen bis 1937 selbstständig. Bündnisse mit norddeutschen Fürsten, See- und Handelssstädten führten zur Gründung der Hanse, deren Führung die Stadt übernahm (seit 1358 Hansetage in Lübeck). Blütezeit in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts [VoL 7, S. 232]
1250 erhält die Stadt Handelsprivileg in Norwegen. (Durch weitere Vorrechte in der Folgezeit kommt Norwegen wirtschaftlich in stärkste Abhängigkeit von der Hanse). [17.3.00]
1341 erhält Lübeck als erste deutsche Stadt das Recht der Goldmünzenprägung (1356 erhalten es auch die Kurfürsten). [Stein, Ss. 540.593] [31.10.04]
Magdeburg
Marktrecht seit 965, Erzbistum seit 968. In der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts besondere Blüte des Handels (Fernhandel mit Getreide, Salz, Kupfer, Silber). Das 1188 erstmals unter Erzbischof Wichmann (seit 1153, † 1192) kodifizierte Magdeburger Recht gewann vor allem im 13. Jahrhundert weiteste Verbreitung (z.B. übernommen 1233 von Kulm, 1261 von Breslau u.a.). Im 13. Jahrhundert begann sich die Stadt von der erzbischöflichen Herrschaft zu lösen (1244 Rat bezeugt, 1294 Schultheißenamt von der Stadt erworben). [VoL 7, S. 302] [17.3.00]
Mainz
Geht auf eine keltische Siedlung zurück. Das um 297 erstmals als "civitas" bezeichnete und befestigte Mainz war Hauptstadt der um 300 neugebildeten Provinz Germania prima. Seit 747/782 war Mainz Erzbistum. Der Erzbischof war zugleich Primas Germaniae, Erzkanzler des Reiches (ständig seit 965) und gehörte seit dem Ende des 12. Jahrhunderts zu den Kurfürsten. Bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts umfaßte die Kirchenprovinz Mainz 14 Bistümer: Konstanz, Eichstätt, Speyer, Straßburg, Worms, Würzburg, Augsburg, Chur, Halberstadt, Hildesheim, Olmütz, Paderborn, Prag und Verden.
1235 erließ Friedrich II. hier den "Mainzer Reichslandfrieden", ein Reichsgesetz, das neben einer Einschränkung des Fehdewesens die Straffung der Reichsgewalt und die Sicherung der ihr verbliebenen Hoheitsrechte zum Ziel hatte; bildete ein Gegengewicht zu den Fürstenprivilegien (wird als erstes Reichsgesetz auch in mittelhochdeutscher Sprache veröffentlicht). [VoL 7, S. 327 f.]
Sein Pfingstfest 1235 mit seinen Turnieren und der Prachtentfaltung des sizilianischen Hofes gilt als einer der Höhepunkte des Mittelalters. [Stein] (Das kann ich mir schon vorstellen, das dieser Friedrich wie ein Blitz einschlug und mit all seiner fremden Kultur wie ein Prinz aus dem Morgenland erschien - vielleicht hat hier der Karneval der Stadt seinen Ursprung. [et]) [17.3.00]
München
1157/58 entschließt sich Herzog Heinrich der Löwe (um 1129-95) von Bayern und Sachsen, die Zollbrücke, die in Oberföhring auf dem Gebiet des Bischofs von Freising über die Isar führt, niederzureißen und einige Kilometer flußaufwärts bei der Siedlung "Munichen" ("bei den Mönchen") auf eigenem Gebiet wieder aufzubauen und den Zoll selbst zu kassieren. Der Bischof Otto von Freising (nach 1111-58) ist aber der Onkel Kaiser Friedrich I. Barbarossa; also muß ein kaiserlicher Schiedsspruch her. Heinrich der Löwe darf die Zollbrücke behalten, München (als Salzniederlage) wird Markt mit eigener Münzschmiede, Zöllen und Stadtmauer (1214/17 Stadt, 1294 erstes Stadtrecht), aber die Stadt muß dafür ein Drittel der Einnahmen nach Freising abgeben (gilt bis 1803). [E2J, S. 71] [17.3.00]
Nürnberg
Die 1050 erstmals genannte Stadt ("Felsberg") wurde durch Kaiser Heinrich III. als Mittelpunkt eines Reichsgutbezirks gegründet; Nürnberg war vor 1062 Sitz einer Reichsmünzstätte und vor 1112 Zollstätte, besaß 1173/74 einen Schultheißen, seit 1200 Stadtrecht. Seit dem 13. Jahrhundert Mittelpunkt der Reichsgutverwaltung; 1219 Großer Freiheitsbrief, in den 1250er Jahren Anfänge eines städtischen Rats, seit König Rudolf I. Aufstieg zur Reichsstadt aufgrund der Option des Patrizischen Rats für Karl IV. Trotz des Handwerkeraufstands 1348/49 (s. Zünfte) verpflichtete der Kaiser 1356 (Goldene Bulle) jeden Römischen König, den 1. Reichstag in Nürnberg abzuhalten. [VoL 8, S. 373] [17.3.00]
Regensburg
Vermutlich schon zur Römerzeit Bischofssitz. Seit 788 Königspfalz; von der Mitte des 9. Jahrhunderts bis Anfang des 10. Jahrhunderts bevorzugte Königsresidenz im Ostfränkischen Reich, dann wieder Residenz der bayrischen Stammesherzöge. 1245 Reichsstadt; trat 1256 dem Rheinischen und 1381 dem Schwäbischen Städtebund bei. Bedeutender Warenumschlagsplatz. [VoL 9, S. 501] [17.3.00]
Straßburg
Das römische Argentorate entstand um 16 nach als Legionslager, aus dem sich eine bedeutende Handelsstadt entwickelte; seit etwa 370 eine der stärksten Befestigungen Ostgermaniens; dann ein Hauptort der swebischen Triboker; 498 dem Fränkischen Reich einverleibt, trug seit dem Ende des 6. Jahrhunderts den Namen Strateburgum; fiel 843 an Lotharingien, mit diesem 870 an das Ostfränkische Reich (später Hl. Römisches Reich); erstes Stadtrecht um 1150. 1262 konnte sich die Stadt von der Herrschaft der Bischöfe befreien und wurde Reichsstadt. 1332 gewannen die Zünfte ein Mitspracherecht in der Verwaltung der Stadt; ab 1381 Mitglied des Rheinischen Städtebundes; seit dem 14. Jahrhundert Mittelpunkt der Mystik (Meister Eckhart, J. Tauler). [VoL 11, S. 165 f.] [17.3.00]
Seit dem Sieg der städtischen Milizen am 8.3.1262 über das bischöfliche Aufgebot und dem Friedensschluß vom 12.2.1263 verfügte der Rat über das Recht, Statuten zu erlassen und Bündnisse einzugehen ohne die Zustimmung des Bischofs einzuholen. Seine Zusammenstellung war in keiner Weise vom bischöflichen Konsens abhängig. Straßburg wurde eine Freie Stadt (das Bestimmungswort "frei" kam 1358 auf). 1332 bemächtigten sich die Patrizierfamilien der wichtigsten Regierungsämter. 1349 kam es zu einem zweiten politischen Umsturz. Diesmal gewannen die Handwerker, und ihrem Vorsteher, dem Ammeister, wurde nun die Exekutivgewalt übertragen. Die Zünfte stellten die Grundeinheiten der städtischen Organisation, aus ihnen stammte die Hälfte der Ratsmitglieder.
1444 hatte Straßburg 16000 Einwohner. 1439 wurde der damals höchste Turm der abendländischen Christenheit fertiggestellt. Drei Kollegiatkirchen, vier Pfarrkirchen, 18 Klöster. Franziskaner, Dominikaner, Augustiner-Eremiten und Karmeliter, zwei Klarissenklöster, sieben Dominikanerinnenklöster. Im Barfüßerkloster bestand ein Studium generale. [LdM VIII, Sp. 216] [4.7.03]
Patrizier
Die Familien der wohlhabenden Kaufleute, die Besitzer großer Grundstücke in der Stadt und die Nachkommen der Dienstmannen des früheren Stadtherrn verschmolzen durch Heiraten untereinander im Laufe der Zeit zu der obersten Schicht der Stadtbevölkerung, zu den Geschlechtern oder Patriziern. Sie schlossen sich zu Gilden zusammen. Zugelassen wurde nur, wer durch Zeugen nachweisen konnte, daß bereits sein Vater kein Handwerker mehr war. In manchen Städten mußten die in einen Kaufmannskreis neu Eintretenden versichern, daß sie ihr Vermögen nicht durch handwerkliche Arbeit erworben hatten. Das Vorbild waren die Ritter. Wie die adeligen Damen schritten die reichen Bürgerfrauen mit langer Schleppe auf der Gasse und beim Kirchgang einher. Wie die ritterlichen Herren veranstalteten die Kaufleute in manchen Städten Turniere. In ihren Trinkstuben ging es zu wie in dem Rittersaal einer Burg.
Sie bildeten den Rat der Stadt und brachten nach und nach die Marktverwaltung, Marktpolizei, Zoll und Hochgericht und das Gericht über Leben und Tod an sich. Um sich gegen die unliebsame Konkurrenz der Handwerker zu schützen, setzten sie hohe Marktgebühren an oder ließen sie von der Marktpolizei vertreiben. Außerdem wurden sie schon in der Werkstatt scharf beobachtet, die Preise wurden ihnen vorgeschrieben und sie mußten Steuern zahlen. [B2, S. 65] [17.3.00]
Rathaus
Im römischen Reich länglich-rechteckige Saalbauten mit ansteigenden Rängen. Im mittelalterlichen Deutschland entstanden fast ausschließlich Saalbauten; das älteste erhaltene ist das von Gelnhausen (um 1190). [VoL 9, S. 445] Rathäuser wurden fast ausschließlich aus Backsteinen errichtet um den repräsentativen Charakter des Gebäudes zu unterstützen. Es konnte auch bei Neugründungen von Städten vorkommen, daß das Rathaus am Anfang das einzige Gebäude war. [17.3.00]
Reichsstädte
Im Mittelalter reichsunmittelbare, königliche Städte, auf Reichs- oder Hausgut der Herrscher oder auch auf kirchlichem Grund vom König errichtet und ihm zu Diensten und Abgaben verpflichtet. Von diesen Reichsstädten sind zu unterscheiden die Reichsvogteistädte, in denen der König nur die Vogtei besaß, die Stadtherrschaft aber von der Kirche ausgeübt wurde, auf deren Grund die Stadt errichtet worden war, sowie die Freistädte (Augsburg, Basel, Köln, Worms u.a., die im Verlauf des 13. und 14. Jahrhunderts, häufig in erbitterten Kämpfen mit ihren königlichen, bischöflichen oder adeligen Stadtherren, die Unabhängigkeit von diesen erlangten); freie und Reichsstädte wurden später vielfach unter der Bezeichnung "freie Reichsstädte" zusammengefaßt. [VoL 9, S. 517] [17.3.00]
Städtebünde
Im Mittelalter Zusammenschlüsse von Städten zum Schutz ihrer Rechte; in Deutschland ab dem 13. Jahrhundert zur Sicherung des Landfriedens gebildet, vor allem aber gegen fürstliche Territorialpolitik und Beeinträchtigung städtischer Rechte durch den König gerichtet.
Die bedeutendsten Bünde waren der Rheinische Städtebund (gegründet 1254 im Interregnum), der trotz des Verbots durch die Goldene Bulle 1376 von 14 Städten gegründete Schwäbische Städtebund, der sich mit dem 1381 neugegründeten Rheinischen Bund zum Süddeutschen Städtebund zusammenschloß, die 1385 die eidgenössischen Städte mit aufnahmen und die Hanse in Deutschland sowie der Lombardenbund in Oberitalien unter der Führung Mailands ab 1226. [VoL 11, S. 54; dtv, S. 33] [17.3.00]
Der Rheinische (Städte-) Bund war ein 1254 von Mainz und Worms gegründeter Städtebund, zu dem sich mehr als 70 Städte zwischen Aachen, Lübeck, Regensburg und Zürich zusammenschlossen, um in kaiserloser Zeit den Landfrieden zu wahren und städtische Belange besonders gegen die Zollwillkür der Landesherren zu verfechten. Ihm schlossen sich zahlreiche weltliche und geistliche Fürsten an. Er wurde von König Wilhelm von Holland anerkannt, nach dessen Tod durch die zwiespältige Königswahl von 1257 gesprengt. Ein neuer Rheinischer Bund schloß sich 1381 gegen die Ritterbünde zusammen; er wurde 1388 bei Worms geschlagen. [BE, 15, S. 743] [4.7.03]
Stadtrechte
Die innerhalb einer Stadt (innerhalb der Mauern oder der Bannmeile) geltenden Rechtsnormen. Die vom Mittelalter z.T. bis ins 19. Jahrhundert geltenden Stadtrechte umfaßten Gewohnheits-, Kaufmanns-, Markt- und Stapelrecht (Selbstverwaltung, niedere Gerichtsbarkeit, Verteidigung) sowie die vom Stadtherrn verliehenen Privilegien. Durch die Bewidmung von Gründungsstädten mit dem Recht älterer Städte vor allem im Rahmen der deutschen Ostsiedlung entstanden sog. Stadtrechtsfamilien. Die bedeutendsten Stadtrechte waren das Lübische Recht für die Städte des Ostseeraums und das Magdeburger Recht mit mehreren hundert Städten bis nach Rußland. [VoL 11, S. 55] Im süddeutschen Raum galt das Nürnberger Recht. [17.3.00]