Inhalt
Vorwort Quellen Einleitung Beispielgrafiken |
1. Abschnitt:
2. Abschnitt: s. 2005 |
1. Kapitel
2. Kapitel 1. Kap.: Köln / Straßburg 2. Kapitel Html - Edition |
Schlusswort
Exkurs Beilagen Lebenslauf Zur Neuausgabe |
Begriffe | Episkopat | Epitaph | Indulgenz | Panegyrikos |
Erster Abschnitt (10-25)
Die Ausbreitung des Dominikanerordens im deutschen Rheingebiet und im Elsaß während des 13. Jahrhunderts
Erstes Kapitel: Die Lage in den Rheingebieten und im Elsaß beim Auftreten der Dominikaner
Zweites Kapitel: Allgemeingeschichtlicher Ueberblick über die Ausbreitung des Dominikanerordens im 13. Jahrhundert
§ 1. Die erste Periode bis zum Jahr 1240
§ 2. Die zweite Periode von 1240 bis zum Jahre 1260
§ 3. Die dritte Periode von 1260 bis zum Jahre der Teilung der Ordensprovinz Teutonia 1303
Zweiter Abschnitt (26-152, hier: 26-52)
Die Klosterniederlassungen der Dominikaner im Deutschen Rheingebiet und im Elsaß während des 13. Jahrhunderts (26-33)
Erstes Kapitel: Die Klosterniederlassungen der ersten Periode bis zum Jahre 1240 (33-132)
§ 1. Die beiden Hauptkonvente: zu Köln und zu Straßburg
§ 2. Die mittelrheinischen Konvente zu Trier, zu Koblenz, zu Frankfurt und zu Mainz
§ 3. Die oberrheinischen Konvente zu Worms, zu Freiburg und zu Konstanz
Zweites Kapitel: Die Klosterniederlassungen der dritten Periode von 1260 bis zum Jahre 1303
§ 1. Die mittelrheinischen Konvente zu Wesel und zu Aachen
§ 2. Die oberrheinischen Konvente zu Speyer und zu Pforzheim
§ 3. Die elsässischen Konvente zu Kolmar, zu Schlettstadt, zu Weissenburg, zu Gebweiler und zu Hagenau
Exkurs über: Die Entwicklung dominikanischer Ordensgeschichtsschreibung (Ein Periodisierungsversuch)
[mit einer Anmerkung von Isnard W. Frank (1970)]
Beilagen:
1. Verzeichnis aller auf dem Gebiet des deutschen Reiches im 13. Jahrhundert entstandenen Dominikanerkonvente (mit Angabe der Gründungsdaten
2. Quellen- und Literaturnachweise zu den oberrheinischen und elsässischen Dominikanerinnenklöstern des 13. Jahrhunderts
Freiburg, den 25. Juni 1922.
A.K.
Annalen, Chroniken und Briefe
Ordensgeschichtliche Quellen und Literatur
Allgemeine Literatur
Weitere Literatur zum Exkurs
Basl. U.B.: Baseler Urkundenbuch II (1893) hrsg. v. R. Wackernagel und R. Thommen.
Beyerle K.: Die Konstanzer Grundeigentumsurkunden, Heidelberg 1902.
B. L. - Boehmer-Lau: Codex diplomaticus Moeno: Francofurt anus I, Frankfurt 1901.
B. Will - Boehmer-Will: Regesten der Mainzer Erzbischöfe II, Innsbruck 1886.
Boos Qu. - H. Boos: Quellen zur Geschichte der Stadt Worms, Berlin 1886 ff. I: Urkunden III Monum. Wormatiensis.
Ennen Qu. - Ennen u. Eckertz: Quellen zur Geschichte der Stadt Köln II u. III, Köln 1860 ff.
Goerz Reg. - Ad. Goerz: Regesten der Erzbischöfe zu Trier (1861).
Gudenus V.Fr.: Codex diplomaticus II, Frankfurt und Leipzig 1747.
Günther W.: Codex diplomaticus Rheno-Mosellanus II, Koblenz 1833.
Hessel A.: Elsässische Urkunden des 13. Jahrhunderts, Straßburg 1915.
Hontheim: Historia Trevirensis diplomatica I, Augsburg 1750.
Knipping Reg. - Knipping: Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter III,1 (Bonn 1909), III,2 (Bonn 1913).
Koch-Wille: Regesten der Pfalzgrafen a.R. I, Innsbruck 1894.
Lacomblet, Th. Jos.: Rheinisches Urkundenbuch II, Düsseldorf 1840.
Mrh. Reg. - Ad. Goerz: Mittelrheinische Regesten II-IV, Koblenz 1879-1886.
Mrh. U.B. - A. Goerz-Eltester: Urkundenbuch zur Geschichte der preussischen Regierungsbezirke Koblenz und Trier III, Koblenz 1874.
Reg. Ep. Const.: Regesten zur Geschichte der Bischöfe von Konstanz I (1895) hrsg. v. P. Ladeweg, Th. Müller, II (1905) hrsg. v. A. Cartellieri, K. Rieder.
Remling U.B. - F. X. Remling: Urkundenbuch zur Geschichte der Bischöfe von Speyer, Mainz 1852.
Schannat Fr.: Historia episcopatus Wormatiensis 2 Bd., Frankfurt 1734.
Schoepflin Joh. Dan.: Alsatia diplomatica I u. II, Mannheim 1772-75.
Schoepflin Joh. Dan.: Alsatia illustrata II, Kolmar 1761.
Schreiber H.: Urkundenbuch der Stadt Freiburg I, Freiburg 1882.
Str. U.B.: Urkundenbuch der Stadt Straßburg I-IV, hrsg. von J. Wiegand und A. Schulte, Straßburg 1879-1888.
Speyerer U.B.: hrsg. von A. Hilgard, Straßburg 1885.
Vogt Reg. - E. Vogt: Regesten der Erzbischöfe von Mainz Bd. I, Leipzig 1913.
Würdtwein Steph. A.: Diplomataria Mognetina, Mainz 1788.
Würdtwein St. A.: Subsidia diplomatica 13 Bd., Heidelberg, Frankfurt und Leipzig 1772 ff.
Würdtwein St. A.: Nova subsidia diplomatica 14 Bd., Heidelberg 1781 ff.
Würdtwein Monast. Worm. - Würdtwein, Steph. Alex.: Monasticon Wormatiense chartis et diplomatibus instructum notitiis authenticis illustratum adornavit St. A. (Würdtwein) Episcopus Heliopolensis 3 Bd. (Manuskript der Großherzogl. Universitätsbibliothek zu Heidelberg).
Annales - Colmarienses, Basileenses etc. in: MGSS XVII p. 183-270.
Annales - Frisacenses in: MGSS XXIV p. 65-67.
Annales - Marbacenses: (ed. Hermannus Bloch), Hannoverae 1907.
Annales - Scheftlarienses minores in: MGSS XXIII p. 343-345.
Arnoldi - abbatis J. Joh. Lubecinsis Chronica Slavorum in: MGSS XXI p. 100-250.
Chronica minor Minoritae Erphordensis (ed. Holder-Egger), Hannoverae et Lipsiae 1899.
Chronica regia Colonienses (ed. Waitz), Hannoverae 1880.
Chronica rythmicum Austriacum (ed. Wattenbach) in: MGSS XXV p. 349-368.
Chronicon Urspergensis Burchardi praepositi in: MGSS XVIII p. 333-383.
Chonradus monachus Schirenses Annales in: MGSS XVII p. 629-633.
Ellenhardi Annales in: MGSS XVII p. 101-104.
Epistolae saeculi XIII e regestis pontificum Romanorum selectae per G. H. Pertz (ed. Rodenberg) MGEp. 1883-87.
Gestorum Trevirorum Continnatio IV in: MGSS XXIV p. 390-404.
Historia fr. Praed. in Dania in: MGSS XXIX p. 242, 243.
Joannis, G. Chr.: Res Moguntiacae II, Frankfurt 1722.
Lehmann, J. Chr.: Chronica der freyen Reichs-Statt Speyer, Frankfurt 1612.
Reinerus monachus, Jakobi Leodiensis, Annales in: MGSS XXVI p.651-680.
Richerus monachus Senoniensis: Gesta ecclesiae Senoniensis in: MGSS XXV p. 249-345.
Serrarius N.: Mogunticarum rerum libri quinque Mainz 1604.
Städtechroniken (hrsg. durch die historische Kommission der Kgl. Akademie der Wissenschaften): Die Chroniken der oberrheinischen Städte Bd. 8 u. 9, Leipzig 1870 f.
Zorn Fr.: Wormser Chronik in der Bibliothek des literarischen Vereins in Stuttgart (hrsg. von W. Arnold), Stuttgart 1857.
Altaner B.: Der hl. Dominikus. Untersuchungen und Texte, Breslau 1922.
Altaner B.: Der Armutsgedanke beim hl. Dominikus in: Theologie und Glaube. Jahrgang XI, Paderborn 1919, S. 404-419.
Alberti L. O.P.: Liber de viris illustribus, Bologna 1517.
Analecta O.P.: Romae f. I, 1893-94 u. IV, 1899-1900 (zit. Anal. O.P.)
Balme et Lelaidier O.P.: Cartulaire ou historique diplomatique de S. Dominique, Paris 1893-1901. 3 vol.
Bon. univ. - Thomas Cantipratanus O.P.: Bonum universale de Apibus (ed. Colvenerius), Lusei 1597 (ed. alt. 1627).
Bull. O.P. - Th. Ripoll, A. Bremond: Bullarium Ordinis Praedicatorum I u. II, Romae 1729 ff.
Denifle Heinrich O.P.: Die Konstitutionen des Predigerordens von 1228 im: Archiv I; dazu: die Redaktionen des Raymund von Penaforte im: Archiv V.
Dietler Seraphin O.P.: Gebweiler Chronik (hrsg. von Schlumberger), Gebweiler 1898.
Dietler Seraphin O.P.: Die Chronik von Schönensteinbach (hrsg. von Schlumberger), Gebweiler 1897.
Dold Augustin: Zur Wirtschaftsgeschichte des ehemaligen Dominikanerklosters zu Freiburg in der: Fr. H.Z. Bd. 26, S. 189-279 und: Studien zur Geschichte des Dominikanerklosters zu Freiburg im Fr. D.A. (1912), S. 67-96.
Epp Georgius O.P.: Liber de viris illustribus, Basileae 1506.
Finke Heinrich: Zur Geschichte der deutschen Dominikaner im 13. und 14. Jahrhundert in: Röm. Quartalschrift VIII (1894).
Finke Heinrich: Die Dominikaner und der Münsterbau in der Fr. H.Z. (1901) NF 2, S. 153-179.
Finke U. Dbr. - Heinrich Finke: Ungedruckte Dominikanerbriefe des 13. Jahrhunderts, Paderborn 1891, dazu als Ergänzung: ZGO NF 5 (1890), S. 534-540.
Fontana S. Th. D. - Vincentius M. Fontana O.P.: Sacrum Theatrum Dominicanum, Romae 1666.
Fontana Mon. Dom. - V. M. Fontana: Monumenta Dominicana, Romae 1675.
Heinrich von Herford O.P.: Liber de rebus memorabilioribus sivo Chronicon (ed. Potthast), Göttingen 1859.
Hess: Festschrift zur sechshundertjährigen Jubelfeier der Dominikanerkirche St. Paulus in Aachen, Aachen 1893.
Jordanus de Saxonia O.P.: Opera ad res ordinis Praedicatorum cum espectanti (ed. Berthier O.P.), Friburgi Helw. 1881.
Kleinermanns: der sel. Heinrich von Köln, Köln 1900.
Koch Hubert: Das Dominikanerkloster zu Frankfurt a.M., Freiburg 1892.
Kothe Julius: Die ehemalige Kirche der Dominikaner in Koblenz im: Zentralblatt der Bauverwaltung 1890.
Krebs Engelbert: Meister Dietrich von Freiburg O.P., Münster 1906.
de Loë Paulus O.P.: Die Dominikaner in Wesel, Köln 1896.
de Loë Paulus O.P.: Regesta Alberti Magni Ordinis Praedicatorum Ep. Ratisp. in: Anal. Boll. XX (1901), p. 276-512.
de Loë Paulus O.P.: Statistisches zur Ordensprovinz Teutonia in: QF I, 1907.
de Loë Paulus O.P.: Statistisches zur Ordensprovinz Saxonia in: QF IV, 1910.
Löhr Gabriel O.P.: Beiträge zur Geschichte des Kölner Dominikanerklosters im Ma.
I. Darstellung in: QF XV, 1920.
II. Quellen: Urkunden und Regesten in QF XVI, 1922.
Malvenda Thomas O.P.: Annales Ordinis Praed., Neapel 1627.
Mamachius Thomas O.P.: Annales Ordinis Praed. I, Rom. 1756.
Mandonnet O.P.: Order of Preachers in: the Catholic Encyclopedia XII (1911) p. 354-370.
Mandonnet O.P.: Les Frères Prêcheurs et le prémier siècle de leur histoire, Semur 1918.
Meyer Johannes O.P.: Liber de viris illustribus ord. praed. (ed. de Loë) in: QF XII, 1918.
MOPH - Monumenta Ordinis Praedicatorum historica.
I. Gerardus de Fracheto: Vitae Fratrum (ed. Reichert) 1896.
II. Galvanus de la Fiamma Chronica Ordinis (ed. Reichert) 1897.
III. Acta capitulorum generalium Ord. Praed. 1220-1304 (ed. Reichert) 1898.
V. Litterae Encyclicae magistrorum generalium Ord. Praed. sec. XIII et XIV (ed. Reichert) 1900.
VII. Diversae Chronicae Ordinis (ed. Reichert) 1904.
Mortier O.P.: Histoire des Maîtres Généraux de l'ordre des Frères Prêcheurs, Paris 8 vol. 1903-1920.
Pelster Friedrich S. J.: Kritische Studien zu Albert dem Großen, Freiburg 1920.
Petrus de Dania O.P.: Vita b. Alberti, Antwerpen 1621.
Poinsignon A.: Das Predigerkloster zu Freiburg im: Fr. D.A. XVI 1883.
QF - Quellen und Forschungen zur Geschichte des Dominikanerordens in Deutschland Heft 1 ff. 1907 ff.
Quix Paul: Das ehemalige Dominikanerkloster zu Aachen, Aachen 1833.
Rohault de Fleury: Gallia Dominicana. Les Couvents de St. Dominique au moyen âge I u. II, Paris 1903.
Roth W.: Die Dominikaner und Franziskaner im Deutsch-Ordensland Preussen (bis 1466), Diss. Königsberg 1918.
Scheerer Felix: Kirchen und Klöster der Franziskaner und Dominikaner in Thüringen, Diss. Dresden 1910.
Schmidt C.: Les Dominicains de Strassbourg in: Revue d'Alsace (5 année), Colmar 1854 u. im: Bulletin ser. II vol. IX, Strasbourg 1876.
Schneider Friedrich: Mittelalterliche Ordensbauten in Mainz. Kirchen der Dominikaner u. Karmeliten, Mainz 1879.
Schomburg D.: Die Dominikaner im Erzbistum Bremen, Diss. Jena 1910.
Sighart J.: Albertus Magnus, sein Leben und seine Wissenschaft, Regensburg 1857.
SSOP - J. Quétif, J. Echard: Scriptores Ordinis Praedicatorum I et II, Parisiis 1719-21.
Steill - Friedrich Steill O.P.: Ephemerides Dominicano. Sacrae 2 vol., Dillingen 1691.
Sutter Ludwig: Die Dominikanerklöster auf dem Gebiet der heutigen deutschen Schweiz, Luzern 1893.
Welz-Ruef - K. Welz, E. Ruef: Geschichte der deutschen und hernach sächsischen Provinz Predigerordens (Manuskript im Ordinariatsarchiv Augsburg Signatur XIII 15-17) 3 Bde., 1810.
Wilms Hieronymus O.P.: Geschichte der deutschen Dominikanerinnen, Dülmen 1920.
Zittard Konrad O.P.: Kurtze Chronica der General Maister Prediger Ordens, Dillingen 1596.
Neben den allgemeinen Nachschlagewerken von Buchberger, Eubel, Hauck, (Realenzyklopädie), Heimbucher, Potthast, Wattenbach, Wetzer und Welte wurden noch folgende Werke benützt:
Anal. Boll.: Analecta Bollandiana, Bruxellis 1888 ff.
Archiv: Archiv f. Literatur- und Kirchengeschichte des Mittelalters, hrsg. v. H. Denifle u. Fr. Ehrle, Berlin 1885.
Arnold W.: Verfassungsgeschichte der deutschen Freistädte 2 Bde., Hamburg und Gotha 1854.
Baeumker Cl.: Der Anteil des Elsaß an den geistigen Bewegungen des Mittelalters (Rede), Straßburg 1912.
Baur Ludwig: Die Ausbreitung der Bettelorden in der Diözese Konstanz II im: Fr. D.A. NF 2 (1901).
Boos Heinrich: Geschichte der rheinischen Städtekultur Bd. I (1897), II (1897), Berlin.
Brower Masen: Metropolis Ecel. Trev. f. II (1856).
Brower Masen: Antiquitates et Annales Trev., Loedii 1871.
Bull: Bulletin de la société pour la conservation des monumento historiques d'Alsace.
Clemen Paul: Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz II, 1893.
Ennen L.: Geschichte der Stadt Köln II, Köln 1860.
Grote O.: Lexikon deutscher Stifter, Klöster und Ordenshäuser I (- L), Osterwieck v. H. 1881.
Fr. D.A.: Freiburger Diözesan-Archiv.
Fr. H.Z.: Freib. histor. Ztschr., Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau u. den angrenzenden Landschaften.
Guerber: Histoire réligieuse er politique de la ville de Haguenau II.
Hauck A.: Kirchengeschichte Deutschlands IV, Leipzig 1903.
Hefele C. J.: Konziliengeschichte V, Freiburg 1886.
Kentenich G.: Geschichte der Stadt Trier, Trier 1915.
Koch A.: Die frühesten Niederlassungen der Minoriten im Rheingebiet, Leipzig 1881.
Konstanzer Häuserbuch: 2 Bde. hrsg. von F. Hirach, L. Beyerle, A. Maurer, Heidelberg 1906.
Kothe W.: Kirchliche Zustände Straßburgs im 14. Jahrhundert, Straßburg 1903.
Kranzbühler E.: Verschwundene Wormser Bauten, Worms 1905.
Kraus F. X.: Kunst- und Altertum in Elsaß-Lothringen, Bd. 1: Unterelsaß (Straßb. 1876), Bd. 2: Oberelsaß (Straßb. 1889), Bd. 3: Lothringen (Straßb. 1889).
Kutzbach G.: Trierer Gotik in: Trierische Chronik Jahrgang 7, (1910).
Lehmann: Urkundliche Geschichte der Klöster in und bei Worms in: Archiv f. hess. Gesch. II, Darmstadt 1891.
Manser Gallus O.P.: Die Geisteskrise des 14. Jahrhunderts (Rede), Freiburg i. Schw. 1918.
Martène Durand: Veterum Scriptorum et Monumentorum Collectio amplissima vol. VI, Parisiis 1728.
Marx: Geschichte des Erzstiftes Trier II, Trier 2.1862.
Michael E. S. J.: Geschichte des deutschen Volkes 6 Bde., Freiburg 1897-1915.
Mone F.: Quellensammlung zur badischen Landesgeschichte IV, Karlsruhe 1867.
Pfleger L.: Beiträge zur Geschichte der Predigt im Elsaß in: Hist. Jahrbuch Bd. 38, (1917).
Pflüger: Geschichte der Stadt Pforzheim, Pforzheim 1802.
Preger Wilhelm: Geschichte der deutschen Mystik I u. II, Leipzig 1874-1881.
Quix: Geschichte der Stadt Aachen II, Aachen 1840/1.
Remling Fr. X.: Geschichte der Klöster und Abteien in Rheinbayern II, Neustadt 1836 (Zit. Remling: Klöster).
Remling Fr. X.: Geschichte der Bischöfe zu Speyer I, Mainz 1852 (zit. Remling: Gesch. I).
Schaab C. A.: Geschichte der Stadt Mainz II, Mainz 1841.
Schmoller G.: Straßburgs Blüte und die volkswirtschaftliche Revolution des 13. Jahrhunderts (Rede), Straßburg 1875.
Schreiber R.: Geschichte der Stadt Freiburg II, Freiburg 1857.
Sdralek M.: Die Straßburger Diözesansynoden in: Straßburger theol. Studien II, Straßburg 1897.
Wagner - Schneider: Die vormaligen Stifte im Großherzogtum Hessen II, Darmstadt 1878.
Wiesehoff G. Joa.: Die Stellung der Bettelorden in den freien Reichsstädten im Mittelalter, (Diss.) Leipzig 1905.
ZGO: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins.
Albert Peter: Johannes Meyer, ein oberdeutscher Chronist des 15. Jahrhunderts in: ZGO NF XIII (1898), Ergänzungen in: ZGO NF XXI (1906).
Berger E.: Thomae Cantipratani. Bonum universale de Apibus, Paris 1895.
Bonnet Th. O.P.: Scriptores O.P., Lugduni 1885 (1 fase).
Delisle Leop.: Notice sur les manuscrits de Bernh. Gui. in Notices et extraits des manuscrits de la Bibl. Nat. 27 II (Paris 1853), p. 169-445.
Ferrai D. A.: Le cromache di Galvano Fiamma e le fonti della Galvagnana in: Bulletiono dell' Istitutio Storico Italiano n. 10, Roma 1891.
Finke H.: Zur Geschichte des Jakob von Soest in: Ztschr. f. vaterländische (westfäl.) Geschichte Bd. 46, (1888).
Kaufmann Alex: Thomas von Chantimpré, Köln 1899.
Lehmann Paul: Ma. Handschriften des K. Bayr. Nationalmuseums in: Münchener Sitzungsberichte (hist. Klasse), 1916.
Masetti: Monumentes et Antiquitates O.P. I, Romae 1864.
Touron A. O.P.: Histoire des Hommes illustres de l'ordre de S. Dominique 6 vol., Paris 1743-1769.
Wehofer Th. O.P.: Die Schrift des Gérard de Fracheto "Vitam Fratrum O.P." im Jahrbuch für Philosophie und spekulative Theologie (hrsg. v. R. Kommer) Jahrgang 11, Paderborn 1897, S. 14-41.
Anmerkungen zur Einleitung
1) Innocenz III celebravit concilium in ecclesia Lateranense quantum nunquam fuit ante celebratum, in quo convenerant excellentiores et literatiores personae ecclessiasticae totius christianitalis, ut orbis in eocontinetur. (Chron. Savignacensis monasterie in: Recueil des historiens XVIII p. 352). Über das Konzil vgl. Hefele, Konziliengeschichte Bd. V. S. 672. ff.
2) G. Manser O.P.: Die Geisteskrise im 14. Jahrhundert (Rede), Freiburg (Schweiz) 1915.
3) Die Stellung der Bettelorden in den freien Reichsstädten im Mittelalter, Leipzig 1905, Seite 2.
4) vgl. Marx: Berichtigungen und Ergänzungen zu Kentenichts Geschichte der Stadt Trier (Trier 1916) S. 20 f.
5) Sehr fein charakterisiert P. Mandonnet O.P. in seiner neuen Broschüre: "Les Frères Prêcheurs et les premier siècle de leur histoire" (Semur 1918) die neue Bewegung: "Avec les Fr. P. commence la vie intense des milices religieuses dans l' Eglise. Avec sur le monastère passe des collines et des vallées au centre des grandes etés, de la solitude des champs sur la places publique. Au travail des mains, ils subsistend le travail constant de l'esprit, la prédication et de l'enseignement ... Les monstères jadin dispersée et sans dépendance effective deviennent une centralisation serrés sous la condite d'un chaf unique et toujours en action" (p. 5).
6) Ein Handbuch zur Geschichte des Dominikanerordens ist leider noch nicht geschrieben. Die meines Erachtens beste Zusammenfassung bietet Mandonnet O.P. in seinem Artikel "The Order of Preachers" (The Cath. Encyclopedia XII (1911) p. 354-370) und speziell fürs 13. Jahrhundert in seiner eben zitierten Broschüre. Wegen vieler Literaturangaben sei noch auf Heimbucher II (1907) S. 93-177 hingewiesen.
7) Die Bestätigungsbulle ist abgedruckt: Bull. O.P. I p. 2 f. - vgl. Roth: Reg. Pont. I n. 5402 u. n. 5403
8) Für die Gründung eines Dominikanerkonventes sind folgende Etappen zu unterscheiden: 1) die petitio novae domus, die von den Konventen an das Provinzialdeffinitorium gerichtet wurde. Fand diese petitio dessen Begutachtung, so erfolgte seinerseits 2) die postulatio beim Generalkapitel (GK), stimmte auch letzteres zu (Consissio), so erfolgte schliesslich nach dem Gutdünken des Provinzialdiffinitoriums 3) die Positio domus. (Vgl. Reichert: Feier u. Geschäftsordnung der Provinzialkapitel (Pr.K.) des Dominikanerordens in: Röm. Quartalschr. XVII (1923) S. 114).
9) MOPH III p. 319 vgl. de Loe: QF I S. 3.
10) Die Zahl der später hinzukommenden Konvents in Deutschland beträgt ungefähr 23. Ihr stehen 89 deutsche Klöster des 13. Jahrhunderts gegenüber. (vgl. de Loë: QF I p. 7 f., II p. 11 f.)
11) vgl. A. Koch, Die frühesten Niederlassungen der Minoriten im deutschen Rheingebiet (Leipzig 1881) S. 4 -7.
12) Gurlitt: Die Baukunst Frankreichs (Stuttgart 1901) S. 11.
13) Mamachi I p. 407.
14) Der Titel abbas im Dominikanerorden ist durchaus ungebräuchlich und kommt auch nur bei der Wahl des Mathaeus von Frankreich zum stellvertretenden General unter der obersten Leitung des hl. Dominikus vor. (vgl. Mortier I p. 90).
15) MOPH I p. 324 (posterior).
16) Chapotin: Histoire des Dominicains de la province de France (Rouen 1898) p. 3 ff.; auch Mortier I p. 91.
17) Würdtwein (Steph. Alex.) Nova subsidia dipl. (Heidelberg 1781) I p. 150. In den wenigsten Fällen wird sich jedoch eine solche unmittelbare Abhängigkeit aus den Quellen bezeugen lassen, da meist nur die Tatsache der Ankunft berichtet wird.
18) Über F. G., der in handschriftlicher Überlieferung auch als F. Ferricus erscheint vgl. den Bericht bei Mamachi I p. 504, der ebenfalls den folgenden Ausführungen zu Grunde gelegt ist.
19) Balme et Lelaidier, Cartulaire ... de St. Dominique II p. 307.
20) B. et L.: l.c. III p. 289 - Eubel I p. 535.
21) "vobis natum fecimus, quod fratres praedicti Ordinis in graticam et favorem nostrum ac sub tutela asque protectione nostra devote rerepimus ... suademus ut ... consilium praebeatis eis de fratribus in civitate Netensi prioratum cedificandi potestatem concedentes." (Mamachi I et pp. n. XI VIII col. 71 seq.).
22) Eine Zahl, die auf eine grosse Kommunität schliessen lässt, findet sich im Chronicon univ. Met., wo zum Jahre 1271 anlässlich einer Krankheitsepedemie in Lothringen der Tod von 20 Brüdern berichtet wird. MGSS XXIV p. 523 (auch SSOP I p. 348).
23) Eubel I p. 10.
24) vgl. A. Rattinger: Die Mainzer Weihbischöfe im Mittelalter in: "Katholik" (1895 75 Jahrg.) S. 150 ff. Während die gewöhnliche Annahme dahin geht, Suda mit Suna und dem Suffraganstuhl von Soltana in Medien (oder Persien) zu identifizieren, vermutet D. Rattinger (l.c. S. 152) vielmehr, dass Suda am schwarzen Meer gelegen war. Näheres ist heute jedoch nicht mehr festzustellen.
25) So gewährte z.B. der aus dem dortigen Konvente hervorgegangene Erzbischof eine Indulgenz von 40 Tagen für den Besuch ihrer Predigten. (vgl. Balme et Lelaidier III p. 299 Anmerkung 1).
26) F. X. Kraus: Kunst und Altertum in: Elsass-Lothringen III (Strassburg 1889) S. 722-730.
27) vgl. den Grundrissplan und die Ansicht bei Rohault de Fleury: Gallia Dominicana II.
28) Als Zeugen treten die Dominikanerprioren des öfteren in den Urkunden auf: vgl. Paul Marichal: Cartulaire de l'evêche de Metz I. (Mettensia IV Paris 1903) S. 70 n. 56 (1271); S. 121 n. 100 (1254); S. 357 n. 160 (1290); S. 403 n. 188 (1275); S. 547 n. 240 (1254) und S. 552 n. 245 (1289).
29) Trotz aller Proteste der Dominikaner ist dieser Konvent 1552 vom Herzog von Guine den Benediktinern von St. Arnolf zugewiesen worden. (Kraus: l.c. S. 722).
30) Mortier I p. 119 f.
31) Ueber die wichtige Mission der Dominikaner im deutsch. Ordensland vgl. neuestens: W. Roth: die Dominikaner und Franziskaner im deutsch. Ordensland Preussen bis zum Jahre 1466 (Diss.) Königsberg 1918. In folgendem Satz fasst Roth das Ergebnis seiner Untersuchung über das 13. Jahrhundert zusammen: "Die Dominikaner sind eifrige Förderer der Christianisierung Preussens, sie leisten tatkräftige Hilfe bei der Errichtung des Ordensstaates." (S. 49).
Erstes Kapitel
Die Lage in den Rheingebieten und im Elsass beim Auftreten der Dominikaner.
Wie wir bereits sahen, waren die Rheinlande und das Elsass die ersten Gebiete, in denen die Dominikaner ihre Missionstätigkeit in Deutschland begonnen haben, und ein kurzer Blick auf die politische, wirtschaftliche und kirchliche Lage in diesen Gebieten wird uns zeigen, dass es für die Wirksamkeit dieses neuen apostolischen Ordens kaum ein günstigeres Feld auf deutschem Boden in damaliger Zeit gab, wo er besser die innere Notwendigkeit seiner Stiftung beweisen konnte.
Zu Beginn des 13. Jahrhunderts standen diese Gebiete, in denen damals ja der Schwerpunkt des Reiches ruhte, im Zentrum des fast ein Jahrzehnt dauernden Bürgerkrieges, der infolge der unglückseligen Doppelwahl des Jahres 1198 zwischen dem Staufer Philipp von Schwaben und dem Welfen Otto IV ausgebrochen war. Politisch keineswegs eine Einheit bildend waren diese Landesteile nach dem einstimmigen Urteil zeitgenössischer Quellen (1) des öfteren furchtbarer Verwüstung preisgegeben, unter der besonders der Elsass, in dem der Kampf begann und die Erzdiözese Köln zu leiden gehabt hatten. Denn nicht in vornehmer Kampfesweise massen die beiden Parteien ihre Kräfte, sondern vielfach war es nur eine widerwärtige Meuterei, ein unsinniges Toben und barbarische Zuchtlosigkeit, wobei vor allem die kleinen Leute, die Hilflosen, die geistlichen Häuser und Kirchen am empfindlichsten betroffen wurden (2). So waren sittliche Verwilderung und religiöse Indifferenz die notwendigen Begleiterscheinungen dieses politischen Schismas, das auch eine Reihe kirchlicher Spaltungen in einzelnen Diözesen z.B. in Köln und Mainz zur Folge hatte (3).
Bot sich so den Dominikanern in ausgiebigem Masse Gelegenheit vorerst hier helfend und heilend einzugreifen, so war ihnen aber auf der anderen Seite für ihr Wirken die wirtschaftliche Entwicklung am Rheinstrom während des 13. Jahrhunderts ebenfalls günstig, die doch ganz im Zeichen des gewaltig aufblühenden und neu erstehenden Städtewesens stand (4). Hier am Rhein begann diese Bewegung, die, um ein Wort Schmollers zu gebrauchen, zu der grössten wirtschaftlichen Revolution führte, die das deutsche Volk seither erlebt hat: "aus einem Bauernvolk wird ein Volk mit Städten, Grosshandel, Gewerbe und Kolonien; aus der Naturalwirtschaft wächst die Geld- und Kreditwirtschaft heraus" (5). Auf die Rückwirkung, die diese Entwicklung auf das geistige und sittliche Leben ausgeübt hat, braucht hier nicht weiter eingegangen zu werden. Sie ist bekannt genug.
Nur auf eines ist in diesem Zusammenhang wichtig hinzuweisen, weil es gerade in diesen Gegenden das kirchliche und geistige Leben stark beeinflusst hat: auf die grossen Häresien des 12. und 13. Jahrhunderts, die sich in zwei voneinander verschiedenen Strömungen scheiden lassen. Einmal war es der alte gnostisch-manichäische Dualismus der Katharer und zweitens die bedeutend wirksamere religiöse Reformbewegung der Waldenser, der ersten mittelalterlichen Vertreter eines religiösen Subjektivismus, dessen Grundcharakter eine völlige Abschwächung, ja fast Negation des sakramentalen kirchlichen Lebens war (6). Beim Auftreten der Dominikaner sind nun diese Gebiete, die im Mittelalter immer im Brennpunkt ketzerischer Opposition gestanden haben, von diesen beiden grossen Irrlehren mit all ihren Abarten: der nach Ortlieb von Strassburg benannten Ortliebarier, der Luziferisten, der pantheistischen Sekte der Brüder und Schwestern vom freien Geiste und der häretischen Begarden und Beginen, die sich für Deutschland besonders in Köln, Mainz und Strassburg nachweisen lassen (7), ganz durchsetzt gewesen, wie zahlreiche Inquisitionsberichte beweisen (8). Vor allem sind es zwei Gründe, die die damalige rasche Ausbreitung der Häresien besonders am Rhein erklären. Während der erste Grund mehr in den allgemeinen kirchlichen Verhältnissen, in der sittlichen Haltung und dem mangelnden Berufseifer der Geistlichen zu suchen ist (9), entspringt der zweite aus der oben angedeuteten wirtschaftlichen Entwicklung und besonders aus dem internationalen Handel und Verkehr, der diese Lande dauernd mit stark flukturierenden Elementen erfüllt und so fremden Einflüssen leicht zugänglich gemacht hat.
So konnten denn hier die Dominikaner auf sehr günstigem Boden eine erneute Missionierung dieser Gebiete in Angriff nehmen, und die folgende Uebersicht über die Entwicklung ihrer Ausbreitung wird uns zeigen, mit welcher Intensität sie ihre neue schwere Aufgabe angefasst haben.
Anmerkungen zum 1. Kapitel des 1. Abschnitts
1) vgl. Chronica reg. Colon. (ed. Weitz Hannoverae 1880) p. 165, 167; Annal. Marbac. (ed. Bloch 1907) p. 73; Reineri Annales: MGSS XVI p. 654; Chron. Ursp.: MGSS XXIII p. 368 u. a.
2) E. Michael: Geschichte des deutschen Volkes VI (1915), S. 32.
3) Zum Schisma in Köln: vgl. Chronica regis Colon. (l.c.) p. 174 ff.; Reineri Annales (l.c.) p. 699 f.; Arnoldi Chronica, MGSS XXI p. 231 f. 234 ff. - in Mainz: Chron. reg. Colon. (l.c.) p. 170 f.; Arnoldi Chronica (l.c.) p. 214.
4) vgl. die Zustände im Elsass am Anfang des 13. Jahrhunderts; MGSS XVII p. 236 (n. 11) Civitates Argentinenses et Basilenses in muris et edifices viles fuerunt, sed in domibus viliores. Domus fortes et bone Fenestras paucas et parvulas habuerunt et lumine caruverunt. Columbaria, Schezistat, Rubiaca, Mulühusen et alie parve civitates tunc temporis nun fuerent ... vgl. dagegen das Städtebild im Elsass am Ausgang des 13. Jahrhunderts, das mit seinen vielen neu erstandenen Reichsstädten ein typisches Bild für die ganze Entwicklung bietet.
5) Schmoller: Strassburgs Blüte und die volkswirtschaftliche Revolution des 13. Jahrhunderts (Rede), Strassb. 1875 S. 16 (s. auch S. 31).
6) M. Hefele: Die Bettelorden in Mittel- und Oberitalien in: Goetz Beiträge Bd. 19 (Leipz. 1910) S. 29 - vgl. Funk Bihlmeyer: Kirchengesch. 7 I[*] (1921) S. 487-491 mit den neuesten Literaturangaben.
[*] Hier ist handschriftlich noch eine 7 hochgestellt eingefügt.
7) E. Michael l.c. Bd. II (1899) S. 288-293.
8) So wurden z.B. zu Strassburg 1215 fast an 80 Ketzer verbrannt (Ann. Marbac. l.c. p. 86 f.) 1229 wurde ebd. Guldin, einer der reichsten und mächtigsten Bürger der Stadt verbrannt (Ann. Colm. nur MGSS XVII p. 189) - für Trier: vgl. MGSS XXIV p. 401.
9) vgl. den Bericht in: MGSS XVII p. 232 (n. 1), wo von der mangelhaften Ausbildung der Geistlichen berichtet wird - auch p. 236 (n. 13): "Aebte und Weltgeistliche nahmen von den Armen Besitzungen als Pfand und glaubten damit nicht zu sündigen."
Zweites Kapitel
Allgemeingeschichtlicher Ueberblick über die Ausbreitung
des Dominikanerordens im deutschen Rheingebiet und im Elsass.
Anmerkungen zum 2. Kapitel des 1. Abschnitts
1) Wenn auch nicht in dieser Absolutheit, so lässt sich doch bei einer Zusammenstellung der Gründungsdaten aller bis 1303 auf deutschem Boden entstandenen Dominikanerkonvente eine ähnliche Entwicklungskurve feststellen (vgl. Beilage 1).
2) MOPH III p.2.
3) Ueber das Leben Konrad von Höxters und seine Tätigkeit als Provinzial schweigen die Quellen; vgl. SSOP I p. 34; Mamachi I p. 596 f.; 642 Anmerk. 1. Doch sehr fraglich, ob K. v. H. der Gründer des Friesacher Konventes ist, wie des öfteren angenommen wird. Mehrmals wird K. urkundlich als Delegat des Kardinallegaten Otto 1231-33 erwähnt; vgl. die von de Loe zusammengestellten Belege QF I S. 13.
4) Die Gründung des Konventes zu Fr. geht wohl auf den hl. Hyazinth zurück, wenn wir der Ordenstradition folgen und ist daher Ende 1220 oder Anfang 1221 entstanden; vgl. Mamachi I p. 582 adan. 1220; Anal. O.P. I p. 76 Anm. 2 und p. 243 für 1220/21 - Genauere Angaben fehlen jedoch: 1217 wie die Annales Frisac. (MGSS XXIV p. 65) oder vor 1220 wie die Hist. fr. prae. in Dania (l.c. XXIX p. 243) berichten, ist sicherlich zu früh angesetzt.
5) So sind die meisten Klosterarchive wie z.B. Köln, Konstanz u.a. verschwunden. Auch fehlt den Dominikanern ein Buch wie die Denkwürdigkeiten des Franziskaners Jordan v. Yane, die gerade auf die ersten Zeiten ein aufhellendes Licht werfen und es stehen uns auch keine umfangreichen Urkundenschätze zur Verfügung. Besser sind jedoch die Verhältnisse für Süddeutschland, vgl. Finke in: U. Dbr. S. V und Röm. Quartalschr. VIII (1894) S. 367.
6) MGSS XXIV p. 399.
7) Nur die Behauptung von Roth (l.c. S. 3), die sich im übrigen bloss auf die lückenhaften Angaben bei Heimbucher II S. 111 und Hauck IV (Klosterverzeichnis) stützt, dass die Dominikanerkonvente im ganzen rechtsrheinischen Deutschland noch fast unbekannt waren, als die Dominikaner in Danzig (1227) festen Fuss fassten, möchten wir an dieser Stelle entschieden zurückweisen. Diese Anschauung ist irrig, da der Schwerpunkt der Ausbreitung im ersten Jahrzehnt durchaus im westlichen Deutschland liegt.
8) Die Angabe von Mortier (l.c. p. 290), dass die Dominikaner schon gegen 1221 nach Strassburg kamen, ist aus den Quellen nicht nachzuweisen.
9) vgl. Sutter: Dominikanerklöster im Gebiet der heutigen deutschen Schweiz (Luzern 1893) S. 25 Anm. 3.
10) Besonders sei hier nur auf die von Sutter (l.c. S. 53-79) ganz ausführlich gegebene Entwicklung des Konventes zu Basel wegen der vielen Beziehungen zu den oberrheinischen Klöstern seines Ordens hingewiesen.
11) Obwohl Mamachi in seinen Annalen (p. 643) sie bereits ad an. 1221 behandelt, ist doch wohl richtiger, für diese Begebenheit 1224 anzusetzen, da sich für diese Zeit die Anwesenheit eines Kreuzpredigers Johannes (Chron. Ursp. ad an 1224: MGSS XXIII p. 379: J. de ord. Praed. veniens de Argentinensi civitate oder Annales Scheflt min. ad an 1225 (l.c. p. 343): J. predicator tatam Alemaniam circniens) in diesen Gegenden nachweisen lässt, dessen Identität mit dem in der Erzählung genannten Joh. Teut. sehr wahrscheinlich ist - vgl. dazu Rother in Röm. Quartalschr. IX (1895) S. 144 und Mortier I p. 290 ff.
12) MOPH I p. 34 f. p. 35 Anm. 6 wird noch eine zweite Fassung der Handschriftengruppe A C mitgeteilt, die einige Ergänzungen enthält: vor allem eine genauere Lokalisierung der Begebenheit in Salem und den Namen des anderen Dominikaners: Henricus de Jurisgnia (nach Reichert p. 333 vielleicht als Theuringia (?) aufzulösen). Näheres über ihn war jedoch nicht feststellbar. - Ueber den Abt vgl. M. Gloning: Graf Eberhard von Rohrdorf, Abt in Salem. Augsburg 1904.
13) Ueber eine eventuell schon um 1234 stattgefundene Gründung s. Abschnitt II Kap. 2 (S. 129 f.)
14) Zur cura monalium und zur Aufnahme von Frauenklöstern vgl. H. Denifle, Archiv II S. 641 ff.; Mortier I p. 341 ff. und p. 534 ff.
15) So Schomburg: Die Dominikaner im Erzbistum Bremen (Diss. Jena 1910) S. 4; auch Mortier I p. 168 verlegen meines Erachtens den Schwerpunkt zu einseitig auf das belastende Moment in der cura monalium.
16) Finke: U. Dbr. S. 45; Sutter: l.c. S. 11 f.; Mortier I p. 341-355; neuestens auch H. Wilms: Geschichte der deutschen Dominikanerinnen (Dülmen 1920) S. 44-48.
17) Ein anschauliches Bild von der Entstehung der Dominikanerinnenklöster, das zugleich auf den Ursprung dieser Konvente aus den Reklusorien hinweist, liefert uns der Kolmarer Annalist: "Fratres Predicatores cum primitus in Theutonia pervenessent, invenerunt quasdam mulierculas inclusas prope capellas, quas multiplicaverunt et in mulierum claustra mutaverunt..." (MGSS XVII p. 8734 f.).
[Anm.: Die letzte Seitenangabe steht so im Text, kann aber nicht stimmen. Zum Einen umfasst der Bd. XVII keine fast 9000 Seiten und zum Anderen gibt Kühl den Bereich in den Quellenangaben mit p. 183-270 an (S. VI) – hier kann man also nur raten: 234 vielleicht ?]
18) So z.B. St. Markus- und das St. Katharinenkloster in Strassburg, Kloster Adelshausen bei Freiburg, Unterlinden in Kolmar u.a.
19) So z.B. das St. Katharinenkloster in Trier (früher St. Martin in Monte), das Kloster Klingenthal bei Basel (früher zu Husern (Baden), das St. Katharinenkloster zu Kolmar (ursprünglich in Katzenbach, dann Amerschweier) u.a.
20) QF XII p. 28 vgl. H. Wilms: l.c. S. 33.
21) Dieses Kloster wurde 1230 sub cura O.P. gestellt, es waren ehemalige Augustinerinnen (Schoepflin: Als. dipl. I p. 365). Für die einzelnen Belege der folgenden chronologischen Angaben über diese rheinischen Dominikanerinnenkonvente sei auf die Zusammenstellung am Schluss dieser Arbeit verweisen (Beilage 2).
22) Dieses Kloster ist identisch mit dem Kloster St. Mathias zu Strassburg (vgl. Str. U.B. I. S. 204 Anm. 2). Irrtümlich ist die Angabe bei Potth. Reg. Pont. II n. 11706; Bull. O.P. I. p. 151 n. 92 (nach ihm Schomburg, l.c. S. 45) über ein Dominikanerinnenkloster St. Matthaeus bei Strassburg. Hier liegt zweifellos ein Schreibfehler vor: statt St. Mathei ist hier richtig Mathie zu lesen; vgl. dazu die Aufzählung der Strassburger Dominikanerinnenklöster von 1289 bei Finke: U. Dbr. S. 228 n. 102.
23) Dieser Ort ist heute nicht mehr festzustellen - vgl. Hauck IV S. 153.
24) vgl. Schoepflin: Alsatia illustrata (1761) II p. 294. F. X. Kraus erwähnt noch zwei weitere elsässische Dominikanerinnenklöster zu Urmatt (l.c. I p. 584), das aber bereits 1303 (?) bereits wieder verlassen sein soll und zu Weisenburg (l.c. I p. 623). Letzteres ist jedoch nicht mehr mit Sicherheit nachzuweisen.
25) Dieser Konvent wurde aber zwischen 1245 und 1248 bereits in ein Zisterzienserinnenkloster umgewandelt - vgl. Mone: Quellensammlung zur badischen Landesgeschichte IV S. 46 f.; L. Baur: die Ausbreitung der Bettelorden in der Diözese Konstanz II im Fr. D.A. X F [?] Bd. 2 (1901) S. 38 f. bes. S. 39 Anm. 1.
26) Zur Vervollständigung des Gesamtbildes seien hier noch die vor allem in der Geschichte der Mystik so oft hervortretenden würtembergischen Klöster: Heiligkreuz, Weiler, Steinheim, Offenhausen, Kirchheim, Gemünd, besonders auch Kirchberg und auf schweizerischem Boden: Diessenhofen, Oetenbach und Töss, die fast alle dieser zweiten Periode angehören, genannt - vgl. H. Wilms: l.c. S. 48 f.; Heimbucher II S. 165 f.
27) Potth. Reg. Pont. II n. 22358 - Ueber diesen dritten Orden vgl. Mandonnet O.P.: Les Règles et le gouvernement de l'ordre de Poenitentia au XIII siècle (Paris 1902), sonst auch: The Cath. Encycl. XII (1911) p. 357 f.; Mortier II p. 220.
28) In den siebziger Jahren war noch eine Gründung in Neuss auf Betreiben des derzeitigen Provinzials Ulrich Engelberti geplant, die aber trotz der Unterstützung Alberts des Grossen nicht zustande gekommen ist - vgl. Finke: U. Dbr. S. 20 f. und S. 84 f. n. 53, 54 und 55.
29) H. Wilms: l.c. S. 47; auch Mothon: Vita del b. Giov. da Vercelli (Vercelli 1905) p. 233 ff.
30) vgl. Greven: die Anfänge der Beginen (Münster 1912) S. 209. Richerus: Gesta Sen. (geschr. zwischen 1254 u. 1257) in MGSS XXI 308 ... videns plurimas mulieres sub doctrina dictorum specis religionis florere, que Begine appellantur (et ibidem p. 251) auch in Chron. Rythm. Austr. (zw. 1254 und 1273) in MGSS XXX p. 358 per duos ordines Begine velantur (et ibidem p. 348).
31) vgl. die folgenden Verhältniszahlen einzelner anderer Ordensprovinzen (Anfang des 14. Jahrhunderts): in Spanien stehen 29 Männerkonventen nur 6 Frauenklöster gegenüber; in Frankreich ist das Verhältnis 58 zu 7; in der römische Provinz 38 zu 11, in Polen 36 zu 3, in der Provence 28 zu 2, in Aragonien 19 zu 2, in Ungarn 37 zu 3, in der Provinz Toulouse 25 zu 3 u.s.w. Und auch die 1303 abgeteilte Provinz Saxonia entfallen nur 9 Frauenklöster gegenüber 51 Männerkonventen (!) - vgl. Mortier II p. 388.
32) Nach Mone IV S. 2 waren 1319 Dominikaner in Breisach, deren Klöster wahrscheinlich schon im 13. Jahrhundert gestiftet. In Breisach hat sich aber wohl nur ein Terminhaus befunden (vgl. Finke: U. Dbr. S. 164; de Loe QF S. 8).
33) Diese "predigerherberge" findet sich des öfteren bei Zinsvermächtnissen urkundlich erwähnt: Th. Walther: Beiträge zur Geschichte der Stadt Rufach II, 1908, S. 54 (zu 1288), S. 70 (zu 1300) u.s.w.
Nachdem wir die Ausbreitung des Dominikanerordens am Rhein in ganz allgemeinen Zügen umrissen haben, erfordert es jetzt unsere Aufgabe, die grosse Entwicklungslinie dieser neuen bedeutsamen Kulturbewegung und ihre mannigfachen Auswirkungen im 13. Jahrhundert an Hand der Geschichte der in unserem Gebiet liegenden Klöster in den charakteristischen Einzelheiten aufzuzeigen. Nur zwei Momente seien aber zunächst hervorgehoben und hier vorangestellt, weil sie sich wie ein roter Faden durch die folgenden Ausführungen hindurchziehen: a) die Entwicklung der Konvente zu Besitzklöstern, eine Tendenz, die sich bei all unseren Dominikanerklöstern mehr oder weniger ausgeprägt findet, wenn es sich zuerst auch nur darum gehandelt hat, in den Städten festen Boden unter die Füsse zu bekommen und b) die zahlreichen Streitigkeiten des Ordens mit den weltlichen und geistlichen Gewalten, Feindseligkeiten, die zwar oft, aber keineswegs immer mit dem Besitzerwerb in Kausalzusammenhang stehen. Bilden doch oft auch die den Mendikantenorden von den Päpsten in so freigiebiger Weise verliehenen Privilegien ein wichtiges Motiv gerade in den Kämpfen der Dominikaner mit Episkopat und dem niederen Weltklerus.
a) Um nun das Besitzproblem im Predigerorden, der doch zu den Bettelorden zählt, richtig beurteilen zu können, muss zunächst die Vorfrage beantwortet werden, wie es dem Orden auf Grund seiner Konstitutionen, die doch Besitzlosigkeit geboten, überhaupt möglich gewesen ist, sei es durch Kauf, sei es besonders aber durch Schenkungen, Besitz zu erwerben, ohne die Regel zu verletzen. Und bei einer Rückschau in die Gründungszeit kann man sagen, dass die Entwicklung zum Besitzerwerb nur eine natürliche Folgeerscheinung der neutralen Stellungnahme war, die der Orden anfänglich in dieser Frage beobachtete. Doch ist dies keineswegs so aufzufassen, als ob der Armutsgedanke an sich dem hl. Dominikus nicht von jeher vertraut gewesen wäre. Zahlreiche Züge aus seinem Leben beweisen vielmehr, wie der Heilige persönlich an dem Armutsideal hing, wie er in dem Verzicht auf irdischen Besitz und alle weltlichen Bindungen ein notwendiges Mittel zur Heiligung der Seele erblickte. Dagegen ist seine Haltung dem gemeinsamen Ordensbesitz gegenüber, wie z.B. Altaner (1) neuestens auf Grund eines reichen Urkundenmaterials nachzuweisen sucht, ursprünglich keine prinzipiell ablehnende gewesen, und auch nach dem Beschluss des Generalkapitels zu Bologna 1220, der die Besitzlosigkeit zum Ordensgesetz erhob (2), liess der hl. Dominikus das Eigentumsrecht an Kirchen, Konventsgebäuden und einigem Gelände unangetastet (3). Mit Recht folgert Altaner daraus, dass der Heilge der Ueberzeugung war, "es könne ein gemeinschaftliches Leben wahrer apostolischer Armut und Bedürfnislosigkeit geführt werden, auch wenn das direkte Eigentumsrecht zu Besitz gewisser notwendiger Dinge und Einkünfte offen zugestanden werden." (4) So ist also das Armutsproblem, nicht wie bei den Franziskanern im Zentralpunkt stehend, vielmehr als eine sekundäre Frage im Dominikanerorden in einer alles Extreme vermeidenden Weise gelöst worden, und immer dem Hauptzweck der Ordensstiftung: der apostolischen Wirksamkeit durch Predigt und wissenschaftliche Betätigung untergeordnet geblieben (5).
Nur von diesem Gesichtspunkt aus können daher auch die Besitzerwerbungen der rheinischen und elsässischen Klöster gerecht und objektiv gewertet werden, von denen einige wie in Köln, Strassburg und Koblenz bereits im Jahrhundert ihrer Gründung sich zu ganz ansehnlichen Besitzklöstern entwickelt haben. Von der wirtschaftlichen Entfaltung der übrigen Klöster ist wegen der zu lückenhaften Ueberlieferung kein klares Bild mehr zu gewinnen. Zweifach sind nun die Quellen, aus denen diesen Klöstern der Besitz zugeflossen ist. An erster Stelle bewirkte die praktische Seelsorgetätigkeit der Dominikaner die grösste Zahl der vielen Schenkungen, die den Predigermönchen meistens in testamentarischen Verfügungen und als Anniversarstiftungen gemacht worden sind. Häuser, Hofstätten, Aecker und andere Liegenschaften neben Gaben in Naturalien, vor allem Weizen und Brot, Renten und anderen Geldspenden - all dies ist ihnen in unserem Gebiet in reichlichem Masse zugeführt worden. Und die andere wichtige Erwerbsquelle bildete der Bettel. Doch ist über die Höhe dieser Einkünfte, die wohl meist in Naturalien, später auch in Geldzuwendungen bestanden haben, nichts bekannt; überdies sind sie auch zu jeder Zeit und an jedem Ort verschieden gewesen. Hiermit nun in engerm Zusammenhang steht eine wirtschaftliche Massnahme, deren Wichtigkeit und besonders die Geschichte des Freiburger Konventes zeigen kann. Die Errichtung von Terminierbezirken (termini), durch die das Gebiet eines jeden Klosters, in dem es seine Mitglieder zur Sammeltätigkeit ausschicken durfte, fest begrenzt wurde, wie die Errichtung von Terminierhäusern, die Unterkunftsstätten für die Almosen sammelnden Brüder bildeten, daneben aber auch für diejenigen Mitglieder bestimmt waren, die sich gerade auf Missionsreisen in der betreffenden Gegend befanden. Demgegenüber tritt der Erwerb von Gütern durch Kauf stark zurück. In den allermeisten Fällen handelte es sich hierbei nur um die erste Ansiedlung in einer fremden Stadt oder um die Abrundung oder später notwendig gewordene Erweiterungen eines Klosterbezirks, wie das besonders deutlich beim Kölner Konvent zutage getreten ist.
b) Das zweite Moment, das uns in der Geschichte all dieser Klöster begegnen wird, ist der nicht sehr erfreuliche Kampf der einzelnen Ordensgenossenschaften, auf der einen Seite mit den Bischöfen und der Pfarrgeistlichkeit, an dem auch die rheinischen Dominikaner einen grossen Anteil gehabt haben. Da besonders letzter aber schon mehrfach behandelt worden ist, sei hier nur kurz das Wesentliche angedeutet (6).
Zunächst sind die Streitigkeiten der Predigerbrüder mit dem Rat und der Bürgerschaft in der Hauptsache als das Resultat der Besitzentwicklung von einzelnen Konventen anzusehen, denn es ist klar, dass hiermit eng verbunden auch die Bettelorden einen grossen Einfluss auf ihre Umgebung auszuüben vermochten und so oft ein wesentlicher Faktor im kulturellen Leben der Städte geworden sind. Vor allem ist es immer wieder der Vorwurf der Erbschleicherei, der gegen sie erhoben wurde: d.h. man beschuldigte sie, die Sterbenden so zu beeinflussen, dass sie ihnen Hab und Gut testamentarisch vermachten, und dadurch die eigentlichen Erben um ihr Erbteil gebracht wurden. Als geradezu typisches Beispiel einer solchen Anklage sei hier eine Stelle aus einem Schreiben der Stadt Strassburg an Zürich vom Jahre 1287 angeführt: "da waren (die barvuosen) und die bredier in ein gewonheit komen, daz si wolten erben uzzen dien kloestern in die welt. Und awa ein richer man oder ein richin vruwe an ir Tode lagen, da liefen si hin und überretten den, daz er in gab allis sin guat und wurden denne also alle ein erben enterbet und verderbet." (7) Es handelt sich hier um den Auftakt des grossen Strassburger Dominikanerstreites, auf den wir späterhin noch näher eingehen, der ebenfalls einen Typus für alle derartigen Zwistigkeiten darstellt.
Gleichsam als Gegenstück hierzu sind nun die vielen Kompetenzstreitigkeiten der Dominikaner mit Bischof und Pfarrklerus zu betrachten, die allerdings des öfteren wie z.B. in Worms und Strassburg mit Rat und Bürgerschaft eine Einheitsfront gegen die Orden gebildet haben. Auch hier sind es in erster Linie wieder die wirtschaftlichen Momente, die so manchen Konflikt heraufbeschworen haben. Es ist doch nicht zu verkennen, dass die Seelsorgtätigkeit der Dominikaner in einzelnen Städten dem Pfarrklerus manch schwere materielle Einbusse brachte, da die Gunst des Volkes sich bald den neuen Ordensleuten zugewandt hatte. Statt in der Pfarrkirche entrichteten jetzt die Gläubigen ihre Opfer in den Kirchen der Dominikaner und Franziskaner und machten diesen reiche Vergabungen, während der Pfarrklerus oft leer ausging. Gewiss trug auch oft der mangelnde Berufseifer der Weltgeistlichen die Schuld daran. Nicht immer waren aber nur Neid und kleinliche Eifersucht die Motive zu diesen Auseinandersetzungen, sondern in manchen Fällen hat der Pfarrklerus einen direkten Existenzkampf geführt [vgl. Raumer, Die Bettelmönche].
Erhöht wurde dieser Einfluss der Dominikaner noch durch die vielen Privilegien, mit denen sie von den Päpsten des 13. Jahrhunderts fast durchweg ausgestattet worden sind. An erster Stelle sind hier die ihnen so wohlgesinnten Päpste Gregor IX, Innocenz IV und Martin IV zu nennen. Besonders musste die den Dominikanern, ja überhaupt allen Mendikanten gewährte Freiheit des Predigens und Beichthörens nicht nur für den Pfarrklerus, sondern auch für den Episkopat von einschneidender Wirkung sein, eine Freiheit, die vor allem in dem berühmten "Privilegium Martins" von 1281, das ein Markstein in der Entwicklung der ganzen Privilegienfrage ist, dann ihren vollen Ausdruck gefunden hat. In diesem Privileg wurde nämlich sogar dem Provinzial im Verein mit den ihm beigegebenen Definitoren die Vollmacht erteilt, Prediger und Beichtväter aussenden zu dürfen, ein Recht, das bisher nur der Ordensgeneral besass. Ausserdem erhielten sie aber noch das Vorrecht ihres Amtes zu walten, ohne dabei auf den Klerus Rücksicht zu nehmen. Eine Einschränkung wurde allerdings gemacht, indem den Gläubigen, die zu den Mönchen beichten gingen, die Verpflichtung auferlegt wurde, wenigstens einmal jährlich beim Pfarrer zu beichten (8). Bedeutete schon die den Dominikanern zugesicherte Predigtfreiheit einen Eingriff in die Jurisdiktion der Bischöfe, so waren es daneben auch noch die ihnen von den Päpsten in einzelnen Fällen speziell gegebene Aufträge, die die Bischöfe, wie z.B. in Worms und Speyer, auch zu ihren Gegnern gemacht hat. Aus der Fülle der anderen Privilegien sei nur auf ein sehr wichtiges zum Schluss hingewiesen: das Recht eines freien Begräbnisses bei den Dominikanern, das Papst Gregor IX ihnen schon 1227 gegeben und 1229 erneuert hatte, allerdings mit dem Bemerken, die Brüder dürften alle, die es wollten, ausgenommen natürlich die Exkommunizierten, in ihrem Kloster begraben, jedoch ohne dadurch die Pfarrechte zu schädigen (9). Gerade diese portio canonica oder quarta funeralis, d.h. die Verpflichtung, einen bestimmten Anteil, ein Drittel oder ein Viertel von dem, was die Orden des Begräbnisses wegen bekamen, an den Pfarrherrn abzuliefern, hat nun den Anlass zu heftigsten Kämpfen gegeben, und besonders dieser Zwist hat oft die unerquicklichsten Formen angenommen. So schreckten z.B. in Worms der Bischof auf Drängen seines Klerus nicht davor zurück, den Leichnam des in der Klosterkirche der Dominikaner bestatteten Eberhard von Leiningen wieder auszugraben und im Dom beizusetzen (10).
In all diesen zumeist aus menschlicher Schwäche und Leidenschaft erwachsenen Streitigkeiten, die bei unserer geschichtlichen Behandlung immer wieder auftauchen werden, nun zu einer gerechten Beurteilung zu kommen, wird in den einzelnen Fällen nicht leicht, ja fast unmöglich sein, da die vielen Imponderabilien, die hier mit gewirkt haben, uns heute unbekannt sind. Mit Anfeindungen von Seiten der alteingesessenen konservativen Elemente hat freilich jede neue Bewegung zu rechnen, die den Umkreis ihres Wirkens weiter spannt und mit feuriger Lebendigkeit ihre weiteren Ziele zu verwirklichen strebt, und so mag denn die Hauptschuld an den unerquicklichen Zwistigkeiten doch wohl der misstrauisch ablehnenden Haltung zuzuschreiben sein, die der noch dazu in seinen Lebensinteressen geschädigte Weltklerus den dominikanischen Eindringlingen gegenüber einnahm, wenngleich auch sicherlich manche Uebergriffe, besonders hinsichtlich der portio canonica den übereifrigen Predigerbrüdern zur Last zu legen sind.
Anmerkungen zum 2. Abschnitt
1) Der Armutsgedanke beim hl. Dominikus in: Theologie und Glaube XI, Paderborn 1919, S. 404-417.
2) "ne possessione rel reditus de caetere tenerent fratres nostri, sed et hiis renunciarent" MOPH III p. 1
3) Die Belege bei Altaner: l.c. S. 414 f.
4) Altaner: l.c. S. 415.
5) vgl. hierzu folgende Bestimmung aus den Konstitutionen vom Jahre 1228: "In conventis suo praelatus dispensandi cum fratribus habeat potestatem, cum sibi aliquando videbitur expedire, in his praecigue, quae studium vel praedicationem vel animarum fructum videbuntur expedire, cum ordo noster specialiter ob praedicationem et animarum sanctem ab inatio noscatur institutus fuisse." Und mit Recht bemerkte schon der Ordensgeneral Humbert, dass die Mittel nicht den Hauptzweck widerstreiten dürfen und deshalb die Ordensregel gemildert werden könne, sobald diesem Zweck, um dessentwillen sie gestiftet wurde, entgegensteht: Denifle im Archiv I S. 177.
6) vgl. C. Paulus: Welt- und Ordensklerus im Kampf um die Pfarrechte (Diss.) Göttingen 1900 und K. Eubel: Zu den Streitigkeiten bezüglich des ius parochiale in Römische Quartalschrift IX (1895) S. 395 ff. Im Uebrigen ist die spezielle Literatur jeweils am Ort angegeben.
7) Str. U.B. II S. 78 f. n. 120.
8) Die Bulle ist gedruckt bei Denifle et Chartelain: Chartularium universitatis Parisiensis I n. 606: "Ad fructus uberes" - vgl. Finke in: Römische Quartalschr. IX (1895) S. 172 ff; Paulus l.c. S. 20 ff.
9) Potth. Reg. Pont. I n. 8127 und n. 8386.
10) Wiesehoff: l.c. S. 18.
Erstes Kapitel
Die Klosterniederlassungen der ersten Periode bis zum Jahr 1240.
§ 1. Die beiden Hauptkonvente zu Köln und zu Strassburg.
Unter den Konventen der Ordensprovinz Teutonia nimmt das Kölner Dominikanerkloster eine ganz eigene Stellung ein, nicht allein darum, weil es die erste Gründung auf reichsdeutschem Boden gewesen ist und sich zu einem ansehnlichen Besitzkloster entwickelt hat, das hochstehende Persönlichkeiten und die bedeutendsten Ordensleute der Zeit in seinen Mauern gesehen hat, sondern vor allem darum, weil in dem Kölner Konvent alle Fäden der so weit ausgedehnten deutschen Provinz zusammenliefen, und weil er durch die Errichtung des Generalstudiums eine grosse Einflusssphäre um sich geschaffen und hierdurch auch einen dauernden starken internationalen Einschlag erhalten hat, der ihn von den anderen deutschen Klöstern wesentlich abhob. Durfte doch jede Ordensprovinz zwei bzw. drei ihrer befähigsten Mitglieder zum Studium dorthin entsenden. Hier im Kölner Konvent zeigt sich eben die grosse Elastizität, welche die neue dominikanische Ordensverfassung so sehr von den Alten auf dem patriarchalischen Verhältnis aufgebauten Mönchsorden unterscheidet, auf deutschem Boden in ihrer vollsten Ausprägung. Umso bedauerlicher ist es, dass die sehr dürftige Ueberlieferung uns vom Wachstum gerade dieses wichtigen Konventes und von dem Leben seiner Mitglieder kein lückenloses Bild übermittelt. Zu viel ist hier für uns heute ewiger Vergessenheit anheimgefallen (1).
1.) Schon die Frage nach dem formellen Gründungstermin des eigentlichen Klosters ist nicht mehr chronologisch genau zu lösen, während allerdings das Jahr 1220 für die Zeit der Ankunft der Dominikaner als sicher anzunehmen ist (2). Nach einer von G. Löhr entdeckten und bisher unbeachtet gebliebenen Stelle in den Homilien des Caesarius von Heisterbach ist nämlich schon vor Heinrich von Köln ein Fr. Christianus mit wenigen Brüdern in diese Stadt gekommen, dort zum Prior gewählt, aber 1221 bereits wieder ausgewiesen worden, die Gründung also in diesem Jahr oder vielleicht schon Ende 1220 erfolgt (3). Demgegenüber wird aber in den Quellen fr. Henricus, der vertrauteste Freund des zweiten Ordensgenerals Jordanus von Sachsen als "primus prior Coloniensis conventus" erwähnt (4), dessen Ankunft aus Paris wohl in die Zeit von 1221 bis spätestens 1223 zu setzen ist (5). Von ihm wird dann die Gründung erst formell in diesem Zeitraum vollzogen sein, während die Errichtung einer Klosterkommunität durch den fr. Christianus danach nur als Provisorium anzusehen wäre. Vielleicht kann auch die bei Jordanus etwas auffällige Wendung missus (H) autem pro priore (Op. c. 50 p. 25), in der er von der Sendung seines Freundes spricht, einen Hinweis nach dieser Richtung geben ? Jedenfalls ist an dem Jahr 1221 als dem Zeitpunkt der ersten Ankunft der Dominikaner unbedingt festzuhalten.
In diese Zeit ihres ersten Erscheinens in Köln, vielleicht noch vor das Priorat des Bruders Heinrich, ist nun eine Begebenheit zu verlegen, die uns wiederum Caesarius von Heisterbach in seiner Vita b. Engelberti berichtet, aus der hervorgeht, dass die Dominikaner und Franziskaner hier zunächst keine günstige Aufnahme beim Weltklerus gefunden haben: "Als die Franziskaner und etwas später die Dominikaner nach Köln kamen, waren darüber einige aus dem Klerus ungehalten und trugen dem Erzbischof allerlei Klagen vor. Engelbert antwortete: 'Solange es gut geht, lasst es gehen' und als Prioren und Pfarrer drängten: 'Wir fürchten, das sind jene, von denen der Hl. Geist durch den Mund St. Hildegards prophezeiht hat, dass sie eine Plage für den Klerus und eine Gefahr für die Stadt sein werden', erwiderte Engelbert: 'Wenn dies eine göttliche Prophezeiung, so muss sie erfüllt werden.' Das eine Wort brachte alle zum Schweigen (6)."
Unmittelbar mit der Gründung des Kölner Konventes und seines ersten Aufstiegs verknüpft ist nun eine Persönlichkeit, die wie kaum eine andere dazu berufen war als erster Repräsentant in Deutschland die Idee seines hl. Ordensstifters zu verkörpern. Der sel. Heinrich von Köln oder wie man vielleicht besser nach seinem Heimatsort sagen würde, Heinrich von Mühlhausen (7). Mit Jordanus zusammen in den Orden getreten, wurde er von diesem nach Köln geschickt, wo ihm mit seinem Predigertalent eine grosse, wenn auch nur kurze Wirksamkeit von ein paar Jahren beschieden war, da er bereits am 23. Oktober 1225 gestorben ist (8). Von ganz Köln wurde sein Hinscheiden bedauert. In einer ergreifenden Totenklage hat Jordanus, der noch ans Sterbebett seines Freundes geeilt war in seinem Werk: "de initiis" und in seinen verschiedenen Briefen diesem Gefühl einer allgemeinen Trauer Ausdruck verliehen. Von kleinen Variationen abgesehen ist es immer der eine tröstende Gedanke, der ihn in seinem Schmerz erfüllt hat: "Sed non ego solus luxi, sed quantus luctus omnium Coloniensium" oder wie es an einer anderen Stelle heisst: "pro quo tota ploravit Colonia, imo Teutonia (9)." Gewiss ein schönes Denkmal von Freundestreue und Freundesliebe !
Neben Heinrich von Mühlhausen und dem schon erwähnten fr. Christianus sind aber noch andere Kölner Dominikaner aus dieser ersten Zeit bekannt: Zunächst ein fr. Leo, der ebenfalls mit Jordan und Heinrich zusammen in den Orden gekommen war und der Nachfolger im Amt seines verstorbenen Freundes geworden ist und in dieser Eigenschaft als Prior 1229 mit dem ersten Provinzial Konrad von Höxter zusammen eine Schenkung des Godefridus Flamingus urkundete, worin dieser den Predigerbrüdern einen Teil seiner Hofstätte zur Erweiterung des Eingangs der Kirche überlassen hat. Auch fr. Leo muss eine bedeutende Persönlichkeit gewesen sein (10). Ferner als erster Lektor des Konventes: Heinrich von Marsberg, ein grosser Theologe und Wissenschaftler, der aber schon auf dem Pariser Generalkapitel von 1228 zum ersten Provinzial der neu errichteten Provinz im Hl. Lande ("Terra Sancta") erwählt wurde und damit aus dem Verband des Kölner Klosters ausgeschieden ist (11). Und endlich seien hier noch zwei Prediger namhaft gemacht: der aus diesem Konvent hervorgegangene und zum Generalprediger ernannte fr. Salomon, der als "doctor et predicator solempni et magnus per totam Alemanium doctrinis et miraculis elarmit" und nach seinem Tode 1239 im Kreuzgang des Kölner Konventes beigesetzt wurde (12), und ein fr. Johannes, der in der Erzdiözese Köln als Subdelegat des Kardinals Konrad von Urach bei der Kreuzzugspredigt des Jahres 1224 tätig gewesen ist. Wahrscheinlich ist es wohl derselbe, der uns in den Quellen als fr. Johannes de Argentina in Südwestdeutschland schon begegnet und dessen Identität mit Johannes von Wildeshausen ebenfalls als ziemlich sicher anzunehmen ist (13).
Als Wohnung dienten den Dominikanern in Köln zunächst das Magdalenenhospital in der Stolkgasse, welches ihnen das St. Andreasstift, unter dessen Leitung es sich befand, geschenkt hatte (14). Doch genügte ihnen der Platz keineswegs, sondern sie griffen auch sofort herüber nach der nach ihnen heute benannten Strasse, an den Dominikanern, und erwarben dort schon 1224 von Gerhardus de Randerode ein Haus samt Hofstätte (15). Aus dieser Tatsache allein und dann aus dem Erwerb der nächsten Jahrzehnte wird immer klarer ersichtlich, dass den Dominikanern viel daran gelegen war, nicht nur einen lokalen Stützpunkt zu haben, sondern vor allem hier in Köln die Zentrale zu schaffen, deren sie zur weiteren Ausbreitung in Deutschland und zur Festigung der neuerstandenen deutschen Ordensprovinz bedurften. Unter diesem Gesichtspunkt einer Zentralisierung, der zugleich zu einer Abrundung des Klosterbezirks führte, sind nun alle diese im Gegensatz zu den anderen Klöstern auffallend vielen Häuserkäufe, -verkäufe und Schenkungen der Folgezeit zu betrachten, bis 1253 hierin ein gewisser Abschluss erreicht zu sein scheint (16). Nach einer Schreinseintragung dieses Jahres und einer Notiz bei Molitor von 1254 ist nämlich die Rede von einer Mauer, die von den Dominikanern mit Beihilfe des St. Andreasstiftes zur Begrenzung des Klosterterrains errichtet wurde. Auf die Einzelheiten dieser wirtschaftlichen Entwicklung einzugehen, erübrigt sich, da hierüber G. Löhr ausführlich gehandelt hat (17).
Diesen grossen Expansionsbestrebungen der Dominikaner entsprachen nun auch die weitläufigen Klosteranlagen, die sie bald nach ihrer Ankunft hier aufgeführt haben, vor allem auch der Bau einer grossen dreischiffigen Kirche, wie die neuerdings nach Blosslegung der Grundmauern aufgefundenen Rudimente noch deutlich erkennen lassen (18). Gerade diese Dreischiffigkeit in diesem Zusammenhang zu betonen ist von besonderer Wichtigkeit, einmal deshalb, weil man bisher eine zweischiffige Anlage hier angenommen hat (19), dann aber vor allem deshalb, weil damit auch der Nachweis erbracht ist, dass selbst die unmittelbar von Paris ausgehende Gründung architektonisch keinerlei Abhängigkeit vom Baustil französischer Dominikanerkirchen wie z.B. in Toulouse und Paris zeigt, sondern dass die deutschen Dominikaner auch in Köln sogleich den ihrem Gefühl adäquateren dreischiffigen, frühgotischen Basilikaltypus aufgegriffen haben, der dann in den rheinischen Dominikanerkirchen z.B. in Koblenz, Frankfurt, Mainz, Worms und in allen elsässischen Kirchen - auch die Strassburger Dominikanerkirche ist im 13. Jahrhundert noch dreischiffig gewesen - wiederkehrt. So erhielt die Stadt Köln in der Kirche der Dominikaner eine ihrer grössten Kirchen, deren Weihe 1262 vorgenommen sein soll (20). Es ist nun interessant, dass wir hier in unserem Gebiet den einzigen Fall haben, soweit wir wissen, wo man mit den in den Ordenssatzungen vorgeschriebenen Bauregeln in Konflikt gekommen ist. Auf dem Generalkapitel zu Barcelona von 1261 wurde nämlich dem Kölner Prior befohlen, er solle bis zum St. Michaelstag "seinen Chor ändern in der Weise, wie es auf dem Tolosaner Kapitel (1258) beschlossen worden war." Worin aber dieser Verstoss bestanden hat, ist nicht mehr anzugeben (21).
2) Mit der Errichtung des Generalstudiums im Jahre 1248 (22), aus dessen geistiger Atmosphäre 104 Jahre später die Kölner Universität erwachsen sollte (23), beginnt in der Entwicklung des Kölner Klosters ein neuer Abschnitt. Welche Bedeutung dieser Konvent innerhalb der Ordensgemeinschaft schon zu dieser Zeit erlangt hat, erhellt auch aus der Tatsache, dass bereits im Jahre 1245, nachdem man die ursprüngliche Bestimmung, abwechselnd die jährlichen Generalkapitel in Paris und Barcelona abzuhalten, fallen gelassen hatte, Köln die erste Stadt gewesen ist, die als neuer Tagungsort ausersehen wurde (24). Die Eigenart des Quellenmaterials bringt es aber mit sich, dass uns Einzelheiten über diesen wissenschaftlichen Aufstieg, den der Konvent mit dem Generalstudium sicherlich genommen hat, gänzlich fehlen (25). Nur die Namen einiger berühmter oder durch die Ordenstradition bekannt gewordener Dominikaner, die hier zu Studienzwecken geweilt oder auch gewirkt haben, können uns heute noch einen Fingerzeig geben.
Um wenigstens von dem reichen Leben, das sich in diesem Konvent unter Albertus, dem ersten Leiter des Generalstudiums, in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts entfaltete, einen Begriff zu geben, seien daher die wenigen uns noch überlieferten bedeutenderen Namen hier zusammengestellt. An erster Stelle steht natürlich der hl. Thomas von Aquin, der nach der Angabe des Petrus von Preussen etwa neun Jahre hier studiert hat (26), und mit ihm zu gleicher Zeit Ambrosius Sansedonia von Siena († 1289), der mit Albertus 1248 aus Paris gekommen ist und selbst in Köln eine Lehrtätigkeit ausgeübt hat (27). Dann Ulrich Engelberti, auf den wir später noch zu sprechen kommen, Wilhelm von Köln, der um 1250 wohl mehr als Prediger wirkte (28), Petrus von Dania († 1288), ebenfalls ein Schüler Alberts, der durch seine Biographie über die Mystikerin Christina von Stommeln bekannt geworden ist (29), Hermann von Havelberg, der nach einem zweimaligen Provinzialat noch um 1268 Prior des Kölner Konventes wurde (30), Gerardus de Griffone, der unter Albertus magister studentium gewesen ist (31), Heinrich von Halle, der Aufzeichner der "Offenbarungen über das fliessende Licht der Gottheit" der Mechthild von Magdeburg (32) und endlich ist noch der Mystiker Heinrich von Löwen zu erwähnen, der lange Zeit dem Kölner Konvent angehört hat und hier auch 1297 als Testamentsvollstrecker urkundlich nachzuweisen ist. Von ihm führt Preger auch eine Predigt an, die er im Hof der Prediger zu Köln gehalten haben soll (33). - Gerade die Aufzeichnungen des Petrus de Dania sind hier besonders wertvoll und können auch in etwa unser bisher vom Kölner Konvent gewonnenes Bild noch vervollständigen, weil sie noch eine Reihe von Namen besonders ausländischer Dominikaner bringen, die zum Studium nach Köln entsandt waren. Wir finden unter diesen, abgesehen von der deutschen Provinz, Mitglieder dazwischen der französischen, römischen, ungarischen, englischen und polnischen Provinz, was als neues Argument für das eingangs schon hervorgehobene internationale Gepräge dieses Konventes hier noch anzuführen ist (34).
Die eminenteste Persönlichkeit des Kölner Konventes nun, in der gleichsam alle wissenschaftlichen Bestrebungen des Dominikanerordens verkörpert sind, und die dieses Kloster zu einer weithin wirkenden Hochschule des Geistes herangebildet hat, ist Albert der Grosse (1193 - 1280) (35), dessen Beziehungen zum Kölner Konvent und zur Stadt Köln aber hier nur berührt werden können. Wenn sich auch nichts Sicheres sagen lässt, sei an dieser Stelle trotzdem auf eine bis ins 14. Jahrhundert zurückgehende Tradition hingewiesen, wonach Albertus zu Köln in den Orden getreten ist und die Pelster noch durch einen Fund in der unveröffentlichten lateinischen Chronik des in seinen Angaben immer sehr zuverlässigen Joh. Meyer erhärten kann: "Hic (A.) ordinem Praedicatorum Colonis intrat propter studium et devocionem" (36). Allerdings steht demgegenüber als gewichtiges Gegenzeugnis eine Stelle der Vitae Fratrum, die sich aber nur als Zusatz in der Handschrift der Leipziger Universitätsbibliothek findet, mit der Angabe, dass Albertus in Padua sich dem Orden angeschlossen habe. Die Frage müsste also lauten: Beruht der Zusatz der Vitae Fratrum auf wirklicher Tradition oder willkürlicher Mutmassung? Ein sicherer Entscheid wird hier nicht mehr zu geben sein (37). Wie dem aber auch sei, die ersten Beziehungen von Albert zum Kölner Konvent reichen jedenfalls schon in das Ende der zwanziger Jahre zurück, wo er bereits im Jahre 1228, vielleicht als Nachfolger Heinrichs von Marsberg, das Lektorat übernommen hat (38), und einer seiner ersten Schüler ist wohl der Anfang der dreissiger Jahre hier weilende Thomas von Chantimpré, der Verfasser des kulturgeschichtlich so wichtigen Bienenbuches ("Bonum universale de Apibus") gewesen (39). Seit etwa 1233 war jedoch Albert in verschiedenen anderen Konventen tätig, bis er 1244 in Köln wieder ein Jahr Lektor wurde, wie Pelster gegenüber Endres mit überzeugenden Gründen nachweist (40). Bekanntlich fand hier auch das erste Zusammentreffen Alberts mit dem hl. Thomas von Aquin statt, der wahrscheinlich im Frühjahr 1245 nach Köln gekommen ist (41).
Mit der Rückkehr des Albertus Magnus aus Paris im Jahre 1248 beginnt nun erst seine dauernde Wirksamkeit im Kölner Konvent, die, wenn sie auch durch seine vielen Reisen, die zeitweilige Ausübung der Lehrtätigkeit in anderen Konventen, besonders aber durch seine Provinzial- und Bischofstätigkeit der Jahre 1254 bis 1258 und 1260 bis 1263 unterbrochen wurde, doch bis zu seinem Tode am 15. November 1280 angedauert hat. Im Chor der Kölner Dominikanerkirche, an dessen Neubau er selbst mitgewirkt zu haben scheint (42), hat Albertus, der grösste deutsche Scholastiker, vom Erzbischof Sifrid von Köln feierlich beigesetzt, seine letzte Ruhestätte gefunden (43).
Während uns über seine Lehrtätigkeit im Einzelnen nähere Nachrichten fehlen, tritt umso mehr die Persönlichkeit Alberts in ihren Beziehungen zur Stadt klar hervor, und die Annahme erscheint durchaus gerechtfertigt, dass ihm, dem grossen Friedensvermittler in so vielen Streitigkeiten, das Kölner Kloster seine ruhige Entwicklung im 13. Jahrhundert und sein grosses Ansehen zu danken hat. Besonders nun in den fünfziger Jahren, als die Stadt Köln wiederholt im Konflikt mit dem Erzbischof von Hochstaden sich befand, hat Albertus des öfteren eingegriffen. Schon in den Münzstreitigkeiten des Jahres 1252, wo der Erzbischof das Münzregal ohne Rücksicht auf die herkömmliche Beschränkung auszubeuten versuchte, war Albertus es, der die Richtlinien zu dem Schiedsspruch aufgestellt hat, der dann in dieser Form für die beiden Parteien bindend geworden ist und am 12. Dezember durch Papst Innocenz IV auch die päpstliche Bestätigung erfahren hat (44). In den neuen heftigen Kämpfen des Jahres 1258 wird Albertus wiederum zum Schiedsrichter ernannt, der dann zusammen mit dem Domdechanten Goswin, verschiedenen Pröpsten am 28. Juni 1258 den Richtspruch fällte, der "die zweiung über des stiftes und der staett freiheit, gute und redliche gewonheiten" sühnen sollte (45). Und während der nächsten zwei Jahre begegnet uns in Verträgen der Stadt Köln mit Utrecht und der Abtei Deutz Albertus Name wieder. Desgleichen tritt er auch 1259 mehrmals als Zeuge auf: bei der Massregelung der Münzer Hausgenossen und der Münzmeister durch den Erzbischof Konrad, die wegen Ueberschreitungen ihres Amtes und ihres Münzlehens entsetzt werden, bei der Amtsenthebung des Bürgermeisters Theoderich von der Mühlengasse sowie anderer Massnahmen des Kölner Oberhirten (46). Weiter bot sich aber auch für Albertus in den mannigfachen Kämpfen seines Nachfolgers, des Erzbischofs Engelbert II von Köln in den Jahren 1262 bis 1265, der nach ursprünglicher Anerkennung der Rechtsgültigkeit des Schiedsspruches von 1258 sich dennoch bald darüber hinwegsetzte und in rücksichtsloser Weise die alten städtischen Freiheiten und Bestimmungen der letzten Sühne verletzt hatte, wiederholt zum Eingreifen Gelegenheit, und so finden wir auch bei all den Schiedssprüchen und Vergleichen dieser Jahre seinen Namen genannt (47). Im Jahre 1271 gelang es Albertus wiederum durch kluges und geschicktes Abwägen der Forderungen der beiden bitter sich befehdenden Parteien den Frieden wiederherzustellen und den seit 1267 auf der Feste Rideggen in strenger Haft gehaltenen Erzbischof Engelbert zu befreien, der auch in dem Vergleich vom 16. April 1271 mit der Stadt Köln auf Albertus eindringliche Vorstellungen hin alle ihm angetanen Unbilden zu vergessen und auf jeden Schadenersatz zu verzichten versprach. Für diesen Sühneschluss wurde dann am 23. Juni durch Albertus, den Prior Edmundus und dem Kölner Konvent noch die päpstliche Bestätigung nachgesucht (48). Damit aber nicht genug ist Albertus ausser bei diesen grossen politischen Auseinandersetzungen auch sehr oft bei kleineren Anlässen: Privatzwistigkeiten, Wirtschaftsmassnahmen, Wahlbestätigungen u. an., vor allem als Zeuge und Mitsiegler urkundlich nachzuweisen (49). Werfen wir abschliessend noch die Frage auf, was ihn denn überhaupt zur Uebernahme dieser Vermittlerrolle so sehr geeignet gemacht hat, so sind vor allem sein durchdringender und klug abwägender Verstand, sein unbestechlicher Gerechtigkeitssinn gepaart mit einer immer zur Versöhnung geneigten milden Gesinnung hervorzuheben, Eigenschaften, die ihn zu einem Schiedsrichter [griechischer Text] gestempelt haben, dessen ausserordentliche Wirksamkeit der Stadt Köln so oft zum Heile gewesen ist.
Wie Albertus sind ebenfalls die übrigen Kölner Dominikaner, besonders aber ihr Prior des öfteren im öffentlichen und privaten Leben hervorgetreten. Allerdings waren es zumeist nicht die grosse Politik, in die sie eingegriffen haben, sondern mehr kleinere Zwistigkeiten, in denen ihre Vermittlung angerufen ist. Nur in den sechziger Jahren erscheinen sie auch in Verbindung mit den grossen Streitigkeiten des Erzbischofs Engelbert mit der Stadt. So sandte am 17. November 1265 der Dominikanerprior den Bericht über die Aussöhnung der beiden Parteien an Papst Clemens IV, der ihm in seinem Antwortschreiben vom 3. August 1266 in besonderer Weise die Vollmacht erteilte, das Interdikt, das über die Bürger wegen ihres Angriffs auf den Erzbischof verhängt worden war, aufzuheben (50). Mehrfach treffen wir sie jedoch bei Privatzwistigkeiten in schiedsrichterlicher Funktion: Im Oktober 1275 schlichteten die beiden Dominikaner fr. Gyso de Gymmerich und fr. Herrmannus de Stochheim neben anderen einen Streit zwischen dem Propst und Kapitel der Stiftskirche in Kerpen und dem dortigen Burgherrn ("dominum castri Carpensis") (51), am 24. Juli 1280 entschied der Prior Heinrich gegen den Grafen Adolf von Berg zu Gunsten des Kaiserswerther Stiftskapitels, dass der Graf kein Recht auf den Zehnten zu Burwinkel in der Pfarrei Wittmann habe (52), ferner wurde am 18. Mai 1282 u.a. dem Kölner Prior der Entscheid in einer Streitsache des Propstes und Konventes Betlehem (bei Dortinchen [?]) mit der Utrechter Kirche übertragen, die seinen Uebertritt zum deutsch-Orden nicht gestatten wollte (53), weiter entschied dann am 1. Oktober 1285 der Dominikaner Godefridus de Duisburg mit dem Subkustos der Kölner Domkirche Lambertus als Testamentsvollstrecker der Gräfin Mechthild von Sayn in strittiger Angelegenheit (54) und am 18. März 1287 leiteten u.a. fr. Jacobis de Sincege eine Sühne zwischen dem Domkapitel von Köln und dem Propst Walram von Aachen ein (55). Für das Ansehen, das die Dominikaner in Köln zu dieser Zeit gehabt haben, spricht noch die weitere Tatsache, dass sie in der Zeit von 1252 bis zum Jahre 1303 ausserdem noch als Zeugen, Besiegler, Testamentsvollstrecker, Rechtsbeistände nicht weniger als 18mal in den Urkunden angeführt sind (56). Nur zwei kulturgeschichtlich interessante Dokumente mögen hier aus dieser Fülle von Urkunden noch Erwähnung finden, weil sie auch aus den üblichen Rahmen sehr herausfallen: ein Schreiben des Kölner Erzbischofs vom 4. April 1296 an die Gräfin von Holland, worin er dieser mitteilte, dass die Predigerbrüder von Köln ein Jahr lang Messe für sie lesen werden (57), und ein Zeugnis des fr. Godefridus de Wrede vom 30. März 1301, dass die Begine Bela Kone vor ihm das Keuschheitsgelübde abgelegt habe (58). Letzteres beansprucht unsere Aufmerksamkeit nicht so sehr wegen seines Inhalts, als durch die wohl ziemlich einzig dastehende Tatsache, dass es sich als Eintragung in einem städtischen Grundbuch, dem sogenannten Schreinsbuch vorfindet.
Diese zweite Mitteilung leitet uns nun auch über zu einer anderen Seite der Wirksamkeit der Dominikaner im mittelalterlichen Köln: zu ihrer seelsorischen Tätigkeit bei den Beginen, die gerade in der Geschichte dieses Klosters als besonders charakteristisch sehr zu betonen ist. Unter ihrer tatkräftigen Förderung hatten sich immer mehr Beginenkonvente um das Predigerkloster gelagert. So sind wir auch hier über das Verhältnis der Beginenkonvente zu ihm genauer orientiert als in den übrigen Städten, wenn auch eine Abhängigkeit der Beginen von den Predigern im Einzelnen nicht mehr feststellbar ist (59). Der erste dieser Konvente, der wohl wegen seiner Nachbarschaft in Beziehungen zum Dominikanerkloster getreten ist, war der sogen. Verselenkonvent, eine Stiftung der Frau Sela, der Gattin des Daniel Jude, die 1230 ein Grundstück in der Stolkgasse erwarb und diesen dann dem Domscholaster Mag. Bonifacius übergab, ad manus dominarum que begine nominantur (60). Erst nach längerer Pause folgte sodann 1247 oder 1248 die Stiftung eines Beginenkonventes durch fr. Hegelbertus unter Aufsicht der Prediger, was ausdrücklich hier betont ist (61). Dies war nun erst der eigentliche Ausgangspunkt dieser Entwicklung, die sich in einer sinusartigen Kurve bis zum Anfang des 14. Jahrhunderts bewegt. Zur Veranschaulichung seinen hier die einzelnen Stiftungen gegeben, wobei nur die berücksichtigt sind, die ausdrücklich den Dominikanern unterstellt wurden: 1251 von Rignum die Birkelin, 1269 von der Begine Jutta de Glumbach, 1279 von Bertrardis de Trivinstorp, 1285 von Constanz von Lyskirchen, 1286 von Aleydis de Hambugge, 1287 von der Begine Berta de Walde, 1295 von Mechthildis de Lagge, 1297 von den Schwestern Bela de Puteo und Cunza und 1302 von Alstradis de Bova (62). Rechnet man noch dazu den Konvent der Bela Crieg, dessen Stiftungsbrief der Prior der Dominikaner am 1. Dezember 1252 besiegelte (63), den Konvent Holzmarkt, als dessen Provisor der Prior der Kölner Prediger 1298 erscheint (64), das Stift zur hl. Ursula, das auf dem Strassburger Generalkapitel von 1296 vom Ordensgeneral Nikolaus de Boccasino und das Stift St. Caecilien, das auf dem Kölner Generalkapitel von 1301 vom General der Prediger Bernhardus de Jusica in die Verdienstgemeinschaft des Ordens aufgenommen werden (65), endlich aber das einzige Kölner Dominikanerinnenkloster des 13. Jahrhunderts St. Gertrud, so kann man aus dieser Aufzählung der 14 Frauenklöster ersehen, die doch in einem heute noch klar erkennbaren Verhältnis zum Dominikanerorden gestanden haben, wie ungeheuer ausgedehnt schon in diesem Zeitraum die cura monalium gewesen sein muss, die ihrerseits sicherlich noch viel dazu beigetragen hat, den Einfluss und das Ansehen der Dominikaner in der Stadt zu mehren (66).
Ein sehr abwechslungsreiches Bild bietet uns nun im Gegensatz zu den anderen Klöstern die wirtschaftliche Entwicklung des Kölner Konventes vom Jahre 1254 bis 1303, die ebenfalls eine starke Aufwärtsbewegung zeigt. Im Vordergrund stehen naturgemäss die grösseren Schenkungen, besonders die Häuservermächtnisse, die aber erst mit dem Beginn der siebziger Jahre einen weiteren Umfang annehmen. 1260 schenkte Elisabeth Overstolz dem Predigerkloster ein Haus in der Stolkgasse, 1272 der "venditer pennarum seu grawermont" Vogello und Mag. Flericinus ebenfalls je ein Haus, 1274 vermachte Nikolaus de Cirna den Dominikanern testamentarisch sein ganzes Vermögen, 1278 die Begine Helena ein Haus und im Mai des gleichen Jahres die Begine Livardis eine Hofstätte und ein kleines Haus von Hedenricus Corduwanatius, den beiden Schwestern Gertrudis und Sophia und von Lambertus de Cramhus, 1287 wurde ihnen nach dem Testament des Theodericus de Reynbag ein Haus überwiesen; 1288 verpflichtete sich das Kloster Dernau zur jährlichen Lieferung von 1/2 Ohm Messwein an die Kölner Dominikaner, 1289 wurde ihnen zusammen mit den Minoriten ein Haus vermacht und am 2. März 1304 schenkte die Begine Katorina de via lapidea ihnen unter Inserierung des Schenkungsbriefes vom Januar 1300 Haus und Hofstätte in der Stolkgasse neben der Mauer des Kölner Konventes (67). Was sich sonst noch, abgesehen von sehr vielen Geldlegaten (68) findet, spielt im Rahmen der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung eine so geringe Rolle, dass wir dies ruhig beiseite lassen können. Doch zeigen die verschiedenen Häuserkäufe und -verkäufe - auch ein Haustausch (69) kommt vor - dass auch in diesem Zeitabschnitt der Gedanke einer grossen Immunitätsbildung bestimmend auf die wirtschaftliche Entwicklung eingewirkt hat, die, um noch kurz darauf hinzuweisen, dann im 14. Jahrhundert zu dem grossen Kölner Dominikanerstreit führen sollte, der jetzt durch G. Löhr eine eingehende Darstellung erfahren hat (70). Auffallend und daher am Schluss noch hervorgehoben sei die Erscheinung der Specialvermächtnisse an einzelne Konventualen, die sich vor allem seit Beginn der neunziger Jahre in den Schreinsurkunden finden, eine Erscheinung, die uns in Köln noch viel ausgeprägter als in Strassburg entgegentritt. Handelt es sich dort fast durchweg nur um Geldlegate, so sind es hier zumeist grössere Vergabungen, die einzelnen Brüdern besonders von ihren Familien als Erbteil zugewendet worden sind, die sie dann allerdings in der Mehrzahl der Fälle weitergegeben oder auch veräussert haben (71).
Anmerkungen zum 1. Kapitel des 2. Abschnitt (bis S. 52)
1) vgl. G. Löhr: Beiträge zur Geschichte des Kölner Dominikanerklosters im Mittelalter I Darstellung (Leipzig 1920) und II Quellen; Urkunden und Regesten (1922): "Alte Chroniken oder auch nur ausführliche Darstellungen fehlen vollständig. Die Bibliothek des Klosters ist verschwunden, das Archiv nur in kümmerlichen Resten erhalten." (I. Vorwort)
2) Gesta Trev. in: MGSS XXIV p. 399; Hist. fr. Praed. l.c. XXIX p. 243 - vgl. Mamachi I p. 651 f. ad an 1221; MOPH I p. 191 (1221 oder 1222); Anal. O.P. I p. 449 Anm. I und IV p. 536 (1220); Grode: S. 86. - Dagegen nehmen 1224 als Gründungsjahr an: SSOP I p. 24 (ohne Angabe der Gründe) und dann Berthier: Opera d. Jord. de Savonia (Fribourg 1891) p. IX und Kleinemanns: Heinrich von Köln, S. 9. - Zur Datierungsfrage vgl. jetzt G. Löhr I, S. 1 f.
3) "simile egit cum Christiano quondam manacho nostro. Hic cum multo tempore apostatasset, tacita apostasia ordinem intravit Predicatorum Veniensque cum paucis fratribus Coloniam factus est ibidem prior eorum, eratque eloquenr valde, multam graciam in praedicaciune. Quen aute hoc quadriennium abbas Clariavallis ut apostatem excommunicavit de civitate cum eliminans Dominus Honarius papa ordinem rerum promovere volens, eo quod utilis esset ut habitum professionis sue resumeret, precipit." bei A. Schönbach: Studien zur Erzählungsliteratur des Mittelalters IV S. 83. Caesarius von Heisterbach I Wien 1902 (zitiert nach Löhr)
4) QF XII p. 27, MOPH VII (1904) p. 5.
5) Da 1224 bereits die Gründung von Magdeburg von Paris erfolgt ist (QF IV S. 48), betont Löhr mit Recht, dass es doch merkwürdig wäre, wenn Köln, dass in so engen wirtschaftlichen Beziehungen zu Paris damals gestanden ist, nicht schon längst ein Kloster gehabt hätte.
6) Caesarius von Heisterbach: Vita b. Engelberti bei Böhmer: Fontes II p. 302 f. (zitiert nach Michael VI (1915) S. 358 f.) - vgl. Knipping: Reg. III 1 S. 61 n. 342.
7) Anal. O.P. I p. 454 Anm. 1. - Ueber H. v. A.: Jordanis Op. Cap. 43-52 20-27; MOPH I p. 305 (Register) und l.c. VII p. 5: "(H) qui predicatione sua totam universitatem Parisiensium multum commovit" - L. Alberti: p. 198; Malvenda: p. 289; Steill: I p. 276-283 - vgl. Kleinermanns: H. v. Köln (1900) - Gerade die Beifügung "von Köln" hat in der literarischen Tradition manchen Wirrwarr hervorgerufen (Mone IV p. 27 Anm. 2) u. zu Verwechslung mit dem gleichzeitig in Köln lebenden Heinrich v. Marsberg geführt, die wohl auf die uneinheitliche Bezeichnung in den Quellen zurückgeht. Schuld daran ist vor allem Thomas Cantipratanus, der beide einfach: H. de Colonia nennt, während die Vitae Fr. wenigstens zur Unterscheidung dem H. de oppido Montis Martis die Bezeichnung "senior" gegeben hat. Letzterer erscheint aber bei Jordanus noch in einer dritten Variante als H. Ultramarinus - vgl. Reichert: Das Iterinar des zweiten Ordensgenerals Jord. v. Sachsen in: Festschr. des Campo Santo S. 158 Anm. 3.
8) Die Annahme von Kleinermanns: l.c. S. 10 Anm. 32, dass H. v. K. erst 1234 starb, ist nicht haltbar. Bereits 1229 wird fr. Leo urkundlich als Prior genannt: Löhr II Qu. S. 3 n. 4, was entschieden auf den Tod des H. v. K. hindeutet. Vielmehr stimmen wir Reichert (l.c. S. 153 / S. 155) zu, der 1225 als Todesjahr annimmt. Demnach ist auch die Urkunde an das Frauenkloster Herreum in Trier, in der Jordan diesem den Tod des fr. Henricus, Prior im Kölner Konvent anzeigte, erst um 1225 zu datieren. (Mrh. Reg. II p. 141 [o. 741] n. 1630)
9) Jordanus: Opera p. 100 n. 44 u. p. 109 n. 51 - vgl. Kleinermanns l.c. S. 11 ff.
10) Löhr II Qu S. 3 n. 4 - JORG. l.c. p. 28 - vgl. L. Alberti p. 198; Malvenda: p. 290.
11) MOPH I pp 56, 183, 224, 253; Bonum univ. p. 341 f. 433; L. Alberti: p. 221; Malvenda p. 234; Steill II p. 59 ff.; SSOP I p. 148; Mamachi I p. 480.
12) QF XII p. 29; Bon. univ. II c. 1 § 10; L. Alberti p. 188; Malvenda p. 521; Steill I p. 317.
13) Hoogeweg: Die Kreuzzugspredigt des Jahres 1224 in: Deutsche Zeitsch. für Geschichtswiss. (hrsg. von Quidde) Bd. 4 (1890) S. 59. - vgl. Abschn. I. Kap. 2 S. 15 Anm. 1.
14) Gelenii Farragines XXV p. 163 (zitiert nach Löhr I S. 2).
15) Löhr II Qu. S. 1 n. 1.
16) vgl. l.c. II Qu. n. 2, n. 3, n. 6-9, n. 10a, n. 11, n. 14, n. 15, n. 19, n. 20, n. 25; Ennen: Qu II S. 32 n. 128, S. 140 ff. n. 138; Lacomblet: II n. 189.
17) Löhr II S. 5-9; II n. 26 u. 27. Daneben wurden den Dominikanern noch einige kleine Geldlegate und andere Zuwendungen gemacht - vgl. l.c. II Qu. n. 10 (dazu n. 13); n. 17 und n. 23.
18) Die Zeichnung, nach der die betr. Angabe gemacht ist, befindet sich im Besitz des Herrn P. Constanz Wirtz O.P. (Berlin), der sie mir zur Einsichtnahme in entgegenkommender Weise zur Verfügung stellte.
19) "Die Kirche scheint eine zweischiffige Hallenkirche (?) gewesen zu sein und aus einem breiten Mittelschiff und südlichem Seitenschiff bestanden zu haben." - vgl. Köln und seine Bauten (Festschr. 1888) S. 97 f.; Scheerer: Kirchen u. Klöster der Dominikaner in Thüringen (Jena 1910) S. 37 f.
20) Nach Scheerer: l.c. S. 37.
21) "corrigat chorum suum secundum modum, qui dictus fuit in capitulo Tolosano." (Löhr I S. 3 ff.)
22) MOPH III p. 41.
23) Ennen: Geschichte der Stadt Köln II S. 112.
24) G.K. zu Köln: MOPH III p. 30 ff.
25) vgl. Löhr I S. 57.
26) "Communi autem fama in Coloniensi conventis dici solet beatum Thoman Colonie sub Alberto novem annis studuisse, ubi et utrorumque cellae, in quibus habitaverunt, demonstrantur" (Vita b. Alb. Magni Antwerp. 1621 p. 104). Petrus von Preussen, der im 15. Jahrhundert im Kölner Konvent lebte, wird von Pelster (Alb. der Gr. 1920 S. 3) als der vollständigste und beste mittelalterliche Albertusbiograph bezeichnet.
27) "studuit Parisiis, mox Coloniae decuit, deinde Romae" SSOP I p. 401 ff.
28) Die Vitae Fr. schildern ihn als einen: valde religiosus et magnus animarum zelator (MOPH I p. 223) - vgl. SSOP I p. 136; QF XII p. 31; Anal. O.P. I p. 586.
29) vgl. SSOP I p. 407 ff.; Anal. O.P. I p. 591 - Ueber Chr. v. St. vgl. A. Steffens: Christina von Stommeln (Fulda 1918), auch H. Wilms: l.c. S. 65 ff.
30) SSOP I p. 412; seine beiden Provinzialate fallen in die Jahre 1251 bis 1254 und 1260 bis 1265 (QF I s. 13).
31) SSOP I p. 412.
32) SSOP I p. 384; QF XII p. 27; Anal. O.P. I p. 594.
33) vgl. Löhr I S. 48 f.; II Qu. S. 112 n. 58; Ueber H. v. L. SSOP I p. 602; Preger: Gesch. der deutschen Mystik II S. 129 ff.; Buchberger I Sp. 1901.
34) SSOP I p. 309-419.
35) Gerade die biographischen Daten aus dem Leben Alberts sind sehr unsicher. Zur Albertuschronologie vgl. neuestens die scharfsinnige Untersuchung von Fr. Pelster: Krit. Studien zu Alb. d. Gr. (Freib. 1920), der folgende Zeitangaben zumeist entnommen sind. (Zur Bibliographie A's Pelster: l.c. p. XI-XV) - Schon bei der chronologischen Fixierung des Geburtsjahres A's stehen sich zwei Ansichten gegenüber: Während die eine durch SSOP I (p. 162), Highart, v. Hartling, E. Michael vertretende Ansicht: 1193 als Geburtsjahr annimmt, vertreten Mandonnet (Revue Thomiste V (1894) p. 105 u. Alb. le Grand in: Dictionnaire de theol. cath. I (Paris 1909) p. 66) ohne Angabe der Gründe und J. A. Endres im H. Jhb. Bd. 31 (1910) S. 293-304, der die Hypothese M's zu begründen versuchte, die Anschauung, dass A. erst 1205 oder 1207 geboren sei. Letztere Annahme wird sich aber nach Pelsters eingehender Untersuchung (l.c. S. 34-52), der nach Abwägung aller dafür und dagegen sprechender Momente sich für das Jahr 1193 ausspricht, nicht mehr zu halten sei[n]. Auch Endres scheint von seiner Hypothese über das späte Geburtsjahr wieder abgekommen zu sein, da er in seiner Rezension des P.'schen Buches (Theol. Revue 1921 n. 5/6 Sp. 96-99) dies wichtige Ergebnis Pelsters unbeanstandet lässt. Damit ist wohl diese chronologische Frage zu einem gewissen Abschluss gelangt.
36) Cod. 939 des Münchner Nationalmuseums f. 94 r (zitiert nach Pelster: l.c. S. 55). Ueber diese Chronik des Joh. Meyer s. Exkurs.
37) vgl. Pelster: l.c. S. 52-58. Für Padua als Ort des Eintritts haben sich entschieden E. Micheal III S. 72, Endres: im Hist. Jahrbuch Bd. 31 (1910), und andere.
38) Anal. Boll. XX (1901) S. 277.
39) Ueber Thomas von Chantimpré vgl. den dieser Arbeit beigegebenen Exkurs, wo auch die Literatur zusammengestellt ist.
40) Pelster: l.c. S. 82.
41) Pelster: l.c. S. 77 ff.
42) Im Testament Alberts (Löhr II Qu. S. 32 n. 58; auch Sighart: Albert der Grosse S. 210) findet sich folgende Stelle: "Perficiendum chorum domus eiusdem, quem ego de pecunia mea fundavi et a fundo erexi". Im übrigen: Die einzige Stelle, die auf eine künstlerische Tätigkeit Alberts hindeutet (vgl. Näheres S. 120 Anm. 6).
43) Knipping: Reg. III, 2 S. 113 n. 2861.
44) Ennen Qu. II S. 309 n. 304; S. 311 n. 306; S. 328 n. 314; Knipping: Reg. III,1 S. 229 n. 1665, 1666 u. 1669. - Zum Streit vgl. Ennen: Geschichte der Stadt Köln Bd. III S. 105 f. u. 113 ff.
45) Ennen Qu II S. 377 n. 381, S. 380 n. 384; Knipping: Reg. III,1 S. 268 n. 1993, S. 270 n. 2003 - vgl. Ennen Gesch. II S. 125 ff.
46) Ennen Qu II S. 405 n. 391, S. 407-416 n. 392-396 u. S. 424 n. 407; Knipping: Reg. III,1 S. 274 n. 2042 und 2044, S. 282 n. 2095 - vgl. Ennen: Gesch. II S. 134 ff.
47) Ennen Qu II S. 453 n. 434, S. 483 n. 459, S. 489 n. 462, S. 506 n. 469, S. 519 n. 475; Knipping: Reg. III,2 S. 14 n. 2261, S. 17 n. 2275 - vgl. Ennen: Gesch. II Kap. VII S. 158 n. 177.
48) Ennen Qu III S. 31 n. 40 u. S. 47 n. 62; Knipping: Reg. III,2 S. 43 f. n. 2438 und S. 50 n. 2483; Lacomblet II S. 357 n. 607 - vgl. Ennen, Gesch. II S. 204 f.
49) Ennen Qu III S. 78 n. 103, S. 79 n. 107, S. 87 n. 111, S. 121 n. 145, S. 144 n. 175; Knipping: Reg. III,1 S. 210 n. 1586, S. 237 n. 1727, S. 249 n. 1830, S. 254 n. 1877, S. 268 n. 1994; l.c. III, 2 S. 15 n. 2258, S. 42 n. 2434, S. 46 n. 2455 u. n. 2460, S. 62 n. 2567, S. 69 n. 2606, S. 71 n. 2619, S. 85 n. 2700, S. 97 n. 2768; Löhr II Qu n. 30 u. n. 49.
50) Ennen Qu II S. 533 n. 484 u. S. 540 n. 491; Knipping: Reg. III,2 S. 28 n. 2343 u. S. 31 n. 2361 - vgl. dazu z.J. 1267: Knipp. l.c. S. 36 f. n. 2395-97 und z.J. 1272 u. 1275: l.c. III,2 S. 50 n. 2483 u. S. 69 n. 2607.
51) Löhr II Qu S. 30 n. 53 (vgl. S. 14 n. 22).
52) Löhr II Qu S. 39 n. 70 - vgl. hierzu: l.c. S. 36 n. 65, wo u.a. der Dominikanerprior die Urkunden Heinrichs IV von 1072 und König Konrads III von 1140 für die Stiftskirche in Kaiserswerth vidimiert.
53) Knipping: III,2 S. 124 n. 2931.
54) Löhr II Qu S. 44 n. 81.
55) l.c. S. 45 n. 84.
56) vgl. l.c. II n. 24, n. 34, n. 40, n. 71 (Knipping: III,2 S. 119 n. 2900), n. 72, n. 86, n. 87, n. 90, n. 100, n. 101, n. 112, n. 124, n. 125 u. 126; Knipping: III,2 S. 119 n. 29; Ennen Qu III S. 169 n. 199, S. 179 n. 210, S. 333 n. 371.
57) Knipping: Reg. III,2 S. 222 n. 3480.
58) Löhr II Qu S. 64 n. 126.
59) Genaueres findet sich bei Löhr I S. 66-72.
60) Löhr I S. 67.
61) Löhr II Qu S. 13 n. 18.
62) Löhr II Qu n. 18, n. 21, n. 39, n. 68, n. 80, n. 82, n. 103, n. 108 und n. 129 (dazu n. 13); Ennen Qu III S. 260 n. 289 u. S. 404 n. 421.
63) l.c. II Qu S. 16 n. 24.
64) l.c. II Qu S. 57 n. 110.
65) Ennen: Qu III S. 414 n. 435 u. Löhr II Qu S. 62 n. 123.
66) Wie ausgedehnt bereits Ende der fünfziger Jahre die cura monalium der Kölner Dominikaner gewesen ist, zeigt deutlich auch ein Rundschreiben des Erzbischofs Konrad an alle Vorsteherinnen der Kölner Beginen, die er zur Handhabung einer strengeren Aufsicht aufforderte, eine Ermahnung, die, wie er besonders betont, Secundum consilium et dispositionem Prioris et fratrum ord. Praed. Col. erfolgt ist. - vgl. Ennen: Qu II S. 445 n. 428.
67) Löhr II Qu n. 35, n. 42, n. 46, n. 51, n. 61, n. 74 u. 75, n. 77, n. 83, n. 88, n. 92a u. n. 132a.
68) l.c. II n. 23, n. 29, n. 31, n. 33, n. 36-38, n. 41, n. 48, n. 52, n. 60, n. 63, n. 67, n. 69, n. 76, n. 78, n. 91, n. 107, n. 121, n. 127, n. 130 u. n. 132; Ennen: Qu III S. 152 n. 188; Mrh. Reg. IV S. 250 n. 1108.
69) l.c. II n. 28, n. 45, n. 47, n. 50, n. 95, n. 111 u. 122.
70) Löhr I S. 81 - 154.
71) Löhr II Qu S. 73. n.103, n.105, n.106, n.106a, n.114-121, n.125, n.131.
Die vier nachfolgenden Bilder stellen Beispiele der Vorlage in zwei unterschiedlichen Versionen dar: die erste Vorlage sind Kopien des Mikrofiches (wie sie [es sind jeweils drei Exemplare] an acht Bibliotheken noch ausgeliehen werden können und die zweite Vorlage ist eine Kopie der Kopie der Dominikanerbibliothek St. Albert in Walberberg, die diese wiederum von einer verderbten Kopie genommen haben - und die für sie völlig unleserlichen Seiten 113 und 114 noch einmal selbst abgetippt haben. Ich kenne allerdings aus persönlichem Augenschein nur diese beiden Vorlagen und weiß also nicht, welchen Zustand die Mikrofiches in den sieben anderen Bibliotheken dokumentieren.
1. Staatsbibliothek Berlin, Kopie von Mikrofiche, S. 16 (mit handschriftlicher Anmerkung):
2. Staatsbibliothek Berlin, Kopie von Mikrofiche, S. 131:
3. Bibliothek St. Albert Walberberg, Kopie von Kopie, S. 131
4. Bibliothek St. Albert Walberberg, Kopie von Kopie, S. 108
Epitaph
[griechisch] das, Grabinschrift (Grabrede - v.a. in der Antike).
Kunst: Gedenktafel mit Inschrift für einen Verstorbenen, an Kirchenwänden oder einem Pfeiler, auch an der Außenmauer von Kirchen angebracht (in der Regel nicht identisch mit der Grabstelle); seit Mitte des 14. Jahrhunderts v.a. in der Renaissance und in der Barockzeit reich ausgebildet, oft mit der Porträtfigur des Verstorbenen. [VoL 3, S. 550; PC-Bib] [23.3.05]
Indulgenz
[lateinisch] die, 1) Nachsicht; 2) Straferlass; 3) Ablass, Nachlass der zeitlichen Sündenstrafen; von indulgent, Schonung gewährend, nachsichtig. [PC-Bib]
Im Mittelalter von den Päpsten oft und gerne gewähltes Mittel zur Finanzierungen von Kirchen, Kreuzzügen etc. [23.3.05]
1
"Inaugural-Dissertation zur Erlangung der philosophischen Doktorwürde, vorgelegt der Hohen philosophischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg i/Brg."
Diese Seite (und die Teile 2 und 3) entsprechen der aus dem nur noch auf Mikrofiche und einer Kopie gespeicherten Text erstellten Neuausgabe der Dissertation von 1922/23. Der vollständige Text kann als PDF-Datei im Download-Bereich heruntergeladen werden.