Inhalt (Teil 2)
Vorwort Quellen Einleitung Beispielgrafiken |
1. Abschnitt:
2. Abschnitt: s. 2005 |
1. Kap. / 2. Kap.
1. Kap.: Köln / Straßburg, Trier, Koblenz, Frankfurt, Mainz Worms, Freiburg, Konstanz Html - Edition |
Schlusswort
Exkurs Beilagen Lebenslauf Zur Neuausgabe |
Begriffe | Episkopat | Epitaph | Indulgenz | Panegyrikos |
Zweiter Abschnitt (26-152, hier: 52-132)
Die Klosterniederlassungen der Dominikaner im Deutschen Rheingebiet und im Elsaß während des 13. Jahrhunderts (26-33)
Erstes Kapitel: Die Klosterniederlassungen der ersten Periode bis zum Jahre 1240 (33-132)
§ 1. Die beiden Hauptkonvente: zu Köln und zu Straßburg (52-79)
§ 2. Die mittelrheinischen Konvente zu Trier, zu Koblenz, zu Frankfurt und zu Mainz (80-104)
§ 3. Die oberrheinischen Konvente zu Worms, zu Freiburg und zu Konstanz (105-132)
Erstes Kapitel
Die Klosterniederlassungen der ersten Periode bis zum Jahr 1240.
§ 1. Die beiden Hauptkonvente zu Köln und zu Strassburg.
1. bis zur Übersiedelung in die Stadt 1251
2. bis zur Vertreibung 1287
3. Exil (1287-1290)
4. bis 1303
Wie das Kölner Kloster der Dominikaner am Mittelrhein hatte sich nun auch ihr zweiter Hauptkonvent zu Strassburg, dem wir uns jetzt zuwenden und dessen Entwicklung wir Dank eines ungewöhnlich umfangreichen Urkundenmaterials genauer verfolgen können, eine eigene, wenn auch nicht so bedeutende Machtsphäre geschaffen. Gewiss haben hier ebenfalls die verschiedenen Ordensgenerale, die Provinzialprioren und eine Reihe bedeutender Persönlichkeiten geweilt, und gewiss tagten in seinen Mauern zwei General- und viele Provinzialkapitel, welche die hervorragendsten Ordensmitglieder hier zusammengeführt haben. Trotzdem aber hat dieses Kloster gegenüber dem internationalen Charakter des Kölner Konventes doch mehr eine lokalgeschichtliche Bedeutung behalten. Liegt es einmal vielleicht in Strassburgs geographischer Lage begründet, so sind es andererseits aber auch die dauernden Kompetenzstreitigkeiten der Predigerbrüder mit Geistlichkeit und Bürgerschaft in dieser Stadt, die im 13. Jahrhundert wie keine der anderen für uns in Betracht kommenden Städte von solchen Kämpfen erfüllt gewesen ist. Der Widerstand, den die Dominikaner hier fanden, war eben zu gross, als dass sie sich ruhig entfalten oder gar internationale Beziehungen in der Weise hätten pflegen können, wie sie in Köln geschehen ist. Und doch pulsierte hier in der Strassburger Diözese, wo die Dominikaner bis gegen Ende des Jahrhunderts ja nur diese eine Niederlassung errichtet haben, trotz aller Schwierigkeiten ein reiches Leben, von dem uns so mancher Name, so manche urkundliche Nachricht Kunde gibt. Vor allem aber erblühte in diesem Konvent sogar eine eigene philosophische Schule, die sich entgegen der sonstigen Ordenstradition nicht so unbedingt auf thomistischer Grundlage aufbaute, sondern in der neuplatonischen und augustinischen Ideenwelt ihre Wurzel hatte.
Um nun zu einer klareren Uebersicht zu gelangen, gliedern wir die Geschichte des Strassburger Konventes im Jahrhundert der Gründung in vier Abschnitte, von denen der erste bis zur Uebersiedelung der Predigerbrüder in die Stadt (1251) und der zweite bis zu ihrer Vertreibung (1287) reicht. Der dritte umfasst dann die Zeit des Exils (1287-1290), während der vierte den Rest der noch zu behandelnden Jahre (- 1303) zur Darstellung bringt.
1) Trotzdem die beiden grossen Strassburger Städtechroniken von Fritsche Closener und Jakob Twinger von Königshofen und danach die literarische Ueberlieferung fast allgemein unter Berufung auf die Annales Ellenhards das Jahr 1224 als das Jahr der Ankunft der Dominikaner und den Baubeginn ihrer Niederlassung annehmen (1), müssen wir wohl eher Schomburg beipflichten, der aus einer psychologischen Erwägung neuerdings eine bisher unbeachtet gebliebene Inkongruenz in den Angaben der oben genannten Quelle so erklärt, dass dem Annalisten wahrscheinlicher bei der Jahreszahl 1224 als bei der Nennung des Bischofs Heinrich von Veringen ein Irrtum unterlaufen ist (2). Die beiden Stellen lauten: "A. D. 1224 venerunt fratres Predicatores primo in Argentinam sub domino episcope Heinrico de Veringen ... inchoata est domus fr. pred. in Arg. extra muros sub d. ep. H. de V." (3) Da dieser Bischof aber wie, zwei ungefähr gleichzeitige Quellen berichten, bereits im Jahre 1223 (11. März) gestorben war (4), fällt also das erste Auftreten der Dominikaner in Strassburg schon in den Beginn des Jahres 1223.
Von dieser ersten Niederlassung vor dem Elisabethtor aber, die sie sofort in Angriff genommen und 26 Jahre bewohnt haben, hat sich jedoch keine Spur erhalten. Bemerkenswert im Hinblick auf die spätere Geschichte ist es aber, dass dies "mit der burgere helfe" (Königshofen) geschah, die Haltung den Dominikanern gegenüber in dieser frühesten Zeit also durchaus loyal gewesen sein muss. Bis zur Vollendung ihrer Kirche, die dann 1238 fertig und durch den Bischof Berthold von Tack eingeweiht wurde (5), war ihnen für ihren Gottesdienst eine alte in der Nähe liegende Kapelle eingräumt worden (6). Gleichzeitig mit der Erbauung des Klosters scheinen auch die Dominikaner schon früh zu einem Arealbesitz gekommen zu sein, denn bereits 1227 tauschten sie fünf zinsfreie Grundstücke mit dem St. Thomaskapitel für einen an ihr Wohnhaus grenzenden Garten ein (7).
Diese erste Zeit des Strassburger Konventes trägt eine zweifache Signatur: Kreuzzugspredigt der Dominikaner im Elsass und Inkorporation von Frauenklöstern in ihren Orden. Besonders haben die Dominikaner sofort nach ihrer Ankunft eine eifrige Predigttätigkeit in diesen Gebieten begonnen. Da war es vor allem Fr. Johannes de Argentina, dessen Identität mit Joh. von Wildeshausen, wie bereits an anderer Stelle bemerkt, sehr wahrscheinlich ist (8), der 1227 im elsässischen Gebiet für den Kreuzzug Friedrich II gepredigt (9), darüber hinaus aber "viele andere deutsche Gaue durcheilend eine unendliche Schar Reicher und Armer durch die Macht seiner Worte zur Fahrt über das Meer entzündet hatte." (10) Daneben sind hier die beiden Strassburger Prioren Walter und Volcnand (auch Volland, Volnand) zu nennen (11), die nach den verschiedenen Quellenberichten einen mächtigen Einfluss auf ihre Umgebung ausgeübt haben müssen, nicht so sehr vielleicht durch das gesprochene Wort wie durch ihre Persönlichkeit an sich, obwohl auch von Walter erzählt wird, dass er durch das ganze Elasass und den Breisgau gepredigt, terminiert und viele Leute bekehrt hat (12). Doch ist es wohl unmöglich, ihr Bild historisch zu fassen. Zu sehr vermengen die verschiedenen Berichte Wahres und Falsches durcheinander, und zu stark tritt hier das Legendäre in den Vordergrund. So soll Bruder Walter einige wunderbare Heilungen gewirkt und beim Gebet frei geschwebt haben, während Thomas von Chantimpré [vgl. Exkurs S. 162] von Bruder Volland, der sich die Brust immer mit dem Kreuz bezeichnete, bezeugt hat und versicherte, es mit eigenen Augen gesehen zu haben, dass einige Jahre nach dessen Tode das Brustbein die Form des Kreuzes zeigte (13).
Auf die Wirksamkeit der Strassburger Dominikaner als Prediger und Eiferer für die Kirche deuten aber noch eine Reihe päpstlicher Erlasse. So beauftragte Gregor IX am 2. Dezember 1232 diese, durch Wanderprediger, denen er Vollmacht erteilte, gegen die Ketzerei in Deutschland zu wirken (14). Weiter trug derselbe Papst am 17. Oktober 1234 dem eben erwähnten Heinrich Volcnand auf, mit dem Bischof zusammen Bruno von Offenburg, der seine Irrtümer abgeschworen hatte, gegen seine Bedränger zu schützen (15). Besonderes Lob aber spendete ihnen Papst Innozenz IV in einem Schreiben vom 9. Dezember 1246 an alle Dominikaner Deutschlands, in dem er mitteilte, dass er durch einen Brief des Bischofs von Strassburg unterrichtet worden sei, mit welchem Eifer namentlich die dortigen Predigerbrüder für die Kirche arbeiteten, wofür er ihnen auch seine Gnade und seinen Segen verhiessen hat (16). Welches Ansehen damals aber schon der Strassburger Konvent besass, zeigt uns ausserdem die Angelegenheit des St. Stephanklosters, das sittlich tief gesunken war. Auch hier bestimmte 1232 (April 2) Gregor IX unter anderem wiederum den Prior der Prediger, gegen das ausschweifende Leben der Nonnen dieses Klosters einzuschreiten (17), und späterhin (1237 Dez. 19.), da bisher eine Reform nicht zu erreichen gewesen war, trug er dem Bischof von Strassburg und den Aebten von Paris und Tennenbach auf, zu erwägen und zu entscheiden, ob das St. Stephanskloster nicht an die Dominikaner abgetreten und seine Einkünfte an die fünf neugegründeten Frauenklöster dieses Ordens verteilt werden könnten (18). Zu dieser Einverleibung ist es aber nicht gekommen.
Neben dieser eifrigen Missionstätigkeit der Dominikaner ist nun als zweites wichtiges Moment aus der Frühzeit des Strassburger Konventes die Entwicklung der Eingliederung von Frauenklöstern in den Ordensverband hervorzuheben, die hier, wie bereits gesagt wurde, ihren Ausgang genommen und durch den Prior Walter begünstigt auch in der Strassburger Diözese in den vierziger Jahren ihren Höhepunkt erreicht hat (19). Für die Einzelheiten sei aber auf das zweite Kapitel des ersten Abschnittes verwiesen, wo bereits diese Inkorporationen und die daraus sich ergebene cura monalium in einen allgemeinen Zusammenhang gestellt und gewürdigt worden ist. Nur ist es vielleicht nicht unwichtig zu betonen, dass trotz dieser grossen besonders den Strassburger Dominikanern aufgebürdete Last, gerade dieser Konvent doch eine Reihe von Gründungen vorgenommen und gegen Ende des Jahrhunderts eine Schar neuer Klöster um sich gesammelt hat, dass somit trotz der cura monalium mit der Uebersiedlung der Predigerbrüder in die Stadt ein erneuter geistiger und wirtschaftlicher Aufschwung erfolgt ist. So lässt sich auch an diesem Einzelfall noch einmal die Unrichtigkeit der Anschauung klar erweisen, die immer nur in der cura monalium das grosse Hindernis für eine gedeihliche Fortentwicklung des Ordens hat sehen wollen.
2) Um noch einen grösseren Wirkungskreis zu gewinnen, musste es nun vor allem das Bestreben der Dominikaner in der Folgezeit sein, in der Stadt selbst festen Fuss zu fassen. Daher kauften die auch bereits am 4. April 1248 von dem bischöflichen Marschall Walther den St. Bartholomäushof für 80 Mark Silber, um daselbst einen neuen Klosterbau zu errichten (20), dessen Besitz am 13. August auch durch Papst Innocenz IV und am 11. Oktober zum Kardinallegaten Hugo de St. Cher bestätigt worden ist (21). Doch sollte diese Uebersiedlung den Predigerbrüdern noch erhebliche Schwierigkeiten bereiten, da im besonderen der Weltklerus diesen Erwerb der Hofstätte auf alle Fälle zu hintertreiben suchte, und vor der Verhängung der Exkommunikation über die Dominikaner und Aufwiegelung des niederen Volkes zu roher Gewalttat nicht zurückgeschreckt ist. Wie wenig gewogen auch der Rat der Stadt Strassburg den Orden schon damals war, zeigt die von diesem 1249 erlassenen Bestimmung, die eine offenbare Spitze gegen die Predigermönche enthält, dass kein vor der Stadt befindliches Kloster in ihre Mauern hineinverlegt werden dürfe, und dass dies Verbot auch in die Eidesformel des alljährlich neugewählten Rates aufgenommen werden sollte (22).
Damit aber war das Signal zum Angriff, zu den jetzt folgenden Streitigkeiten gegeben, während der Bischof Heinrich von Stahleck anscheinend diesem Kesseltreiben von Klerus und Bürgerschaft gegen die Dominikaner tatenlos zusah. Daher konnten sie trotz des Auftrags des päpstlichen Legaten und Bischofs Petrus von Albano an den Strassburger Oberhirten, sie in den Besitz des von ihnen gekauften St. Bartholomäushofes zu setzen, zunächst auch nicht ihre Ansprüche geltend machen (23). Ohne ersichtlichen Grund verhängten vielmehr der Domdechant, der Küster von Jung-St. Peter und der Pfarrer der St. Andreaskirche über sie wegen des Baus einer hölzernen Kapelle die Exkommunikation (24).
Zur gleichen Zeit wurde aber auch von der anderen Seite gegen die Prediger Sturm gelaufen, doch waren die Feindseligkeiten, die in den Jahren 1250 und 1251 zum offenen Ausbruch kamen, nicht nur durch das rein wirtschaftliche Moment bedingt, sondern trugen auch einen wesentlich politischen Charakter der Kampf des Papsttums gegen die letzten staufischen Kaiser, der auch in Strassburg eine Spaltung hervorgerufen hatte, spielte hier mit hinein, indem sich nämlich die zahlreichen staufischen Parteigänger unter der Ritterschaft und den Bürgern in dieser Stadt jetzt auch gegen die päpstlich gesinnten Dominikaner wandten. Kein Wunder also, dass der von jenen aufgehetzte Pöbel zu Gewalttätigkeiten schritt, einige Dominikaner durchprügelte, einen weiteren ins Wasser stürzte und einen sogar erhängte. Dies hatte endlich auch das Einschreiten des Bischofs Heinrich zur Folge. Da nämlich bei diesen Exzessen auch Weltgeistliche betroffen worden waren, war das geistliche Standesbewusstsein auf das empfindlichste gereizt, und so wurden auf der Synode von 1251 strenge Strafbestimmungen gegen Gewalttätigkeiten von Laien wider Geistliche erlassen, die von Papst Alexander IV 1256 bestätigt wurden. Kurze Zeit darauf jedoch, als sich zwischen Bischof und Rat der Stadt ein Vergleich anbahnte, erhielten der Prior der Dominikaner und der Guardian der Franziskaner den päpstlichen Auftrag, Bischof und Klerus der Strassburger Diözese von ihren Eiden auf diese Kirchenstatuten von 1251 zu lösen (25). Hier anzufügen ist noch, dass durch diese Kämpfe der beginnenden fünfziger Jahre das Dominikanerinnenkloster St. Marx ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurde, wie aus einem Schreiben des Papstes Innocenz IV vom 28. März 1251 hervorgeht, der dem Erzbischof von Mainz und dem dortigen Klerus den Auftrag gab, dieses Kloster gegen Beraubung und Unterdrückung in Schutz zu nehmen (26).
Unmittelbar nach diesen Kämpfen muss aber die Uebersiedlung der Dominikaner, die unter dem Prior Helwicus († 1268) stattfand (27), noch in der ersten Hälfte des Jahres 1251 erfolgt sein, nach den verschiedenen Schreiben des Kardinallegaten Hugo zu urteilen, um den Neubau ihres Klosters zu erleichtern, ihre alte Behausung an der Stadtmauer in geeigneter Weise zu entäussern (28). Zudem beweist auch die Erwähnung des Baues einer hölzernen Kapelle in dem Schreiben des Kardinallegaten vom 7. August, dass die Predigerbrüder bereits zu der Zeit in der Stadt selbst waren (29). Schon einige Wochen vorher, am 4. Juni, hatten sie bereits den Hof "zum Wasen" von Arnold Puer um 40 Mark gekauft (30), und am 2. Juli vom Strassburger Domkapitel ein Grundstück erworben, wozu ihnen der vom Kardinal Hugo de St. Cher beauftragte Dominikanerlektor Alexander Dispenz erteilt hatte (31), und weiterhin tauschten Prior Helwic und Konvent im Jahre 1253 zwei soeben von den Bürgern Ulrich Schotto und Gerhard Schob erworbenen Höfe bei Jung-St. Peter mit dem bischöflichen Stadelhof (32).
Die nächsten Jahre bis 1260 stehen nun ganz unter dem Zeichen des Kloster- und Kirchenbaues der Strassburger Prediger. Nachdem der Friede und das gute Einvernehmen mit dem Bischof Heinrich von Geroldseck wieder hergestellt war, fand bereits am 26. Juni 1254 durch den oben genannten Bischof die Grundsteinlegung statt, und schon am 31. Oktober des folgenden Jahres war die Kirche so weit hergestellt, dass die Dominikaner dort Gottesdienste halten konnten, aber erst mit der Einweihung durch den Metzer Bischof Jakob von Lothringen, da der Bischof von Strassburg Walther von Geroldseck noch Elekt war, erhielt die Bauperiode 1260 ihren Abschluss (33), der sich noch durch das gerade hier stattfindene Generalkapitel wie durch die feierliche Ueberführung Johannes von Wildeshausen in die neue Kirche besonders weihevoll gestaltet haben muss (34). Schon am 5. Januar 1260 hatte Papst Alexander IV allen denen, die die Strassburger Dominikanerkirche an bestimmten Tagen besuchen werden, einen Ablass von 100 Tagen verheissen (35).
Dieses Generalkapitel fiel schon wieder in eine Zeit neuer Beunruhigung der Dominikaner. Bereits 1257 war vom Kölner Erzbischof Konrad von Hochstadten auf Grund einer päpstlichen Mandats (14. Mai 1255) dem Kustos von St. Thomas der Auftrag erteilt, gegen alle Kleriker, Ordensgeistliche und Laien mit Kirchenstrafen einzuschreiten, welche die Strassburger Predigerbrüder an Leib und Gut schädigten (36). Wohl ist das Mandat vom Kustos publiziert worden, aber ohne Erfolg. Denn noch in dem gleichen Jahre hatte der Erzbischof von Köln erneut ein zweites Schreiben an diesen geschickt, alle, die nach der Bekanntmachung seines Verbotes auf der Strassburger Synode die Dominikaner daselbst bedrückt haben, zu exkommunizieren und dies auf Verlangen des Ordens im Münster und in den Parochialkirchen Strassburgs sowie in Schlettstadt zu verkünden (37). Aber auch dieses Schreiben hat nichts genützt. Ein grelles Licht auf die Lage der Dominikaner wirft die Bulle des Papstes Alexander IV an den Strassburger Bischof vom 21. Februar 1258, worin er diesem wie auch dem Klerus seiner Kirche befahl, von der ungerechten Bedrückung der Dominikaner abzustehen und dieselben mit Wohlwollen zu behandeln. Zurückdrängen von der Predigt, Verhinderung der Gläubigen bei ihnen zu beichten, Exkommunikation solcher, die ihren Gottesdienst besuchten, auch wenn sie vorher dem Hochamt in der Pfarrkirche beigewohnt haben, Zurückhalten vom Almosensammeln, das sind die Hauptpunkte ihrer beim Papste eingereichten Klage gewesen (38). Und in den folgenden zwei Jahren in verschiedenen Variationen immer ein ähnliches Bild, wie es die vielen Urkunden des Papstes und eines neuen Vermittlers, des Erzbischofs Wilhelm von Besancon veranschaulichen (39). Im Laufe des Jahres 1260 - vielleicht schon zur Zeit des Generalkapitels - scheinen die Streitigkeiten zu einem gewissen Abschluss gekommen zu sein, jedenfalls hören wir in der nächsten Zeit nichts mehr von derartigen Zwisten und Klagen. Dagegen wurde im Jahre 1265 der Dominikanerprior als Vermittler von der Strassburger Bürgerschaft zum Bischof Walther von Geroldseck mit einem Schreiben gesandt, worin diese den Oberhirten bat, dass auf ihrer Stadt lastende Interdikt aufzuheben, was dann "per Priorem fratrum Praedicatorum" auch geschehen ist (40). Ein deutliches Symptom für den bei der Bürgerschaft eingetretenen Stimmungsumschwung.!
Endlich war es jetzt den Strassburger Dominikanern vergönnt, drei Jahrzehnte fast völliger Ruhe zu geniessen, in denen sie als Prediger, besonders aber auch als Männer der Wissenschaft eine grosse Wirksamkeit entfaltet haben. Es ist dies die Blütezeit des Strassburger Konventes im 13. Jahrhundert, eine Zeit neu angespannter Lebensaktivität. Zwar sind uns keine bestimmte Namen bedeutender Strassburger Prediger mehr überliefert, denn sowohl Bruder Achilles, dessen Kreuzzugspredigt, wie die Kolmarer Annalen zum Jahre 1260 berichten, im elsässischen Gebiet von solcher Wirkung war, dass im nächsten Jahr um die Fastenzeit mehr als 500 Mann nach dem Hl. Lande zogen, als auch Bruder Eberhard, auf dessen Wort hin viele das Kreuz zu einer Fahrt über das Meer nahmen (1276), sind wohl mehr dem Baseler Konvente zuzurechnen (41). Wir können aber mit Sicherheit annehmen, dass die Strassburger Konventualen hier nicht tatenlos zugeschaut haben, sondern auch als Prediger im Elsass, ihrem hohen Ordensideal entsprechend, hervorgetreten sind.
Weit mehr aber als über diese Predigttätigkeit sind wir über das wissenschaftliche Leben der Konventualen unterrichtet, das in zwei bedeutenden Persönlichkeiten dieses Klosters, Ulrich Engelberti und Hugo Ripilin von Strassburg, seinen konkreten Ausdruck gefunden hat. Zunächst ist es aber nicht unwichtig, darauf hinzuweisen, weil es nicht so allgemein bekannt sein dürfte, dass Albert der Grosse zweimal in Strassburg - in der ersten Hälfte der vierziger Jahre und späterhin im Jahre 1268 oder 1269 - hier das Lektorat übernommen hatte (42), sind doch auch die beiden erwähnten Strassburger Philosophen seine Schüler gewesen.
Es kann jetzt nicht unsere Aufgabe sein, hier eine ausführliche Würdigung dieser beiden Männer zu geben. Ein Verweisen auf die Arbeiten von L. Pfleger (43), M. Grabmann (44), Cl. Baeumker (45) mag genügen. Nur soll im Folgenden das historisch Bedeutsame dieser neuen Schule, die Baeumker mit dem Namen "südwestdeutsche Scholastik" bezeichnet hat, in ein paar Sätzen hervorgehoben werden. Denn keineswegs auf Strassburg allein beschränkt - dort lag vielmehr nur ihr Ausgangspunkt - hatte diese philosophische Strömung in den Ländern am Rhein ihre Heimat gefunden. Dieser Schule fehlte "zwar die durchsichtige Klarheit und geschlossene Konsequenz des thomistischen Systems, sie hat aber dafür aus den Unterschwingungen des Gemüts eine hohe Kraft der Phantasie und starke Antriebe empfangen." (46)
Als das Haupt dieser Schule ist wohl Ulrich Engelberti mit seinem unvollendeten Traktat "de summo bono" und einer theologischen Summe anzusehen, "ein Denker von ganz besonderer Prägung und kein blosser Kompendienschreiber" (Baeumker). Wie bereits früher betont, war er neben dem hl. Thomas von Aquin der bedeutendste und treueste Schüler von Albertus Magnus, und seine späteren Briefe als Provinzial an diesen zeugen von der Liebe und der kindlichen Verehrung, mit der er seinem grossen Lehrer allzeit zugetan war (47). Aus der adligen Familie der Zorn stammend ist er zuerst wahrscheinlich in Köln in den Dominikanerorden getreten, wo er bis zur Uebernahme des Lektorats in Strassburg in den fünfziger Jahren unter Albertus studiert hat. Dass er die ihm hier gestellte Doppelaufgabe einer selbständigen wissenschaftlichen Forschung durch schriftstellerische Tätigkeit und einer erfolgreichen Verwaltung des theologischen Lehramtes vollkommen erfüllt hat, zeigt ein grosser Kreis von Schülern, zu denen besonders Hugo Ripilin und wohl auch Johannes von Freiburg zu zählen sind. Im Jahre 1272 erfolgte darauf seine Wahl zum Provinzial und damit der Abschluss seiner Lehrtätigkeit in Strassburg. Die von Finke edierten Briefe (48) geben uns ein anschauliches Bild von dem unermüdlichen Eifer, mit dem er an dem inneren u. äusseren Aufbau der ihm übertragenen Ordensprovinz durch Klostervisitationen und Klostergründungen gearbeitet hat. Auf seine dringende Bitte hin jedoch seines Amtes enthoben, ging er 1277 zum Erwerb des Theologischen Magistergrades nach Paris, wo er aber vor Erreichung seines Zieles gestorben ist (49).
Ihm zur Seite steht nun der Strassburger Dominikaner Hugo Ripilin, der wohl aus diesem Konvent hervorgegangen ist und auch einmal hier Prior war, nachdem er schon zuvor längere Zeit die Leitung des Züricher Klosters in seinen Händen gehabt hatte (50). Von 1300 bis 1303 war er als Provinzial tätig und wurde sofort wieder als vicarius provincialis der neugestalteten Ordensprovinz Teutonia eingesetzt, mit dem Auftrage, für das Zustandekommen eines Provinzialkapitels und die Wahl eines Provinzials zu sorgen (51). Sein Todesjahr ist unbekannt. Er ist vor allem als der Verfasser eines grossen, von dem Breviloquium des hl. Bonaventura stark beeinflussten "Compendium theologicae veritatis" zu nennen. Zwar ist seine Autorenschaft nicht ganz unbestritten, aber im höchsten Masse wahrscheinlich. Daneben wird er aber auch von dem Kolmarer Annalisten, der vor allem auch die endgültige Bestätigung seines Priorates in Strassburg beibringt, als guter Sänger, trefflicher Prediger, Schriftsteller, Schreiber und Buchmaler gepriesen (52).
Vom Strassburger Konvent aus unter der Aegide dieser beiden Männer sollte also diese neue, auf augustinischer Grundlage aufgebaute, stark mit neuplatonischen Elementen durchsetzte philosophische Richtung ihren Ausgangspunkt nehmen, die trotz ihrer ursprünglichen Abhängigkeit von Albert dem Grossen späterhin besonders in dem Dominikaner Meister Dietrich (53) eine eigene selbstständige Entwicklung genommen hat. Wie weit auch Johannes von Freiburg, auf den wir später noch zurückkommen werden, in diesen Kreis gehört, müsste erst eine eingehende Untersuchung seiner Schriften zeigen. Das wichtigste Resultat in diesem Zusammenhang ist aber, dass sich diese neue philosophische Strömung trotz des überragenden Einflusses eines hl. Thomas von Aquin auch im Dominikanerorden in einer immer zunehmenden Divergenz von thomistischer Systematik entfernt hat, bis sie zu Anfang des 14. Jahrhunderts in die Ideenwelt eines Nikolaus von Strassburg und eines Meister Eckhards mündete, der ja ebenfalls zu dieser Stadt in engen Beziehungen stand (54).
3) Parallel mit diesem eben gezeichneten wissenschaftlichen Aufstieg, ging nun der wirtschaftliche Aufschwung des Strassburger Konventes, der sich ähnlich wie das Koblenzer Kloster zu einem ungewöhnlich reichen Besitzkloster entwickelt hat. Obwohl das jetzt zu Behandelnde chronologisch streng genommen zu dem vorigen Abschnitt gehört, ist es doch besser, dies wirtschaftliche Moment, das gerade als ausschlaggebender Faktor die Katastrophe des Jahres 1287 mitverschuldet hat, mit dieser in einen Zusammenhang zu stellen. Der Beginn der Besitzerwerbungen in der ersten Hälfte der fünfziger Jahre ist von uns vorhin schon berührt worden. Die Hauptentwicklung setzte aber erst in den sechziger Jahren ein, nachdem Papst Alexander IV den Strassburger Predigerbrüdern auch ausdrücklich gestattet hatte, von unrechtmässigem Gewinn, der nicht zurückgegeben werden kann, von frommen Vermächtnissen ohne Bestimmung u.s.w. bis zu 300 Mark Silber anzunehmen (55). Von Geldlegaten und anderen kleineren Vermächtnissen, die den Dominikanern zumeist als Seelgerätstiftungen gemacht worden sind, wissen wir jedoch nur wenig (56), umso mehr weist die Liste der Grund- und Häuserschenkungen eine grössere Anzahl auf, die hier im Regest gegeben werden sollen, um die Entwicklung zum Besitz hin noch deutlicher zu veranschaulichen. 1267 (Apr. 5.) schenkte der Kleriker Johannes von Alba den Dominikanern verschiedene Grundstücke und Häuser in Strassburg und 21 ertragreiche (frugiferos) Aecker in Wolwestheim (57); 1269 (Nov. 2.) Adelheidis von Meisterheim und Guta von Offenburg ihr Haus (58); 1271 (Febr. 17.) Frau Bertha, die Witwe des Bürgers Nikolaus die Hofstatt "zuo deme mulboume" (59); 1271 (Nov. 12.) erneuerte die Begine Mechthildis eine den Predigern schon früher gemachte Schenkung eines Hauses in Meisterheim (60) und weiter vermachte 1277 (Okt. 14.) Edelin, die Tochter des Margward von Friesenheim den Dominikanern ihr Haus und Hofstatt (61); 1283 (Apr. 12.) Metza ihre Aecker in Tunzenheim und verschiedenen Ordensbrüdern einige Geldlegate für Anniversarien (62); 1284 (Juni 7.) Heinrich von Oberkirchen und seine Schwester Adelheid zwei steinerne Häuser (63) und endlich 1285 (Okt. 5.) die Beginen Kunigundis und Ima ihr Haus unter Vorbehalt lebenslänglicher Nutzniessung (64). Bei einem Verkauf eines Hauses vom 17. Januar 1286 wurde den Dominikanern ferner im Falle eines Weiterverkaufs das Vorkaufsrecht eingeräumt (65).
Mussten allein diese vielen Schenkungen dem sehr selbstbewussten Rat und der stolzen Bürgerschaft ein Dorn im Auge sein, so war es aber auf der anderen Seite auch der sonstige machtvolle Einfluss der Dominikaner in der Stadt, wie er sich durch Hinzuziehung bei anderen testamentarischen Verfügungen als Zeugen und Schiedsrichter (66), vor allem aber durch die hier besonders ausgedehnte cura monalium offenbarte, die sich keineswegs nur auf die dem Orden inkorporierten Frauenklöster, für deren Angelegenheiten die Dominikaner des öfteren als Prokuratoren oder Zeugen urkundeten (67), erstreckt hatte, sondern auch auf das hier in Strassburg in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts stark sich entwickelnde Beginenwesen. Eine Anzahl von Vergabungen an die Dominikaner rühren ja gerade aus diesen Kreisen her. So erscheinen sie ebenfalls als Zeugen und ein fr. Friedericus von Erstheim als Beichtvater bei der Errichtung des Beginenhauses zum Turm, und weiter forderte der Bischof Konrad von Lichtenstein am 22. Februar 1281 die Strassburger Dominikaner auf, sogleich die geistliche Leitung des Reuerinnenklosters S. Marias Magdalenas zu übernehmen, nachdem er einige Tage zuvor, am 17. Februar, den Ordensgeneral Johannes von Vercelli dazu ermahnt hatte, der auch sofort seine Erlaubnis gegeben haben muss (68). In einer weiteren Urkunde bewilligte derselbe Bischof dann diesen Reuerinnenkonvent die gleichen Rechte und Privilegien wie den sieben Strassburger Dominikanerinnenklöstern (69).
Nachdem wir so die verschiedenen Prämissen aufgestellt haben, die zur Vertreibung der Dominikaner aus der Stadt führen sollten, können wir uns über den Verlauf dieses langwierigsten und bedeutendsten Streites selbst, den der Orden in Deutschland im 13. Jahrhundert zu bestehen gehabt hatte, erheblich kürzer fassen, weil gerade diese Episode aus dem Leben der Strassburger Dominikaner genügsam bekannt und schon oft in der einschlägigen Literatur ausführlich behandelt worden ist (70). Vor allem sind dem Folgenden H. Finkes Ausführungen zu Grunde gelegt.
Bereits im Jahre 1279 war es wieder zu Zwistigkeiten zwischen der Bürgerschaft und den Dominikanern gekommen, an denen sich aber auch der niedere Klerus beteiligt hat. Doch gab Bischof Konrad dem Abte von Schuttern alsbald den Auftrag, die Strassburger Predigerbrüder gegen ungerechte Bedrückung zu schirmen (71), und auch weiterhin traten die Oberhirten von Strassburg und von Köln gegen einige Kleriker auf, die sich den Dominikanern gegenüber sehr feindselig verhalten hatten (72). Aber auch die Frauenklöster schienen damals wiederum mit in diese Zwistigkeiten verwickelt worden zu sein. Jedenfalls gab 1284 der Bischof Heinrich von Regensburg dem Prior und Subprior der Dominikaner den Auftrag, die Strassburger Bürger Rudolf und Heinrich Lenzelin wegen einer Gewalttat gegen das St. Margarethenkloster vom Bannspruch zu lösen, nachdem sie diesem volle Genugtuung gegeben hatten (73). Am besten aber wird diese Stimmung, die schon zu Beginn der achtziger Jahre in Strassburg gegen die Mendikanten herrschte, durch eine Ratsverordnung vom Jahre 1283, die sich vor allem gegen die Erbschleicherei der beiden Orden richtete, gekennzeichnet, wodurch die Ueberlassung von Erbschaften an die beiden Orden beschränkt und ohne Einwilligung der Eltern der Eintritt ins Kloster unter 18 Jahren verboten wurde (74). Während die Minoriten sich dieser Verordnung fügten, versagten dagegen vier Jahre später die Dominikaner dieser in ziemlich herausfordernder Weise ihre Zustimmung, nachdem sie sich zuvor den Anschein gegeben hatten, als wollten sie dem Beispiele der Minoriten folgen (75).
Da jetzt jeder Vergleich auf gütlichen Wege ausgeschlossen schien, kam es im Frühjahr 1287 zu offenem Angriff gegen den Konvent der Dominikaner von seiten der Ratsknechte, die mit wildem Geschrei einen Sturm auf das Kloster eröffneten, denen sich aber auch Strassburger Frauen, die zum Schutze der bedrängten Predigerbrüder herbeigeeilt waren, mit "bengeln und schufeln" entgegenstellten und die sogar einen von den Ratsknechten töteten. Da den Dominikanern auf diese Weise nicht beizukommen war, griff man zu dem Mittel einer Hungerblockade. Man verrammelte alle Ausgänge des Klosters, sodass niemand hinaus noch herein konnte und gedachte damit den Gehorsam und die Willfährigkeit der Mönche zu erzwingen (76). Doch gelang es dem Prior Alrad heimlich zu entweichen und sich zum König Rudolf, zum Bischof Konrad und zum päpstlichen Legaten Johannes von Tuskulum zu begeben, die alle drei auch ihre Hilfe zusagten. Mit aller Schärfe schritten diese sofort ein. Der Legat forderte am 14. Mai unter Androhung des Interdikts die Stadt auf, von den Gewalttätigkeiten gegen die Dominikaner abzusehen und ihnen binnen drei Tage Genugtuung zu geben. Gleichzeitig verbot er den Predigern - das zeigt vielleicht am besten, dass die Machtprobe auf alle Fälle ausgekämpft werden sollte - unter Strafe des Bannes auf die Forderungen einzugehen, und vom Diözesanbischof verlangte er die Verkündigung des Interdiktes bei Weigerung von Rat und Bürgerschaft, diese Genugtuung zu leisten. Zehn Tage später erfolgte ebenfalls eine gleiche Aufforderung des Bischofs Konrad an die Stadt Strassburg. Beide Schreiben blieben aber wirkungslos wie zwei andere des Bischofs von Regensburg an den Dekan und Scholastiker von St. Thomas, worin er diesen einmal beauftragte, für die den Dominikanern zugefügten Unbilden eine Entschädigung zu fordern, weiter aber, falls es zuträfe, dass die Dominikaner in ihrem Kloster gefangen gehalten würden, das Interdikt zu verhängen. Johannes Erlin, der Prokurator der Stadt Strassburg, antwortete am 25. März 1287 auf all dies nur mit einem Appell an den päpstlichen Stuhl und legte gegen das Urteil des Bischofs Verwahrung ein (77).
In diesen Tagen (vom 24. Mai bis 9. Juni) fiel der Auszug der Dominikaner aus Strassburg und damit das Ende der eigentlichen Kampfesphase (78). Durch Hunger und Krankheit gezwungen begaben sie sich nach Hagenau und Schlettstadt in eine dreijährige Verbannung, obwohl sich der päpstliche Legat Johannes von Tuskulum bereits am 9. Juni wieder für sie verwandte, um ihre Rückkehr zu ermöglichen, indem er zugleich beim Bischof auf strenge Beobachtung des Interdiktes drang. Die Antwort war wieder nur eine zweite Appellation an den päpstlichen Stuhl durch den Strassburger Prokurator. Trotz eines erneuten Einschreitens dieses unermüdlichen Legaten am Ende dieses Jahres (1287), wo er am 9. Dezember sogar die deutschen Bischöfe aufforderte, die weltliche Macht gegen die Strassburger zu Hilfe zu rufen, falls diese auf ihren Feindseligkeiten gegen die Dominikaner beharren würden, und zugleich durch ein Handelsverbot, den Handel Strassburgs mit Basel, Freiburg, Kolmar, Schlettstadt, Speyer, Worms, Mainz und mit Köln völlig lahm zu legen suchte, verblieben Rat und Bürgerschaft auf ihrem widersätzlichen Standpunkt, was ihnen besonders noch durch die mangelhafte Beobachtung des Interdikts wesentlich erleichtert wurde. Nicht nur waren es Minoriten (79), Reuerbrüder und Reuerinnen, die sich wenig um das Interdikt kümmerten und Gottesdienst hielten, sondern auch manche der eigenen Ordensbrüder liessen sich nach dieser Richtung hin Uebertretungen zu Schulden kommen (80).
Da diese Lage naturgemäss auf die Dauer zu unhaltbaren Zuständen führen musste, wurden auch von den verschiedensten Seiten Friedensversuche gemacht. So übernahm der Erzbischof Heinrich von Mainz am 13. Februar 1289 auf Bitten des Königs Rudolf (81) die Vermittlerrolle und vertagte zugleich bis auf weiteres die Strafmandate gegen die Bürger von Strassburg, während auf der anderen Seite allerdings der Bischof Reinbot von Eichstätt "der Konservator der Dominikanerprivilegien in Deutschland" seine Strafmandate gegen einzelne Persönlichkeiten erneuerte. Vom Ausgang dieser Verhandlungen des Mainzer Erzbischofs ist aber weiter nichts bekannt. Endlich aber griff Papst Nikolaus IV. ein und beauftragte den Bischof Simon von Worms, diese Angelegenheit zu unterstützen und eventuell die Verhängung des Interdiktes und der Exkommunikation zu bestätigen, wenn die dem Papst gemachten Angaben zutreffen würden. Darauf hin ist dann auch eine Vorladung des Strassburger Rates am 7. Oktober seitens des Wormser Bischofs erfolgt. Aber diese Hoffnung auf einen baldigen Vergleich erfüllte sich ebenso wenig wie die Erwartung, die man auf den Besuch des Ordensgenerals Munio gesetzt hatte, der im Mai 1289 auf dem Wege zum Trierer Generalkapitel wirklich durch das Elsass kam und in Kolmar mit dem König Rudolf zusammentraf, und an den sich vor allem die in sehr bedrängter Lage sich befindenen und jeden geistlichen Trost entbehrenden Strassburger Dominikanerinnen gewandt hatten. Daher gestaltete sich die Lage der vertriebenen Predigerbrüder gegen Ende 1289 immer trauriger, mussten sie doch sogar schon in dem Jahre zuvor (Dez. 28.) zur Tilgung ihrer Schulden Bücher, Paramente und Kelche bis zum Wert von ? 200,- verpfänden (82).
Doch der Kampf hatte nun seinen Höhepunkt überschritten und ging seinem Ende zu. Nachdem noch am 2. Januar 1290 der Bischof Konrad von Strassburg sich veranlasst sah, den Klerus seiner Diözese auf Grund eines Mandates von Papst Alexander IV zu verbieten, Strafsentenzen gegen die Strassburger Dominikaner zu verkünden oder zur Ausführung zu bringen, wurde er bereits am 23. Februar 1290 zum Schiedsrichter von beiden Parteien ernannt und der Papst um Aufhebung der Strafsentenzen geboten. Dies ist auch durch den Bischof Konrad am 24. Juni geschehen. Welche Sehnsucht nach geordneten Verhältnissen aber besonders auch bei den Dominikanern herrschte, zeigt ein Schreiben des Provinzials Hermann von Minden vom 10. März, der seinen Glaubensbrüdern befiehlt, sich vorläufig nicht in die Nähe von Strassburg zu begeben, um den sich anbahnenden Frieden zwischen ihnen und den Bürgern dieser Stadt nicht zu stören (83). Endlich am 11. August 1290 fällte der Bischof Konrad von Strassburg seinen Schiedsspruch dahin, dass die Dominikaner auf die Forderungen der Bürgerschaft nicht eingehen könnten noch dürften. Zwar legte Meister und Rat der Stadt am 17. August noch einmal Verwahrung gegen diesen Schiedsspruch ein (84), aber ihre Widerstandskraft war gebrochen, denn bald darauf kehrten die Dominikaner als moralische Sieger in ihre dem Verfall entgegengehenden und schon vom Unkraut überwucherten Klostergebäude zurück (85).
4) Die Auswirkungen dieses Sieges zeigten sich auch bald, und wenn wir die Zeit bis zum Jahre 1303 überschauen, so steht sie ganz unter dem Zeichen eines neuen wirtschaftlichen Aufschwungs, den das dreijährige Exil zwar unterbrechen, aber nicht hatte aufhalten können. Noch während ihrer Verbannungszeit hatte Gertrudis Kelwina am 17. März 1289 den Dominikanern ihr Haus als Seelgerätstiftung neben verschiedenen kleinen Geldspenden vermacht (86). Und als die Predigerbrüder wieder zurückkamen, erfolgten Güter- und Häuserschenkungen in grosser Zahl neben den vielen üblichen Geldzuwendungen, die aber keineswegs nur dem Kloster an sich gegeben wurden, sondern es fanden sich, was sehr bemerkenswert ist, darunter auch viele kleinere Geldlegate an bestimmte Konventualen, die ihnen in reminium animarum gegeben worden sind (87). Nur eins der Geldlegate war so bedeutend, dass die Bürger doch sehr aufgebracht waren. "Zu Strassburg", so berichten die Kolmarer Annalen zum Jahr 1293, "lebte ein junges Mädchen, das während einer Krankheit dem Konvent der Predigerbrüder 40, einem Kleriker 40, dem Prior 100 und ihrem leiblichen Bruder ebenfalls 100 Mark vermacht hatte" (88).
In folgender Aufzählung der grossen Vermächtnisse, die auch hier zumeist aus Beginenkreisen stammen, sollen aber nur die wichtigsten berücksichtigt werden: 1292 (April 13.) schenkte die Begine Itha von Erstheim den Dominikanern ihre Güter und Einkünfte in verschiedenen Bezirken (89); 1292 (Mai 9.) Ita de Vinstingen all ihre bewegliche Habe (90); 1293 (Juli 5.) vermachten die Strassburger Beginen Metza und Ellina ihnen Haus und Hof, ausserdem Liegenschaften in verschiedenen Dörfern und noch andere Güter unter der Bedingung, nach dem Tode der beiden je fünf Mark an das General- und Provinzialkapitel zu schicken (91); 1294 (Juli 1.) die Beginen Itha von Kraheim, Ellina von Friesenheim, Yma und Gerina von Meisenheim Haus und Hof (92); und 1296 (März 7.)schenkte die Begine Hiltegundis dem Strassburger Konvent Liegenschaften in verschiedenen Orten (93); 1297 (Apr. 27.) Frau Anna, die Witwe des Strassburger Bürgers Petrus ?eise einen "wingert" (94), worauf dann in den Jahren 1300 und 1301 noch einige Hausschenkungen gefolgt sind (95). Als Zeichen eines neuerstehenden Wohlstandes kannes aber auch gelten, dass Prior und Konvent zu Strassburg wieder als Käufer aufgetreten sind. Zwar verkauften sie 1297 (März 10.) ihr Anwesen "an dem holwige" an den Ritter von Fleckenstein für ? 36,-, erwarben es aber späterhin für ? 40,- wieder (96), und am 20. September 1301 für 40 Mark Silber auch Haus und Hof der Begine Katharina, einer Tochter des Petrus Weiss, und anderer Beginen (97).
Gerade diese eben skizzierte wirtschaftliche Entfaltung kann uns den Hinweis liefern, dass die Dominikaner keineswegs die Gunst des Volkes verloren hatten. Vielmehr sind sie nach ihrer Rückkehr als Zeugen urkundend wieder hervorgetreten (98). In diese Zeit der Ausssöhnung ist wohl ebenfalls ein undatiertes Schreiben des Bischofs Konrad von Strassburg (1273-1299) zu setzen, worin der Strassburger Oberhirte den Dominikanern auf ihre Bitten hin die ihnen bisher gewährten Indulgenzen zu vereinigen erlaubte und ihnen selbst noch einen Ablass bewilligt hat (99).
Mitten in die neunziger Jahre fiel auch das Ereignis, das sehr geeignet war den Ruf der Dominikaner in Strassburg wieder ganz herzustellen. Das General- und Provinzialkapitel des Jahres 1296 (100), auf dem die Wahl des Nikolaus Boccasino zum Ordensgeneral, der später als Benedikt XI. den Papstthron besteigen sollte, erfolgte (101), und das nach einer kulturgeschichtlich hoch interessanten Detailschilderung des Ordenschronisten Johannes Meyer einen glänzenden Verlauf genommen haben muss. Die sorgfältigsten Vorbereitungen waren getroffen worden, um die Versammlung möglichst eindrucksvoll zu gestalten. Beträchtliche Summen vom König Adolf von Nassau, vom König Wenzel von Böhmen, vom Dominikaner Erzbischof Diether von Trier waren dem Konvent geschickt worden, und auch der Bischof von Strassburg, verschiedene Religiosen des Ordens, die Dominikanerinnen von Unterlinden, alle trugen sie ihre Schärflein zur Unterstützung bei. So waren dann im Mai des Jahres 1296 mehrere hundert Brüder aus den verschiedensten Ländern herbeigekommen. Nach dem Bericht des Joh. Meyer zogen die Dominikaner am Morgen nach der Wahl in grosser Prozession durch die Strassen der Stadt zum Münster hin, wo der Bischof mit dem Klerus die Mönche erwartete. Der Zug wird ebenfalls sehr genau beschrieben. Die Dominikaner waren in Gruppen zu hundert geteilt, und einer jeden wurde ein Kreuz vorangetragen. Am Schluss aber ging der neugewählte Ordensgeneral, begleitet von zwei Rittern, 600 Edelleuten und 400 festlich gekleideten und mit Blumen bekränzten Mädchen und gefolgt von einer ungezählten Zahl von Gläubigen, die aus dem ganzen Elsass herbeigeströmt waren. Reichliche Mahlzeiten sollen dann die Festlichkeit beendet haben (102).
Damit stehen wir am Schluss unserer Ausführungen über den Strassburger Konvent, und zusammenfassend können wir nur das eine sagen: wenn irgendwo, so hat hier die dominikanische Bewegung klar gezeigt, welche grosse innere Lebenskraft sie im 13. Jahrhundert besessen hat; haben doch die Dominikaner trotz heftigster Kämpfe und Anfeindungen ihre einmal gewonnene Position, abgesehen von der dreijährigen Verbannung, dauernd zu behaupten vermocht und immer wieder von neuem befestigt.
Anmerkungen zu Straßburg (2. Abschnitt 1. Kapitel)
1) Closener in: Städtechroniken: Bd. VIII (1870) S. 131; Königshofen: l.c. Bd. IX (1871) S. 733; MOPH I p. 21; Anal.O.P. I p. 459. Literatur zum Strassburger Konvent: G. Schmidt: Les Dominicains de Strasbourg in: Revue d'Alsace (5 annèe) Colmar 1854 p. 241 ff; dann erweitert und verbessert in: Bulletin ser. II vol. IX (Strasbourg 1876) p. 163 ff.; Rohaul de Fleury: Gallia Dominicana II unter: Strasbourg. - Nicht zugänglich war mir der Aufsatz von Landmann: Aus dem Leben der Strassburger Dominikaner in: Strassburger Diöcesanblatt 1899 S. 216-221.
2) Schomburg: l.c. S. 43 Anm. 14; C. Schmidt im: Bull. l.c. p. 163 Anm. 1, dem diese Unstimmigkeit bereits aufgefallen war, bleibt beim Jahr 1224. Seine Ausführungen sind aber unklar und wenig überzeugend.
3) MGSS XVII p. 101.
4) Ann. Colm.: l.c. XVII p. 189; Annal. Marb. (ed. Bloch 1907) p. 90 (l.c. XVII p. 175) - vgl. Panck IV S. 916; Eubel I p. 106.
5) Königshofen: l.c. S. 742.
6) C. Schmidt im: Bull. IX p. 164.
7) Str. U.B. I S. 166 n. 208.
8) vgl. Abschnitt I Kap. II ( S. 17 bes. Anm. 1)
9) MG Epp. saer. XIII 1 n. 334; Kon. univ. II c. 57 p. 632; MOPH VII p. 9; Malvenda: p. 439 - vgl. L. Pfleger: Beiträge zur Geschichte der Predigt im Elsass (Hist. Jhb Bd. 38 (1917) S. 690.)
10) Chuonradi Schirensis Annales ad an 1225; MGSS XVII p. 632 - vgl. E. Michael VI S. 336 f.
11) vgl. Str. U.B. I S. 175 n. 220 (1230), S. 177 n. 227 (1232), S. 196 n. 251 (1236); l.c. IV S. 151 n. 47 (1254)
12) Steill I S. 519.
13) MOPH I p. 22 f. 300; Bon. univ. II c. 25 p. 85 f.; Joh. Meyer: QF XII p. 26; L. Alberti: p. 186: 188 u. 222; Malvenda: p. 588; Steill II p. 426 - vgl. E. Michael III S. 200 f. auch: W. Preger: Gesch. d. dt. Mystik I S. 141: 268: 283.
14) Str. U. B. I S. 179 ff n. 230.
15) l.c. IV S. 51 n. 47. - Da wir auf die Frage der Inquisition noch später (bei Worms) zu sprechen kommen, erübrigt sich hier ein näheres Eingehen. Nur müssen wir an dieser Stelle die recht phantasievollen, der Wahrheit aber nicht entsprechenden Ausführungen von C. Schmidt (Bull. IX p. 164 f) zurückweisen, der als einziges Motiv der Inquisition nur schnöde Habgier nach dem Nachlass des Verurteilten kennt. Gewiss ist die Tätigkeit des Dominikaners Konrad Dorso (vgl. S. 108), der auch im Elsass geweilt hatte und in der Strassburger Diözese durch den Ritter Joh. v. Mülsheim erschlagen worden ist - im übrigen nach den Quellenberichten nach zu urteilen (wie Konrad v. Marburg) eine durch u. durch pathologische Erscheinung - auch streng zu verurteilen. Es hiesse aber das Kind mit dem Bade ausschütten, wenn man ihn als Typus eines Dominikanerinquisitors hinstellen wollte, wie Sch. es tut. Auch seine Annahme, dass die Verbrennung des Guldin 1229 oder 30 (MGSS XVII p. 189?) auf die Dominikaner zurückgeht, ist keineswegs sicher, die Quelle entbehrt jedenfalls jeder genauen Angabe.
16) Str. U.B. I S. 232 n. 306.
17) l.c. I S. 177 n. 227.
18) Str. U.B. IV S. 53 n. 51.
19) Es sei hier in der Folge eine kurze Zusammenstellung derjenigen Urkunden aus diesem Zeitraum gegeben, die sich auf die Inkorporation beziehen oder wo die Dominikaner als Zeugen für diese Klöster fungieren: Str. U.B. I S. 173 n. 197 (1225), S. 173 n. 220, S. 213 n. 278 (1242), S. 241 n. 322 (1248); l.c. IV S. 52 n. 50 (1237), S. 79 n. 125 (1247), S. 76 n. 114 (1247), S. 84 n. 138 (1248); A. Hessel: Elsäss. Urkunden des 13. Jahrhunderts (Strassburg 1915) S. 13 n. 11.
20) Str. U.B. I S. 240 n. 231. - Schon 1247 (März 28) hatte der Strassburger Marschall den dortigen Dominikanern eine Hofstätte gegeben: Zu? Vincken wilre, do nuo lin wiher ist mit den höffelin, die umb denselben wihler ligent. (Str. U.B. I S. 241 Anm. 1.)
21) Str. U.B. I S. 242 n. 324 u. Hessel: Urk. S. 15 n. 13.
22) "Man ensol auch niemere gestatten, daz dehein closter die noch da usze sint, iemer her in die stat komme noch hinne gebuwe, und wol man daz alle jar dem nuwen rate in den eyt geben, daz (in) wi daz und die andern reht, die an disem briefe geschrieben hânt utet habent uf den eyt" bei W. Strobel: Geschichte des Elsasses I (1841) S. 556 n. 20 - vgl. Wiesehoff S. 47.
23) Str. U.B. I S. 253 n. 339 (6. Sept. 1250).
24) l.c. S. 269 n. 354.
25) l.c. I S. 301 n. 401 und 305 n. 405 - vgl. M. Sdraleck: Die Strassburger Diözesansynoden (Strassb. theol. Studien Bd. 2, 1897) S. 13-18; v. Borries: Geschichte der Stadt Strassburg (1909) S. 63; W. Kothe: Kirchl. Zustände Strassburgs im 14. Jahrhundert (1903) S. 94 f.
26) Str. U.B. I S. 263 n. 347.
27) OF XII p. 37.
28) Str. U.B. I S. 267 n. 351 u. 352.
29) l.c. I S. 269 n. 354. - Damit übereinstimmend Ellenhardi Annales ad an 1251: "Intraverunt Predicatores ad locum, ubi nunc sunt sub domino Heinrico de Stalekken" (MGSS XVII p. 102).
30) l.c. I S. 276 n. 363.
31) Hessel: Urk. S. 21 n. 16.
32) Str. U.B. I S. 281 n. 370.
33) Ueber den noch erhaltenen Grundstein vgl. A. Straub: La première pierre de l'ancienne église des Dominicains in: Bull. IX (1876) p. 81-93 und über die Kirche Fries: l.c. IX p. 128-132; Salomon: l.c. IX p. 225-250; Strassburg und seine Bauten S. 225 ff.
34) MOPH VII p. 11 - vgl. Mortier I p. 410.
35) Str. U.B. I S. 340 n. 450.
36) l.c. I S. 313 n. 416.
37) l.c. I S. 314 n. 417. - Auf eine interessante Fälschung macht Hessel: l.c. S. 27 ff. n. 24 aufmerksam. Es handelt sich um ein angebliches Schreiben vom 30. August 1257 vom Papst Alexander IV an den Strassburger Bischof mit dem Auftrag, die dortigen Dominikaner vor allen Uebergriffen in die Rechte der Weltgeistlichkeit abzubringen. Diese Urkunde besagt also das Gegenteil der oben zitierten Bulle. Es liegt hier also der seltene Fall vor, wie Hessel im Einzelnen überzeugend nachgewiesen hat, dass eine Urkunde, für deren Echtheit die Güte der Ueberlieferung spricht, und die dem Diplomatiker keinen rechten Angriffspunkt bietet, doch aus historischen Gründen als Fälschung gebrandmarkt werden muss.
38) Str. U.B. I S. 316 n. 420 - vgl. Sdralek: l.c. S. 20 f.
39) l.c. I S. 222 ff. n. 441 n. 442, S. 337 ff. n. 445 u. 447, S. 341 ff. n. 451 n. 452.
40) l.c. I S. 454 n. 600.
41) MGSS XVII p. 193 u. 200 - vgl. L. Pfleger im Hist. Jhb. 38 S. 690.
42) Das frühe Lektorat Alberts geht auf die Angabe Heinrichs von Herford (l.c. p. 201) zurück - vgl. P. Albert im Fr. D.A. NF 3 (1902) S. 286; Pelster: l.c. S. 64. - dass Albert 1268 Lektor im Strassburger Konvent gewesen ist, hatte bereits Endres (Hist. pol. Blätter Bd. 152 (1913) S. 754) wahrscheinlich gemacht, da sämtliche Urkunden von Sommer 1268 bis Herbst 1269 auf den Oberrhein nach Strassburg weisen. (vgl. Anal. Boll. XX S. 300-302). Neustens hat Pelster diese Ansicht noch durch handschriftlichen Fund bestätigt. In einer unveröffentlichen lateinischen Chronik Johannes Meyer (cod. 939 des Münchener Nationalmuseums fol. 96) heisst es nämlich: "Albertus Magnus a. d. MCCLXIII tune lector fratrum in Argentina sabbate Licientes in choro fratrum ibidem consecrat CL sacerotes et alios fere quadringentor" (zitiert nach Pelster: l.c. S. 90). Danach sind auch die bei Finke (U. Dbr. S. 51 f. n. 1-3) abgedruckten Briefe an Albertus erst in den Jahren 1268 oder 1269 [geschrieben]. - vgl. Endres: l.c. S. 754. Brief n. 2 enthält somit den Dank des Ordensgenerals Johannes von Vercelli an Albertus für seine Verdienste um den Strassburger Konvent.
43) Zeitschrift für kath. Theologie Bd. XXVIII (1904) S. 429 ff.
44) l.c. Bd. XXIX (1905) S. 82 ff., 315 ff., 482 ff., 607.
45) Der Anteil des Elsass an den geistigen Bewegungen des MA. (Rede Strassburg 1912).
46) Baeumker: l.c. S. 24 f.
47) vgl. Finke: U. Drbr. S. 80 n. 47, S. 82 n. 50, S. 84 n. 53. In dem letzten Brief bittet Ulrich E. Albertus nach seiner Wahl ihm "Wagen und Wagenlenker" (currus pariter et auriga) zu sein (S. 80) und an anderer Stelle drückt er noch klarer sein Verhältnis zu A. aus: "Quid autem minus debet patri filius, magistro discipulus, domino famulus, curatori parvulus, quam as totum" (S. 82).
48) Finke: l.c. n. 45-59, 63-73, 75-79 u. 81.
49) Nach SSOP I p. 471 war H. R. um 1268 Prior von Strassburg gewesen.
50) SSOP I p. 356 ??; Finke: l.c. S. 18-22; Grabmann l.c. S. 88 f., 100-105; Baeumker: l.c. S. 23 u. 47 Anm. 46.
51) MOPH III p. 328.
52) "fr. Hugo R. de A. prior longe tempore Turigensis, postes factum Argentinensis, bonus cantor, laudabilis predicator, dictator, scriptorque bonus atque depictor vir in omnibus gratiosum, summa fecit theologicae veritatis." MGSS XVII p. 233 - vgl. SSOP I p. 470; Pfleger: l.c. V. 433 ff; Grabmann: l.c. S. 324; 328 ff; Baeumker: l.c. S. 45 Anm. 38.
53) vgl. Engelbert Krebs: Meister Dietrich von Freiburg O.P. (Münster 1906). Um die Zusammenhänge mit Ulrich Engelberti und seiner Schule zu zeigen, sei folgende treffende Charakteristik von G. Manser O.P. (Geisteskrise des 14. Jahrhunderts - 1915) hier angeführt: "Bei Meister Dietrich lebte der neuplatonische monistische Geist, der nachher die Mystiker so sehr beherrschte, mächtig wieder auf. Allbeseelung des Himmels und seine Annahme von geschaffenen Geistern, die in keiner Weise in Potenz wären, deuten darauf hin. Mehr noch seine Theorie über den Ursprung der geistigen Dinge aus Gott, wo er offenbar sehr stark an die intellektuelle Gott innerliche Emanation Plotins dachte, und die Trinitätsprozessiones auf die creatio der Welt anwendet. Sein intellektueller Determinismus war nur eine logische Folge dieser Voraussetzungen." S. 29.
54) vgl. Buchberger I Sp. 1225 f; II Sp. 1145 f. - Ueber ihre Ausnahmestellung in der gesamtphilosophischen Entwicklung im Dominikanerorden vgl. Mandonet O.P. "Les Frères Prêcheures" p. 24: "Bienque gagnés universellement aux idées de Th. d'Aquin, les Prêcheurs constituaient une collectivité intellectuelle trop nombreuses, pour qu'ila ne s'y mainlînt, par quelques dissedents. Ils appartinrent pour la plupart à la province de Teutonie, on la permanence des enseigneure d'Albert le Grand et les tendances mystiques s'accmommodaient miaux de certaines vues de néoplatonisme augustin et pseudo-dionysien. Ils furent Ulrich de Strasbourg, Thierry de Frieberg et Jean Eckhart de Hochheim."
55) Str. U.B. I S. 342 n. 453.
56) Str. U.B. III S. 36 n. 103 (1278), S. 58 n. 178 (1284), S. 65 n. 202 (1286).
57) l.c. III S. 3 n. 11.
58) l.c. III S. 7 n. 22.
59) l.c. III S. 12 n. 36.
60) l.c. III S. 15 n. 43.
61) Str. U.B. III S. 36 n. 101.
62) l.c. III S. 54 n. 166.
63) l.c. III S. 55 n. 171.
64) l.c. III S. 61 n. 189.
65) l.c. III S. 63 n. 194.
66) l.c. I S. 303 n. 483 (1256); III S. 11 f. n. 30 u. 31 u. 33 (1270).
67) l.c. I S. 320 n. 425 (1258); III S. 8 n. 25 (1269) S. 34 n. 95 (1277), S. 154 n. 255 (nach 1270); Hessel: Urk. S. 24 n. 20 (1255).
68) Str. U.B. II S. 51 f. n. 80 u. 81.
69) l.c. II S. 57 n. 88.
70) C. Schmidt: in Revue d'Alsace p. 250-265 n. Bull. IX p. 188-193; Finke: U. Dbr. S. 36-41 (mit den dazugehörigen Briefen); Baur in: Fr. D.A. (1901) NF 2 S. 68 ff.; Mortier II p. 283 f.
71) Str. U.B. II S. 45 n. 70.
72) l.c. II S. 58 n. 90 (1288) u. S. 61 n. 94 (1283).
73) Str. U.B. II S. 68 n. 98.
74) l.c. II S. 78 f. n. 120 - vgl. über diesen Vorwurf der Erbschleicherei S. 30 dieser Arbeit. Dort findet sich auch eine charakteristische Stelle aus dieser Anklage zitiert.
75) "do sprachen si (die Dominikaner) in einer hohen wise, lierzein in ? die helse abstozen mit tien, ? si das iemer getetin." Str. U.B. II S. 79 n. 120, dem die folgenden Einzelheiten entnommen sind; vgl. Finke: U. Dbr. S. 36.
76) MGSS XVII p. 214.
77) Str. U.B. II S. 70-78 n. 114-119; Hessel Urk. S. 44 f. n. 55.
78) C. Schmid gibt den 25. Mai als Tag des Auszuges aus der Stadt an. - Nach Steill I p. 579 sollen die Dominikaner in Prozession unter Vorantragung des Kreuzes und Absingen des Tedeum und Salve Regina, von mehr als 3.000 Personen begleitet, aus Strassburg gezogen sein.
79) In einem von Mortier veröffentlichen Schreiben des Kardinals Joh. Boziamaro an die Guardiane von Strassburg, Schlettstadt, Hagenau und Offenburg werden diese[n] die bittersten Vorwürfe von seiten des Kardinals wegen der Nichteinhaltung des Interdikts in Strassburg gemacht: "Non sine gravi dolore cordis socepimus vos fratribus praedicatoribus adeo fore molestos pariter et infectos, quod cum pressuras civium Argentinensium avadere vel saltem aqno tolererare animo potuissent, de vestris predicationibus publicis et famuliaribus cum adversariis ipsorum consiliis adipisci nequiverint hactenus instilis complementum." (Mortier II p. 284 f. Anm. 2.)
80) Str. U.B. II S. 84 n. 123, S. 86 n. 125, S. 89 n. 94 n. 127-133 - vgl. Finke: l.c. S. 38 f. und Briefe n. 97, 108-112; Hessel: Urk. S. 45 f. n. 37.
81) Vgl. Annal. Colm. maior. ad an. 1288 (April): "Rex Rudolfus et episcopus Argentinensis et cives Argentinenses et domini ferre in Columbaria panes fondera inraverunt; insuper inter fratres Predicatores et cives Argentinenses componere voluissent." (MGSS XVII p. 215.) -
82) Str. U.B. II S. 96 f. n. 138 u. 139, S. 100-104 n. 145 u. 148, S. 106 n. 150, S. 108-118 n. 152-156. - Finke: l.c. S. 40 f. u. n. 120-122, 131.
83) "quia largienti eo, qui post tempestatem tranquietum facit, causa nostra com civibus Argentinensibus din fluctivaga paeis portui propinquare videotur, sollicite curandum est, ne vulnus tenerum nondum cicatrice adductum aliquorum per ininriam recindescat et scintilia concordia que ceperat emicare frumentis cassantibus extingentur .." Hessel: Urk. S. 46 n. 38.
84) Str. U.B. II S. 121 n. 161, S. 122-132 n. 163-170, S. 134-137 n. 174 u. 175.
85) "hie zwuschent wuos lang ror und gras und nesseln in ire kirchen und lichthofe" Königshofen: l.c. IX p. 734 - vgl. E. Schmidt: l.c. S. 193 und Finke: l.c. S. 41.
86) Str. U.B. III S. 73 n. 229.
87) l.c. III S. 78 n. 247 (1290), S. 83 n. 261 (1291), S. 93 n. 298 (1293), S. 100 n. 381 (1294), S. 104 n. 351 (1295), S. 114 n. 363 (1296), S. 116 n. 370 u. 372 (1297), S. 122 n. 387 (1298), S. 129 n. 411 (1299), S. 150 n. 480 (1302), S. 154 n. 496 (1302).
88) MGSS XVII p. 220.
89) l.c. III S. 87 n. 273.
90) l.c. III S. 88 n. 276.
91) l.c. III S. 95 n. 299.
92) l.c. III S. 99 n. 317.
93) Str. U.B. III S. 111 n. 353.
94) l.c. III S. 116 n. 378.
95) Für diese und andere kleinere Güter und Hausschenkungen: Str. U.B. III S. 96 n. 283 (1292), S. 111 n. 349 n. 350 (1296), S. 136 n. 439 (1300), S. 138 n. 433 (1301), S. 143 n. 453 (1301).
96) l.c. III S. 115 n. 368 (vgl. S. 115 Anm. 2)
97) l.c. III S. 142 n. 459 - vgl. C. Schmidt: l.c. p. 194 ff. Als weiteres Beispiel ihrer Kauftätigkeit sei vermerkt: "Im Jahre 1303, einem sehr schlechten Weinjahr im Elsass, kauften die Strassburger Predigerbrüder ihren Wein in Worms und brachten ihn zu Schiff den Rhein hinunter." vgl. MGSS XVII p. 220.
98) Str. U.B. III S. 113 n. 360 (1296), S. 146 n. 470, S. 149 n. 478 (1302).
99) l.c. IV S. 180 n. 296.
100) MOPH III p. 277 ff.
101) Ueber M. Boccasino vgl. Mortier II p. 319-353.
102) Die inhaltliche Wiedergabe des Berichtes erfolgte nach C. Schmidt: l.c. p. 197. Leider stand uns hier nicht der Originaltext, sondern nur die französische Uebersetzung zur Verfügung, sodass wir im einzelnen die Angaben von C. Sch. durch Textvergleichung nicht nachprüfen konnten.
Erstes Kapitel
Die Klosterniederlassungen der ersten Periode bis zum Jahr 1240.
§ 2. Die mittelrheinischen Konvente zu Trier, zu Koblenz, zu Frankfurt und zu Mainz
Neben den Konventen zu Köln und Strassburg treten die anderen rheinischen und elsässischen Dominikanerklöster zwar an Bedeutung zurück, doch bilden auch sie wichtige Stützpunkte für die Wirksamkeit in diesen Gebieten. Waren nun die beiden Hauptkonvente, wie wir sahen, in besonderer Weise Studienkonvente, in denen sich wie in einem Brennpunkt vor allem die geistigen Potenzen des Ordens gesammelt hatten, so stellten sich die anderen Klöster dagegen mehr auf die praktische seelsorgerische Tätigkeit ein. Natürlich lässt sich diese Scheidung nicht mit dieser Absolutheit vornehmen, denn auch in diesen Konventen ist sicher eifrig studiert worden. So bestand doch in manchem dieser Klöster wie in Worms, Basel, Konstanz, Kolmar u.a. ein eigenes studium artium vel philosophie, das eine Vorbereitung für das studium generale darstellt, oder für solche bestimmt war, die nicht zum Generalstudium geschickt wurden (1). Und auch mancher berühmte, vor allem in der Ordenstradition fortlebende und durch wissenschaftliche Leistung ausgezeichnete Dominikaner ist aus ihnen hervorgegangen.
I. (Trier)
Wohl um das Jahr 1223, zu der gleichen Zeit wie in Strassburg, haben die Dominikaner in Trier schon Eingang gefunden, wenn wir den Gesta Trevirorum folgen (2), die chronologisch das Erscheinen der Predigerbrüder in Trier in die erste Hälfte der zwanziger Jahre einordnen, wohin sie sicherlich auch von Köln aus schon um diese Zeit gekommen sind. Der erste urkundliche Nachweis stammt allerdings erst aus dem Jahre 1235, wo Prior und Konvent als Zeuge bei einer Schenkung an das Kloster St. Martin in Monte auftreten (3). Doch scheinen die Dominikaner die eigentliche Heimstätte für ihre Niederlassung erst nach dem Jahre 1228 gefunden zu haben. Die Gest. Trev. berichten nämlich weiter, dass die Predigermönche nach dem Tode des Domherren und Kanonikus Hernestus (oder Ernestus) sein Haus, das er ihnen wohl testamentarisch überlassen hatte, als bleibende Wohnung bezogen haben (4). Da dieser Ernestus aber noch in einer Urkunde vom Februar 1228 als Zeuge fungiert (5), hat also diese Uebersiedlung der Dominikaner in ihr neues Heim erst nach dem angegebenen Zeitpunkt stattgefunden. Als erster Prior des Trierer Konventes wird uns Konrad von Strassburg, ein durch Wissen und Frömmigkeit ausgezeichnetes Ordensmitglied, und als Lektor ein Fr. Johannes genannt (6).
Ueber die Entwicklung dieses Konventes während des 13. Jahrhunderts im einzelnen, vor allem seine Anteilnahme am kirchlichen und sozialen Leben der Stadt, schweigen die Quellen fast ganz, sodass es hier unmöglich ist, ein umfassendes Bild zu erhalten. Auch seine bedeutende Stellung innerhalb der anderen deutschen Klöster des Ordens können wir nur aus zwei rein statistischen Angaben gewissermassen intuitiv erschliessen. Zunächst einmal ist ein sicherer Beweis für sein Ansehen darin zu suchen, dass neben Köln und Strassburg Trier die einzige deutsche Stadt gewesen ist, die als Tagungsort für das jährlich stattfindene Generalkapitel dreimal ausersehen wurde: 1240, 1266 und 1289 (7). Besonders von letzterem besitzen wir durch den Kolmarer Annalisten bestimmtere Angaben: "siebenhundert Brüder sollen mit dreihundert Knechten damals nach Trier gekommen sein, und der König von England gab diesen drei Tage lang reichlichen Unterhalt, auch spendete er ihrer Dienerschaft mehr als 400 Mark (8)." Zu einem gleichen Resultat führt auch die von de Loe veröffentlichte Liste der Provinzialkapitel, die bis 1303 nicht weniger als fünfmal den Namen Trier enthält, und zwar zu den Jahren 1236, 1248, 1249, 1266 und 1289 (9). Damit steht dieser Konvent an erster Stelle unter allen Klöstern der Ordensprovinz Teutonia. Diese Statistik kann uns aber auch noch ein weiteres zeigen, dass nämlich der Trierer Konvent schon bald nach seiner Gründung zu einer gewissen Grösse gelangt und sich überhaupt rasch entwickelt haben muss; denn mit dem Jahre 1236 - die Aufzählung beginnt erst 1233 - folgt Trier hier bereits unmittelbar nach Gent (1233) (10), Magdeburg (1234), Strassburg (1235) und reiht sich sogar vor Köln (1237) ein. Und weiter wurde schon am 26. September 1238 dem Prior des Trierer Klosters oder einem anderen Konventualen durch den Papst Gregor IX die cura monalium über das Frauenkloster auf dem Martinsberg übertragen (11), und des öfteren sind die Trierer Dominikaner dann auch für das Dominikanerinnenkloster Marienthal in Luxemburg, das damals zum Trierer Sprengel gehörte, urkundend hervorgetreten (12).
Der Errichtung des Klosters war bald der Bau der Kirche gefolgt, dessen Geschichte jedoch unbekannt ist. Doch ist Kutzbach (13) mit seiner Vermutung, die er auch durch kunstgeschichtliche Gründe zu erhärten weiss, wohl im Recht, wenn er in dem Jahre 1240 einen Anhaltspunkt für die baugeschichtliche Entwicklung genommen zu haben glaubt. Um diese Zeit nämlich, so berichtet uns Thomas von Chantimpré (14), wurden im Kaiserpalast zu Trier die Gebeine des hl. Theodulphus gefunden und in das Kloster der Dominikaner übertragen. Aus dieser Angabe geht gewiss klar hervor, dass damals ihre Kirche wenigstens teilweise, wenn nicht ganz vollendet war, da eine Reliquienübertragung für gewöhnlich nicht ins Kloster selbst, sondern vielmehr in eine Kirche zu geschehen pflegt.
In diese Zeit schnellen Aufblühens fiel nun die Wirksamkeit des Walter von Meisenburg (15), der hier zu nennen ist, weil er als Prior sicherlich die Entwicklung des Trierer Konventes durch die Prominenz seiner Persönlichkeit, wie sie uns in den Quellen entgegentritt, sehr beeinflusst hat (16). So ist der Eintritt der Yolanda von Vianden, einer hervorragenden Ordensfrau des Dominikanerinnenklosters Marienthal, in diesen Konvent auch seinem grossen Einfluss zuzuschreiben (17). Als junger Trierer Dompräbentar entsagte Walter bereits mit 16 Jahren seinen Pfründen und anderen Besitzungen und trat in den Dominkanerorden daselbst ein, wo er wegen seiner Tüchtigkeit mehrmals zum Prior erwählt wurde (18). Neben ihm wirkte zu gleicher Zeit auch Arnold von Trier, der als nachmaliger Prior von Freiburg bei Behandlung dieses Klosters gwürdigt werden soll (19).
Nur wenig sind jedoch die Dominikaner gegenüber anderen rheinischen Städten hier in die kirchenpolitischen Kämpfe, von denen diese Erzdiözese des öfteren während unseres Jahrhunderts erfüllt war, verwickelt worden. Nur einmal anlässlich der zwiespältigen Wahl des Arnold von Isenburg und Rudolf von den Brücken zu Erzbischöfen, die in der Stadt grosse Unruhen zu Anfang der vierziger Jahre hervorgerufen hatte (20), scheinen die Dominikaner die Neutralität nicht ganz gewahrt zu haben. Es wurde ihnen, den Franziskanern, Templern u.a., wie aus den Einigungsbestimmungen der Stifte und Abteien vom 17. April 1242 hervorgeht (21), nämlich Strafe angedroht, falls sie sich nicht an diese Verordnungen halten würden. Sonst haben die Predigermönche dagegen in den Streitigkeiten vielmehr die Rolle des Vermittlers gespielt. So wurde ihr Kloster auch 1263 in den Kämpfen zwischen Heinrich von Finstingen und dem Abte Theoderich von St. Matheis (22) als geeigneter Ort für Verhandlungen ausersehen (23). Im Uebrigen hatte der Prior der Dominikaner im Jahr zuvor schon Gelegenheit gehabt, als Vermittler zwischen Papst Urban IV u. jenem Heinrich von Finstingen einzugreifen, der wegen eines eigenmächtig in Koblenz erhobenen Zolls suspendiert u. exkommuniziert worden war. Durch den Kardinal Hugo de St. Cher wurde er 1261 (Dez. 21) beauftragt, den Elekten Heinrich von Trier - Heinrich war übrigens der erste Trierer Erzbischof, der nicht durch Wahl, sondern durch päpstliche Provision den Hirtenstab erlangt hatte (24) - nach Aufhebung des ungehörigen Zolls von der Suspension und Exkommunikation zu befreien, nach abgelegter Beichte demselben eine heilsame Busse zu erteilen, ihn darauf zu absolvieren und wieder in den früheren Stand einzusetzen (25).
Im Gegensatz zu den meisten anderen rheinischen Konventen ist es in Trier zwischen den Dominikanern und dem Weltklerus zu keinen weiteren Streitigkeiten gekommen. Vielmehr scheint sogar immer das beste Einvernehmen bestanden zu haben, soweit die ziemlich lückenhafte Ueberlieferung überhaupt einen Schluss erlaubt. Nach einer Bulle Innocenz's IV vom 25. Januar 1253 hatte der Trierer Erzbischof zum Schutze der Dominikaner vor der Rivalität der übrigen Ordensgeistlichen eine Verfügung erlassen, wonach in dem von dem Ritter Nikolaus von der Brücke erbauten Kause neben der Predigerwohnung ohne deren Einwilligung kein Konvent hineinverlegt werden durfte (26). In den Jahren 1276 (Jan. 7.) und 1277 Nov. 5. war der Dominikaner neben dem Guardian der Franziskaner auch bei der Rechnungsablage von dem in der Erzdiözese erhobenen Kreuzzugszehnten vor dem Kollektor Roger von Merlomont zugegen (27), und 1283 (Aug. 7.) urkundete der Prior ebenfalls als Zeuge in einer Streitsache zwischen dem Erzbischof und einigen Domherren (28). Am deutlichsten zeigt die guten Beziehungen zwischen den Dominikanern und der Weltgeistlichkeit in Trier eine einzig darstehende Urkunde des Jahres 1289, in welcher der wegen des Generalkapitels hier weilende Ordensgeneral Munio de Zomara dem Domvikar Walter die Anteilnahme an allen kirchlichen Verrichtungen des Ordens gestattet (29).
Der Grund zu diesem guten Einvernehmen ist wohl auch darin zu suchen, dass der Güterbesitz der Dominikaner, der den Konflikt in anderen Städten so oft heraufbeschworen hat, in Trier im 13. Jahrhundert gering gewesen ist. Zumeist sind es nur kleine Geldlegate, die wir in den verschiedenen Testamenten finden (30), welche in der Mehrzahl von geistlicher Seite an sie gespendet wurden. Sonst hören wir nur noch von dem Trierer Domherr Theoderich von Kampenich, der ihnen 1276 neben anderen Teilhabern das Gnadenjahr seiner Pfründe vermacht hat (31), und in einem weiteren von 1284 erhalten die Dominikaner auch Geschenke (32). Schliesslich berichtet Kentenich (33) noch, dass sie mit den Minoriten zusammen im Jahre 1294 Zins aus dem Hause bei den Stuhlmachern bezogen haben.
Anmerkungen zu Trier
1) Finke: Röm. Quartalschr. VIII S. 376 f. - Ueber das stud. art. vgl. Baur: l.c. S. 7.
2) MGSS XXIV p. 399. - Für 1223: Brower, Mason: Metropolis II p. 369; Marx: Gesch. des Erzst. Trier II,2 S. 437. - Für 1222: Malwenda: p. 416. - Für 1227: Anal. O.P. I p. 460; während Kutzbach in: Trier, Chronik. Jhrg. 7 (1910) S. 33 und nach ihm Kentenich: Geschichte der Stadt Trier (1915) S. 168 das Gründungsdatum unbestimmt lassen (nach 1230).
3) Mrh. U.B. III S. 410 n. 529 v. 16. Juli 1235. - Die Annahme von Hauck (l.c. IV S. 968), dass Conrad Trev. praedicator verbi Dei (Mrh. U.B. S. 177 n. 210 v. 1233) Predigermönch sei, ist wohl abzulehnen, da dieser Ausdruck "pr. v. D." durchaus keine charakteristische Bezeichnung für einen Dominikaner ist (vgl. auch Mrh. Reg. II S. 547 n. 2075).
4) MGSS XXIV p. 399.
5) Mrh. U.B. III S. 272 n. 339; Kutzbach: l.c. S. 33 (Kentenich: l.c. S. 169) irrt hier, wenn er den Ernestus schon nach 1220 nicht mehr nachweisbar glaubt.
6) l.c. XXIV p. 399 - vgl. Brower Mason: l.c. S. 369. - Einen Lektor Johannes treffen wir noch zweimal in Trier urkundend i.J. 1238; Mrh. Reg. III S. 13 n. 63 u. S. 15 n. 74.
7) MOPH III p. 43 ff., p. 131 ff., 247 ff. - vgl. auch Brower Mason: l.c. p. 371 f. - Wenn man von Bologna, Paris u. Montpellier absieht, die noch öfter zum Tagungsort der GK ausersehen waren, fand bis 1303 ausser in Trier nur noch in Mailand und Florenz dreimal das GK statt.
8) MGSS XVII p. 216 (unter dem Ausdruck servus ist wohl ein Laienbruder gemeint).
9) QF I (1904) S. 30 ff.
10) Der Genter Konvent gehörte ursprünglich zur Provinz Teutonia, wurde aber schon am 17. April 1266 mit dem Konvent in Brügge zur französischen Ordensprovinz geschlagen. Potth. II n. 19609; Bull. O.P. I p. 489 n. 95 (ohne Jahreszahl).
11) Mrh. Reg. III. S. 17 n. 81.
12) Mrh. Reg. III S. 237 n. 1014 (1253), S. 506 n. 2237 (1267), S. 616 n. 2713 (1273); l.c. IV S. 223 n. 985 (1282).
13) Trier: Chronik Jhrg. 7 (1910) S. 34.
14) Brower Masen: Antiquitatis et Annales Trev. (Leodic 1871) II p. 133 - vgl. Mitteil. aus d. Gebiete der kirchlichen Archäologie (Trier 1860) S. 17 ff.
15) Bon. univ. II c. 29 p. 249 f. Danach in die Ordensliteratur übergegangen. L. Alberti p. 187 f., 247; Malwenda n. 622 u. ferner Brower-Masen: Metr. II p. 370; Marx: l.c. p. 348.
16) "..in tantum scientia et religione profecit, ut prior in multis conventibus et lector in ordine magnificus haberetur et miraculis gloriosis fulgeret." QF XII p. 30 f.
17) vgl. H. Wilms: l.c. S. 59 ff.
18) Zweimal urkundet W.v.M. als Prior und zwar 1235 (Mrh. Reg. II S. 566 n. 2159) u. 10 Jahre später: 1245 (Mrh. Reg. III S. 97 n. 431). Da 1238 ein fr. Herrmann (l.c. III S. 13 n. 63, S. 15 n. 74) als Prior erscheint, muss es sich also um ein mehrfaches Priorat in Trier handeln.
19) Noch eine kulturgeschichtlich interessante Mitteilung besitzen wir aus dem Jahr 1255, die kurz das Innenleben des Trierer Dominikanerklosters beleuchtet: Auf dem Provinzialkapitel 1255 in Regensburg verhängte Albert der Gr. über die Tr. Brüder die Strafe: drei Tage bei Wasser und Brot, dreimal die Busspsalmen, und drei Geisselungen, weil sie Frauen in den Chor des Klosters, den Garten u. die Werkstätten geführt hatten. - vgl. Petrus de Dania: Vita b. Alberti p. 205 (Antwerpen 1621 zitiert nach Michael III S. 83; Anal. O.P. I p. 586 f.)
20) Zum Ganzen: Kentenich: l.c. S. 157 ff.
21) Mrh. U.B. III S. 561 ff. n. 744.
22) vgl. Kentenich: l.c. S. 196 f.
23) MGSS XXIV p. 420 f. - Damals wurden jedoch die Verhandlungen nicht zum Abschluss gebracht. Die Aussöhnung dieser beiden Gegner erfolgte erst im Jahre 1272.
24) Kenntenich: l.c. S. 196.
25) Mrh. Reg. III S. 388 n. 1736 (impr. Hontheim I p. 7474). Ueber die Ausführung des Auftrags erfolgte dann am 8. April 1262 ein Antwortschreiben des Priors (fr. Daniel) vgl. l.c. III S. 395 n. 1769 (Hontheim: l.c. I p. 744) und ein zweites Schreiben von Hugo de St. Cher vom 27. Mai 1262: l.c. S. 398 n. 1782 (Hontheim I p. 746).
26) Bull. O.P. I p. 222 n. 283 - vgl. Mrh. Reg. III S. 235 n. 1002.
27) Mrh. Reg. IV S. 55 n. 250 u. S. 103 n. 454 - vgl. Goerz. Reg. S. 53 u. 54.
28) l.c. IV S. 243 n. 1076.
29) l.c. IV S. 377 n. 1667.
30) l.c. III S. 16 f. n. 79 (1238), S. 47 f. n. 208 (1241 impr.: Mrh. U.B. III S. 512 n. 671), S. 220 n. 950 (1252 impr. l.c. III S. 845 n. 1141), S. 603 n. 2652 (1271); l.c. IV S. 307 n. 1353 (1286), S. 578 f. n. 2682 (1296), S. 651 f. n. 2927 - (1299 vgl. Goerz: Reg. S. 54)
31) l.c. IV S. 74 n. 381.
32) l.c. IV S. 2757 n. 1136.
33) Geschichte von Trier (1915) S. 185.
II. (Koblenz)
Im Vergleich zum Trierer Konvent tritt nun die zweite Ordensniederlassung des Erzstiftes Trier zu Koblenz hart am westlichen Rande der Stadt und unfern der alten Moselbrücke gelegen, im 13. Jahrhundert viel weniger hervor. Daher hat sie auch in der Entwicklung des Ordens in Deutschland kaum eine Rolle gespielt, wie uns schon die Tatsache zeugt, dass erst 1303 (1) hier ein Provinzialkapitel getagt hat.
Die Zeit der Ankunft der Dominikaner in Koblenz, die urkundlich erst 1236 (Sept. 11.) (2) hier nachzuweisen ist, ist uns verschieden überliefert. Während in der literarischen Tradition meistens das Jahr 1233 angenommen wird (3), geht die heutige Ordensauffassung, wie sie in den Analecta O.P. niedergelegt ist, schon auf das Jahr 1231 als Beginn des Koblenzer Konventes zurück (4). Nach unserem Dafürhalten birgt letztere Ansicht im Hinblick auf eine in gotischen Kleinbuchstaben ausgeführte Inschrift, die sich am ersten dem Chor zugewandten Bogen auf der Südseite des Mittelschiffs befand (5), mehr Wahrscheinlichkeit in sich: "In diessem Jahr, da man schrief von Christi Geburth 1233 sungen die Brüder dieses Closters die allererste Mess auf den H. Oster-Tag in diessem Prediger-Closter." (6) Hiernach ist nun ein zweifaches möglich, entweder sind den Dominikanern gleich bei ihrem Kommen Räumlichkeiten überwiesen, oder sie hatten bereits vor 1233 mit dem Bau des Klosters und der Kirche begonnen. Die mehrfach wiederholte Angabe nämlich, dass erst 1239 der Bau der Kirche angefangen wurde, hat bereits Kothe als quellenmässig nicht genügend fundiert zurückgewiesen; er begründet ausserdem diesen frühen Termin um 1233 noch mit den teilweis[e] romanischen Formen dieser Kirche (7).
Aus nicht ersichtlichen Gründen ging jedoch die Errichtung des Klosterbaues nur sehr langsam vorwärts (8). Am 26. Juni 1245 von Lyon aus durch Papst Innocenz IV mit einem Indulgenzbrief zur Förderung des Baues versehen (9), scheint dies Kloster noch in dem gleichen Jahr durch Brand völlig zerstört worden zu sein, denn bereits am 26. Januar 1246 erteilte der Papst denjenigen, die den Aufbau des abgebrannten Predigerklosters unterstützen, einen Ablass von 40 Tagen (10). Doch bedurfte es noch weiterer Indulgenzen, ehe die Dominikaner ihre Kirche einweihen lassen konnten. Zum Jahre 1252 verlieh der Kardinal Hugo de St. Cher allen Helfern sogar einen hundertägigen Ablass (11), und damit nicht genug schrieb der Papst Alexander IV am 16. Mai 1259 einen neuen Ablass aus für alle, die der bevorstehenden Einweihung der Dominikanerkirche zu Koblenz beiwohnen (12). Nach Brower-Masen fand diese bereits angekündigte Weihe dann endlich am dritten Sonntag nach der Osteroktav des Jahres 1260 (April 25.) statt (13). Im Jahre 1296 erteilten der Erzbischof von Magdeburg und der Bischof Hermann von Halberstadt dieser Kirche noch für gewisse Festtage ein Ablas[s]privileg (14).
So spärlich die Nachrichten sind, die wir über die Tätigkeit der Koblenzer Ordensbrüder in unserem Zeitabschnitt besitzen, erlaubt uns die urkundliche Ueberlieferung doch den Schluss zu ziehen, dass die Dominikaner auch hier einen wesentlichen Faktor im Stadtleben gebildet haben. Zu verschiedenen Malen sind Prior und andere Konventualen schiedsrichterlich bei Streitigkeiten und Güterverteilungen hervorgetreten (15) und haben bei vielen letztwilligen Verfügungen von Bürgern und Geistlichkeit als Zeugen fungiert (16). Sicherlich doch ein Beweis für das Vertrauen, das die Dominikaner allseitig hier genossen haben. Einmal wurde der Prior am 9. Juli 1264 auch vom Papst Urban IV beauftragt, Ermann von Willemsdorp, sowie Konrad und Everard von Bieken von der über die erlassenen Exkommunikationssentenz zu befreien (17).
Ein viel klareres Bild ergeben die Urkunden jedoch über die wirtschaftliche Entwicklung des Koblenzer Dominikanerklosters im 13. Jahrhundert. Neben zahlreichen kleinen Goldlegaten und Gaben an Naturalien, vor allem Weizen und Wein (18), die den Predigerbrüdern testamentarisch vermacht wurden, und deren Aussteller ebenfalls wie in Trier in der Mehrzahl aus geistlichen Kreisen stammten, hatte dies Kloster vor allem am Ende des Jahrhunderts einen reichen Häuserbesitz aufzuweisen. Und zwar lässt sich dieser Besitz in der Hauptrolle von ihrer seelsorgerischen Tätigkeit bei den Beginen herleiten, wie nachfolgende Aufstellung uns zeigen wird: 1271 schenkte Gertrude, die Frau des Ritters Heinrich Haleler, den Dominikanern 15 Morgen Acker zu Andernach (19), 1273 (März 31.) die Begine Clarita ihr Haus und ihre Hofstatt in Koblenz vorbehaltlich ihrer Benützung auf ihre und ihrer Mutterschwester Jutta von Gersenmache Lebenszeit (20), 1288 (Nov. 1.) die Begine Sophia Semellersen ihr Haus in Boppard (21), 1290 (März 7.) die Begine Bertradis einen Teil ihres Hauses in der Krämergasse (22), 1292 die Schwestern Greta und Hadwigis von Cazzenollenbogen ihr Wohnhaus in der Neugasse (23), 1293 die Begine Mechthilde von Thure ihr Wohnhaus in der Wisergasse und einen Wingert im "Ruendale" (24). Und endlich in der Oktav des St. Jakobstages 1294 (26. Juli bis 1. August) schenkten die Begine Irmendrude genannt die "Fleimin" und ihre Töchter Gertrude, Irmengardo und Bonigna, die gleichfalls Beginen waren, dem Predigerkonvent zu Koblenz ihre Häuser neben der Strasse und dem Kloster unter Vorbehalt lebenslänglichen Niessbrauchs, mit dem Versprechen, in den ihnen vom Konvent wieder überlassenen Häusern keine unehrbare oder berüchtigte Person (inhonesta sen infamis) aufzunehmen und keine gemeine Schenke (taberna communis) zu halten (25). Folgende testamentarische Verfügung vom Jahre 1276, in der unter den Zeugen sich auch der Prior Conrad und ein fr. Johann von Hildesheim finden, sei noch als Beweis für die Ausübung der Seelsorge bei den Beginen seitens der Dominikaner hier angeführt. Dimudis, die Magd des verstorbenen Herrn Vernekornie bestimmte ein steinernes Haus für arme Beginen mit dem speziellen Auftrag an den Dominikanerprior, dieses Haus sechs von diesen zuzweisen (26). Und ferner noch eine Urkunde vom Jahre 1293, die zugleich noch auf weiteren Häuserbesitz der Koblenzer Dominikaner hindeutet, in der die beiden Schwestern und Beginen Hoystildis [?] und Greta von Polich bekannten, dass sie von den Predigerbrüdern die Benützung, aber nicht das Eigentum des Hauses des [der ?] verstorbenen Volkelinde für sechs Mark auf Lebenszeit erhalten haben (27).
Trotz dieses reichen Besitzes war es in Koblenz jedoch zwischen den Dominikanern und den einzelnen Gewalten, Weltklerus und Bürgerschaft zu keinen Streitigkeiten gekommen, die in anderen Städten oft das Resultat einer solchen wirtschaftlichen Entwicklung gewesen sind. Jedenfalls berichten die vorhandenen Quellen nichts Näheres hierüber. Vielmehr scheinen sich die Predigerbrüder im öffentlichen und privaten Leben, besonders in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts eines grossen Ansehens erfreut zu haben (28), wofür gerade die oben behandelte testamentarische Ueberlieferung Zeugnis ablegen kann.
Anmerkungen zu Koblenz
1) QF I S. 33.
2) Mrh. U.B. III S. 437 n. 568.
3) Brower-Masen: l.c. II p. 374 f. u. 383; Marv: l.c. II,2 S. 445; Grote: S. 81 - Dagegen lässt J. Kothe ("die ehemalige Dominikanerkirche zu Koblenz" in Zentralblatt der Bauverwaltung 1890) S. 126 diese Frage offen.
4) Anal. O.P. IV p. 537; auch Malvenda: p. 484.
5) Kothe: l.c. S. 126.
6) Brower-Masen: II p. 383; Steill I S. 174.
7) Kothe: l.c. S. 126.
8) Kothe (l.c.) weist hier zwar auf die Kämpfe zwischen Friedrich II und dem Papst Innocenz IV als Ursache dieser Verzögerung hin. Dies ist aber meines Erachtens kein genügender Erklärungsversuch, da diese Verzögerung wohl nur durch lokalgeschichtliche Gründe bedingt sein kann.
9) Fontheim I p. 730; Mrh. U.B. III S. 618 f. n. 828.
10) Mrh. U.B. III S. 632 f. n. 846.
11) Mrh. Reg. III S. 230 n. 979 (Mrh. U.B. III S. 633 ist diese Urkunde erst ins Jahr 1257 verlegt.)
12) Mrh. U.B. III S. 1071 n. 1483.
13) Metr. II p. 384 (allerdings ohne Quellennachweis.)
14) Mrh. Reg. IV S. 579 n. 2585.
15) Mrh. Reg. III S. 90 f. n. 401 (1244 impr. Mrh. U.B. III S. 600 f. n. 803), S. 233 n. 996 (1252), S. 362 n. 1619 (1260).
16) l.c. III S. 234 n. 998 (1253), S. 257 n. 1111 (1254 impr. Mrh. U.B. S. 911 n. 1246), S. 326 n. 1447 (1257 impr. l.c. III S. 1034 n. 2426), S. 538 n. 2379 (1268); l.c. IV S. 229 n. 581 (1278), S. 339 n. 1501 (1287), S. 569 n. 2535.
17) Bull. O.P. I p. 450. - vgl. Mrh. Reg. III S. 451 n. 1998a.
18) Mrh. Reg. II S. 583 n. 2233 (1236 impr. Mrh. U.B. III S. 437 n. 568); l.c. III S. 202 n. 859 (1251 impr. l.c. III S. 816 n. 1103), S. 312 n. 1385 (1257), S. 409 n. 1822 (1262), S. 526 n. 2323 (1267); l.c. IV S. 144 n. 643 (1279), S. 228 n. 1005 (1282), S. 250 n. 1108 (1283 vgl. S. 273 n. 1209 z. J. 1284), S. 278 n. 1227 (1285), S. 288 n. 1275 (1285), S. 345 n. 1526 (1288), S. 496 n. 2222 (1293), S. 506 n. 2265 (1294), S. 646 n. 2898 (1299), S. 693 n. 3118 (ca. 1300).
19) Mrh. Reg. III S. 607 n. 2667.
20) l.c. III S. 638 n. 2810.
21) l.c. IV S. 358 n. 1589.
22) l.c. IV S. 392 n. 1747.
23) l.c. IV S. 457 n. 2041.
24) l.c. IV S. 497 n. 2227.
25) l.c. IV S. 516 n. 2314.
26) Mrh. Reg. IV S. 83 n. 361.
27) l.c. IV S. 497 n. 2228.
28) vgl. noch Mrh. Reg. IV S. 456 n. 2035, wo der Dominikanerprior 1292 die geistliche Leitung über zwei Reklusorien in Koblenz und Guntravia übertragen wird und l.c. IV S. 634 n. 2844, wo der Ordensgeneral Nikolaus Boccasino 1299 (od. 1298) zu Koblenz dem Edelknecht Ude von Waldecken und dessen Gattin in die Fraternität des Ordens aufnimmt. Wahrscheinlich handelt es sich hier um die Aufnahme in den dritten Dominikanerorden, dessen Mitglieder (Tertiaren) in der Welt leben.
III. (Frankfurt)
Von der allergrössten Wichtigkeit musste es nun für die weitere Ausbreitung des Dominikanerordens im Rheingebiet, ja in Deutschland überhaupt sein, in Frankfurt, dem reichspolitischen Zentrum in damaliger Zeit, eine Niederlassung zu errichten, da sich den Dominikanern hier ein so weites Arbeitsfeld eröffnete. Und so sehen wir fast zu der gleichen Zeit wie in Koblenz, dies Kloster aber weit an Bedeutung überragend, den Frankfurter Dominikanerkonvent entstehen, der bereits eine ausführliche monographische Behandlung erfahren hat, was eine weitläufige Darstellung unsererseits überflüssig macht (1). Ohne auf die Einzelheiten näher eingehen zu wollen, sei daher hier nur zur Vervollständigung des Gesamtbildes die Geschichte seiner Entstehung und Entwicklung während des 13. Jahrhunderts in den Grundlinien gegeben.
Als das Jahr der Ankunft der Dominikaner lässt sich mit ziemlicher Gewissheit das Jahr 1233 bezeichnen. Nach alter Tradition und nach der Aufzeichnung des Klosterarchivs waren in dem genannten Jahr zwei oder drei Brüder nach Frankfurt gekommen und hatten in der Nähe der Stadtmauer auf dem ihnen zugewiesenen Bauplatz ein kleines Wohnhaus mit vier Räumen, das später als Eingang zum Kloster diente, hergerichtet und dort solange gewohnt, bis die nötigsten Klostergebäude vollendet waren (2). Die erste urkundliche Erwähnung ihrer Anwesenheit in Frankfurt besitzen wir jedoch erst aus dem Jahre 1243, wo Erzbischof Sigfrid von Mainz ihnen gestattete, in seiner Diözese Beichte zu hören und zu predigen, alle Prälaten ermahnte, dieselben liebevoll auszunehmen, und allen, die ihrer Predigt beiwohnen, eine zwanzigtägige Indulgenz gewährte (3).
Obschon auch von der Bürgerschaft durchaus wohlwollend aufgenommen, erhielten die Dominikaner zunächst doch nicht die nötige Unterstützung, sodass erst im Jahre 1238 mit dem eigentlichen Klosterbau, der für 40 Personen berechnet war, begonnen werden konnte, nachdem sie in reichem Masse aus den drei Erzdiözesen Mainz, Trier und Köln Almosen empfangen hatten (4). Bereits im Jahre 1240 forderte Papst Gregor IX die Bürger in Frankfurt auf, die Predigermönche bei ihrem Bau zu unterstützen (5), und auch weiterhin wurde ihnen von Papst Innocenz IV, der 1246 (Juni 26.) allen Gläubigen, die den Frankfurtern bei der Vollendung ihrer Klosterkirche und zu ihrer Unterstützung mit Almosen behilflich sein würden, 40 Tage Ablass verlieh (6), und von den Erzbischöfen Konrad von Köln und Gerhard von Mainz und vom Dominikanerbischof Heinrich von Oesel (7) durch Erteilung von Indulgenzen mannigfache Hilfe zu teil, bis dann endlich nach einer zwanzigjährigen Bauperiode im Jahre 1259 die Kirche vollendet war (8). Hierauf deutet nämlich das grosse Ablassprivileg des Papstes Alexander IV vom 30. Mai ds. Js. hin, der allen Besuchern ihrer Kirche an gewissen Festtagen eine Indulgenz von 100 Tagen erteilte (9). Am 20. April 1279 erlaubte weiter der Erzbischof Wernher von Mainz auf Bitten der Dominikaner dem Bischof Johannes von Litauen noch zwei Altäre an ihrer Kirche weihen zu dürfen und gewährte denen, die dieser Handlung beiwohnen würden, einen Ablass. Diesen sind späterhin noch eine grosse Anzahl von Indulgenzen im 13. Jahrhundert gefolgt, worunter eine von zwei Erzbischöfen und neun Bischöfen zusammen am 28. Mai 1285 in Rom ausgefertigte Ablassurkunde besonders bemerkenswert ist (10). Mit der eben erwähnten Altarweihe war die innere Ausstattung der Kirche, die erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts nachweislich eine ganze Reihe neuer Altäre erhielt (11), vorläufig zum Abschluss gekommen.
Was sonst an Nachrichten von bedeutenden Ordensmitgliedern, die hier in Frankfurt geweilt haben, von der wirtschaftlichen Entwicklung dieses Klosters, von der Stellung der Dominikaner in der Oeffentlichkeit, besonders aber von ihren politischen Beziehungen vorhanden ist, erlaubt nur andeutungsweise einen Schluss über ihren Anteil an dem damals in Frankfurt mächtig pulsierenden Leben.
Unter die mittelalterlichen Ordensberühmtheiten, die mit diesem Konvent in Beziehung zu bringen sind, zählt vor allem der Begründer des Dominikanerordens in Thüringen, Graf Elger von Hohenstein, der zwar nicht dem Frankfurter Kloster angehörte, aber am 14. Oktober 1242 hier gestorben ist (12), und ferner bleibt noch aus der frühesten Zeit der Niederlassung ein fr. Engelbertus († 1250) zu erwähnen, der uns als besonders heiligmässig in der Ordensliteratur geschildert wird (13). Es ist selbstverständlich, dass auf den beiden Frankfurter Provinzialkapiteln 1262 und 1286 sich wiederholt hier bedeutende Mitglieder des Ordens, unter anderem auch Hermann von Minden, der auf letzterem zum Provinzial gewählt worden ist, versammelt haben (14). Von besonderen Interessen aber ist es noch, dass Albertus Magnus nach seinem Verzicht auf den Regensburger Bischofsstuhl auf seiner Heimreise nach Köln auch Frankfurt berührte, wo er am 5. Juni 1263 der Deutschordenskirche in Sachsenhausen eine Indulgenz von 40 Tagen verliehen hat (15).
Ein Blick auf die Erwerbungen des Klosters zeigt uns, dass es in dieser frühen Zeit wenigstens zu keinem grossen Besitz gelangt ist. Einige Käufe, verschiedene Geldzuwendungen und andere unbedeutende Vermächtnisse ist alles, was hier noch überliefert ist (16). Zwei Urkunden können uns vielleicht am besten diesen geringen Wohlstand veranschaulichen. So erlaubte 1262 (Sept. 17.) König Richard den Dominikanern zu Frankfurt, sich aus dem Reichswald mit dem nötigen Bau- und Brennholz zu versehen, und weiter beurkundete der Prior Albert im August 1283 ein Vermächtnis des Frankfurter Bürgers Berthold Blassenberg für die Beleuchtung des Heiligkreuzaltares ihrer Kirche (17).
Im öffentlichen Leben der Stadt scheinen dagegen die Predigerbrüder sich schon im Gründungsjahrhundert eine angesehene Stellung erworben zu haben, denn bei den verschiedensten Anlässen werden sie als Zeugen und Schiedsrichter und auch ihr Kloster als Verhandlungsort ausersehen. Zumeist handelte es sich hier um Privatzwistigkeiten vor allem des Deutschordens in Sachsenhausen, für den sie immer wieder als Vermittler auftreten, dann aber auch um Auseinandersetzungen der Frankfurter Johanniter wie des Nonnenklosters in Altenburg in Wetzlar, deren Regelung den Predigermönchen übertragen worden ist (18). Trotz der wohlwollenden Haltung der Erzbischöfe gegenüber den Dominikanern, wie sie in der bereits angeführten Urkunde von 1243 zum Ausdruck kam, wo ihnen jede Freiheit im Predigen und Beichthören gewährleistet wurde, hat es aber auf der anderen Seite auch nicht an Zwistigkeiten zwischen ihnen und dem Weltklerus gefehlt. So forderte der Bischof Leo von Regensburg (1262-1277) den Pfarrer von Frankfurt in einem energischen Briefe auf, von den Kränkungen der Dominikaner abzustehen (19). Sonst ist in dieser Richtung jedoch nichts mehr überliefert, aber schon eine Urkunde vom 5. August 1308 kann uns belehren, dass sich die Entwicklung des Frankfurter Dominikanerklosters auch weiterhin nicht so reibungslos vollzogen hat. Im genannten Jahre schickte nämlich Papst Clemens V einige Geistliche der Mainzer Diözese nach Frankfurt, um die von dem dortigen Pfarrer Siegfried gegen die Dominikaner und Minoriten erhobenen Anklagen wegen Umgehung seiner Rechte bei den Beerdigungen zu untersuchen und nach sorgfältiger Prüfung dieser Angelegenheit einen Entscheid zu treffen (20).
Die besonderen Verhältnisse der Stadt Frankfurt und die grosse Anteilnahme gerade des Dominikanerordens an allen politischen Ereignissen im Mittelalter drängen nun zu der Annahme, dass erst Bischöfe und Aebte, geistliche und weltliche Fürsten in ihrem Hause geweilt haben, dass vor allem Rudolf von Habsburg, der hohe Gönner der Predigermönche, über dessen Wahl zum römischen König sich der derzeitige Provinzial Ulrich Engelberti in freudigster Bewegung und anerkennenswertester Weise geäussert hat (21), es nicht versäumt haben wird, bei seiner Anwesenheit in Frankfurt die Dominikaner aufzusuchen. Das Ereignis aber, welches dieses Predigerkloster über die Grenzen der Stadt hinaus zu geschichtlicher Berühmtheit hat gelangen lassen, indem seine Kirche in den Mittelpunkt einer grossen politischen Aktion gerückt wurde, war die Wahl des Grafen Adolf von Nassau zum römischen König, die hier auf Veranlassung des Erzbischofs Gerhards II von Mainz am 5. Mai 1292 sich vollzogen hat; ihr sind im 14. Jahrhundert noch die Wahlen Heinrichs VII von Luxemburg (1308) und des Gegenkönigs Karls IV, Günthers von Schwarzburg (1348) in der Kirche der Dominikaner nachgefolgt (22).
Anmerkungen zu Frankfurt
1) vgl. H. Koch, das Dominikanerkloster zu Frankfurt a/M. (Freiburg 1892). - K. gibt S. III ff. eine Uebersicht über die im Frankfurter Stadtarchiv aufbewahrten handschriftlichen Materialien für die Geschichte dieses Klosters, unter denen, von den Urkunden abgesehen, besonders die "Origo conventus et eccl. Francof. fr. Praed." des Joh. Deutsch von 1742 (Archivnummer 15) und die Jacquinsche Chronik Bd. I 1233-1599 (Archiv 10) hier anzuführen sind, die wichtige Einzelheiten für die Geschichte des Fr. K. bringen.
2) Jacquin: Chronic I II f. - vgl. Koch: l.c. S. 24 f. (bes. 3. 25 Anm. 3); hiernach: Anal. O.P. I p. 459 u. 543, die bereits 1225 als das Jahr der Gründung annehmen, zu berichtigen.
3) Boehmer-Lau: Codex diplom. Moenofr. I (1901) (- Bl. I) I S. 67 n. 133. - Am 25. Febr. 1301 gewährte der Erzbischof Diether v. Trier den Frankfurter Dominikanern ebenfalls die freie Ausübung der Predigt und der Seelsorge in der ihrem Kloster zugeteilten Bezirk seiner Diözese.
4) "A.D. 1238 Aemis et ecclesia trium Archiepiscopatum ex collatione largarum elemosynarum aedificata pechibetus." Jacq. Chr. I p. 15 nach Koch; l.c. S. 26 f. 30 Anm. 3 - vgl. Grote: S. 154. - In der sonstigen ordensgeschichtlichen Literatur findet sich dagegen des öfteren erst das Jahr 1241 als Baudatum angegeben: Malvenda: p. 631.
5) Jacq. Chr. I p. 17 (nach Koch: S. 27) (Steill I S. 241).
6) B.L. S. 71 n. 143 - vgl. Potth. n. 12184.
7) vgl. auch Mrh. Reg. III S. 53 n. 235: 1241 weihte Bischof H. v. Oesel im Auftrag der Trierer Erzbischöfe die Kirche auf dem Beatusberg bei Koblenz und erteilte dieser verschiedene Ablässe.
8) B.L. I S. 76 n. 153 (1249), S. 78 n. 157 (1250), S. 87 n. 179 (1254 vgl. Boch. Wil. Reg. II S. 326 n. 102), S. 89 n. 185.
9) B.L. I S. 109 f. n. 226 vgl. S. 110 n. 228 (1260). - Für die Einzelheiten der Entstehung des Klosters und der Kirche und seiner Baugeschichte vgl. Koch l.c. S. 24-34.
10) B.L. I S. 199 ff. n. 411 (vgl. Böhm. Will. Reg. II S. 405 n. 471), n. 412, n. 414 u. n. 415 (1279), S. 215 n. 446 (Mrh. Reg. IV S. 187 n. 819; Goerz. Reg. S. 55 (1281) u. S. 240 n. 499 (????)
11) Koch: l.c. S. 67.
12) Bon. Univ. p. 95; QF XII p. 29; Alberti: p. 188; Steill II p. 676 ff.; Jacq. Chr. I p. 18 (nach Koch: S. 29 Anm. 1.) - vgl. auch: B. Will. Reg. II S. 270 n. 424 u. n. 426. - L. Koch: Graf Elger von Hohenstein (Gotha 1865); L. Jakobs: Graf E. v. H. in Ztschr. des Harzvereins, Bd. XIII (1880) S. 1-50; ??????: l.c. S. 23 f.
13) MOPH I p. 113; Steill I S. 19.
14) QF I S. 31 f.; Koch: l.c. S. 77 f.
15) B.L. I S. 117 n. 247; Anal. Boll. XX (1900) S. 297 n. 134 - vgl. Koch: l.c. S. 121 f.
16) B.L. I S. 79 n. 160 (1251), S. 147 n. 296 (1270), S. 232 n. 485 (1284), S. 332 n. 671 (1295), S. 359 n. 721 (1297), S. 329 n. 756 (1300), S. 409 n. 813 (1302). - Mrh. Reg. IV S. 295 n. 1306 (1285) - vgl. noch die unvollständige Aufzählung bei Koch (l.c. S. 109), wo noch weitere Urkunden d. J. 1280 u. 1283 im Regest gegeben sind.
17) B.L. I S. 116 n. 242 u. S. 229 n. 476.
18) B.L. I S. 97 n. 20 (1255), S. 103 n. 215 (1257), S. 117 n. 244 (1263), S. 190 n. 393 (1277), S. 198 n. 410 (1279), S. 200 n. 413 (1279), S. 209 n. 433 (1280), S. 213 n. 441 (1281), S. 223 n. 462 (1282), S. 228 n. 473 (1283), S. 231 n. 481 (1284), S. 270 n. 560 (1289), S. 228 n. 475 (1285), S. 285 n. 588, S. 287 n. 591, S. 292 n. 601 (1291), S. 308 n. 620 (1292), S. 330 n. 666 (1295), S. 407 n. 810 (1302). - Mrh. Reg. IV S. 248 n. 1098 (1283), S. 275 n. 1216 (1285), S. 293 n. 1295 (1285), S. 455 n. 2032 (1292).
19) Finke: U. Dbr. S. 71 n. 34.
20) B.L. I S. 47 n. 908. - Von sonstigen Streitigkeiten ist uns nur ein Schiedsspruch des Abtes Heinrich von Arnsburg und des Augustinerpriors Emercho über einen Streit der Frankfurter Dominikaner mit den Treuhändlern der Mechthild Zimmermann betr. eines Hauses in Friedberg aus dem Jahre 1301 überliefert: B.L. I S. 395 f. n. 786.
21) Finke: U. Dbr. S. 87 f. n. 59.
22) E. Vogt: Reg. I S. 43 u. S. 215 n. 1229 - vgl. Koch: l.c. S. 83 ff.; Fr. Bothe: Gesch. der Stadt Frankfurt (1913) S. 60, 67, 98 und 109.
IV. (Mainz)
Am wenigsten von den in dieser Periode behandelten Klöstern ist dagegen das dem Frankfurter Konvent benachbarte Dominikanerkloster zu Mainz in der Geschichte der Deutschen Ordensprovinz während des 13. Jahrhunderts hervorgetreten. Kaum der Name eines Konventualen ist uns überliefert (1), kein Provinzialkapitel hat in diesem Zeitraum hier stattgefunden und von Beziehungen zu anderen Klöstern, vor allem auch von irgend einer cura monalium wissen wir nichts. Jedoch haben die Mainzer Dominikaner, wie es scheint, immer in enger Verbindung mit ihren Erzbischöfen gestanden und somit eine gewisse Rolle im Leben der Stadt gespielt. So finden wir auch am Ende des Jahrhunderts als Weihbischof und Stellvertreter des Mainzer Oberhirten den Dominikaner Franziskus von Soliwri (Solumbrigensis), der 1293 dem Augustinerinnenkloster in Kassel wie dem Augustinereremitenkloster in Grimma je einen Ablass von 40 Tagen verlieh (2), und am 2. April desselben Jahres den Hochaltar und verschiedene andere Altäre des neugegründeten Dominikanerklosters Himmelskrone bei Hochheim eingeweiht hat (3). - Ebenfalls können auch die vielfachen Beziehungen der Dominikaner zu den hervorragendsten Mainzer Geschlechtern (4), die sich mit Ausnahme der Beziehung zu dem Patrizier Arnold Walpold aber erst seit dem beginnenden 14. Jahrhundert aufzeigen lassen, von der angesehenen Stellung der Dominikaner in Mainz Zeugnis ablegen. Ueberhaupt macht sich eine stärkere Aufwärtsbewegung des Mainzer Dominikanerklosters erst seit diesem Zeitpunkt bemerkbar (5).
Nach einer Inschrift, die sich an der Chorwand des ehemaligen Dominikanerklosters befand, sollten diese um das Jahr 1234 bereits nach Mainz gekommen sein. Ueber diese älteste Niederlassung hat sich aber, wenn sie überhaupt existiert hat, keinerlei Nachricht erhalten (6). Doch deutet auf so frühe Beziehungen der Dominikaner zu dieser Sadt noch ein weiteres. Es erscheint nämlich auf der Mainzer Synode im Jahre 1234 schon der Dominikaner Fr. Bernardus (7), der nach der Chronik Alberichs mit dem Erzbischof Sigfried III zusammen ein Schreiben über das unsinnige Inquisitionsverfahren des Konrad von Marburg an den Papst Gregor IX gerichtet hat, ein Schreiben, das übrigens wohl zu den belastendsten Dokumenten für diesen Inquisitor zählt (8). Dagegen steht aber ein anderes gewichtigeres Zeugnis, das wir einer Erzählung des Thomas von Chantimpré (9) entnahmen, die uns berichtet, wie der Strassburger Dominikaner Prior Volknand in der Gegend von Mainz schwer erkrankte und im dortigen Minoritenkloster 1237 (oder 1240[*]) gestorben ist. Aus dieser Tatsache schloss schon N. Serrarius wohl mit Recht, dass es zu dieser Zeit noch kein Dominikanerkloster in Mainz gegeben hat (10). Somit ist also der Beginn der Klostergründung und der Bautätigkeit erst nach dem Jahre 1237 (oder 1246[*]) anzunehmen. Diesen aber noch genauer chronologisch festzulegen ist wegen der mangelnden Ueberlieferung nicht möglich. Unabhängig von diesen letzten Feststellungen kann natürlich das Jahr 1234 als der Zeitpunkt ihres ersten Erscheinens in Mainz ruhig daneben bestehen bleiben, während wie gesagt als ein terminus postquem für den eigentlichen Klosterbau nur 1237 oder 1248[*] in Betracht zu ziehen ist.
Von Anfang an erfreuten sich nun die Dominikaner der Unterstützung des Mainzer Patriziers Arnold Walpo[l]d, der aus einem sehr vornehmen und reichen Geschlechte stammte und über die Grenzen seiner engeren Heimat hinaus als Haupt und Schiedsrichter des grossen rheinischen Städtebundes ein hohes Ansehen genoss, der auch nach seinem Tode 1268 in der Dominikanerkirche beigesetzt und durch ein Wandbild als Erbauer der Kirche und treuer Freund der Predigerbrüder dort verewigt worden ist (11). Mit Hilfe seiner reichen Spenden wurde der Klosterbau 1251 dann fertiggestellt. Doch erfolgte die päpstliche Bestätigung ihrer durch den Erzbischof Gerhard I vollzogenen offiziellen Aufnahme durch Alexander IV erst am 14. November 1257, der dem Erzbischof zugleich die Grundsteinlegung und Einsegnung ihrer Kirche übertrug (12), und zur Förderung dieses Baues gestattete er den Dominikanern weiter am 20. April 1259 Geldspenden bis zu 500 Mark annehmen zu dürfen (13). In der gleichen Absicht bestätigte auch der Kardinal Hugo von St. Cher 1260 seinen Ordensbrüdern erneut alle mit dem Besuch ihrer Kirche an gewissen Festtagen verknüpften Indulgenzen (14). Zunächst kann es sich hier jedoch nur um einen mehr provisorischen Kirchenbau gehandelt haben. Das den Dominikanern zur Verfügung stehende Baugelände muss zu eng umgrenzt gewesen sein und daher weiträumige Bauanlagen überhaupt verhindert haben, denn am 10. Februar 1269 wurde den Predigerbrüdern vom Erzbischof Wernher die Erlaubnis gegeben, die Gasse an der Südseite ihres Klosters zum Neubau der Kirche zu benützen für deren Besuch der Bischof Heinrich von Strassburg bereits am 1. April des gleichen Jahres ein Ablassprivileg verliehen hat (15). Interessant ist es nun, dass die Dominikaner, die sich seit langem um diesen Besitz bemüht hatten, ihn nur dem Dazwischentreten der Bürgerschaft verdankten, die den Predigermönchen schon manche Gunstbezeugung hatten zukommen lassen. Dies gab den Anlass zu einem höchst seltenen Dokument: zu einem Dankesschreiben des Ordensgenerals vom Generalkapitel 1270 an die Mainzer Bürgerschaft (16). Aber auch nach diesem Besitzerwerb reichte der Platz nicht aus, denn 1275 kauften die Dominikaner noch von der Aebtissin Gertrudis des Zisterzienserinnenklosters zu Dalheim (bei Zahlbach) für 30 Solici ein angrenzendes Grundstück zum Ausbau ihrer Kirche, deren Chor nach Schneider (l.c.) schon in Angriff genommen war (17). Wir haben hier also eine umgekehrte Baugeschichte vor uns wie bei den meisten anderen dieser Kirchen, wo der Chorbau meist viel später anzusetzen ist und gewissermassen den krönenden Abschluss bildete. Nach den verschiedenen Indulgenzen aus den Jahren 1281, 1282 und 1289 zu schliessen (18), muss dann der weitere Kirchenbau sehr schnelle Fortschritte gemacht haben und nach letztgenannter Urkunde wohl um das Jahr 1289 bereits vollendet worden sein.
In dieser Weise von den Päpsten, Erzbischöfen und auch den Bürgern unterstützt, vermochten die Dominikaner in Mainz ungestört ihre Kräfte zu entfalten, und über irgendwelche Zwistigkeiten fehlt jede nähere Nachricht (19). Vielmehr lassen die nachfolgenden Zeugnisse erkennen, dass die Entwicklung des Mainzer Konventes sich im 13. Jahrhundert reibungslos vollzogen hat, und die Dominikaner immer im besten Einvernehmen mit den Mainzer Oberhirten gelebt und gewirkt haben (20).
Bereits am 22. Mai 1261 gestattete der Erzbischof Wernher den Dominikanern zu Mainz in seiner Diözese zu predigen und Beichte zu hören, sowie ihren reumütigen Zuhörern einen 40 tägigen Ablass zu erteilen (21). Weiter erlaubte er 1279 (Juni 16.) dem Prior und zwei Brüdern, an zwölf ihrem Orden besonders zugetanen Personen, die hl. Kommunion reichen zu dürfen, ohne dass dies dem Pleban zum Nachteil sei (22). Und auf der anderen Seite wieder werden die Dominikaner 1293 (Jan. 7.) vom Erzbischof Gerhard II dringend ersucht, bei Predigt, Beichten und Testamentserrichtungen auf die Renovierungsarbeiten am Mainzer Dom zu verweisen, und die Namen der Mönche, die dieser Bitte entsprächen, sollten ihm dann mitgeteilt werden, damit er sie belohne (23).
Welche geachtete Stellung die Mainzer Dominikaner, insbesondere ihr Prior, hier im 13. Jahrhundert schon besessen haben, ersieht man wohl am besten daraus, dass er mehrmals als Beauftragter des Papstes wie des Erzbischofs vor das Forum der Oeffentlichkeit getreten ist. So erhielt er bereits am 14. Jan. 1259 vom Erzbischof Gerhard I den Auftrag, mit dem Dekan zusammen die Verlegung des Stiftes St. Viktor von dem jetzigen Orte in die Stadt an einen angemessenen Platz vorzunehmen, da es wegen der Unsicherheit nicht mehr ausserhalb der Stadtmauer bleiben konnte (24). Und 1268 wurde dem Dominikanerprior vom Papst Clemens IV die Vollmacht übertragen, den Erzbischof Wernher von Mainz wegen vorgekommener Unregelmässigkeiten bei der Erhebung des Rheinzolls zu absolvieren, um dessen Gewissen zu entlasten (25). Mehr ins politische Gebiet hinüber spielte noch ein Auftrag des Papstes Martin IV vom 14. September 1284 an den Prior der Dominikaner in Mainz, worin er ihm die Vollgewalt verliehen hat, dem Landgrafen Heinrich I von Hessen (1263-1308) zu seiner Vermählung mit Theodora, der Schwester eines Grafen von Kleve, wegen des vierten Verwandschaftsgrades den Ehekonsens zu erteilen (26).
Die erheblichsten Lücken weist aber die Ueberlieferung für die wirtschaftliche Entwicklung des Mainzer Klosters auf. Keine diesbezügliche Urkunde ist, woweit unsere Kenntnis reicht, aus dem 13. Jahrhundert mehr erhalten. Die erste Nachricht stammt vielmehr aus dem Jahre 1305, wo Prior und Konvent zu Mainz dem Frankfurter Stiftskapitel ihre Güter zu Obereschbach um 18 ? Mark verkaufen, die ihnen nach dem Tode des Pfarrers H. zu Ygestal (Igstadt) zugefallen waren (27). Dies zeigt allein schon, dass der Konvent auch in dieser Zeit auswärtige Besitzungen gehabt haben muss. Doch lassen ebenfalls die dauernden guten Beziehungen der Bürgerschaft zum Kloster, die vielfachen Gunstbezeugungen eines Arnold Walpold, dieses grossen Wohltäters des Mainzer Konventes, und anderer Bürger, wie sie in dem vorhin bereits erwähnten Dankesschreiben des Johannes von Vercelli zum Ausdruck gekommen sind, wenigstens indirekt den Schluss zu, dass die Dominikaner in dieser Stadt schon im Jahrhundert der Gründung einen ganz ansehnlichen Besitz zu eigen gehabt haben, wenn sich natürlich auch Sicheres darüber nicht mehr sagen lässt.
Anmerkungen zu Mainz
1) Nur zwei Prioren sind für diese Zeit mit Namen aufzuweisen: 1253 fr. Theodoricus (vgl. Wagner-Schneider: Die vormals geistlichen Stifte in Hessen II S. 49) und der Provinzial Konrad von Trebensee, der im cod. E der Liste (QF I S. 14) als: quondam prior Magunetinus bezeichnet wird.
2) Vogt: Reg. I S. 54 n. 311 u. S. 58 n. 335.
3) Lehmann: im Archiv für hess. Geschichte II S. 424.
4) vgl. K. G. Bockenheimer: die Mainzer Geschlechter nach dem Totenbuch der Dominikaner u. Beiträge zur Gesch. der Stadt Mainz IV (Mainz 1878).
5) vgl. Fr. Schneider: Mittelalterliche Ordensbauten in Mainz. Die Kirchen der Dominikaner und Karmeliter in Mainz (Mainz 1879).
6) "Templi hoc circa a 1234 erectum atque a domino Arnoldo Walpodo qui anno 1268 obiit fundatum in gratiam Fratrum Dominicenorum. SS Trinitati dedicatum est" Johannes: Reg. Moguntiacas II (1722) p. 850. - Ueber den Mainzer Konvent: Wagner-Schneider: l.c. S. 19 f. u. Fr. Schneider: l.c. S. 6 ff.
7) Ein fr. Bernardus, der wohl mit diesem zu identifizieren ist, lässt sich in der Kölner Kirchenprovinz schon zum 9. Februar 1233 nachweisen - vgl. Mrh. Reg. II S. 542 n. 2053.
8) MGSS XXIII p. 931 f. - vgl. Mrh. Reg. II S. 555 n. 2110; B. Will: Reg. II S. 235 n. 130 u. 131; dazu Hefele: Konziliengesch. V S. 1033; E. Michael II S. 331 f.
9) Bon. Univ. I c. 25 p. 85 f.
10) Moguntiscarum rerum libri quinque (Mainz 1604) p. 837. - Serrarius verlegt die Erzählung in das Jahr 1240, während in der Ordenstradition (Malvenda: p. 588; Steill II S. 426) das Jahr 1237 als Todesjahr angenommen wird. Urkundlich ist Volknand nur bis 1236 nachzuweisen: vgl. Mrh. U.B. III S. 442 n. 576.
*)[Anm: Kühl gibt hier tatsächlich drei unterschiedliche Jahreszahlen an.]
11) Joannis: l.c. p. 850 f. - vgl. W. Arnold: Freistädte II S. 70 f.; Schneider: l.c. S. 7 f.
12) l.c. II p. 850; R. Will. Reg. II S. 340 n. 199 - vgl. C.A. Schaab: Gesch. der Stadt Mainz II S. 229; Schneider: S. 7. - Nach Joannis (l.c.) soll aber die Grundsteinlegung zur Kirche bereits 1256 stattgefunden haben.
13) Gudemus: Codex diplomaticus II p. 664 n. 9 - vgl. Potth. II n. 17351.
14) Gudemus: l.c. p. 665 n. 10.
15) Gudemus: l.c. II p.666 ff. n. 11 und 12.
16) l.c. II p. 668 f. n. 13 und 14 - vgl. auch Schneider: l.c. S. 7. - Das Schreiben des Johannes von Vercelli vom Jahre 1270 an die Mainzer Bürgerschaft beginnt mit folgenden Sätzen: "Ut igitur affectum sincerum, quem ad vos habemus, plenius agnoscatis, communi consensudinis, tamquam speciales Benefactores ad beneficia Ordninis nostri recapimus volentes, quod cum Anniversario Fratrum post Festum b. Dyonisii pro decedentibus in civitale vestra civibus, quilibet Sacerdos tres Missas annis singulis dicat per totam Ordinans in recognitronem prestite nobis gratia, cui debemus esse merito non ingrati ..." (l.c. p. 670 f. n. 14).
17) l.c. II p. 671 f. n. 15.
18) Baur: Hessische Urkunden Bd. II S. 322 n. 345. - Joannis: l.c. p. 851 f.; Gudemus II p. 672 f. n. 16 - vgl. B. Will. Reg. II S. 412 n. 420 und S. 418 n. 568.
19) Die beiden Schutzbullen Papst Alexander IV von 1257 und 1258 (Gudemus II p. 657 ff. und p. 661) für die Dominikaner gegenüber den Angriffen der Weltgeistlichkeit können keineswegs, wie Wiesehoff (l.c. S. 21) es will, in Mainz lokalisiert werden, sondern sind ganz allgemein gehalten, sodass es unmöglich ist, aus ihnen auf Zwistigkeiten zwischen Weltgeistlichkeit und Dominikanern gerade in Mainz zu schliessen.
20) Dies sucht Wiesehoff (l.c. S. 28) darauf zurückzuführen, dass die Mainzer Erzbischöfe es verstanden haben, sich gewisse Rechte gegenüber den sonst so unabhängigen Orden zu sichern, was er besonders folgender Stelle aus einem Schreiben des Ordensgenerals der Dominikaner Aimericus an den Erzbischof Peter vom GK zu Strassburg 1307 (nicht 1320) entnehmen zu können glaubt: "Unde si fratrem Theodericum lectorem Constanciensium in Moguntim prout petivistis non instituo in Priorem, vostra me habeat paternitas exansatum, quod facultas cernitus non adesse. Rogavi autem Provincialem Teutonie ut dictum fratrem quantum decenter poterit vestris debeat obsequiis deputare, quando eum (nicht: quantum cum) duxeritis requirendum". (Würdtwein: Diplomataria Moguntina II p. 141 f. n. 76; Regest [bei] Voigt: Reg. I S. 195 n. 1112). Wie W. zu der Interpretation kommt: der Ordensgeneral habe den auf seine Bitten erwählten Prior des Mainzer Klosters noch nicht eingesetzt, weil der Provinzial der deutschen Provinz den Neuerwählten noch nicht zum Gehorsam gegen den Erzbischof verpflichtet habe, worum er bald bitten werde, ist nur nicht klar. Jedenfalls erweist sich seine Interpretation als unhaltbar, denn der Sinn dieser Stelle ist doch nur der: Nach Erklärung des Ordensgenerals, dass es ausser seiner Macht läge, den fr. Dietrich zum Prior in Mainz einzusetzen, worin der Erzbischof ihn gebeten hatte, da die Konventualen ihren Prior selbst wählen, hat der Ordensgeneral doch nur den deutschen Provinzial gebeten, den genannten Bruder dem Erzbischof nach Möglichkeit zur Verfügung zu stellen (vgl. Voigt: l.c.) Von einer besonderen Gehorsamsverpflichtung dem Erzbischof gegenüber ist nicht die Rede. Vielmehr kann auch dieses Schreiben ein neues Zeugnis für das gute Einvernehmen der Mainzer Dominikaner mit ihrem Oberhirten sein. Mit der einfachen Feststellung dieser Tatsache müssen wir uns also hier begnügen.
21) Joannis: l.c. II p. 851; B. Will. Reg. II S. 354 n.47. - Ein ähnliches Schreiben hat auch Erzbischof Peter von Mainz 1318 (Juli 10.) an die Pfarrgeistlichen seiner Diözese erlassen, wo er sich erneut für die den Dominikanern 1261 zugestandenen Rechte des Predigens und Beichthörens einsetzte, da es Anfang des 14. Jahrhunderts in Mainz und einigen anderen Städten seiner Diözese zwischen Weltklerus und Dominikanern zu Kompetenzstreitigkeiten gekommen war - vgl. E. Vogt: Reg. I S. 388 n. 2028.
22) Joannis: l.c. II p. 851; B. Will. Reg. II S. 405 n. 474.
23) E. Vogt: Reg. I S. 527 n. 303.
24) Joannis: l.c. II p. 600; B. Will. Reg. II S. 346 n. 241 - vgl. Schaab: l.c. II S. 359.- Der gleiche Auftrag wurde dann von dem Nachfolger Erzbischof Wernher noch einmal am 22. April 1260 wiederholt: Joannis: II p. 601; B. Will. l.c. S. 351; auch Schaab: l.c.
25) B. Will: Reg. II S. 373 n. 210 - vgl. Potth. n. 20484.
26) Potth. II n. 22173 - vgl. Steill I S. 583.
27) B.L. I S. 438 n. 857.
Erstes Kapitel
Die Klosterniederlassungen der ersten Periode bis zum Jahr 1240.
§ 3. Die oberrheinischen Konvente zu Worms, zu Freiburg und zu Konstanz
Wenden wir uns nun den oberrheinischen Klöstern dieser ersten Gründungsphase zu. Ausser in Strassburg fanden die Dominikaner auch in den Bistümern Worms und Konstanz Eingang. Aber wie verschieden war der Empfang, der ihnen hier zuteil wurde. Während die Predigerbrüder in dem Konstanzer Oberhirten immer eine bereitwillige Stütze gegen alle Anfeindungen hatten, wurden den ankommenden Dominikanern im Wormser Sprengel nicht etwa nur von der Pfarrgeistlichkeit erhebliche Schwierigkeiten bereitet, sondern auch vom Bischof selbst, der dafür mehrmals vom Papst zur Rede gestellt worden ist.
I. (Worms)
Dies hinderte indessen nicht, dass hier in Worms doch ein grosses weiträumiges Dominikanerkloster (1) entstand, das nicht weniger als viermal zum Versammlungsort für das Provinzialkapitel bestimmt wurde, von denen das erste bereits 1239, die anderen dann in den Jahren 1254 - auf diesem wurde übrigens Albert der Grosse zum Provinzial gewählt -, 1274 und 1298 stattfinden (2), und das auch ein studium artium in seinen Mauern beherbergte (3). Doch scheinen sich die Mitglieder des Wormser Konventes mehr der praktischen Seelsorge zugewandt zu haben, die sich sicher auf das 1248 dem Orden inkorporierte Augustinerinnenkloster zu Alzei (4) und auch auf die allerdings erst gegen Ende des Jahrhunderts entstehenden Frauenklöster zu Hochheim und Liebenau bei Worms und Neuburg bei Heidelberg erstreckt hat, da die Dominikaner von Worms des öfteren urkundlich in Verbindung mit diesen Klöstern erscheinen (5).
Nach dem Bericht des Chronicon Wormatiense kamen die Predigerbrüder bereits im Jahre 1226 nach Worms und erwarben hier durch Kauf den Hof des Ritters unter den Sattlern, um sogleich mit dem Bau des Klosters zu beginnen (6), zu dessen Unterstützung Papst Gregor IX am 24. August 1229 allen denen, die sich um die Förderung des Baues verdient machten und die Kirche am Tage von Mariä Himmelfahrt besuchen würden, einen Ablass von vierzig Tagen verlieh (7). Dennoch sollte dieser in Angriff genommene Bau nie zur Vollendung kommen. Eine heftige Opposition der Weltgeistlichkeit und des von diesen aufgehetzten Volkes, das den Dominikanern bei ihrer Ankunft zunächst wohlgesinnt gewesen war (8), hatte gegen die Predigerbrüder und auch die Franziskaner in Worms eingesetzt, eine Opposition, die den Mendikanten umso gefährlicher wurde, als der Bischof Heinrich auf Seiten des Klerus und der aufgewiegelten Bürgerschaft stand. So sah sich der Papst schon wenige Tage, nachdem er den Dominikanern erst die Indulgenz für den Bau ihres Klosters verliehen hatte, bereits am 3. September zu einem neuen gegen den Wormser Oberhirten gerichteten Schreiben veranlasst, worin er diesen tadelte, dass er die Dominikaner und Minoriten gegen die in seiner Diözese üblichen Spottgesänge und Beschimpfungen, "einiger Söhne Belials" nicht geschützt habe (9).
Dies bildete aber nur den Auftakt zu einem heftigen Konflikt zwischen den Dominikanern einerseits und dem Bischof und Klerus andererseits, der sich bis zum Jahre 1232 hinzog. Und zwar hatte sich der Bischof mit seiner Geistlichkeit zum Ziel gesetzt, die Prediger wieder aus der Stadt zu vertreiben, was ihnen allerdings nicht gelang (10). Das Begräbnisrecht war es nun, das den Zwist heraufbeschwor. Als nämlich der Graf von Leiningen, ein Neffe des Bischofs Heinrich, der überdies aber noch Mitglied des Dominikanerordens war, starb und seine letzte Ruhestätte bei seinen Ordensbrüdern gefunden hatte, liess der Bischof auf Drängen seines Klerus hin, den Leichnam wieder ausgraben und ihn im Chor des Doms feierlich bestatten (11).
Besonders musste es aber noch den ohnehin den Dominikanern missgünstig gesinnten Bischof erbittern, dass diese in den ihm eigentlich zukommenden Befugnissen, allerdings auf Geheiss des Papstes, zu Konkurrenten wurden, indem Papst Gregor IX gerade in dieser stürmisch erregten Zeit an den Prior und Subprior des Wormser Konventes zwei in die bischöflichen Rechte eingreifende Aufträge gab. So erteilte ihnen der Papst am 24. Januar 1231 die Weisung, solche weltlichen Personen, die wegen unzüchtigen Umgangs mit Klosterfrauen in Bann getan worden sind, von diesem zu lösen und ferner nach auferlegter Busse auch diejenigen Geistlichen, die in solchem Bane die Weihe empfangen und Gottesdienst gehalten hatten, jene aber, die mit Vorbedacht und aus Verachtung der Kirchenzucht geweiht sind, zwei Jahre ihres Amtes zu entheben und nach dieser Zeit nur nach ehrbarem Lebenswandel diese wieder in ihr Amt einzusetzen (12). Und kurze Zeit darauf beauftragte der Papst die beiden in einem neuen Schreiben vom 27. Februar 1231, gegen die in den deutschen Nonnenklöstern üblich gewordene Simonie einzuschreiten, die auf solche illegale Weise in ein Kloster Aufgenommenen aus diesem zu entfernen oder, wenn es zu viele wären, dafür Sorge zu tragen, dass diese Frauen in dem gleichen Kloster erneut noch einmal aufgenommen wurden, dass das Sündengeld aber zu charitativen Zwecken verwandt werden sollte (13).
Und noch ein drittes Moment hat sicherlich noch wesentlich zur Erhöhung der Spannung dieses Konfliktes beigetragen: die hier am Oberrhein mit grosser Intensität zu Beginn der dreissiger Jahre einsetzende Inquisitionsbewegung, deren Urheber ein fr. Conradus Dorso Konverse aus dem Dominikanerorden war, der nach dem ausführlichen Bericht des Chron. Worms. (14) von der oberen Rheingegend kommend in Begleitung eines einäugigen und nichtsnutzigen Laien mit Namen Johannes in Worms sein Unwesen trieb, und so zu einer wahren Landplage wurde (15). Vor allem handelte es sich in dem Wormser Sprengel wohl um die Bekämpfung der Waldenser, die hier eine grosse Verbreitung gefunden hatten. Später vereinigten sich dann diese beiden Inquisitoren, um sich zu verstärken, mit dem berüchtigten Konrad von Marburg, der aber kein Predigermönch gewesen ist (16), wie man lange Zeit auch in der Geschichtsschreibung des Dominikanerordens annahm (17). Hier in Worms haben wir übrigens die einzige fürs 13. Jahrhundert nachweisbare Ketzerverfolgung grossen Stils, an der ein Dominikaner einen bedeutenden Anteil trägt, die aber mit der Ermordung Konrads von Marburg, Konrads Dorsos und seines Genossen Mitte der dreissiger Jahre - in dieser Form wenigstens - in deutschen Landen ihren vorläufigen Abschluss erreicht hat (18).
So befanden sich die Dominikaner hier in einer sehr gefährlichen Lage, aber es kam dennoch nicht zum Aeussersten wie in Strassburg. Bereits am 22. März 1231 genehmigte der Kardinaldiakon und päpstliche Legat Otto einen Vergleich zwischen dem Bistrum und den Dominikanern von Worms (19). Freilich schon am 13. April musste der Papst Gregor IX erneut eingreifen. Er beauftragte den Dekan, Kantor und Scholaster zu Trier, dem Bischof Heinrich von Worms zu veranlassen, die Dominikaner "quos multis et varus vorationibus et gravaminibus fatigabat et adhuc fatigare non desinit" nicht weiter zu behelligen und auch den aus dem Kloster geraubten Leichnam wieder zurückzugeben (20). Ihrem Dazwischentreten gelang es dann am 2. September 1231 diese Streitigkeiten durch einen Vergleich zu schlichten, der inhaltlich mit dem vom 22. März übereinstimmte: Bischof und Domkapitel hatten den Dominikanern ausserhalb der Stadtmauern noch vor dem Feste Maria Reinigung (2. Februar) die St. Andreaskirche einzuräumen, wogegen sich der Prior und Konvent zur Aufgabe ihrer bisherigen Wohnung und zum Verkauf des Platzes bereits in der Urkunde vom 22. März verpflichtet hatten. Genau geregelt wurde ferner auch das Begräbnisrecht, die Ursache des ganzen Konfliktes. Man einigte sich dahin, dass den Dominikanern zwar das Recht zugestanden wurde, diejenigen, die einen diesbezüglichen Wunsch äusserten, in ihrer Kirche beizusetzen, dass aber der Leichnam zuvor in die Pfarrkirche getragen und dort ein Seelenamt für den Verstorbenen gehalten werden müsse. Ausserdem hatten die Mönche von dem, was ihnen hier zufiel, den dritten Teil als portio canonica an die Pfarrgeistlichkeit zu entrichten. Und zum Schluss wurde auch noch ein gegenseitiges Gedenken für ihre Verstorbenen am Tage nach dem Feste des hl. Andreas (1. Dez.) vereinbart (21). Damit aber nicht genug des Erfolges gestattete der Bischof am 18. Juli 1232 den Dominikanern, sich wieder innerhalb der Stadt anzusiedeln, allerdings unter der Bedingung, nicht an ihren alten Platz zurückzukehren, sondern an einer anderen Stelle sich ein Grundstück zum Bau von Kloster und Kirche zu erwerben (22). Doch entspricht dieses Nachgeben wohl keinem Gesinnungsumschwung des Bischofs, sondern nach allem Vorausgegangenen müssen wir mit H. Boos (23) annehmen, dass dieser Kompromiss vom 2. September 1231 vielmehr an der Weigerung des St. Andreasstiftes gescheitert ist, auf die ihm ankorporierte Andreaskirche auf dem Berge Verzicht zu leisten. Daher also dieses neue Abkommen, das noch einmal vom Bischof im März 1233 erneuert wurde (24), und dann am 10. September desselben Jahres auch die päpstliche Bestätigung erfuhr, in der ausdrücklich darauf verwiesen wurde, dass vom Bischof der schuldige Zins von dem erworbenen Grund und Boden zu zahlen sei (25). Hier konnten sich als die Dominikaner trotz ihrer Privilegien noch nicht der Verpflichtung, Abgaben zu zahlen, entziehen (26).
Nach dieser endgültigen Beilegung des Zwistes erwarben nun die Dominikaner in der Stadt käuflich die Hofstätte der Hiltegundis vor den Münzen, welche sie durch Zukauf benachbarter Häuser noch vergrösserten, wobei sie sich der Unterstützung einiger Wohltäter erfreuten (27). Aber auch der Papst stand hierbei nicht zurück. Nachdem er bereits zu dem Vertrag des Bischofs und der Predigerbrüder über diesen Hof am 10. Februar seine Genehmigung erteilt hatte (28), überliess er ihnen aus der S[ühne ?], die als Loskauf von einer Kreuzfahrt eingehen sollte, einen Betrag bis zu hundert Mark zum Kauf eines Grundstücks und zur Erbauung ihrer Kirche und ihres Klosters (29). Die Errichtung dieser neuen Gebäude muss aber mit ziemlicher Schnelligkeit vor sich gegangen sein, da bereits 1239 ein Provinzialkapitel hier stattgefunden hat. Nach der Kirschgarten Chronik erfolgte die Weihe der "alten" Kirche und der Altäre jedoch erst durch den Bischof Richard von Daum (1252-1257); für deren Besuch an gewissen Festtagen Papst Alexander IV am 28. Januar 1260 einen hunderttägigen Ablass verliehen hat (30). Ausgenommen war aber der Chor, der erst am 18. Juni 1313 durch den Suffraganbischof Wolfram von Fleckenstein geweiht worden ist (31). Im Jahre 1319 ist dann das Kloster noch erweitert worden, indem ein Stück des an die Kirche grenzenden Hofes zum Keris angekauft und in die Umfassungsmauer des Klosters einbezogen wurde (32).
Im Laufe des 13. Jahrhunderts hat der Wormser Konvent sich eines immer steigenden Ansehens bei Rat und Bürgerschaft erfreut, wie und das öftere Auftreten der Dominikaner als Vermittler beweist. Vor allem aber hat sich zwischen den Nachfolgern des Bischofs Heinrich († 1236) und ihnen ein günstiges Verhältnis angebahnt, wenn allerdings die Klagen und Beschwerden der Predigermönche beim Papst auch späterhin nicht ganz verstummen sollten. So richtete am 26. Oktober 1265 Clemens IV erneut eine Bulle an den Bischof von Worms mit dem Auftrag, denjenigen, über die sich die Dominikaner beschwert hätten, das Predigen in Worms und der Diözese zu verbieten und diese wie die Minoriten in ihren Privilegien zu schützen (33). Und zwei Jahre später, am 9. Januar 1267, befahl derselbe Papst dem Dekan von St. Stephan in Mainz, die Klage der Dominikaner in Worms über einige Bettelorden (34), die in ihrer Nähe Kloster und Kapellen erbaut hätten, zu untersuchen und nicht zu gestatten, dass die genannten Bettelorden, besonders aber die Gesellschaft der Büssenden, sich in der Nähe des Wormser Dominikanerklosters anbauen, sondern ihnen dies nur dann zu erlauben, wenn sie dreihundert Schritt von demselben entfernt bleiben (35). Noch einmal am Ende des Jahrhunderts hören wir wieder von der feindseligen Haltung eines Wormser Bischofs, allerdings nicht gegen die Wormser Dominikaner selbst gerichtet, sondern vielmehr dem 1287 diesem Orden einverleibten Kloster Neuburg gegenüber, das 1294 gegen die Gewalttätigkeiten des Bischofs Emiche von Worms feierlich Protest erhebt, der von dem Provinzial Dietrich sofort an den ehemaligen Kardinallegaten Johannes von Tuskulum weitergegeben wurde (36).
Dagegen deuten aber auf der anderen Seite die verschiedenen Bekanntmachungen der päpstlichen Privilegienbullen für den Dominikanerorden durch die Wormser Bischöfe in ihrer Diözese noch auf ein beiderseitiges Einvernehmen hin. Jedenfalls kann von der zuerst eingenommenen Kampfstellung keine Rede mehr sein. So gab Bischof Eberhard seinen Diözesanen eine grosse diesbezügliche Bulle von Urban IV (9. Febr. 1263) bekannt, in der alle den Dominikanern bisher verliehenen Freiheiten erneut bestätigt wurden (37). Und weiter beglaubigte und besiegelte der Bischof Simon von Schöneck das von Honorius IV gegebene Ordensprivileg, vom 20. Januar 1286 eigens für seinen Sprengel, das alle diesen Freiheiten entgegenstehenden Verordnungen und Verträge, die ohne Wissen des Ordensgenerals oder Generalkapitel abgeschlossen seien, für ungültig erklärte (38).
Das wichtigste Moment aus der Geschichte des Wormser Konventes im 13. Jahrhundert bildet aber die Tätigkeit der Dominikaner als Friedensvermittler, besonders in den heftigen Streitigkeiten der Jahre 1252 und 1253, wo anlässlich des Kampfes zwischen König Wilhelm von Holland und den Staufern Friedrich II und Konrad IV auch in Worms 1247 durch die Doppelwahl Richard von Daum als Anhänger König Wilhelms und des Gaugrafen Eberhard als staufischer Parteigänger auf dem Wormser Bischofsstuhl ein Schisma ausgebrochen war. Auch nach dem Vergleich des Bischofs Richard am 10. März 1252 mit seinem Widersacher Eberhard, der hier resignierte, ging der Streit des Bischofs mit der Bürgerschaft des kaisertreuen Worms weiter, die ihren Oberhirten nicht in die Stadt hineinlassen wollte, da er zu Wilhelm von Holland gehalten hatte. Daher verhängte Bischof Richard das Interdikt und gebot, es in allen Kirchen von Worms zu halten. Ausgenommen davon waren aber seltsamerweise die Dominikaner, was die Annahme nahelegt, dass sie in diesen schismatischen Wirren streng päpstlich gesinnt auf Seite des Gegenkönigs Wilhelm gestanden und auch zu dem Bischof Richard die besten Beziehungen unterhalten haben. Daher war auch keiner als Vermittler mehr geeignet wie die Predigerbrüder, und so sehen wir auch, dass nach "geschehener Rachtung" zu Beginn des Jahres 1253 der Prior der Dominikaner Albero auf Rat der obersten kirchlichen Spitzen zu Bischof Richard geschickt wurde, um die Aufhebung des Interdikts zu erwirken, was auch erfolgte. Da die staufische Partei noch immer sehr mächtig war, verliess jedoch der Bischof am 20. Februar 1253 heimlich wider die Stadt, indem er sich nach Kirschgarten begab, und wiederum waren es unter anderem auch die Dominikaner im Verein mit den Franziskanern und der Weltgeistlichkeit, die eine unauffällige Rückkehr des Bischofs ermöglichten, da die Bürger ihm wieder die Tore verschliessen wollten (39).
Elf Jahre später bot sich hier den Dominikanern eine neue Gelegenheit zu einer Vermittlung. Im Oktober 1264 war es in Worms bei den Kämpfen um die Steuerfreiheit der Geistlichen zu offenen Feindseligkeiten gekommen. Es handelte sich nämlich um eine Verschwörung einiger Bürger der Stadt gegen den Bischof Eberhard und besonders auch gegen das Kloster Nonnenmünster, dessen Mauer eingerissen wurde. Für diese Tat belegte der Bischof die Stadt Worms nun mit dem Interdikt. Aber unter Hinzuziehung der Predigerbrüder und Minoriten gelang es bald, den Ausgleich herbeizuführen, und schon am 22. November 1264 kehrte der Bischof nach Worms zurück (40).
Nicht ersichtlich ist hingegen die Stellungnahme der Dominikaner in den grossen Steuerzwistigkeiten des Jahres 1283 (41), als nach dem Tode des Bischofs Friedrich, welcher der Stadt Worms sehr freundlich gesinnt gewesen war, sich die Weltgeistlichkeit zur Befreiung von dem lästigen Steuerzwang verband und die Zeit der Sedisvakanz dazu benutzte, die Stadt in den Kirchenbann zu tun und Klage beim Papst zu führen (42). In diesen Bund waren zwar die Dominikaner nicht einbegriffen. Wie aber aus dem Appellationsschreiben des Rates an Martin IV hervorgeht, scheinen auch sie sich über jenen beim Papst wegen eines Grundstücks beschwert zu haben. Das sie zwar von der Stadt gekauft und bezahlt hatten, das aber von dieser aus irgend einem nicht mehr erkennbaren Grunde zurückbehalten worden war (43). Ueber den Verlauf dieses Streites und seinen Ausgang ist jedoch nichts weiter bekannt.
Zum Schluss bleibt nur noch übrig, die wirtschaftliche Entwicklung des Wormser Klosters im 13. Jahrhundert zu streifen. Der urkundlichen Ueberlieferung zufolge, war es hier nicht zu grösseren Besitzerwerbungen seitens der Dominikaner gekommen. Jedenfalls wissen die vorhandenen Urkunden von keinem Grundstück- und Häuserkauf oder entsprechenden Schenkungen zu berichten. Zumeist waren es auch hier nur kleinere kaum nennenswerte Geldlegate und Abgaben (44), die in der Mehrzahl dem Kloster als Seelgerätstiftungen gemacht worden sind. An grösseren Vergabungen sind hier nur zu erwähnen: 1260 schenkte der Schneider der Dominikaner dem Konvent 10 Malter Weizen jährlichen Zinses, den er um 10 Pfund Hallenser von dem Ritter Sigillmer von Dandistat [?] und dessen Frau Jutta gekauft hatte (45); am 6. Februar 1276 machte auch Altrudis, die Tochter des verstorbenen Ritters Bernold von Hochheim, eine gleiche Stiftung (46), und am 28. April 1299 schenkten der Ritter Dyrolf und seine Frau, denen das Dominikanerinnenkloster Himmelskrone in Hochheim seinen Ursprung verdankte, den Predigern 25 Malter Weizen jährlich für bestimmte Anniversarien (47). Auf der anderen Seite verkauften in dem gleichen Jahr dagegen der Prior Konrad und Konvent einen Zins für 10 Pfund Hallenser an den Kanoniker vom St. Martinsstift Jakob von Rupertsberg (48).
Anmerkungen zu Worms
1) Würdtwein: Monasticon Wormatiense (Ms. der Universitätsbibliothek Heidelberg) III Bl. 82 gibt von der Kirche und dem Kloster genaue Masse, die, wenn sie auch erst den Zustand des Jahres 1689 angeben, doch einen Schluss auf die ursprüngliche Anlage und die Grösse des Konventes zulassen, da grössere Umbauten soweit unsere Kenntnis reicht, in den späteren Jahrhunderten nicht stattgefunden haben. Danach stellte sich die Kirche als ein Raum von 224 Fuss Länge und 74 Fuss Breite dar, während das aus den üblichen drei Flügeln bestehende Klostergebäude 100 Fuss im Quadrat betrug und für 60 Klosterinsassen berechnet war.
2) Würdtwein: l.c. III Bl. 80; Boos: Qu III, doch 1280 nach QF I S. 32 in 1298 zu ändern, da das Provinzial[at] des Konrad von Trebensee, unter dem es nach Würtwein stattfand, erst in die Jahre 1296 bis 1300 fiel.
3) Finke: Röm. Quartalschr. VIII S. 376.
4) Bull. O.P. I p. 181 [?] n. 19. - vgl. Potth. II n. 12809.
5) Boos: Qu I S. 268 n. 410, S. 309 n. 468, S. 329 ff. n. 396, S. 340 n. 506 u.s.w.
6) l.c. Qu III p. 42 n. 166 - auch G. Helwig: Syntagma Monumentorum et Epitaphi?rum (Ms. U. Mainz. Seminarbibliothek) teilt eine an der Dominikanerkirche befindliche "Inscriptio tabulae menbranse" (erneuert 1602) mit, in der gesagt wird: "Anno 1226 ... hic chorus atque conventus fratrum studio operose origi coepit" (Zit. nach E. Kranzbühler: Verschwundene Wormser Bauten 1905 Anm. S. 86). - Ueber das Wormser Kl. vgl. Schannat: Hist. op. Worms I p. 185; Zorn: Worms. Chronik S. 70; Lehmann im: Archiv für hess. Gesch. II S. 322 ff. u. Wagner-Schneider: Die vormals geistlichen Stifte in Hessen I 18789 II S. 55 ff.
7) Boos: Qu I p. 106 n. 145.
8) l.c. Qu III p. 167.
9) l.c. Qu I p. 107 f. n. 146.
10) Während der urkundliche Befund klar die Absicht des Bischofs enthüllt, dessen Ziel bis zuletzt die Verjagung der Dominikaner gewesen ist, erweckt dagegen der chronikalische Bericht des Chron. Wormat. den unrichtigen Eindruck, als hätte der Bischof im wesentlichen erreicht, was er wollte - vgl. Köster: Wormser Annalen (Diss.) Leipzig 1887 S. 68 f.
11) Boos: Qu. III p. 167.
12) Boos: Qu I S. 109 n. 149. Auf einen ähnlichen sittlichen Tiefstand des Klerus in der Trierer und Kölner Kirchenprovinz deutet auch ein Schreiben Gregors IX vom 9. Februar 1233 hin, wo er dem Dominikaner fr. Bernardus erlaubt, die der Unzucht mit Nonnen und Kanoni????? beschuldigten Kleriker dieser genannten Provinzen von Aemter und Pfründen zu suspendieren - vgl. Mrh. Reg. II S. 52 n. 2053.
13) Boos: Qu I S. 109 n. 150. Ein ausführliches Regest dieser beiden Urkunden bei Lehmann: l.c. S. 324 f.; Wagner-Schneider: l.c. S. 56 f.
14) l.c. Qu III p. 167 - vgl. Zorn: l.c. S. 71 f.; J. Boos: Geschichte der rheinischen Städtekultur I S. 478 ff. auch E. Michael II S. 326.-
15) "A.D. 1231 supervenit plaga miserabilis et sententia duressima durina permissione" (l.c. III p. 167).
16) Boehm.-Will: Reg. II S. 219 n. 65: hier Konrad von Marburg nur als Magister C. praedicator bezeichnet - vgl. B. Braun: K. v. M. in Beiträge zu hessischen Kirchengeschichte Bd. IV (auch Diss. Jena 1909).
17) Steill I S. 131, II S. 483 f.; Malwenda: p. 507 ff.; Zittard: S. 14; Fontana: Mon. Dom. p. 15, 28 und 35 und ders.: Saer. Theatr. Dom.: p. 503 f., 610; L. Alberti p. 55 u.a.
18) In diesem Zusammenhang seinen daher noch kurz die anderen wenigen Nachrichten gegeben, die uns von der Inquisitionstätigkeit der Dominikaner am Rhein überliefert sind. Und da begegnet uns gleich die interessante und merkwürdige Tatsache, dass die Hauptinquisitionstätigkeit der Deutschen Dominikaner, besonders des K. Dorso in die Zeit fiel, bevor ihnen noch Papst Gregor IX 1232 offiziell dieses dornenvolle Amt der Inquisition für Deutschland übertragen hatte, wie der Wormser Chronist ausdrücklich hervorhebt: .. qui tamen nullum mandatum a sede apostolica habebant (l.c. III p. 168)- Dagegen sind nach erhaltenem Auftrag die Dominikaner viel weniger hervorgetreten. Nach den geringen Spuren, die wir für unser Gebiet noch nachzuweisen vermögen, scheint auch diese spätere Inquisitionstätigkeit der Dominikaner während des 13. Jahrhunderts sich durchaus in mehr gemässigten Bahnen bewegt zu haben. So berichten die Gesta Trev. zu der gleichen Zeit, dass Konrad v. Marburg und seine Gefährten in den einzelnen Städten von Predigerbrüdern in ihrer Aufgabe unterstützt wurden. vgl. MGSS XXIV p. 400 ("cooperabuntur autem ei (Conrado) et ministris suis prefatis Predicatoris per singulas civitates"). Besonders scheint sich aber die Tätigkeit der Dominikanerinquisitoren auf die Wormser Gegend und das Gebiet der Pfalzgrafen v. Rhein erstreckt zu haben. 1233 befahl nämlich der Pfalzgraf Otto II seinen Beamten die Dominikaner in der Ausrottung der Ketzerei zu unterstützen (Koch-Wille: Reg. der Pfalzgr. v. Rh. I (Innsbr. 1894) S. 19 n. 362) und weiterhin am 17. Dezember 1262 empfahl der Pfalzgraf Ludwig II die als Inquisitoren aufgestellten Dominikaner ebenfalls dem Schutze seiner Beamten (l.c. I S. 382 n. 6522).
19) Boos: Qu I S. 113 n. 133a.
20) MG Ep. XIII I p. 352 f.; Boos: Qu I p. 110 ff. n. 151 (hiernach Lehmann: Archiv II S. 328 zu berichtigen).
21) Boos: Qu I S. 114 f. n. 153b - vgl. Wiesehoff l.c. S. 18.
22) l.c. Qu I S. 115 n. 153c.
23) Geschichte der rheinischen Städtekultur I S. 474.
24) Schannat: l.c. II p. 116; Würdtwein: Nova Subsidia VI p. 3.
25) "Praebuimus ipuis assenam [?] et sactoritatem bonae voluntatis nostras emendi locum sive areas ad construendum claustrum et ecclesiam cum aliis officinis et inhabitandum infra vuros ... quam quidem locum accipient ad censum debitum" Schannat l.c. I p. 214 - vgl. Wiesehoff: S. 27.
26) Zum ganzen Streit vgl. auch H. Boos: Städtekultur I S. 473 ff.
27) Boos: Qu III p. 167.
28) Bull. O.P. I p. 42 n. 62; MGR pp. saer. XIII I p. 409; Boos: Qu I 181 n. 162.
29) Würdtwein: Nova Subsidia dipl. VI p. 32 n. 18; Regest bei Boos: Qu I S. 125 n. 168.
30) Der Text dieser Urkunde bei Würdtwein: Monast. Worm. II Bl. 63 - vgl. Lehmann: Archiv II S. 330.
31) Boos: Qu III p. 57. - Diese Kirche wurde bereits 1[2]32 durch einen heftigen Sturm niedergerissen (l.c. p. 66). Daher gebraucht der im 15. Jahrhundert schreibende Chronist die Bezeichnung "alt" für die in den fünfziger Jahren geweihten Kirchen.
32) Boos: Qu II S. 149. Zur Baugeschichte: E. Kranzbühler (l.c. S. 86 f.)
33) Boos: Qu I S. 215 f. n. 327.
34) Gemeint sind wohl in erster Linie die Augustinereremiten, die sich 1264 in Worms niedergelassen haben. (Boos: Qu III p. 59 u. p. 159; Zorn: l.c. S. 119).
35) Boos: Qu I S. 221 n. 337. - Von völliger Verständnislosigkeit gegenüber diesem Schreiben zeugt aber die Reflexion, die Lehmann (l.c. S. 331) als Interpretation gibt, der meint, das Interesse der Dominikaner als Diener und Handlanger der Inquisition habe es erfordert und die Vorsicht wegen der in ihren Kerkern schmachtenden Unglücklichen habe es geboten, keine andere geistliche Anstalt in ihrer Nähe zu dulden, während es doch zumeist nur rein wirtschaftliche Interessen sind, die die Forderung einer solchen Entfernung bedingen (vgl. den ähnlichen Fall bei der Gründung des Weissenburger Konventes). Diese Kombination von L. ist jedenfalls unhistorisch gedacht und daher zurückzuweisen; vgl. hierzu noch unsere Ausführungen über die Inquisitionstätigkeit der Dominikaner vom Rhein S. 105 Anm. 3.
36) Finke: U. Dbr. S. 161 n. 154 und S. 165 n. 159.
37) Würdtwein: Monast. Worm. III Bl. 67 - vgl. die Bulle in: Bull. O.P. I p. 435 n. 35; Potth. n. 18488.
38) l.c. Monast. Worm. III Bl. 68 - vgl. Bull. O.P. II p. 9 n. 8; Potth. n. 22353.
39) Zorn: l.c. S. 93 ff. Einzelnes auch bei: Boos Qu III p. 59 n. 182.
40) Schannat: l.c. I p. 379 f.; Boos: Qu III p. 190; Zorn l.c. S. 12.
41) W. Arnold: Freistädte (1854) II S. 108 f.; Boos: Städtekultur II S. 40 f.; Wiesehoff S. 97 f.
42) Boos: Qu I S. 259 f. n. 403.
43) l.c. Qu I S. 263 ff. n. 404.
44) l.c. Qu I S. 183 n. 272 (1258), S. 223 n. 343 (1268), S. 238 n. 372 (1275), S. 239 n. 373 (1275), S. 270 n. 412 (1283), S. 287 n. 438 (1288). - Würdtwein: Monst. Worm. III Bl. 70. Am 24. Okt. 1300 vermachte die Priorin des Hl. Geist Klosters bei Alzei Alheidis den Wormser Dominikanern "pro refectione" 2 Malter Weizen zum Besen des Konventes.
45) Boos: Qu I S. 195 n. 292.
46) l.c. I S. 244 n. 378.
47) l.c. I S. 329 n. 496.
48) l.c. I S. 323 n. 487.
Erst in die Mitte der dreissiger Jahre fielen nun zwei andere oberrheinische Neugründungen dieser ersten Periode und zwar im Bistum Konstanz: in Freiburg und in Konstanz selbst. Aehnlich wie in Metz (1) berief der den Dominikanern sehr gewogene Bischof Heinrich II von Tann 1235 diese "fidei zelatores et ecclesie Dei defensores" in seine Diözese. Dieser günstigen Gesinnung Heinrichs entsprach aber nicht (2) die Haltung der Weltgeistlichkeit, die die Predigermönche auch hier nicht unbehelligt liess. Das geht bald nach ihrer Ankunft aus einer Urkunde vom 12. August 1243 hervor, in der der Bischof seinem Klerus gebot, von allen Belästigungen der Dominikaner abzusehen (3). Indessen übertrug sich das Wohlwollen den Predigerbrüdern gegenüber auch auf seine Nachfolger, wie wir besonders bei der Behandlung des Konstanzer Konventes sehen werden, und vor allem um die Wende des 13. zum 14. Jahrhundert fanden die Dominikaner, die wiederholt mit dem Klerus der Diözese Konstanz in Kompetenzstreitigkeiten verwickelt gewesen zu sein scheinen, immer wieder den Schutz der Bischöfe, die die päpstlichen Schutzprivilegien für den Dominikanerorden noch eigens für ihr Gebiet bestätigten (4). Nur einmal 1269, soweit wir wissen, wandte sich der Bischof von Chur an den Konstanzer Oberhirten mit der Bitte, die Freiburger Dominikaner freundlicher zu behandeln und sie ungestört nach der Regel ihres Ordens leben zu lassen (5).
II. (Freiburg)
Die Berufung der Dominikaner nach Freiburg, wo ihnen Bischof Heinrich von Konstanz im Jahre 1235 die Erbauung des Klosters und der Kirche gestattete, geschah durch den Grafen Egeno II, den neuen Freiburger Herrn, Erbe der Zähringer, mit seiner Gemahlin Adelheid von Heifen und der Stadtgemeinde Freiburg. Doch war wohl bis zum Dezember 1236 ihre Ankunft noch nicht erfolgt, denn damals erst berief die Stadt die Predigerbrüder, und der Pfarrer Rudolf gab unter vollster Wahrung der beiderseitigen Rechte ("ad manendum salvo jure eiusdem ecclesie et salvis privilegus et libertatibus ordinis fratrum corundem") seine Zustimmung zur Niederlassung in seiner Pfarrei (6). Und bereits am 30. August 1238 wurde durch den erst zwölfjährigen Grafen Konrad I die Gründung und zugleich die Abgabenfreiheit bestätigt (7), die am 10. Oktober 1245 auch durch Papst Innocenz IV anerkannt worden ist (8).
Wie in vielen anderen Städten, so in Strassburg, Konstanz, Basel, Esslingen u.a. liessen sich die Dominikaner zunächst ausserhalb der Stadtmauer nieder. Neuerdings hat H. Flamm (9) den erfolgreichen Versuch gemacht, die Lage dieser ältesten Niederlassung der Dominikaner, von der keine Spur vorhanden ist, aus den Angaben der Urkunde von 1238: infra muros civitatis Friburch circa portam santci Martini - que (sic aree [?]) site sunt inter duas ripas (mives [?] vgl. Du Cange Bloss, VII p. 191) inter quas fabitant dicti fratres genauer zu fixieren. Nach Flamm dürfte diese erste Wohnstätte nur in dem Gebiet zu suchen sein, das vor dem Martinstor zwischen den beiden Bächen liegt und im Westen von der Werderstrasse begrenzt ist. Und da der eng umgrenzte Platz in der Schlachthausstrasse, soweit unsere Kenntnis reicht, auch vom Hofstättenzins befreit war, so entspricht diese Stelle also allen Bedingungen, die wir nach den Worten der Schenkungsurkunde von 1238 stellen müssen (10).
Auf die Geschichte des Freiburger Konventes näher einzugehen erübrigt sich jedoch, da das reichhaltige Material, das sich im Freiburger Universitäts- und Stadtarchiv findet, durch die Arbeiten von A. Poinsignon (11), H. Finke (12) und A. Dold (13) zumeist seine literarische Verwertung gefunden und auch eine erneute Durchsicht zu keinen nennenswertem Ergebnis geführt hat. Es sei uns daher gestattet, hier nur in kurzer referierenden Form im Anschluss besonders an Finkes Darlegungen die Entwicklung des Freiburger Klosters im 13. Jahrhundert wiederzugeben.
Kurz nach 1248 erfolgte nun die Uebersiedelung der Dominikaner von der nur als Provisorium anzusehenden ersten Niederlassung in das Stadtinnere, nachdem bereits der Bau der Kirche und des Klosters sub fit Joannis Baptistae in Unterlinden am 25. Oktober 1246 begonnen worden war. Noch 1259 als "dudum" erwähnt, war die Kirche aber mit Ausnahme des Chores 1253 im Rohbau vollendet, während dieser nach einer Ablassurkunde des Bischofs zu Strassburg zwar 1281 erst angefangen wurde, aber bereits 1287 fertig gestellt sein muss, da der Kolmarer Chronist zu diesem Jahr erzählt: "Sedem Chori fratrum Predicatorum de Fryburgo facte fuernet de arbora que habere novem pedes in epissitudine dicebatur" (14). Von der ursprünglichen Bauanlage des neuen Klosters, das Papst und Kaiser in seinen Mauern gesehen, mit seiner herrlichen Kirche haben sich aber nur spärliche Ueberreste erhalten (15), da sie schon vor 1345 durch eine grosse Feuersbrunst zerstört worden sind (16).
Auch hier in Freiburg hatten sich die Dominikaner bald die Gunst des Volkes in Stadt und Land errungen, wie reiche Schenkungen bekunden. Doch musste nach dem vorhandenen Material zu schliessen, ihr Besitz an Bargeld - abgesehen von den für den Bau benötigten Gelder - nur gering gewesen sein (17), denn 1289 hatten die Freiburger Dominikaner wie auch ihre Baseler Ordensgenossen ihre Bücher um 20 Mark verpfändet, um diese den arg verschuldeten und durch die Juden hart bedrängten Zofinger Predigerbrüdern übersenden zu können (18). Zu einem ansehnlichen Besitz gelangte dies Freiburger Kloster erst seit dem 14. Jahrhundert, wie Poinsignon und Dold in den bereits zitierten Aufsätzen ausführlich dargetan haben. Hierin liegt wohl auch eine Ursache, dass dieser Konvent im 13. Jahrhundert eine ruhige Entwicklung genommen hat. Nur in der ersten Zeit ihrer Anwesenheit in Freiburg war es 1244 zwischen dem Pfarrer Rudolf und den Dominikanern vor allem wegen des Privilegs der libera sepultura und der eigenen Begräbnisstätte zu offenen Feindseligkeiten gekommen, hatte doch das Freiburger Kloster in diesem Jahre gerade die Erlaubnis zu einem eigenen Friedhof erhalten, da aber in dem nun folgenden Vergleich vom 20. Mai 1244 (19) die Hauptstreitpunkte: das Begräbnisrecht und die Verweigerung der portia canonica bloss gestreift wurden, war der Friede nicht von Dauer, und schon 1245 wurde der Pleban aufs neue ermahnt, die Predigermönche unbehelligt zu lassen. Von weiteren Zwistigkeiten ist nichts überliefert. Vielmehr schloss sein Nachfolger im Amte Graf Gebhard, päpstlicher Kaplan und Pfarrer von Freiburg, am 24. Januar 1252 mit ihnen Freundschaft (20), und auch unter Konrad von Freiburg, dem dritten Sohn des regierenden Stadtherren (gest. 2. Okt. 1301 od. 2) konnten die Dominikaner ungestört ihre Kräfte entfalten (21).
Bei keinem der hier zu behandelnden Klöster lässt sich so gut die Bedeutung der Terminierbezirke, über die wir bereits am Eingang dieses zweiten Abschnittes (s. Teil 1) gehandelt haben, erkennen, wie beim Freiburger Konvent, von dem sich eine Reihe von Grenzbestimmungen mit den benachbarten Klöstern erhalten haben, die aufs engste mit der Entstehung neuer Niederlassungen, die gerade in der Südwestecke Deutschlands eine solche Häufung erfahren haben, zusammenhängen. Weder nach geographischen Gesichtspunkten begrenzt noch mit der Diözesaneinteilung übereinstimmend erstreckten sich die Freiburger Termini zunächst über die drei Diözesen Konstanz, Basel und Strassburg, allerdings zum grössten Teil in der Heimatdiözese, später jedoch lagen sie nur noch in den beiden Sprengeln Konstanz und Strassburg, da das Aufkommen neuer Konvente eine Einschränkung nötig machte.
Doch erst am 13. August 1268 und nicht schon um 1240, wie Finke und Dold annahmen (22), fand die erste Terminbestimmung statt, und zwar zwischen den Dominikanerklöstern Freiburg und Basel wegen der Neugründung in Rottweil, die bald noch eine weitere Limitation zwischen dem Strassburger und Freiburger Kloster am 14. März 1270 nach sich zog, da seit der Entstehung des Rottweiler Konventes lange Zeit zwischen diesen beiden Klöstern Uneinigkeit geherrscht hatte (23). Zeitlich ist vielleicht nach dem Jahre 1270 die Begrenzung der Termine zwischen den Konventen Freiburg, Basel und Zürich durch den Strassburger Prior und im Beisein des Provinzials Konrad (von Esslingen) als Folge der Errichtung der Niederlassung in Kolmar hier einzuordnen (vgl. S. 117 Anm. 4). Im Jahre 1294 erfolgten dann noch zwei Neuregelungen zwischen dem Freiburger Konvent mit den Nachbarklöstern zu Basel und Kolmar (24). Während die erste Grenzbestimmung durch die Neugründung in Gebweiler veranlasst wurde, ist die zweite dagegen, die auf Anordnung des Provinzialkapitels in Krems durch Hermann von Minden vollzogen wurde, wohl auf ein Naturereignis: die Trennung der Stadt Breisach vom Elsass durch den Rhein im Jahre 1287 zurückzuführen. Wahrscheinlich hatte nämlich diese Stadt zum Terminierbezirk des Kolmarer Konventes gehört (25).
Von der Kirchenpolitik des 13. Jahrhunderts ist das Freiburger Dominikanerkloster kaum berührt worden. Nur zwei Urkunden des Papstes Innocenz IV geben hiervon Kunde. So erhielt der Dominikanerprior am 4. Januar 1247 vom Papst den Auftrag, die zur Kirche zurückkehrenden Anhänger Friedrichs II und seines Sohnes Konrad in der Diözese loszusprechen. Gerade in dieser Diözese hatte ja der gebannte Kaiser eine treue Anhängerschaft gefunden. Und weiter befahl der Papst dem Prior am 6. April im gleichen Jahr gegen die Quästuarier und andere Angehörige des Konstanzer Sprengels, die über die Mutter Christi irrige Anschauungen, welche unstreitig von der Sucht Aufsehen zu erregen diktiert waren, verbreiteten, energisch vorzugehen (26).
Werfen wir noch einen kurzen Blick auf die bedeutenderen Ordensmitglieder, die hier im Freiburger Kloster geweilt und gewirkt haben, so tritt uns gleich in dem ersten Prior Arnold von Trier († 1275), der über dreissig Jahre die Geschicke des Konventes geleitet hat, ein Ordensmitglied entgegen, dessen hoher Persönlichkeitswert von den verschiedenen Ordenschronisten in den lichtesten Farben gezeichnet wird (27). Wie uns die Adelhauser Chronik erzählt, fand der Kardinal Hugo de St. Cher, als er auf einer seiner Legationsreisen durch Freiburg kam, ein solches Wohlgefallen an ihm, dass er ihn als Mitgesellen und Reisegefährten mitnahm. Da aber die treuen Konventualen sich weigerten, einen neuen Prior zu wählen, erhielten sie ihn wieder zurück (28).
Daneben haben noch in Freiburg geweilt: Der bekannte lombardische Inquisitor und einer der ersten Märtyrer aus dem Dominikanerorden Petrus Martyr (29), der eben erwähnte erste Ordenskardinal Hugo de St. Cher, der zweimal zum Provinzial gewählte fr. Edmundus, der 1276 als Gesandter Rudolfs von Habsburg in wichtigen Reichs- und Kirchengeschäften zum Papst Innocenz V geschickt worden war und auch im Chor des Freiburger Konventes 1267 seine letzte Ruhestätte fand (30), der energische Provinzialprior Hermann von Minden (31), der erste Prior des Konstanzer Dominikanerklosters Konrad, auf den wir noch zruückkommen, und endlich Albertus Magnus, der zwar keine mehr feststellbaren Spuren seiner Wirksamkeit in Freiburg hinterliess, um dessen nur vorübergehenden Aufenthalt in dieser Stadt sich aber ein Kranz von Legenden gewunden hat (32).
Besonders ist es eine Persönlichkeit dieses Freiburger Konventes am Ende des 13. Jahrhunderts, die aus der Lokalgeschichte heraus, vor allem in der Geschichte der Philosophie und Theologie eine universalere Bedeutung erlangt hat, während E. Krebs den Meister Dietrich, der immer mit diesem im Zusammenhang genannt wurde, das Freiburger Bürgerrecht abgesprochen und seine Heimat nach Freiburg in Sachsen verlegt hat (33). Der Lektor Johannes von Freiburg (auch Johannes von Haslach genannt), "ein glänzender Praktiker der Wissenschaft" (34), von dem Joh. Meyer in anerkennenswertester Weise in seiner Papstchronik (fol. 21 im Freiburger Stadtarchiv) schreibt: "Ich mein nit, dass besserer mensche uf ertrich gelebt habe in den zeiten predigers Johanns von tutschen landen, don er sei gewesen." (35) Ueber das Leben dieses gelesensten und verehrtesten Moralisten und Kasuisten des Mittelalters ist jedoch nur wenig bekannt: 1294 war er an der Limitation zwischen Freiburg und Basel beteiligt, und bald darauf wurde er zum Prior des Freiburger Klosters gewählt, zum Entsetzen des stellvertretenden Provinzials Hermann von Minden, der höchst ungern und nur um dem Willen Gottes nicht zu widersprechen die Wahl bestätigte, ihn aber sogleich mit der Beibehaltung des Lektorats beauftragte (36). Im Jahre 1314 ist er dann gestorben und vor dem Hochaltar der Freiburger Dominikanerkirche begraben worden. - Sein Hauptwerk, das seinem Namen diese internationale Bedeutung verliehen hat, ist die "Summa confessorum", die nach Finke, dem wir auch folgende Charakteristik des Werkes entnehmen, zwischen 1290 und 1298 entstanden ist und eine unglaubliche Verbreitung über den ganzen christlichen Kulturkreis gefunden hat. So interessant die Summe auch für den Historiker ist - behandelt sie doch eine Unmasse kulturgeschichtlicher, verfassungsgeschichtlicher, strafrechtlicher, sozialpolitischer Probleme aus der Höhezeit des Mittelalters neben dem rein theologischen Stoff - so bietet Johannes doch wenig Neues und Eigenes. Das grosse Verdienst des Werkes, dem es auch seine Beliebtheit verdankt, ist zunächst viel mehr ein rein formales: Klarheit und Sicherheit der Behandlung des Stoffes und leichtfassliche Anordnung.
Schon aus dem eben Mitgeteilten ergibt sich die wichtige Stellung, die der Freiburger Konvent im Orden bereits im 13. Jahrhundert eingenommen hat. Gleichsam als Bestätigung hierfür können uns aber noch zwei Angaben dienen: erstens die Tatsache, dass dreimal (1265, 1270 und 1290) (37), - also nicht weniger wie in Köln - Freiburg als Tagungsort für das Provinzialkapitel ausersehen worden war, und zweitens die weit ausgedehnte cura monalium der Freiburger Dominikaner, deren Seelsorge sich nicht nur auf die vier Freiburger Frauenklöster des Ordens, sondern unter anderem auch auf das Kloster Wonnental bei Kenzingen und das Kloster Unterlinden in Kolmar bis zur Errichtung des dortigen Dominikanerklosters (1278) erstreckt hatte (38).
Anmerkungen zu Freiburg
1) vgl. Einleitung dieser Arbeit S. 7.
2) Schreiber: Freib. U.B. p. 48 f. (ohne Tag- u. Ortsangabe); erstmalig bereits gedruckt bei Steill I S. 180 - vgl. auch: Reg. Ep. Constr. I S. 169 n. 1464.
3) Freiburger Historische Zeitschrift (Fr. H.Z.) 1901 NF 2 S. 172 f. - vgl. Reg. Ep. Constr. I S. 182 n. 1583.
4) vgl. Reg. Ep. Constr. II S. 9 n. 2915 (1294), S. 20 n. 3031 (1296), S. 37 n. 3207 (1301), S. 51 n. 3846 (1304).
5) Finke: U. Dbr. S. 69 f. n. 30.
6) beide Urkunden bei Schreiber: l.c. I S. 49 - vgl. Finke in Fr. H.Z. S. 54.
7) Urkunde bei Schreiber: l.c. I S. 50 f. - Im Universitätsarchiv (Abteilung Dominikaner) finden sich noch drei weitere Ausfertigungen dieser Urkunde aus den Jahren 1240, 1241 u. 1248. - vgl. Schreiber: Geschichte der Stadt Freiburg II S. 19 f.; Finke l.c. S. 155.
8) Bull. O.P. I p. 157 n. 120.
9) Die älteste Niederlassung der Prediger in Freiburg in: Fr. H.S. (1910) Bd. 26 S. 345-350.
10) Flamm: l.c. S. 349.
11) Das Dominikaner- oder Predigerkloster zu Freiburg in: Freiburger Diözesan Archiv (Fr. D.A.) Bd. XVI (1883) S. 1-48.
12) Die Dominikaner und der Münsterbau (Teil II) in: Fr. H.Z. (1901) NF 2 S. 153-179.
13) Zur Wirtschaftsgeschichte des ehemaligen Dominikanerklosters zu Freiburg in: Fr. H.Z. (1910) Bd. 26 S. 189-372 und: Studium zur Geschichte des Dominikanerklosters in Freiburg in: Fr. D.A. (1912) S. 67-96.
14) MGSS XVII p. 214 ad. an. 1282 - vgl. Nekrolog zum Tode des ehemaligen Provinzials Edmundus in: Fr. D.A. XVI (188?) S. 42
15) Zeitschrift "Schauinsland" Bd. X (1878) S. 79-82.
16) Finke: l.c. S. 155 - vgl. Dold in: Fr. D.A. NF 2 (1919) S. 71-74, wo auch die Ablassurkunden zusammengestellt sind, mit denen die Kirche der Dominikaner im 13. Jahrhundert begabt worden ist und zwar in den Jahren: 1246, 1250, 1253, 1265, 1281, 1284 u. 1299 (vgl. Reg. Ep. Const. II S. 4 n. 23). Sämtliche Urkunden befinden sich im Freiburger Universitätsarchiv, Abteil. Dominikaner - vgl. Finke: l.c. S. 179 ff. n. 6, 9, 11 u. n. 13.
17) vgl. Schreiber: Freib. U.B. I p. 69 f.: Erst aus dem Jahre 1272 haben wir die erste Jahrzeitstiftung, wo die Dominikaner zur Begehung des Anniversars eines Hugo von Krosingen ein Pfund erhalten, überliefert.
18) Finke: U. Dbr. S. 124 n. 103, n. 104 - vgl. Dold in: Fr. H.Z. (1910) S. 196. - Ausführliches über die Zofinger Angelegenheit bei Sutter: l.c. S. 104 ff.
19) Finke: Fr. H.Z. (1901) S. 173 n. 4.
20) l.c. S. 176 n. 10.
21) A. Dold in: Fr. D.A. (1912) S. 91 ff.
22) Fr. H.Z. l.c. S. 172 n. 1 und Bd. 26 (1910) S. 203. - Finkes Datierung zum Jahre 1240 lässt sich nicht aufrecht erhalten, da sie noch das Provinzialat des Konrad von Höxter voraussetzt, dieser aber nur dies Amt bis 1223 bekleidet hat (QF I S. 13). Da aber 1233 als Zeitpunkt für eine solche Limitation zu früh ist, kommt also nur ein späterer "Condictus prior prov." in Betracht. Meines Erachtens bestehen für den chronologischen Ansatz dieser Urkunde zwei Möglichkeiten: Einmal könnte man hier an eine durch die Neuenburger Limitation von 1294 hervorgerufene Neuregelung durch Konrad von Trebensee (1296-1300) denken, da der Zürcher Konvent sich vielleicht irgendwie beeinträchtigt glaubte, oder aber, was ich für wahrscheinlicher halte, an eine Beeinflussung der Termine durch die Gründung des Kolmarer Konventes, die doch eine bedeutende Verschiebung der klösterlichen Einflusssphäre mit sich gebracht hat. Demnach wäre also diese Urkunde - Sicheres ist natürlich nicht zu sagen - nach 1278 zu datieren und ihre Ausstellung würde also in das erste Provinzialat des Konrad Gurli de Esslinga (1277-1281) fallen.
23) Finke: l.c. S. 176 n. 12.
24) l.c. S. 178 n. 15 (Neuenh. 30. Nov. 1294) u. Finke: U. Dbr. S. 164 n. 157 (Kolmar Dez. 1294).
25) Dold: Fr. H.Z. (1910) S. 210. - Für alle weiteren Einzelheiten: l.c. S. 203-213.
26) Finke: l.c. S. 160. Die betr. Urkunden: S. 174 n. 6 u. 9.
27) "Vir bonus et sanctitate immensa praefulgens" L. Alberti p. 223 - vgl. Bon. Univ. II c. 52 § 54 p. 287 f.; Malvenda: p. 667; Steill I p S. 290.
28) Steill I S. 472; Poinsignon: l.c. S. 16. - Auch soll er ein eifriger Förderer der Wissenschaft gewesen sein vgl. Dold: Fr. ?. (1912) S. 79 f.
29) Fr. D.A. Bd. 12 (1878) S. 296.
30) Sein Provinzialat fiel in die Jahre 1249-1251 u. 1256-1269 (QF S. 13), über seine politische Sendung MGSS XVII p. 199; Fontana: Mon. Dom. p. 110; Steill I S. 529 und über seine sonstige Tätigkeit, besonders seine Bemühungen um Errichtung des Konventes in Bern: Finke U. Dbr. n. 13, 24, 25, 27, 28, 29, 31; Sutter l.c. S. 80.
31) Finke: U. Dbr. S. 22-43 (vgl. dazu Register unter H. v. Minden S. 171).
32) Der erste Aufenthalt Alberts in Freiburg chronologisch nicht genau mehr feststellbar: nach Pelzer (Alb. d. Gr. 1920) S. 84 nach 1235; dagegen: Albert im Fr. D.A. NF 3 (1902) S. 286 1241 (-42). Vorübergehend war dann Albertus 1268 zur Kirchweihe und 1263 als Kreuzprediger in Freiburg - vgl. Fr. D.A. 13 S. 298. Zum Ganzen Anal. Boll. XX (1901) S. 278 n. 14, S. 298 n. 139, S. 301 n. 159. - Wie in anderen Städten (z.B. Köln, Würzburg) hat man längere Zeit hindurch auch in Freiburg eine baukünstlerische Tätigkeit Alberts des Grossen, ja der Freiburger Dominikaner überhaupt, am Münsterbau angenommen, eine Anschauung, die in neuerer Zeit besonders von K. Noris-Eichborn (der Skulpturenzyklus in der Vorhalle des Freiburger Münsters 1899 Heft 16 der Studien zur deutschen Kunstgeschichte) und F. Peltzer (deutsche Mystik und deutsche Kunst 1899 Heft 21) vertreten wurde, eine Annahme, die vor allem auf der falschen Deutung einiger Statuen in der Vorhalle des Freiburger Münsters basiert. Demgegenüber hat Finke, dem wir uns hier anschliessen, in seinem schon zitierten Aufsatz "Die Dominikaner und der Münsterbau I Teil" (Fr. H.Z. (1901) S. 29-153) die literarische Entstehung dieser Legende in all ihren Einzelheiten aufgedeckt. Im übrigen kam unabhängig hiervon aus stilkritischen Gründen Kreuzer: "Die Bilder am Turm des Freiburger Münster" im Fr. D.A. Bd. 29 NF 2 (1901) S. 115 f. im Hinblick auf die Deutung einer Figur, die angeblich Albertus darstellen sollte, zu dem gleichen negativen Ergebnis: dass nichts für diese Deutung spricht, dagegen viel für die Annahme, dass diese Figur Bernhard von Clairvaux darstellt, dass damit aber auch den an die erstere Deutung sich verknüpfenden Vermutungen über eine besondere leitende Rolle des Albertum und seiner Ordensgenossen aller Boden entzogen ist: "Irgend ein stichhaltiges Argument hierfür ist überhaupt bis jetzt so wenig vorhanden, wie für jene Deutung unserer Turmfigur." (Fr. D.A. Bd. 29 S. 126; Freib. Münsterblätter (1913) S. 11).- Noch einmal ist dieser Aufsatz, dessen Ergebnissen, wie Kreuzer am Schluss seiner Ausführungen ausdrücklich hervorhebt (S. 34) [hier folgt eine handschriftliche Einlassung, die ich nur teilweise entziffern kann: ..., in den Freiburger Münsterblättern (Jahrg. 9 (1913) S. 1-34)] veröffentlicht worden. Damit ist dieses Problem, das im Rahmen unserer Arbeit ja nur gestreift werden konnte, trotz der sehr anmassenden Entgegnung von Peltzer auf Finkes Ausführungen hin (Fr. H.Z. (1903) S. 262 ff.) wohl als endgültig erledigt zu betrachten. Die neuere Forschung hat sich, soweit Aeusserungen noch vorliegen, ganz den Standpunkt H. Finkes zu eigen gemacht. Vgl. noch: R. Streiter in: Beilage zur Allgemeinen Zeitung (1901) n. 215 u. 216 (Streiter nimmt in seiner Rezension der Schrift von Moris Eichborn ebenfalls gegen den Verfasser in dieser Frage Stellung); Kreuzer: in Freib. Münsterblätter 8. Jahrg. (1912) H. 2. S. 49-65 (der leitende Grundgedanke des Bilderschmucks am Münsterportal, bes. S. 50); Stephan Beissel: l.c. 10. Jahrg. (1914) H. 1 S. 22 ff.
33) vgl. E. Krebs: l.c. S. 26: nur als Provinzial ist M. D. im Südwesten Deutschlands nachzuweisen S. 13.
34) Finke: Fr. H.Z. S. 161. - Ueber Joh. v. Freib.: SSOP I p. 523 ff.; Steill I S. 62 f.; E. Michael III S. 32 ff.; Hist. Jhb. XXVII S. 110 f.; Hist. litéraire XVIII, S. 262-272; Allgm. deutsche Biogr. Bd. 14 S. 453 und bes. H. Finke: l.c. S. 165-171 auch in Fr. H.Z. Bd. 36 (1920) S. 31-39 ("Der Dominikaner Johannes von Freiburg über das 'dos' der Freiburger Ehefrau").
35) Fr. D.A. (1902) NF 3 S. 297.
36) Finke: U. Dbr. S. 165 n. 158.
37) ??? I. S. 31 f.
38) vgl. Dold: Fr. H.Z. (1910) Bd. 26 S. 224 ff.
III. (Konstanz)
Gleichzeitig wie in Freiburg haben wahrscheinlich von Zürich herkommende Dominikaner (1) auch in Konstanz, der zweiten Stadt im heutigen Baden, in der sie sich niedergelassen haben, Eingang gefunden. "A. D. 1235 fratres Predicatores locum receperunt in Constantia" (2). Und schon ein Jahr später am 12. Juli 1236 schenkte ihnen der Bischof Heinrich I von Tanne zur Klostergründung die Hofstatt zu dem Rin "by des abtes von Peterhusen hus, da vormals ein mule was" auf der Rheininsel bei Konstanz, nachdem zuvor der Ministeriale Ritter Rudolf Kadel (gen. Kadilo) (3), und der Leutpriester Konrad von Laufen, die mit jener Hofstätte vom Domkapitel beliehen waren, ihre Rechte aufgegeben hatten, und der Jahreszins von drei Mark Silber des Domkapitels abgelöst war. Weiter aber gab der Bischof der Neugründung die Erlaubnis, die Insel mit dem Festlande zu verbinden und gewährte dem Kloster ausserdem noch zum Gebrauch seiner gläubigen Besucher das Durchgangsrecht durch die zwei Gärten des Domkustus Heinrich von Tettingen und des Stadtaumanns (4). Als man später auf diesem offenen Gartengelände einen Häuserkomplex errichtete, wurde trotzdem dieses alte Wegerecht nach dem Dominikanerkloster aufrecht erhalten, wie dies auch aus einer alten Inschrift hervorgeht, die beim Neubau des Hauses 1358 durch Otto von Rinegg an der Aussenseite des Hauptgebäudes über dem Türdurchlass angebracht worden war:
"der gang durch diesen Hof ist den predigern im Rin
des tages durch gottes und unser frowen willen her
lobet, das man dester bas zu ierem closter mag gan". (5)
Auf dieser Insel, die zunächst keineswegs ganz in den Besitz der Dominikaner übergegangen war (6), begannen sie alsbald ihre grossen weitläufigen Klostergebäude zu errichten (7). Und die ganze Insel in seine Gewalt zu bekommen musste nun das Bestreben dieses sich rasch entfaltenden Konventes sein, über dessen Entwicklung im 13. Jahrhundert freilich nur wenig bekannt ist, da das Archiv des Klosters während der Reformation, seiner Bibliothek noch im 19. Jahrhundert verloren gegangen ist (8). Vor allem weist uns schon die Topographie auf die Anziehungskraft hin, die der Konstanzer Predigerkonvent bald ausgeübt haben muss, denn nach einer Urkunde vom 24. Juni 1269 (9) hatte dieser zum Kloster einführende Weg den Namen "Predigergasse" bereits zu diesem Zeitpunkt angenommen, den er bis zum Jahre 1876 behalten sollte. Auch der Ausdruck "Predigerinsel" oder wie Richental schon zur Zeit des Konstanzer Konzils kurz sagte: "zu den predigern" - ein Ausdruck, der sich übrigens im Volksgebrauch bis tief ins 19. Jahrhundert erhalten hat -, zeigt uns deutlich, wie die grossartigen Bauten der Predigerbrüder der Insel für viele Jahrhunderte ihren eigenen Charakter gegeben haben (10).
Welche Stellung dieses Kloster im Orden während des 13. Jahrhunderts einnahm, lässt die Ueberlieferung nicht klar erkennen. Nur einmal wurde das Provinzialkapitel nach Konstanz verlegt (1275) (11), doch liegt das vielleicht mehr an der geographischen Lage dieser Stadt. Jedenfalls bestand hier aber ein studium artium (12), was unbedingt auf eine grössere Kommunität hindeutet. Ausserdem war auch dem Konstanzer Dominikanerkloster noch eine Reihe von Frauenklöstern dieses Ordens unterstellt: in Weil und Zufingen; in Konstanz: St. Peter ad pontem; in Buchhorn: Kloster Löwental; in Habstal (bei Mengen) und wohl auch das Kloster in Diessenhoven: St. Katharinental (13).
Auch über die sonstige Tätigkeit der Predigerbrüder liegt nur wenig urkundliches Material vor. Interessant ist aber die Tatsache, dass die Konstanzer Dominikaner in öffentlichen und privaten Zwistigkeiten immer in enger Verbindung mit ihrem Oberhirten erscheinen. So war f. Martinus am 11. Juni 1241 Zeuge, als der Bischof Heinrich von Tanne mit 200 Mark Silber die Ansprüche des Grafen Wilhelm von Tübingen und seiner Söhne an die Vogtei und Herrschaft über das Kloster Marchtal ablöste (14). Und weiter hatte derselbe Prior als Kampfgenosse des Bischofs einen langen rechtlichen Streit mit dem Dompropst und Rudolf miles von Glbatteburg gen. Giel um eine Kapelle in Märstetten ausgefochten, der auf deren Bitten hin unter Verzichtleistung des miles auf seine Rechte am 29. August beigelegt wurde (15). Aber noch in späterer Zeit scheint das Verhältnis zwischen Bischof und Predigern das gleiche geblieben zu sein. Am 27. Januar 1255 entschied der Bischof Eberhard II von Waldburg mit dem Lektor Diemon des Predigerklosters und dem Chorherren Hermann von St. Stephan, die als Schiedsrichter erwählt worden waren, einen langwierigen Zwist zwischen den Bürgern von Konstanz und dem Abt und Konvent des Klosters Kreuzlingen um das Weidrecht auf der Wiese des genannten Klosters nach der Heuernte unter Zurückweisung der Ansprüche der Bürger (16). Anlässlich eines Streits zwischen dem Abt des Klosters Salem und Ulrich miles von Hodmann um Fischereigerechtigkeit in der Ach und um Wirtschaftsgerechtigkeit zu Hinnenhausen erschienen beim Urteilsspruch des Bischofs Eberhard zu Gunsten des Klosters vom 11. Juli 1256 ebenfalls wieder der Dominikanerprior Rudolf und ein anderer Konventuale fr. Wiegand als Zeugen (17). Und endlich wurde dem Lektor der Predigerbrüder Alexander, der überhaupt im Orden und in der Stadt Konstanz eine grössere Rolle gespielt hat, am 2. August 1270 vom Bischof die Vollmacht erteilt, sobald er gemäss Auftrags den Streit um eine Abtei zu Zürich geschlichtet haben würde, die gegen Klerus und Bürger erlassenen Sentenzen aufzuheben (18).
Aber noch aus einigen weiteren Angaben können wir den Einfluss und das Ansehen des Ordens in Konstanz ersehen, das vielleicht im besonderen auf die Wirksamkeit des ersten Priors und wohl auch Gründer dieses Klosters Konrad von Konstanz († 1239) (19) zurückzuführen ist, der uns in der Ordensliteratur als ein "vir devotione ac religione praefulgidus ac omnibus amalbilis" geschildert wird (20). So entsagte bereits 1244 (25. Nov.) Walther von Frauchberg seiner Würde als Abt von St. Gallen um in das Konstanzer Dominikanerkloster einzutreten (21). Einige Zeit später um 1250 tat auch der Rit-[ter] Johannes von Ravensberg und Herr von Löwental, der mit Guta von Augsburg vermählt war und das Kloster reichlich aus seinen Gütern begabt hatte, ebenfalls diesen Schritt (22).
Was wir ferner über testamentarische Verfügungen für die Dominikaner im 13. Jahrhundert besitzen, ist nur sehr unbedeutend. 1269 (Mai 3.) bekamen sie von dem Domherren Walka zu seinem Jahrtag eine Stiftung (23). 1283 machte der Domthesaurus Heinrich Kuchelin ihnen eine Anniversarstiftung von fünf Solidos jährlich (24) und mit fünf Mark Silber wurde das Predigerkloster zu Konstanz in dem Testament des Bischofs Heinrichs II von Klingenberg am 20. Juni 1299 (25) bedacht, was zugleich als neues Zeugnis für ein gutes Einvernehmen zwischen dem Bischof und den Dominikanern auch am Ende des Jahrhunderts dienen kann (26).
Anmerkungen zu Konstanz
1) Baur: l.c. S. 31; Vögelin ("das alte Zürich" I (1878) S. 428 f.) glaubt diesen Zusammenhang schon aus architektonischen Gründen schliessen zu müssen.
2) Chronica minor Minoritae Erphordensis (ed. O. Holder Egger Hannov. 1899) p. 656.
3) vgl. J. Kindler von Knoblauch: Oberbad. Geschlechterbuch Teil II (Heidelberg 1898) S. 220.
4) Beyerle: Konstanzer Grüneigentumsurkunden: S. 20 f. n. 14 (die Urkunde ist nur in Deutscher Uebersetzung wohl als eine Interlimarübertragung nach heute verlorenem Original überliefert, von Beyerle: S. 21 Anm. 2 eine teilweise Rekonstruktion des lateinischen Texts versucht). Regest in Reg. Ep. Const. I S. 171 n. 1484 - vgl. Konstanzer Häuserbuch II S. 558.
5) Konstanzer Häuserbuch II S. 220.
6) So hat sich dort noch das Haus des Abtes von Peterhusen befunden, da wohl mit dem nachmaligen Kapitelhaus des Dominikanerklosters zur Zeit des Konstanzer Konzils identisch ist. Ferner ist wegen des unverhältnismässig hohen Zinses von 3 Mark selbst für eine unbewohnte Insel anzunehmen, dass der Ritter Kadel und Konrad von Laufen auf der Insel gewohnt haben, aber ihre Häuser offenbar den mächtigen Klosterbauten gewichen sind. Das gleiche gilt wohl von der Hofstätte "da vormals eine mule was". Besonders an der Stadtseite hat die Predigerinsel bis ins 16. Jahrhundert hinein Mühlen gehabt - vgl. Konst. Häuserbuch II S. 558 f.
7) Ueber das kunstgeschichtliche des Klosters besonders K. Kraus: D. Kunstdenkmäler Badens I S. 249 mit genauen Literaturangaben. Abbildung des Dominikanerklosters (jetzt Insel-Hotel) im Konst. Häuserbuch I S. 88.
8) Baur: l.c. S. 31 Anm. 1 - vgl. Mone: IV S. 39.
9) Beyerle: l.c. S. 65 n. 56. - Eine Vorstufe zum Namen "Predigergasse" bildet der Ausdruck: Vicus, ubi itur ad pontem Praedicatorum in: MG Necrol. I S. 285 n. 14 (vgl. Konst. Häuserbuch II S. 252).
10) Konst. Häuserb. II S. 554. - Auf ein rasches Emporblühen deutet wohl auch folgende Stelle der allerdings sehr unzuverlässigen Dacherschen Chronik des 15. Jahrhunderts hin: "Nun nachdem die edlen grafen und auch herren und statt in hulfen, buwtent sie in kurzer zitt das ein schoen closter predigerordens in die hofstatt des huniges Constantino (?) geburen ward." Wie der Verfasser des Konst. Häuserb. (II S. 557 f. Anm.) mit Recht bemerkt, heftete in Konstanz offenbar eine Erinnerung an den raschen Bau der umfangreichen Klosteranlage, der nur durch reiche Spenden von nah und fern ermöglicht war.
11) QF I S. 32 - vgl. Finke: U. Dbr. n. 75-79. Dieses Provinzialkapitel sollte ursprünglich in Wien stattfinden, wurde aber wegen der Wirren zwischen Ottokar von Böhmen und Rudolf von Habsburg nach Konstanz verlegt.
12) Baur: l.c. S. 7 Anm. 4.
13) Baur: l.c. S. 32.
14) Reg. Ep. Const. I S. 177 n. 1542.
15) l.c. S. 179 n. 1558.
16) Beyerle: l.c. S. 42 n. 36. - Regest: l.c. I S. 214 f. n. 1880.
17) Reg. Ep. Const. I S. 218 n. 1914.
18) l.c. I S. 259 n. 2260. - Weiter urkundet der Lektor Alexander noch als Zeuge: l.c. I S. 243 n. 2124 (1265) u. S. 259 n. 2262 (1270) - vgl. ferner Finke: U. Dbr. S. 102 n. 78, wo der Provinzial ihm die Gründe der Verlegung des Provinzialkapitels nach Konstanz mitteilt. - Auch bei der Familie des Königs Rudolf v. H. scheint A. ein grosses Ansehen besessen zu haben: "Lector Pred. Const. A. nomine cundem (Rudolfs Sohn Karl) de sacro fonte levavit" - vgl. MGSS XVII p. 244.
19) Nach Steill II S. 297 ff. und Welz Kuef II S. 69 - vgl. Nekrolog des Freib. Klosters: "obiit hic loci et in choro nostro sepultus est 1239" (Fr. D.A. Bd. 16 S. 41). - Gegenüber Mone IV S. 39 f. Baur: S. 81 Anm. 4, die sein Priorat um 1230 und sein Todesjahr etwa 1255 (nach SSOP I p. 421 -I 1260) annehmen, halte ich an der im Text gegebenen Datierung fest, denn die Tatsache, wie sie Mone und Baur zur Argumentation gebrauchen, dass in einer Urkunde von 1246 (ZGO IV S. 183) ein Conradus Ord. Praed., wahrscheinlich aus dem Kloster Esslingen, wo Konrad von Konstanz allerdings vorher gewesen sein soll (bei Mone: l.c. ohne Quellenangabe) setzt noch nicht gleich die Identität der beiden Persönlichkeiten voraus. - Konrads Nachfolger im Amt ist dann der 1242 urkundene fr. Martinus gewesen.
20) L. Albertus p. 222 - vgl.: MGSS I p. 255 n. 501; QF VII S. 29; Malvenda: p. 619 f.; Anal. O.P. I p. 459.
21) Reg. Ep. Const. I S. 184 f. n. 1607 - vgl. MGSS XIII p. 329; auch Neugart: Hist. op. Const. II p. 231; Mone IV S. 2
22) Eiselein: Geschichte und Beschreibung der Stadt Konstanz (1851) S. 213 - vgl. Welz Ruef II S. 70, der als Todesjahr das Jahr 1268 bezeichnet.
23) Reg. Ep. Const. I S. 252 n. 2209.
24) Beyerle: l.c. S. 94 f. n. 84.
25) Reg. Ep. Const. II S. 28 n. 3118.
26) Das Kloster (heute Insel Hotel) hat bis Ende des 18. Jahrhunderts bestanden, am 30. Juni 1785 dem Herrn Jakob Ludw. Macari de L'Or. überlassen, wurde in der Klosterkirche am 26. Juli 1785 die letzte hl. Messe gelesen und das Kloster am folgenden Tage geschlossen. Die 18 Dominikaner bezogen hierauf das frühere Frauenkloster St. Peter - vgl. Marmor: Geschichtl. Topographie der Stadt Konstanz (1860) S. 39.
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"Inaugural-Dissertation zur Erlangung der philosophischen Doktorwürde, vorgelegt der Hohen philosophischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg i/Brg."
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