Die Dominikaner
im deutschen Rheingebiet und im Elsass
während des dreizehnten Jahrhunderts 1

Mit einem Exkurs über:
Die Entwicklung dominikanischer Ordensgeschichtsschreibung
 von
Arnold Kühl aus Berlin
- Teil 3 -
[Teil 1] [Teil 2]
kuehl3
Inhalt (Teil 3)
Vorwort
Quellen
Einleitung

Beispielgrafiken
1. Abschnitt:
2. Abschnitt:
2. Kapitel:


s. 2005 
1. Kap. / 2. Kap.
1. Kap.: Köln / Straßburg
Wesel, Aachen, Speyer, Pforzheim
Kolmar, Schlettstadt, Weissenburg, Gebweiler, Hagenau
 Html - Edition
Schlusswort
Exkurs
Beilagen
Lebenslauf

Zur Neuausgabe

Begriffe Episkopat Epitaph Indulgenz Panegyrikos

Inhalt

(dieses Teils; zum Gesamtinhalt)

Zweiter Abschnitt (26-152, hier: 133-152)
  Zweites Kapitel: Die Klosterniederlassungen der dritten Periode von 1260 bis zum Jahre 1303
  § 1. Die mittelrheinischen Konvente zu Wesel und zu Aachen
  § 2. Die oberrheinischen Konvente zu Speyer und zu Pforzheim
  § 3. Die elsässischen Konvente zu Kolmar, zu Schlettstadt, zu Weissenburg, zu Gebweiler und zu Hagenau
 Schlußwort (153-154)
 Exkurs über: Die Entwicklung dominikanischer Ordensgeschichtsschreibung (155-187)
  (Ein Periodisierungsversuch) - [mit einer Anmerkung von Isnard W. Frank (1970)]
 Beilagen: (188-197)
  1. Verzeichnis aller auf dem Gebiet des deutschen Reiches im 13. Jahrhundert entstandenen Dominikanerkonvente (mit Angabe der Gründungsdaten
  2. Quellen- und Literaturnachweise zu den oberrheinischen und elsässischen Dominikanerinnenklöstern des 13. Jahrhunderts
 Lebenslauf

Zweiter Abschnitt

Zweites Kapitel

Die Klosterniederlassungen der dritten Periode von 1260 bis zum Jahre 1303

  Fast alle in dieser dritten Phase einzuordnenden Konvente mit Ausnahme von den Klöstern von Speyer und Kolmar gehören in ihrer Hauptentwicklung vielmehr dem folgenden Jahrhundert an, wenn auch ihre Gründung ins 13. Jahrhundert fällt. Es wird sich daher hier in der Hauptsache weniger darum handeln können, eine Entwicklungsgeschichte der einzelnen Konvente zu geben, wie wir es bei den Klöstern der ersten Periode versucht haben, als die Zeit ihrer Entstehung möglichst genau zu fixieren und die wenigen Angaben, die uns die Quellen für unser Jahrhundert noch bieten, zusammen zu stellen.

§ 1. Die mittelrheinischen Konvente zu Wesel und zu Aachen

  Ueber fünfzig Jahre hatte es gedauert, bis die zwei weiteren Gründungen der Dominikaner im mittelrheinischen Gebiet erfolgen sollten, die beide in den Beginn der neunziger Jahre zu setzen sind. Um das Jahr 1291 ist in der mächtig im Aufblühen begriffenen Stadt Wesel ein Dominikanerkonvent gegründet worden (1), dessen erster Prior wohl Bruder Wilhelm von Emmerich war (2). Dies geschah vor allem auf Wunsch des Grafen Dietrich VIII von Cleve (1275-1303), einem vertrauten Freunde Rudolfs von Habsburg und Gönner des Dominikanerordens (3), der selbst auf das Lübecker Provinzialkapitel 1291 (QF I S. 32) ein Schreiben mit der drängenden Bitte um eine Niederlassung in seinem Territorium gesandt hatte. Ueber die erste Zeit des Klosters fehlen jedoch fast alle Nachrichten. Jedenfalls wurde aber 1295 mit dem Bau einer einschiffigen gotischen Backsteinkirche begonnen, die durch den Bischof Emmanuel von Kremona bereits 1296 geweiht worden ist (4). Und zwar scheint dieses so rasch vollendete Unternehmen unter grosser Beteiligung der Gläubigen der Stadt vor sich gegangen zu sein, worauf auch ein Indulgenzbrief des Papstes Bonifaz VIII hindeutet, der allen denen, die zum Bau der Kirche geholfen hatten, einen Ablass von 60 Tagen verliehen hat (5). Ferner lässt sich aus dem Ankauf einiger Nachbargrundstücke durch das Kloster noch ein weiterer Schluss ziehen, dass von Anfang an ein starkes Anwachsen der Mitglieder im Weseler Konvent erfolgt sein muss (6).

Anmerkungen zu Wesel
1) Die Quelle zu diesem Konvent bilden die im heutigen Pfarrarchiv zu Wesel befindlichen: Annales conventus Weselinensis Ord. praed. vom Prior A. Stovermann. 1720 - vgl. Clemen: Kunstdenkmäler der Rheinprovinz (1893) S. 118.
2) de Loe: Die Dominikaner zu Wesel (Köln 1896) S. 2 f. liegt den folgenden Ausführungen zu Grunde. - Nach de Loe (l.c.) S. 2 Anmerkung 2 war Gottfried (oder Goswin) Haupt der erste Klosterobere in Wesel, der jedoch nicht den Titel eines Priors geführt zu haben scheint. Steill I S. 67 gibt erst 1292 als Gründungsdatum an.
3) Ueber Dietrich VIII vgl. Seibertz: Quellen zur westfälischen Geschichte (Arnsb. 1860) II S. 212 f. Gerade D. VIII hat Wesels Entwicklung zur bürgerlichen Autonomie durch zahlreiche Privilegien mächtig gefördert. - vgl. E. Liesegang: Niederrh. Städtewesen im Ma. (Breslau 1897) S. 73 ff.
4) Clemen: l.c. S. 118; de Loe: l.c. S. 44 f.
5) de Loe: l.c. S. 3.
6) Durch einen Brand 1354 wurde das Kloster zerstört, aber durch die Freigiebigkeit edler Wohltäter, insbesondere des Grafen Dietrich von der Mark (de Loe S. 3) sofort wieder aufgebaut. Heute ist die Kirche die kath. Pfarrkirche (tit. assumplionis B.M.V.) - vgl. Clemen: l.c. S. 18

(Aachen)

  Etwas näher sind wir über die Anfänge des Dominikanerkonventes in Aachen unterrichtet, wenn auch das Archiv des Klosters zum grössten Teil durch den Stadtbrand von 1656 vernichtet worden ist. Nur wenige Originalurkunden und ein Kopialbuch von 1606 sind gerettet (1). Trotz der günstigen Lage an der Strasse von Köln nach Belgien sollte die altehrwürdige Kaiserstadt doch erst 1293 ein Dominikanerkloster erhalten. Nicht so unwahrscheinlich klingt allerdings der Bericht des Magnum chronicon Belgium, das von einer gleichzeitig mit dem Minoritenkloster um 1234 entstandenen Dominikanerniederlassung zu erzählen weiss (2). Doch können wir diese Angabe durch keinen anderen Quellenbeleg weiter erhärten. Als sicher ist jedoch anzunehmen, dass die Dominikaner schon während des 13. Jahrhunderts dauernd Beziehungen zu Aachen gehabt und wohl dort auch ein Terminierhaus besessen haben. So weilte z.B. Albertus Magnus am 17. Juli hier, als er die Servatiuskapelle im Krankenhaus der Abtei Burtscheid einweihte (3), und auch Thomas von Chantimpré und manche andere werden auf ihren vielen Missionsreisen Aachen berührt haben. Doch ist die endgültige Festsetzung der Dominikaner in dieser Stadt erst im Jahre 1293 erfolgt, wie ein am 15. November stattgehabter Kaufakt bezeugt. An diesem Tage erwarben die beiden vom Provinzialkapitel dazu beauftragten Ordensmitglieder Konrad von Clermont und Gerhard von Hutta für 115 Mark Silber von Rutger von Rodenburg und seiner Gemahlin Ida ihr an der Jakobstrasse innerhalb der inneren Stadtmauer gelegenes Haus (4). Nach übereinstimmenden Quellenberichten ist noch in demselben Jahr auch mit dem Kirchenbau angefangen: "Dero Herren Predigerkirche ist zu Ehren der heiligen Aposteln Petri und Pauli gebaust worden anno 1293, ligt etwan von der Strassen ab und ist sehr gross und lüftig." So erzählt uns die Aachener Chronik des Johannes Hoppius (5).
  Die Hauptentfaltung dieses Klosters, die aber erst im nächsten Jahrhundert liegt, zeigt wieder die von uns schon so oft aufgezeigte Entwicklungslinie zu Reichtum und Besitz, wie dies aus einer Urkunde von 1346 hervorgeht. In dieser erhebt nämlich die Stadt Beschwerde über den Reichtum der Dominikaner, welcher der Bürgerschaft schädlich sei (6). Es ist dies gerade die Zeit, in der dieser Konvent durch den grossen Kölner Dominikanerstreit in Mitleidenschaft gezogen worden war und mancherlei Feindseligkeiten zu erdulden hatte (7).

Anmerkungen zu Aachen
1) J. Quix: das ehemalige Dominikanerkloster zu Aachen (Aachen 1833) S. 5.
2) P. a. Beeck: Aquisgranum p. 225 (zitiert nach Hess: Festschrift zur 600 jährigen Jubelfeier der Dominikanerkirche St. Paulus in Aachen (Aachen 1893) S. 9.
3) Anal. Boll. XX (1901) S. 299 (impr. bei Quix: l.c. S. 61 n. 3)
4) Quix: l.c. S. 4. (Die Urkunde abgedruckt: S. 62 n. 4) - vgl. Hess: l.c. S. 9; F. Hagen: Geschichte Aachens I (1873) S. 212.- Nach Anal. O.P. IV p. 531: [hat] 1294 bereits die offizielle Aufnahme in den Orden durch das GK stattgefunden.
5) I cap. 17 S. 78: zitiert nach Hess: l.c. S. 7 - vgl. auch S. 10, wo noch weitere dem Aachener Stadtarchiv entnommene Quellenbelege angeführt werden.
6) Quix: Geschichte der Stadt Aachen II (1840/41) S. 92.
7) vgl. Löhr: QF XV (1920) S. 102 ff.- Der Aachener Konvent wurde 1802 aufgehoben, die Kirche dagegen schon 1804 zur Pfarrkirche St. Paulus umgewandelt.

§ 2. Die oberrheinischen Konvente zu Speyer und zu Pforzheim.

  Viel früher als am Mittelrhein haben die Dominikaner in den oberrheinischen Städten wieder an Boden gewonnen. Besonders war es hier die alte Reichsstadt Speyer, die sie als neuen Stützpunkt für ihre geistliche Missionierung ausersehen hatten. Dort sind sie von Metz aus zu Anfang der sechziger Jahre eingezogen, nachdem ihnen durch eine Bulle Alexanders IV im Jahre 1260 der Weg dorthin geebnet worden war (1). In diesem Schreiben, das voll des Lobes für die Predigerbrüder war (2), empfahl sie der Papst dem Speyerer Bischof Heinrich II von Leiningen und dem Domkapitel als Helfer in der Seelsorge und ersuchte ihn weiter, sie nach Speyer zu berufen und für eine passende Wohnung Sorge zu tragen. Auf diese päpstliche Fürsprache hin war ihnen dann auch mitten in der Stadt ein Platz eingeräumt worden, wo sich eine dem hl. Eustachius geweihte Kapelle befand (3). Unmittelbar darauf müssen die Dominikaner schon dem Rufe gefolgt sein, denn schon 1261 wurde der Speyerer Konvent sub tit. S. Petri et Pauli durch das Generalkapitel zu Barcelona genehmigt (4). Freilich folgte erst im Jahre 1264 die Grundsteinlegung der Kirche durch den Bischof Heinrich, der sich nur langsam und zögernd hierzu entschloss, nachdem er vom Bischof Albertus von Regensburg einen besonderen Auftrag erhalten hatte (5).
  Gerade damals war Speyer von heftigen Streitigkeiten zwischen der Stadt und dem Klerus, besonders den Stiftsherren, die auf ihr Recht der Steuerfreiheit nicht Verzicht leisten wollten, erfüllt gewesen. Vielmehr noch waren sie über ihren Oberhirten empört, der dies Recht preisgegeben hatte, in dem dieser am 1. April 1262 den Bürgern die Erhebung des Weinungeldes und anderer Abgaben vom Klerus während der nächsten zehn Jahre gestattet hatte (6). In diese aufgeregte Zeit fielen nun die ersten Entwicklungsjahre des Speyerer Predigerklosters, die durch zwei gegen die Dominikaner gerichteten Verfügungen gekennzeichnet sind. So werden die Predigerbrüder bereits in einer Urkunde vom 13. April 1264 erwähnt, die der Rat der Stadt als Vorbeugungsmittel gegen die Erbschleicherei erliess: kein Bürgerkind darf ohne Genehmigung der Eltern oder der nächsten Verwandten in ein Kloster gehen. Falls es dies doch ohne Erlaubnis tun würde, sollte es das Erbe an die nächsten Angehörigen verlieren und aus der Bürgerschaft ausgestossen werden (7). Wandte sich diese Vorsichtsmassregel der Stadt allerdings unterschiedslos gegen alle Orden, so würden die Dominikaner schon 1266 (Aug. 30.) noch durch ein Abkommen mit dem Bischof und der dortigen Geistlichkeit in ihrer Bewegungsfreiheit eingeengt. Sie mussten sich urkundlich in diesem Vertrag verpflichten: von den Gebäuden, die man ihnen zur Wohnung gelassen hatte, jährlich zehn Heller zu entrichten, niemanden, wenn er es nicht freiwillig wünschte, zu verleiten, seine Begräbnisstätte auf ihrem Friedhof zu wählen, falls sie einem Sterbenden beiständen, einen Leutpriester zu rufen, damit das Interesse der Pfarrkirche bei letztwilliger Verfügung gewahrt bleibe; und die Gläubigen durch besondere Andachten nicht vom Pfarrgottesdienst fernzuhalten (8).
  Unter diesen Zeitumständen machte der Bau der Kirche und Klostergebäude, dessen Förderung durch die 1279 wieder mit erneuter Heftigkeit ausbrechenden Streitigkeiten weiter hemmend beeinflusst wurde, nur langsame Fortschritte, obwohl die Dominikaner von etlichen vornehmen Bürgern mit reichen Gaben unterstützt wurden (9). Nachdem im Jahre 1273 der Nachfolger Heinrichs Bischof Friedrich von Bolande eine St. Dominikuskapelle im Kloster eingeweiht hatte (10), fand die feierliche Weihe der allerdings schon seit geraumer Zeit vollendeten Dominikanerkirche erst auf den Sonntag Judios des Jahres 1308 im Beisein des Königs Albrecht und des Erzbischofs von Mainz durch den Strassburger Bischof Johannes von Dirpheim statt, der für den erkrankten Speyerer Bischof Sigibodo II von Lichtenberg eingesprungen war (11).
  Was nun den Erwerb von Gütern im 13. Jahrhundert durch testamentarische Verfügung oder Kauf betrifft, so lassen uns hier die Quellen fast ganz im Stich. Jedenfalls aber scheint der Wohlstand des Speyerer Konventes in dieser Periode nur gering gewesen zu sein, was durch die ganze Zeitlage wohl zu erklären ist. Nur zweimal, in einem Vermächtnis und bei einem Verkauf haben wir die Dominikaner urkundlich erwähnt gefunden (12); im Jahre 1279, wo ein Speyerer Bürger Sygulo Kalhardus in seinem Testament eine jährliche Abgabe von zehn Laib Brot für sie bestimmt, und am 5. Juli 1301, wo ihnen zehn Pfund Heller abgetreten werden sollen, allerdings nur in dem Falle, wenn die Verwalter des St. Georgespitales das ihnen anvertraute Geld nicht in der verabredeten Weise für die Armen verwenden würden.
  Viel besser als über die wirtschaftliche Entwicklung sind wir über die Haltung der Dominikaner in den wiederholten Kämpfen der Geistlichkeit um ihre Steuerfreiheit, die sich bis zum Anfange des 14. Jahrhunderts hingezogen haben, unterrichtet (13). Zunächst traten die Predigermönche politisch jedoch nicht hervor, und sie scheinen auch das vom Bischof Friedrich 1282 verhängte Interdikt beobachtet zu haben, wenngleich sie auch nicht mit dem Klerus die Stadt verliessen (14). Erstmalig hören wir von ihnen durch ein allerdings nicht diese Zwistigkeiten berührendes Schreiben des Papstes Honorius IV vom 18. Februar 1286, worin er den Prior der Speyerer Dominikaner ermächtigt, die Geistlichkeit und die Stadt von gewissen Eiden zu entbinden, die diese bei der Verurteilung der Brüder Voltzo, Hartmut und Konrad geleistet hatten (15).
  Vom Jahre 1294 an aber begannen sie in den Kampf einzugreifen, indem sie zunächst in völlig neutraler Haltung für eine friedliche Schlichtung eintraten und sich zu Schiedsrichtern aufwarfen. So erscheinen in dem Friedensvertrag zwischen der Stadt und dem Bischof vom 31. Oktober 1294, in dem die bischöflichen Rechte in der Stadt zwar in den wichtigsten Punkten beschränkt wurden, die Steuerfreiheit des Klerus aber unangetastet bleiben sollte, der Prior des Speyerer Konventes und ein weiterer Dominikaner Alradus als Vermittler (16).
  Indessen änderten die Predigerbrüder in der letzten Phase dieser Streitigkeiten ihre Stellungnahme, als im Jahre 1302 die Stadt von neuem mit dem bischöflichen Interdikt belegt worden war. Während es von den andern Orden zum grössten Teile beobachtet wurde, kümmerten sich die Dominikaner und die ihnen befreundeten Reuerinnen im Hasenpfuhl, die 1304 ganz dem Predigerorden eingegeliedert worden sind (17), nicht um den Bannspruch ihres Oberhirten (18). Damit war aber eine Bresche in die Einheitsfront der Geistlichkeit gelegt und auf diese Weise das Interdikt unwirksam gemacht, wodurch natürlich der Widerstand der Bürger gestärkt wurde. Die Stadt erwies sich auch dankbar dafür und setzte es in dem Vertrage vom 4. Oktober 1302 durch, dass auch ihre Bundesgenossen vom Banne, der sie wegen der Verletzung des Interdikts getroffen hatte, gelöst wurden (19). Eine völlige Einigung zwischen den Dominikaner und der Weltgeistlichkeit, die diese Entwicklung zu einem gewissen Abschluss brachte, trat aber erst 1350 (April 20.) ein, wo sich das Domkapitel in einem Vertrage verpflichtete, den Predigermönchen in der Seelsorge freie Bahn zu lassen, diese dafür aber sich verpflichtete, jederzeit das Interdikt zu halten (20).

Anmerkungen zu Speyer
1) F.X. Remling: Abteien und Klöster II S. 380 Beil. S. 77.
2) "... cum ipsi studeant sub extrema paupertate vivere et virtutum cultui peosuddere.." (Remling l.c.)
3) F.X. Remling: l.c. S. 188.
4) Martène-Durand: Thesaurus nov. IV p. 1732, auch MOPH III p. 112- vgl. dazu: Anal. O.P. IV p. 572 hiernach Remling: l.c. II S. 188, der die Ankunft der Dominikaner erst in das Jahr 1268 setzt zu berichtigen. Die Angabe der Anal. jedoch, dass die Dominikaner seit 1224 schon ein Haus in Speyer besessen haben, erscheint mir viel zu früh, wenn auch die Annahme eines Terminierhauses vor 1251 nicht unwahrscheinlich ist.
5) Remling: Gesch. I S. 506 u. ders.: Abteien u. Klöster II S. 189. Nach Würdtwein: Nova subs. dipl. I p. 150 die Dominikaner nur aufgenommen, wenn sie sich in allem dem Bischof unterstellten: "ea lege, ut in cunetis episcopo subessent domicilium obtinuerunt ibidem."
6) Speyerer U.B. S. 74 n. 102 - vgl. Wiesehoff l.c. S. 109.
7) Speyerer U.B. S. 76 f. n. 105; Wiesehoff l.c. S. 52.
8) Würdtwein: Subs. diplom. I S. 318. Ein ausführliches Regest bei Remling: Abteien und Klöster II S. 189; Wiesehoff: l.c. S. 22 f.
9) Chr. Lehmann: Chronik Buch V p. 620.
10) Remling: Gesch. I S. 528.
11) l.c. Gesch. I S. 565.
12) Speyerer U.B. S. 99 n. 136 und S. 166 n. 215.
13) Für das Folgende sei im einzelnen auf die ausführlichen Darlegungen dieser Kämpfe von Wiesehoff: l.c. S. 110-117 verwiesen, da hier nur die wenigen Momente hervorgehoben werden können, in denen die Dominikaner zu diesen Streitigkeiten in Beziehung gestanden haben.
14) Remling: Gesch. I S. 534 f.
15) Remling: U.B. I S. 377 ff. n. 413; Speyerer U.B. S. 115 f. n. 155 (im Auszug Lehmann: Chronik V p. 546).
16) Speyerer U.B. S. 141 n. 184 - vgl. dazu Remling: Gesch. I S. 545 f.
17) Remling: U.B. I S. 445 f. n. 473, S. 440 ff. n. 475.
18) vgl. Remling: Gesch. I S. 558; Lehmann: Chronik V p. 634.
19) "Wir sollent auch die brediere u. die ruwerin von Spire ... die den bürgern von Spire in dirre misschalle sungent, laszen uf ir gewissen unde geloben, das wir si uber ir gewesse niht ane sprechent noch leidigent hernach; wand wir verzichent, das si und alle der burgdiener und helfer unt genzliche in dirre tunc". Speyerer U.B. S. 171 n. 218.
20) Remling: U.B. I S. 583 n. 591.

(Pforzheim)

  Sehr schwankend sind nun die Angaben, die wir über die Gründung des Dominikanerkonventes zu Pforzheim besitzen. Doch wird Pflüger (1) mit dem Jahre 1279 als Entstehungszeit das Richtige getroffen haben, unter der Voraussetzung allerdings, dass seine Angabe über die Bewilligung eines Hauses in Pforzheim für die Predigerbrüder durch den Markgrafen Hermann VIII quellenmässig gut fundiert ist, was wir nicht nachprüfen konnten. Im übrigen würde auch gut damit übereinstimmen, dass dieser Konvent in der Aufzählung bei Quétif-Echard (2) (in dextro choro n. 17) unmittelbar auf den Kolmarer Konvent folgt. Indes hat eine chronologische Auswertung dieser Liste, wie Mone (3) es tut, viele Bedenken gegen sich, da diese Aufzählung manchen schweren Irrtum in dieser Hinsicht enthält. So folgt z.B. gleich nach dem Pforzheimer Konvent das Kloster zu Chur, welches aber schon 1276/7 entstanden ist (4). Ueberhaupt sind die weiteren Ausführungen von Mone, der die Entstehungszeit in die Jahre 1270 bis 1272 hinaufrücken will, nur mit der grössten Vorsicht aufzunehmen. Die Tatsachen allein, dass bereits auf dem Provinzialkapitel in Strassburg 1260 zwei Pforzheimer Predigerbrüder Reiner und Aegidius vorkommen (5), und dass 1272 in einer apud Wile ausgestellten Urkunde zwei fratres Werner ord. praed. als Zeugen fungiert haben (6), die nach Mone wahrscheinlich aus dem Pforzheimer Konvent hierher kamen, da Weil niemals ein Dominikanerkloster besessen hat, deuten noch keineswegs auf einen frühen Entstehungstermin hin. Vielleicht lässt sich die Anwesenheit von Predigermönchen in den oben genannten Orten leicht dadurch erklären, dass in Pforzheim und Weil bereits Dominikanerinnenklöster bestanden (7), und dass ja nach der Bestimmung der Konstitutionen jedem Frauenkloster sechs Dominikanerprofessen, darunter mindestens drei Kleriker, zugeteilt werden sollten (8). Daher birgt auch die Annahme viel Wahrscheinlichkeit in sich, dass die Brüder Reiner und Aegidius als Konversen des Pforzheimer Frauenklosters von der Priorin mit irgendwelchen Aufträgen zum Provinzialkapitel nach Strassburg geschickt worden sind.
  Wenn sonach auch mit Sicherheit anzunehmen ist, dass die Dominikaner auch vor ihrer eigentlichen Klostergründung durch das dortige Frauenkloster ihres Ordens schon zu Pforzheim in Beziehung standen, so ist dennoch aus den eben dargelegten Gründen Mones Heraufdatierung abzulehnen und mit Pflüger 1279 als das entscheidene Jahr anzunehmen. Den ersten urkundlichen Beleg für dies Kloster haben wir freilich erst aus dem Jahre 1336, wo Prior und Konvent bei einem Verkauf des dortigen Dominikanerinnenklosters an das Kloster Rechenhofen genannt werden (9). Nachher wird es dann im 14. Jahrhundert in den Urkunden noch verschiedentlich erwähnt (10).

Anmerkungen zu Pforzheim
1) Geschichte der Stadt Pforzheim (1862) S. 76. - Auch die Anal. O.P. IV p. 571 verlegen den Beginn der Pforzheimer Niederlassung zwischen 1278 u. 1280.
2) SSOP I p. IX.
3) Quellensammlung zur bad. Geschichte IV (1867) S. 49.
4) Sutter: l.c. S. 95 f.
5) Mone (l.c.) hat leider die Quelle, woher diese Nachricht stammt, nicht angegeben.
6) ZGO I S. 479. - Die ZGO IV S. 184 ausgesprochene Vermutung, dass die in einer Urkunde von 1246 als Zeugen auftretenden Dominikaner vielleicht aus dem Pforzheimer Konvent stammen, [ist] durchaus irrig.
7) Fester in ZGO NF 6 (1891) S. 319 und Baur: l.c. S. 40 f.
8) H. Wilms: l.c. S. 30. - Allerdings wurde diese Bestimmung durch den Ordensgeneral Joh. v. Vervelli wesentlich gemildert, der von einem Zugeständnis des Papstes Gebrauch machte, wonach der Ordensgeneral und die Provinziale auch Weltpriester mit der Seelsorge der inkorporierten Klöster betrauen durften (l.c. S. 47).
9) ZGO IV S. 453 f. - Schon in einer Urkunde des Konstanzer Bischofs Gerhard IV, vom Papst als Konservator der Rechte der Predigerbrüder in Deutschland bestellt, an den Dekan von St. Thomas in Strassburg, den er mit seiner Vertretung beauftragte, aus dem Jahre 1309 findet sich in der Aufzählung der südwestdeutschen Dominikanerkonvente auch das Pforzheimer Kloster erwähnt - vgl. Reg. Ep. Const. II S. 67 n. 3492.
10) So 1340, 1347, 1363 und 1373 u.s.w. - vgl. ZGO VIII S. 79, 228 f., 350. - Nach Pflüger (S. 76) ist auch das Kloster bald zu Besitz gelangt.

§ 3. Die elsässischen Konvente zu Kolmar, zu Schlettstadt,
zu Weissenburg, zu Gebweiler und zu Hagenau.

  Mit dem Emporblühen der elsässischen freien Reichsstädte im Verlaufe des 13. Jahrhunderts fanden auch die Dominikaner hier in dieser Periode ein günstiges Gelände für ihre Neugründungen, deren erste und zugleich auch wichtigste in Kolmar stattfand (1). Seit Erhebung zur Reichsstadt im Jahre 1222, die zugleich einen grossen wirtschaftlichen Aufschwung mit sich gebracht hatte, war Kolmar neben Strassburg die bedeutendste Stadt im Elsass geworden. Als eine treue habsburgische Parteigängerin war ihr dann im Jahre 1278 (Dez. 29) vom Kaiser Rudolf von Habsburg für mutiges Ausharren inmitten blutiger Parteikämpfe während des Interregnums ein ausführliches Stadtrecht verliehen worden (2). Erst in dies Jahr fiel nun die Gründung des Dominikanerkonventes, nachdem schon bereits um 1232 das berühmte Frauenkloster Unterlinden hier entstanden war (3).
  Ueber die Ankunft der Dominikaner un[d] den Baubeginn ihres Konventes im einzelnen sind wir durch den Kolmarer Annalisten gut unterrichtet. An der Vigil vor Weihnachten des Jahres 1277 erwarben die Predigermönche ihr Grundstück, das damals nur 14 Fuss von der Stadtmauer entfernt lag (4), für mehr als 500 Mark (5), wobei sie von der damaligen Priorin Hedwig und ihrer Mitschwestern des Klosters Unterlinden in bedeutender Weise unterstützt worden sind (6). Sofort am 6. Januar des folgenden Jahres begannen sie auch mit dem Bau, der sehr schnell vor sich gegangen sein muss, da bereits am 20. Juni der Bischof Heinrich von Basel die Weihe eines Muttergottesaltares und des Kirchhofs vornehmen konnte. Und noch im gleichen Jahre, am 26. Oktober, dem Fest von Simon und Judas, hielt der Konvent der Dominikaner, löblich und ehrenvoll von den Stiftsherren, der Pfarrgeistlichkeit von S. Joh. Bapt. und der gesamten Bürgerschaft empfangen, seinen Einzug in das Haus zu Kolmar, das vom Kapitel erworben worden war (7). Indessen scheint sich die Ansiedlung der Dominikaner auch hier nicht reibungslos vollzogen zu haben, denn der Domprobst und Generalvikar des Baseler Bischofs hatte zunächst am 15. März 1278 noch einen Streit zwischen dem dortigen Stift St. Martin und dem Predigerkloster zu schlichten, indem erst die beiderseitigen Beziehungen festgelegt wurden (8). Wie aus einem Briefe Hermanns von Minden vom 2. April 1278 hervorgeht (9), hatten sich die Dominikaner auch dem Magistrat der Stadt gegenüber verpflichten müssen, den erworbenen Platz nicht zu überschreiten und im Westen und Osten ausserhalb der Stadtmauern vom Grundbesitzerwerb abzustehen, wenn es ihnen nicht späterhin vom Schultheiss und seinen Räten erlaubt werden würde. Am 3. Juni desselben Jahres fand noch eine weitere Regelung des Kolmarer Konventes mit dem Baseler über die gegenseitige Abgrenzung ihrer Gebiete statt, die im folgenden Jahr noch eine mehrfache urkundliche Bestätigung erfuhr (10).
  Schnell gelangte dies Kloster zu Ansehen und Bedeutung, die es wohl vor allem seinen guten Beziehungen zu Rudolf von Habsburg zu danken hat. So hob er schon 1282 die bereits erwähnte lästige Bindung auf, die den Dominikanern von der Stadt aufgezwungen war, und gab ihnen auf diese Weise die Möglichkeit, "ut interiori civitatis muro aedificium superstruerent." (11) Nachdem schon 1280 drei weitere Altäre der Kirche geweiht waren (12), fand am 4. August die Grundsteinlegung des Chores "mit grosser Solemnität" statt. In Begleitung des Bischofs Godefridus von Passau und dem Hofgefolge war Kaiser Rudolf nach Kolmar gekommen, und nachdem der Bischof unter dem Hochamte fünfzehn Steine geweiht hatte, legte der Kaiser selbst den ersten Grundstein, während einige der vornehmen Fürsten und Grafen mit den übrigen Steinen seinem Beispiele folgten (13). Ueber die sonstige Baugeschichte der Kirche und des Klosters sind wir jedoch, abgesehen von der Erwähnung des Glockenturms, der 1292 noch nicht vollendet war und des Baubeginns einen neuen Schlafhauses im Jahre 1297, nicht mehr unterrichtet (14).
  Ein neuer Ausbau des Klosters, wie dies die steigende Mitgliederzahl erforderte, wurde aber wegen seiner schon oben angedeuteten Lage erst nach Erweiterung der Stadtmauer möglich (15). Leider steht uns über das Anwachsen des Konventes nur eine Angabe zur Verfügung, aus der sich wenigstens ein ungefähres von der Zahl seiner Mitglieder ergibt. Aus den Kolmarer Annalen erfahren wir nämlich, dass sich an einer Reliquienprozession am 1. Februar 1298, die wegen der Pest und grossen Sterblichkeit in Kolmar abgehalten wurde, dreissig Dominikaner beteiligt haben (16).
  Wenn nun die Kolmarer Annalen auch noch manches erhellende Licht auf die Fortentwicklung des Konventes werfen, so ist es doch schwer, aus diesem Konglomerat einzelner eingestreuter Notizen einen Gesamteindruck zu erhalten. Eines lässt sich aber mit Sicherheit feststellen: das Uebergewicht des Kolmarer Konventes gegenüber den übrigen elsässischen Klöstern dieser Periode.
  Schon bald nach der Gründung scheinen sich die Kolmarer Dominikaner auswärts Terminierhäuser angelegt zu haben, wie wir einer Notiz zum Jahre 1285 entnehmen, wo sie trotz mehrfachen Widerspruchs ihr Haus zu Egisheim (?) zurückerhielten (17). Ueberhaupt hatten sie mancherlei Feindseligkeiten zu erdulden. So wurde ihnen vom Ritter Johannes von Nortgassen am 8. Oktober 1287 mit Gewalt die Einfassung ihrer Gebäude zerstört (18).
  Welche Bedeutung der Kolmarer Konvent schon im 13. Jahrhundert im Orden besass, zeigen uns die Tatsachen, dass gerade hier die Ordensgenerale so oft geweilt haben, so 1289 Munio de Zamora, der mit dem Kaiser Rudolf in diesem Kloster zusammentraf, 1294 Stephan von Besancon und 1303 Bernhard von Jusix (19), und dass dieser Konvent auch schon bald nach der Gründung ein studium artium besessen haben muss, welches aber um das Jahr 1294 wegen der kriegerischen Verhältnisse im Elsass durch Hermann von Minden nach Zürich verlegt wurde (20).
  Aber ebenfalls ausserhalb seines Ordens genoss der Konvent grosses Ansehen, wie uns die Berichte über die Bestattungen von Adligen auf ihrem Friedhof beweisen. So wurden 1297 die Gebeine eines Ritters von Russach in ihre Kirche überführt und am 27. April 1298 Herr Hildebrand Truchsess von Pappenheim, der beim Heere des Herzogs von Oesterreich während der Waffenruhe treulos erschlagen worden war, hier feierlich bestattet (21). Als Getreue der Herrin von Falkenstein, der Hüterin des Klosters Heilig-Kreuz, die wegen des herannahenden Heeres Adolfs von Nassau nach Kolmar übergesiedelt war, wurden ihnen in dem gleichen Jahre einige Reliquien nebst einer Kasse von roter Seide übergeben, in die ein Gedicht in Hexametern eingewebt war, und die der hl. Leo bei der Einweihung der Kirche und des Kirchhofs zu Heilig-Kreuz schon benutzt haben soll, übergeben (22).
  Zum Schluss sei nur noch auf die cura monalium hingewiesen, mit der unser Konvent ebenfalls mehrfach betraut worden war. Nachdem die Dominikaner sicherlich schon gleich nach ihrer Ankunft die Pastoration der Schwestern zu Unterlinden ausgeübt hatten, bekamen sie 1286 die geistliche Leitung über die Reuerinnen in Kolmar (23). Damit aber nicht genug wurden ihrer Obhut auf dem Generalkapitel 1289 zu Trier noch die Klausnerinnen zu Amerschweler anvertraut (24).

Anmerkungen zu Kolmar
1) Fast die beiden einzigen Quellen, auf der die folgende Darstellung in der Hauptsache aufgebaut ist, bilden die Kolmarer Annalen (MGSS XVII dt. Ausg. v. Wattenbach) und die Gebweiler Chronik des S. Dietler (ed. Schlumberger 1898). Urkundliches Material stand uns hier nur wenig zur Verfügung. - (S. Dietler: ein Ordenschronist um die Wende des 17. u. 18. Jahrhundert hat uns in oben genannter Chronik - z.B. Chronik des Kl. Schönensteinbach - zwei lokalgeschichtlich bedeutende Dokumente hinterlassen, die uns manche z.T. aus heute nicht mehr vorhandenen Quellen entnommene Nachrichten für unsere Konvente vermittelt - vgl. Vorworte zu den Editionen von Schlumberger, dort auch das biographische Material zusammengestellt).
2) Zum Ganzen S. Waldner: Kurzer Ueberblick über die Geschichte der Stadt Kolmar (1914) S. 12 f.
3) Nach Kraus: l.c. II S. 265 waren die Dominikaner bereits 1260 gegen Meinung der Stiftsherren von St. MArtin nach Kolmar berufen worden - vgl. auch Schoepflim: Alsatia illustrata II p. 366 f.
4) vgl. Schoepflin: Als diplomata II p. 17 n. 715.
5) MGSS XVII p. 202 - (der Ansatz von 1275 in den Anal. O.P. IV p. 537 hiernach zu berichtigen).
6) Fr. Steill I S. 5?6; auch Gebweiler Chronik S. 17.
7) l.c. XVII p. 202 f. - Doch die Angabe von Steill (l.c.) und Dietler (l.c.), dass sich Albertus Magnus hier bei der Besetzung des Hauses auch eingefunden hatte, sicherlich unzutreffend, sonst wäre dies zweifellos auch von dem Kolmarer Annalisten erwähnt.
8) Basl. U.B. II S. 142 n. 248. Die genauen Angaben finden sich: MGSS XVII p. 185 f. Anm. 9.
9) Schoepflin: Als. dipl. II p. 17 n. 715.
10) Bas. U.B. II S. 144 n. 252, S. 153 n. 270, S. 161 f. n. 290. - Eine gleiche Regelung fand auch 1294 durch Hermann von Minden zwischen Kolmar und Freiburg statt (Finke: U. Dbr. S. 164 n. 257).
11) Als. Illustrata II p. 367.
12) l.c. XVII p. 206. - Die Weihe von drei weiteren Altären wird noch zum Jahre 1291 berichtet: l.c. p. 218.
13) Steill I S. 583; auch Gebweiler Chronik S. 18.
14) l.c. XVII p. 219 u. 22. - Unter Glockenturm ist hier mehr an den üblichen Dachreiter zu denken - vgl. auch den Stich bei Schoepflin: Als. ill. II p. 369.
15) Die erste Erweiterung wurde ihnen von Adolf von Nassau 1295 gewährt (Als. ill. II p. 367) - vgl. auch die daraus resultierende Bitte Hermanns von Minden durch Diether von Nassau an den römischen König zu Erlangen eines Wallgrabens für das Kolmarer Kloster (Finke ZGO NF 3 (1890) S. 538).
16) MGSS XVII p. 222.
17) l.c. p. 212. - Der Name des Ortes ist nicht genannt, doch scheint es sich, wie der Zusammenhang ergibt, um Egisheim zu handeln.
18) l.c. p. 214.
19) MGSS XVII p. 216, 220, 229.
20) Finke: ZGO NF 5 S. 538; auch U. Dbr. S. 160 n. 151 (Regest)
21) l.c. XVII p. 222 f.
22) l.c. p. 224 ed an. 1298.
23) MGSS XVII p. 213.
24) l.c. p. 216. - Von Ludwig dem Bayern aus Kolmar vertrieben, erhielten die Dominikaner ihr Kloster und ihren Besitz nach dessen Tode wieder zurück. Wie eine Nachschrift zu den Kolmarer Annalen besagt, wurde das Kloster 1258 durch Brand zerstört und durch den Konversen Rudolf Fuchs (t 1472) dann wieder aufgebaut (l.c. p. 232). 1792 wurde das Kloster geschlossen und schon 1795 zu einer Gendameriekaserne umgewandelt (Kraus II p. 266).

(Schlettstadt)

  Nicht, wie bisher allgemein angenommen, erst 1294 waren die Dominikaner nach Schlettstadt gekommen, sondern die Anfänge des Klosters fallen bereits in den Beginn der achtziger Jahre: "item domini de Selecistat ordinis fratrum Predicatorum chorum suum anno procedenti consumaverunt, sequenti vero omnes sedes in choro pesuerunt et ipsi similiter intraverunt." (1) Freilich scheint es sich hier vorerst nicht um einen eigentlichen Konvent, sondern um die Errichtung eines Vikariat gehandelt zu haben. Dies bedeutet, dass die Zahl der Konventsinsassen sich vorläufig unter der in den Konstitutionen festgesetzten Minimalgrenze von zwölf Mitgliedern bewegte (2). Die Erhebung zu einem Konvent, deren Zeitpunkt jedoch nicht mehr festzustellen ist, muss jedenfalls zwischen 1289 und 1294 liegen, wie aus folgenden Angaben ersichtlich ist. Zunächst urkundet der von Joh. Meyer namhaft gemachte Gründer des Schlettstadter Klosters Johannes Abbas de Argentina (3) noch als Vikar am 28. Dezember 1288 daselbst (4). Den Terminus ante quem aber finden wir durch die Elogie des Joh. Meyer, die besagt, dass der Gründer hochbetagt im Jahre 1294 gestorben und ihm ein gewisser Helwicus im Priorat nachgefolgt ist.
  Demgegenüber ist aber einer alten Inschrift erst das Jahr 1294 als Baubeginn der Schlettstadter Niederlassung zu entnehmen, was auch den bisher üblichen chronologischen Ansatz dieses Jahres als Gründungsjahr bedingt hat (5). Doch ist dieser Widerspruch zu obigen Ausführungen nur scheinbar. Wir haben hier lediglich die ganz gewöhnliche Tatsache einer Verlegung des Klosters wie z.B. in Strassburg und Freiburg anzunehmen, um diesen Widerspruch zu lösen. Der ursprüngliche Platz hatte sich für die immer steigende Mitgliederzahl eben als zu klein erwiesen, wodurch ein Umziehen nötig wurde. Hierzu passt auch gut die ungewöhnlich hohe Zahl von 34 Konventualen, die Joh. Meyer für das Jahr 1294 angibt. So wird denn der von ihm ebenfalls erwähnte Kauf eines Grundstücks von Joh. Abbas, für den er wohl aus Dank für seine langjährige Tätigkeit als Spiritual der Dominikanerinnen in Sylo (bei Schlettstadt) von diesen 50 Mark Silber als Unterstützung empfangen hatte (6), kurz vor seinem Tode erfolgt sein. Mit Unterstützung des Herrn von Wickersheim und des Zollbeamten Hasso, der auch mit seiner Gattin und Tochter in der Dominikanerkirche zu Schlettstadt begraben liegt, ist dann schon 1294 der Neubau von Kloster und Kirche (7) begonnen worden, von dem uns die alte Inschrift berichtet.

Anmerkungen zu Schlettstadt
1) l.c. p. 210 ad an. 1282. - Das dominus im Text ist in domini zu ändern, wie der Zusammenhang ergibt. Eine merkwürdige Bezeichnung, die wir sonst nirgends gefunden haben, ist das Wort: domini ... anstatt des üblichen fratres.
2) Denifle: Archiv I S. 221 (Dist. II 23).
3) QF XII (1918) S. 36 f. - Joh. Abbas hier als 'vir famosus et devotus ac confessor et pater spiritualis pene omnium paciorum nobilium tocius Alsacie' charakterisiert. Hiermit findet übrigens Finkes Vermutung (U. Dbr. S. 141 f.) einer Identität des Johannes de Abba mit dem Johannes de Argentina ihre Bestätigung.
4) Str. U.B. II p. S. 109.
5) Kraus: l.c. I S. 285; auch Gebweiler Chronik S. 21.
6) QF XII S. 39.
7) Vielleicht handelt es sich hier auch nur um die Errichtung eines neuen Chores - vgl. Schoepflin: Als. ill. II p. 281, "Dominicani a. 1294 chorum ecclesie su?? nuper perfictum, intraverunt W??kerchemiorum nobilium et Messonia nometaria Largitionibus potissimum adjuti..."

(Weissenburg)

  Nur wenig Nachrichten stehen uns für die drei letzten Konvente dieser Reihe - fürs 13. Jahrhundert wenigstens - zu Gebote, deren zeitliche Einordnung sich jedoch mit ziemlicher Sicherheit feststellen lässt. Durch den Dominikaner Dietrich von Köln (1) wurde der chronologisch hier einzureihende Konvent zu Weissenburg am 19. April 1288 gegründet: Dedicata fuit in Wissenburg ar?? fratrum Predicatorum (2), bei dessen Bau die Dominikaner von einem Herrn von Frankenstein und anderen Adeligen unterstützt wurden (3). Es entstand aber hier wegen der Lage des Klosters sogleich ein Streit zwischen den Dominikanern und Minoriten, die sich bereits 1272 an diesem Ort festgesetzt hatten (4), wohl aus Furcht vor der Konkurrenz, die ihnen durch die Nähe des neuen Konventes zu erwachsen drohte. Durch den Kardinal Matthaeus von Aquasparta wurde dieser Streit jedoch alsbald beigelegt, indem die Dominikaner den Franziskanern das Zugeständnis machten, dass sie dafür in der deutschen Provinz an anderer Stelle ein Haus bauen dürften neben einem Dominikanerkloster mit der Bedingung, dass die Entfernung der beiden Ordensoratorien voneinander die gleiche sei wie in Weissenburg (5).

Anmerkungen zu Weissenburg
1) QF XII S. 58; 63 Jahre war Dietrich v. K. Ordensmitglied gewesen, erst 1333 starb er im Weissenburger Konvent, wo er auch im Chor vor dem Hochaltar begraben wurde.
2) MGSS XVII p. 215.
3) S. Dietler: Chronik von Schönensteinbach (ed. 1877) S. 132. - Doch fälschlich die Gründung von Dietler um 1298 angesetzt; auch H. Hertzog: Chronicon Alsatiae Strassb. 1592 Buch X p. 210.
4) vgl. Koch: Minoriten im Rheingebiet S. 18.
5) Finke: U. Dbr. S. 149 n. 135. - Dieser Konvent wurde ca. 1533 in ein Spital umgewandelt: Kraus I p. 623 f.

(Gebweiler)

  Die nächste Stadt, die von den Dominikanern für eine Niederlassung ausersehen wurde, war Gebweiler. Dorthin kamen sie von dem Abte von Muerbach unter gewissen Konitelen (1) berufen, im Jahre 1294 und begannen noch im gleichen Jahr den Klosterbau (2). "Am Mittwoch nach dem heiligen Palmsonntag hat der Hochwürdige Herr Bertholdus (ein Graff des geschlechts von Falkenstein), abt und Capitel zu Muerbach Sancti Benedicti Ordens wie auch der gantze Ersame rath und Gemeinde die Patres Dominicaner in die statt auff vndt angenohmen, weiler aber die Patres noch keinen platz inhatten für ein Kloster und Khürchen an bauwen, so had man ihnen das zohlhauss sampt dessen begriff zunächst der Stadtmauwren gelagen, eingegeben für welchen platz die Patres dem Abten bezahlt 320 markh vndt 3 pfundt Pfenning laut einer geschrifft, die in unserem Archiv desgleichen auch zu Muerbach in dem Originalbrieff, so mit des Abten vndt Stüffts Sigill bekräftiget, weitläufiger zu lesen." (3) Nach einer uns erhaltenen Inschrift an einem Chorpfeiler fiel die Grundsteinlegung der Kirche erst in das Jahr 1312. Wahrscheinlich handelte es sich hier aber nur um den Chor (4), während der Bau der eigentlichen Kirche bereits in dem Jahre 1306 angefangen war, wie uns die Annalen der Thanner Barfüsser melden (5). Besonders erwähnenswert ist die Errichtung eines sonst bei den rheinischen Dominikanerkirchen nicht vorkommenden Glockenturms, den die Herren Waltner von Freundstein auf ihre eigenen Kosten erbaut haben sollen. Ueberhaupt scheint sich dies Geschlecht um den Konvent sehr verdient gemacht zu haben, da sie von den Gebweiler Dominikanern als fundatores geehrt und "unter erhabenen Epitaphien" in ihrer Kirche begraben worden sind (6).

Anmerkungen zu Gebweiler
1) "adita cantela, ut Conversi et Regense extra claustri muros victuri aliorum civium instar Abbatie deberent servire." Als. illustrata II p. 93.
2) MGSS XVII p. 220; Steill I S. 625; Anal. O.P. VI p. 548.
3) S. Dietler: Gebweiler Chronik S. 21. - Die Urkunde des Abtes Berthold findet sich gedruckt bei Schoepflin: Als. dipl. II p. 62 zum 5. April 1294. - Noch zu erwähnen aus der Geschichte des Konventes ist ferner, dass bereits 1296 zwischen ihm und dem Baseler Kloster eine Limitation festgesetzt worden ist - vgl. Dold in Fr. H.Z. (Bd. 26 1910) S. 208 Anm. 5.
4) Kraus: l.c. II S. 110.
5) ed. v. Tachamer Colmar 1869 I p. 277 (zitiert nach Kraus).
6) S. Dietler: Chronik von Schönensteinbach S. 229.

(Hagenau)

  Zeitlich an letzter Stelle von allen Konventen, die im 13. Jahrhundert in dem von uns behandelten Gebiet gegründet wurden, steht die Errichtung eines Klosters in Hagenau, die nach Grueber (1) im Jahre 1296 stattgefunden hat, nachdem schon 1266 von Strassburg aus die Dominikaner den Hagenauer Magistrat darum gebeten hatten. Es ist aber sehr wohl möglich, dass bereits vor dieser Zeit ähnlich wie in Schlettstadt ein Vikariat hier bestand. War doch auch Hagenau ein Zufluchtsort für die Strassburger Predigerbrüder während ihres Exils 1287 bis 1290 gewesen, wie aus einem Brief des Ordensgenerals Munio (2) hervorgeht, worin er die in Schlettstadt und Hagenau weilenden Ordensbrüder mit der Gründung eines interimistischen Hauses in Hagenau oder sonst an einem anderen Ort der Strassburger Diözese betraut. Als weiterer Beweis kann aber noch das Auftreten eines Thomas Abbas in der uns schon bekannten Urkunde vom 26. Dezember 1288 als Vikar der Brüder in Hagenau dienen, der hier unter anderem zusammen mit Johannes Abbas de Argentina urkundet (3).
  In dieser Zeit haben wir wohl schon die Anfänge des Konventes zu Hagenau zu suchen, der nach dem Grundrissplan von Rohault de Fleury (4) oberhalb der Holzbrücke hart an der Stadtmauer gelegen war. Bald gelangte dieses Kloster auch zu Grundbesitz, denn schon im Jahre 1297 vermachte Katharina von Kentzlin den Hagenauer Dominikanern all ihren Besitz in Gendesheim für ein Anniversar in der St. Katharinenkapelle der neuen Kirche (5). Im vierzehnten Jahrhundert konnten die Predigerbrüder dann ihren Besitz noch um ein Beträchtliches vergrössern (6).

Anmerkungen zu Hagenau
1) Histoire religieuse et politique de la ville de Haggenau II p. 136. - Schoepflin setzt die Ankunft der Dominikaner bereits kurz nach 1293: Als. ill. II p. 354
2) Finke: U. Dbr. S. 140 ff. n. 122.
3) Str. U.B. II S. 109.
4) Gallia Dominicana I - vgl. auch den Artikel "Haggenau", dem die folgenden Angaben entnommen sind.
5) Auch diese Angabe deutet auf die Gründung des Hagenauer Konventes vor dem Jahre 1296, da hiernach bereits in dem folgenden Jahre die Kirche wenigstens zum grössten Teil fertig gewesen sein muss.
6) Trotz aller Bemühungen gelang es dem Abbé Poinsignon nicht, besonders die Kirche vor der Zerstörung zu retten, die 1803 oder 1804 erfolgt ist - vgl. Graeber in: Bulletin ser I vol. II p. 180.

Schlusswort

  Wie es das Prinzip des Dominikanerordens immer gewesen ist, seine Kräfte in den Hauptstädten zu konzentrieren, wie er hier stetig an Boden gewann und im öffentlichen und kulturellen Leben der einzelnen Städte auf mannigfache Weise einen bestimmenden Einfluss geltend machte, wie er endlich in einer einzigartigen Synthese wissenschaftliche Arbeit mit praktischer Seelsorgetätigkeit verband; diese Manifestation der neuen zum Teil revolutionären dominikanischen Gedanken, wie sie sich im 13. Jahrhundert ausgewirkt haben, für einen kleinen Ausschnitt, das deutsche Rheingebiet und das Elsass im Einzelnen darzutun, war das Bestreben dieser Untersuchung.
  Es galt hier zunächst die Wege aufzuzeigen, auf denen die Dominikaner von Westen und Osten nach Deutschland gekommen sind und wie sie besonders am Rhein mit der jeder neuen Bewegung eigenen Spannkraft die Missionierung dieser Gebiete, "dieser Hauptherde ketzerischer Opposition im Mittelalter" (1), frisch in Angriff genommen haben. So sind in Köln und Strassburg zwei mächtige Zentren vor allem des wissenschaftlichen Lebens entstanden. Und um diese beiden Hauptstützpunkte herum haben sich dann die anderen rheinischen und elsässischen mehr auf die Praxis eingestellten Konvente gruppiert. Aber nicht nur auf die Männerklöster beschränkt, sind hier am Rhein zumeist auf dem Wege der Inkorporation dem Orden eine stattliche Zahl von Frauenklöstern zugeführt worden, und gerade diese Eingliederung der rheinischen Dominikanerinnenkonvente war ja hier als ein Entwicklungsintegral ganz besonders zu werten. Wies doch keine andere Ordensprovinz ein derartig umgekehrtes Zahlenverhältnis in den Konventsgründungen beider Ordenszweige auf.
  Trotz der Ungunst der Ueberlieferung ist es ein reiches, abwechslungsvolles Bild gewesen, das von dem Leben und Wirken der Dominikaner in diesen Klöstern an unserem Auge vorübergezogen ist. Gewiss fehlen hier auch nicht die Schattenseiten, wenn wir auf die verschiedenen Streitigkeiten der Dominikaner mit den geistlichen und weltlichen Mächten zurückblicken, deren Bewertung wir bereits an anderer Stelle versucht haben (2), und wenn wir noch einzelne Fälle von Apostasie [Abfall vom Glauben] und anderer Verfehlungen einiger Ordensmitglieder berücksichtigen, wofür besonders die von H. Finke herausgegebene Briefsammlung auch für unser Gebiet manches Material bietet (3). Bei einem so grossen Zudrang zum Orden war es nur zu leicht möglich, dass nicht immer die richtige Auswahl getroffen wurde und daher auch nicht zum Ordensstand berufene Personen Aufnahme in den Dominikanerklöstern gefunden haben. Indessen spielen diese Vorkommnisse, deren Zahl überdies sehr spärlich ist, in der Gesamtentwicklung gar keine Rolle. Diesen Einzelerscheinungen menschlicher Schwäche und Unzulänglichkeit stehen auf der anderen Seite die bedeutenden und markanten Gestalten zahlreicher Ordensmitglieder gegenüber, denen wir im Verlauf der Darstellung so oft begegnet sind, und in der Wirrnis der grossen kirchenpolitischen Kämpfe der Zeit und der kleinlichen Parteiungen treten um so mehr die grossen Leistungen der rheinischen Dominikaner hervor, die hier überall als Vermittler eine so bedeutsame Aufgabe erfüllt haben, und als Prediger und Seelsorger einen so entscheidenen Einfluss gewannen auf die religiöse Erneuerung des Volkes. Jedenfalls legte diese vielseitige und segensreiche Wirksamkeit ein Zeugnis dafür ab, dass der Geist des hl. Ordensstifters während des ganzen Jahrhunderts in den rheinischen Ordensbrüdern lebendig geblieben ist, und dass sein hoher Idealismus in einer stattlichen Kämpferschar weiter gewirkt hat, zur Schutzwehr der im 13. Jahrhundert so arg gefährdeten Kirche, die der hl. Dominikus so sehr geliebt hat.

Anmerkungen zum Schlusswort
1) Ludwig von Pastor: Geschichte der Päpste Bd. I (1901) S. 158.
2) vgl. Abschnitt II [?] S. 32 f.
3) H. Finke: U. Dbr. S. 43 u. 46 f. - vgl. dazu die Briefe n. 23, n. 42, n. 90, n. 101, n. 102, n. 109-112, n. 136, n. 140, n. 145, n. 156.

Exkurs

Die Entwicklung dominikanischer Ordensgeschichtsschreibung.
(Ein Periodisierungsversuch)

Inhalt

  1. Die Ordensgeschichtsschreibung der Dominikaner bis zum 17. Jahrhundert
    1. Das 13. Jahrhundert:
      1. Jordanus, Gerardus de Fracheto, Thomas Cantipratanus
      2. Die Ordenschronistik: Gerardus de Fracheto
    2. Vom 14. bis zum 16. Jahrhundert:
      1. Bernhard Guidonis und Galvanus de la Fiamma
      2. Die deutschen Ordenshistoriker: Heinrich von Herford, Jakob von Soest, Johannes Meyer, Georg Epp und Konrad Zittard
      3. Leander Alberti
  2. Die Ordensgeschichtsschreibung der Dominikaner des 17. und 18. Jahrhunderts
    1. Das 17. Jahrhundert:
      Thomas Malvenda, Vincentius M. Fontana und Friedrich Steill
    2. Das 18. Jahrhundert:
      Quétif-Echard, Ripoll-Brémond und Thomas Mamachi
  3. Die Ordensgeschichtsschreibung der Dominikaner des 19. und 20. Jahrhunderts

  Das nicht sehr reichhaltige Material (1), aus dem wir uns Kenntnis über die Geschichte der deutschen Dominikaner im 13. Jahrhundert erwerben können, kann man trotz grosser Verschiedenheit doch in zwei Gruppen zusammenfassen, die sich allerdings nicht immer streng scheiden lassen (vgl. die Kolmarer Annalen): 1. die allgemeinen Quellen der Zeitgeschichte: Annalen, Chroniken und Urkunden, die uns neben anderen Nachrichten auch solche über die Dominikaner vermitteln. 2. Die ordensgeschichtliche Ueberlieferung, die fast ausschliesslich unser Interesse allein für die Ordensgeschichte beansprucht. Während nun die allgemeinen zeitgeschichtlichen Quellen bereits ihre literarische Beachtung gefunden haben, sind die rein ordensgeschichtlichen Werke im Zusammenhang noch nie einer Behandlung gewürdigt worden, wenn man von Mamachi absieht, der in der Vorrede zu seinen Annalen (2) eine Zusammenstellung der Geschichtsschreiber seines Ordens gibt. Damit erscheint wohl der folgende Ueberblick über einige Hauptwerke der Dominikaner, die speziell die Ordensgeschichte behandeln, gerechtfertigt (3).

Anmerkungen zum Überblick Exkurs
1) vgl. Finke: U. Dbr.: "Die Dürftigkeit der Ueberlieferung zur Geschichte der deutschen Dominikaner während des ersten Jahrhunderts nach der Ordensgründung ist allgemein anerkannt" (Vorwort S. V).
2) Mamachi: Annales O.P. p. XXVI-XLI.
3) Es ist natürlich nicht eine systematische Darstellung der dominikanischen Geschichtsschreibung beabsichtigt, die den Rahmen der vorliegenden Arbeit sprengen würde und auch vorerst wegen des vielen ungedruckten Materials (Jakob von Soest, Ambrosius Taesius, Sebastian de Olmeda u.a.) nicht gegeben werden kann, sondern es handelt sich vielmehr nur um eine Auswahl, die wesentlich durch das Thema bestimmt ist. Auch eine Wertung der besprochenen Werke soll nur nach der Richtung gegeben werden, was aus ihnen für die deutsche Ordensprovinz, und hier wieder im besonderen für die rheinischen Verhältnisse zu entnehmen ist.

I.


  Wenn man die ordensgeschichtliche Ueberlieferung durch die Jahrhunderte hindurch verfolgt, so lassen sich für die Zeit bis zum 16. Jahrhundert verschiedene gemeinsame Züge erkennen, die aus der Zielsetzung dieser Werke entspringen, deren Zweck zunächst eine Verherrlichung des Dominikanerordens bildet, und die erst in zweiter Linie eine Kenntnis der Ordensgeschichte geben wollen. Dies immer im Auge zu behalten, ist für die Wertung dieser Werke daher von grosser Wichtigkeit.
  Geschrieben von begeisterten Jüngern des hl. Dominikus tragen alle diese frühen Werke, wenn man die chronikalischen Arbeiten ausschaltet, mehr oder weniger den Stempel einer panegyrischen Verherrlichung des Ordens und seiner Mitglieder, die Handlungen und Charaktereigenschaften fast nur mit Superlativen zu benennen weiss. Damit ist nun eng eine starke Abhängigkeit von einander verknüpft. Statt auch andere allgemeingeschichtlichen Quellen heranzuziehen, bleiben die meisten in der ordensgeschichtlichen Ueberlieferung stecken, benutzen fast ausschliesslich die Werke ihrer Vorgänger und geben aus diesen wortgetreue Auszüge: bis zur Zeit Leander Albertis (1517) zumeist ohne Quellenangabe. Und ein drittes kommt hinzu: der rein kompilatorische Charakter, der den meisten dieser Werke anhaftet und - von leisen Andeutungen abgesehen - das Fehlen jeglicher kritischen Verarbeitung und Wertung der aus den früheren Werken entlehnten Nachrichten. Erst mit dem 18. Jahrhundert tritt hier in der dominikanischen Geschichtsschreibung eine durchgreifende Wandlung ein. Zum Schluss sei noch ein charakteristischer Zug angeführt: eine geringe und oft sehr ungenaue Vertrautheit mit den Verhältnissen der deutschen Dominikaner, besonders auch des 13. Jahrhundert[s], zeichnet die meisten dieser Werke aus. Der Grund ist sehr einfach darin zu suchen, dass die bedeutenderen Ordenshistoriker, die Verfasser der grossen Kompendien, fast alle einer fremden Nation angehört haben. Trotzdem aber viel Neues nicht zu erfahren ist und verschiedene Persönlichkeiten auch aus zeitgenössischen deutschen Quellen bekannt sind, ist es doch notwendig, diese Ordensliteratur, besonders zu Charakteristiken, heranzuziehen, um vor allem auch von den deutschen Dominikanern des 13. Jahrhunderts ein ergänzendes und lebendigeres Bild zu erhalten, gesehen im Spiegel dominikanischer Ordenstradition.

1. Das 13. Jahrhundert.

  Auf dem Generalkapitel des Jahres 1256 zu Paris trug der vierte Ordensgeneral der Dominikaner Humbert (1) den Prioren auf, über alles, was sie von Wundern und erbaulichen Taten ihrer Ordensgenossen hören würden, an den General einen Bericht zu senden, um es der Nachwelt zu erhalten (2). Dieser Auftrag bedeutet nun den offiziellen Anfang dominikanischer Geschichtsschreibung.
  a) Doch schon in eine frühere Zeit, nach B. Altaner in das Jahr 1233 (Jan. - April)(3) fällt die Entstehung eines Werkes, das wir als die erste historische Leistung des Ordens zu werten haben: der "Libellus de initiis Ordinis Praedicatorum seu vita b. Dominici" des Jordanus von Sachsen (4). Obwohl diese Darstellung, wie der Untertitel schon verkündet, das Leben des hl. Dominikus ganz in den Vordergrund stellt, ist diese Schrift gerade für zwei deutsche Ordensmitglieder eine bedeutsame Quelle, indem sie uns das Material liefert für die beiden Prioren des Kölner Konventes Heinrich und Leo, besonders aber für den ersteren, für den allerdings noch die Briefe des Jordanus heranzuziehen sind, die er an die Dominikanerinnen des St. Agnes-Kloster zu Bologna - vor allem an Diana von Andalo (5) - geschrieben hat. Auch nach der sprachgeschichtlichen Seite hin, um kurz darauf hinzuweisen, sind die Werke des Jordanus von hoher Bedeutung, da sie ausgezeichnet sind durch eine lebendige, anschauliche Darstellung und durch eine schwungvolle, sehr bilderreiche Sprache, die die Glut einer gewaltigen Empfindungskraft in sich zu bannen versteht (6).
  Von dem oben erwähnten Auftrag Humberts (1256) leiten sich alsbald zwei Bücher her, die nicht allein für die ordensgeschichtliche Ueberlieferung von grösster Wichtigkeit sind, sondern von der gesamten Forschung überhaupt bei einer Arbeit über den Dominikanerorden im 13. Jahrhundert herangezogen werden müssen: Die Vitae Fratrum des Gerardus de Fracheto und das Bonum universale de Apibus des Thomas Cantipratanus oder von Chantimpré.

(Fracheto)
  Die Entstehung der "Vitae Fratrum" (in handschriftlicher Ueberlieferung: Vitas Fratrum) fällt in die Jahre 1256-1260, da auf dem Generalkapitel zu Strassburg dies Werk bereits approbiert worden ist (7), doch ist in späterer Zeit von Gerardus (8) noch vieles hinzugefügt und auch stilistisch manches verbessert worden, sodass das Buch in vielen von einander abweichenden Fassungen auf uns gekommen ist (9). Als Quellen haben Gerardus nun gedient: die Schriften des Jordanus und die eingeforderten Relationen, die der Ordensgeneral ihm zur Verarbeitung gegeben hat. Wie aus dem Vorwort Humberts hervorgeht, sind diese nicht in der erwarteten Zahl eingetroffen, da viele Brüder sich wegen der erbaulichen Tendenz des Buches eine gewisse Zurückhaltung auferlegten (10). Vieles wird jedoch Gerardus, der als Provinzial auf seinen Reisen selbst viel gesehen und gehört, aus eigener Erfahrung hinzugetan haben. Ueberdies hatte er bereits auch auf dem Provinzialkapitel zu Montpellier (1252) seine Ordensbrüder ermahnt, durch Vermittlung des Provinzials an den Ordensgeneral Berichte über "wunderbare Todesfälle" ihrer Brüder zu senden. Die sicher dann im fünften Teil seines Buches mitverwertet worden sind (11).
  Diese erbauliche Tendenz ist die Grundfärbung der Vitae Fratrum: "Cui Magna videntur impossibilia et aedificatoria tamquam vilia, vilipendat; sed innocentia et charitas credunt cito et de facili acquiescunt, quibus committimus opus praesens" (12), mit diesem Geleitwort hat es Gerardus in die Welt hinausgeschickt. Hiermit haben wir nun den Wertmassstab für die historische Beurteilung gewonnen. Durch das Anekdoten- und Schablonenhafte seiner Darstellung gehindert, hat es Gerardus nicht vermocht, sich zur eigenen historischen Darstellung aufzuschwingen (13). Er war eben ganz ein Kind seiner Zeit und Reichert ist wohl im Recht, wenn er ihn in seiner Vorrede (p. XVII) als allzu leichtgläubig, ja vielfach abergläubisch bezeichnet.
  Und doch schöpfen wir aus diesem Buche manche wertvolle historische Nachricht. Um von Jordanus abzusehen, dessen Biographie das ganze dritte Buch ausfüllt, lernen wir noch viele deutsche Dominikaner kennen (14), die im Rheingebiet eine Rolle gespielt haben. Von diesen betreffenden Persönlichkeiten werden uns freilich von Gerardus fast nur erbauliche Züge und Wundergeschichten geboten, die, indes, wenn sie auch kein klares historisches Bild zu geben vermögen, zur Verlebendigung und zur Vervollständigung eines Charakterbildes beitragen. So bilden die Vitae Fratrum eines der wichtigsten Dokumente für die frühe Ordensgeschichte und für den Geist des Ordens, aber wir dürfen eines nie vergessen, dass es in seiner einseitigen Betonung der Askese und seiner studiumsfeindlichen Tendenz "nicht den Geist des Predigerordens in seiner Gesamtheit, nicht den Geist des sel. Albertus und hl. Thomas wiederspiegelt, sondern jene mit dem alten Mönchswesen mehr verwandte asketische Richtung, die später in den Mystikern des Predigerordens Tauler, Suso usw. ihre charakteristische Ausprägung fand." (15)

(Cantipratanus)
  Weit unergiebiger für die historische Forschung ist das andere fast zur gleichen Zeit (16) entstandene Bonum universalis de Apibus (ed. v. Colvenerus Douai 1597, 1605 und 1627), das trotz mancher Aehnlichkeit mit den Vitae Fratrum besonders wegen seiner pragmatisierenden Tendenz ein ganz anderes Gepräge trägt. Dabei ist es in noch stärkerem Masse wie diese als ein kulturgeschichtliches Zeitdokument und nicht als Geschichtswerk zu werten. Und dazu kommt ein weiterer Unterschied, nicht allein auf ordensgeschichtliche Begebenheiten beschränkt, bietet es uns auch eine Fülle von anderen, ausserhalb der Interessensspäre des Ordens liegenden zeitgeschichtlichen Ereignissen (Kreuzzüge, Tartareneinfall), Mitteilungen über einzelne Herrscher (Ludwig IX, Friedrich II, Wilhelm von Holland) und vieles andere im bunten Durcheinander, wie es gerade die Durchführung des stellenweise sehr gekünstelten Vergleiches erfordert hat: den Bienenstaat als Vorbild jeden christlichen Gemeinschaftslebens und im besonderen jeder Klosterkommunität zu betrachten.
  Die Quellen, denen Thomas v. Chantimpré (17) seine historischen Nachrichten entnimmt, sind schriftlicher und mündlicher Art, meistens verwertet er hier wohl eigene Erfahrungen und Erlebnisse, die er auf seinen weiten Missionsreisen gesammelt hat. Und hier ist es für unsere Zwecke von Wichtigkeit gewesen, dass er auch des öfteren Rhein- und Moselgegenden durchwandert hat (18), nachdem er schon früher einmal (um 1230) etwa 4 Jahre im Kölner Konvent Schüler Alberts des Grossen gewesen war (19). So ist der Liber apum eine willkommene Ergänzung zu den Vitae Fratrum, da er uns in seinen erläuternden Beispielen hauptsächlich Kunde von deutschen Dominikanern gibt, die im mittelrheinischen Gebiet (20) gewirkt haben, während jene zumeist Dominikaner des Oberrheins schildern.
  Ganz aus den wundersüchtigen Anschauungen des 13. Jahrhunderts heraus ist das Bienenbuch entstanden. Leichtgläubig und kritiklos hat sein Verfasser alles, was sich ihm an legendenhaften Erzählungen und Wundergeschichten bot, hineingewoben, dennoch ist es falsch, wie Michael (21) es tut, ihn deshalb einer krankhaften Gemütsverfassung zu bezichtigen, zumal da er ausserhalb der Sphäre des Uebernatürlichen und Wunderbaren als ein Mann "von gemässigten Ansichten und mildem Urteil" (22) auftritt. Gerade aus seinen historischen Nachrichten ist für uns manches Wertvolle zu entnehmen, weil Thomas von Chantimpré, der hier durchaus als glaubwürdig erscheint, auch für verschiedene deutsche Dominikaner (z.B. Walther von Meisenburg) die einzige zeitgenössische Quelle bildet.

(Ordenschronik)
  b) Liefern uns die beiden soeben besprochenen Bücher in der Hauptsache Material für Persönlichkeiten aus dem Dominikanerorden, so tritt auf der anderen Seite bereits Mitte des 13. Jahrhunderts auch die Ordenschronistik auf den Plan, die in Annalenform - meist an die Wahl der Ordensgenerale oder die jährlich stattfindenden Generalkapitel angeschlossen - kurz über die ordensgeschichtlichen Ereignisse des betreffenden Jahres referiert.
  Gerade die Frage nach dem Verfasser der ersten Ordenschronik hat in der ordensgeschichtlichen Ueberlieferung grosse Verwirrung verursacht. Zunächst ist Humbert als erster Ordenschronist betrachtet worden, was seinen Grund hat in der engen Verbindung der Vitae Fratrum, die bis Ende des 17. Jahrhunderts ebenfalls als Werk Humberts angesehen wurden, mit der ersten Ordenschronik, die in den meisten Handschriften der V. Fr. unmittelbar als "pars ultima" erscheint (23). Noch Mamachi verzeichnet daher, in dem er der Ueberlieferung folgt, die von ihm app. col. 299-306 veröffentlichte Chronik mit dem Zusatz: quod Humbertus dicitur. Diese irrtümliche Ansicht ist jedoch schon von H. Denifle (24) beseitigt, der durch handschriftlichen Fund Gerardus de Fracheto als Verfasser dieser ältesten uns erhaltenen Ordenschronik festgestellt hat.
  Von dieser Ordenschronik nun existieren zwei stark voneinander abweichende Fassungen, die zwar von den späteren Ordenshistorikern als zwei selbständige von verschiedenen Verfassern herrührenden Chroniken angesehen wurden, die aber beide von Gerardus selbst stammen, wie sie dann auch Reichert in seiner Ausgabe der V. Fr. als erste (prior) und zweite (posterior) Redaktion bezeichnet hat (25). Ueber das Zeitverhältnis dieser beiden Fassungen zueinander, die in den Jahren 1262 bis 1271 entstanden sind, lässt sich jedoch nichts Sicheres sagen, da weder der Inhalt noch die literarische Form einen Schluss in dieser Richtung erlauben (26). Trotz der naturgemässen Aehnlichkeit in der Anlage weisen beide Redaktionen, wie schon betont, jedoch in der Auswahl des Mitgeteilten wie in der Formulierung gleicher Partien grosse Unterschiede auf, die sich zusammenfassend vielleicht folgendermassen formulieren lassen. Während die von Reichert als prior angesprochene Redaktion gegenüber der zweiten noch viel allgemeiner gehalten ist, wird diese (posterior) an einigen Stellen doch ausführlicher und spezieller, besonders hinsichtlich der Mitteilungen über den hl. Ordensstifter, die unzweifelhaft aus dem Libellus des Jordanus entnommen sind. Für uns ist die letztere Fassung aber dadurch noch von einigem Wert, dass sie eine genaue Bezeichnung der Heimatorte der beiden deutschen Ordensgenerale des 13. Jahrhunderts, Jordanus von Sachsen und Johannes Teutonicus von Wildeshausen enthält (27).

Anmerkungen zum 13. Jahrhundert (I 1 a-b)
1) Ueber Humbert de Romanis vgl. Mortier I p. 415-664. Dort auch weitere Literaturvermerke. "a genius of the practical sort, a broadminded and moderate man", so charakterisiert ihn Mandonnet (the Cath. Encylopedia XII (1911) p. 359).
2) MOPH III p. 83 - vgl. auch die Vorrede Humbertus zu den Vitae Fratrum MOPH I p. 4.
3) B. Altaner: Der hl. Dominikus, Breslau 1922, S. 11. Dort findet sich S. 3-23 auch eine eingehende Quellenanalyse dieses Werkes und der Briefe Jordans auf ihren historischen Gehalt hin.
4) Die Erstausgabe dieser Schrift stammt von Maffei 1587, doch ist jetzt die Neuausgabe von Berthier O.P.: Jordanis de Saxonia, Opera ad res ordinia Praedicatorum spectantia Friburgi Helw. 1891 zu benützen, die auch als die zweite wertvolle Quelle die Briefe des Jordanus enthält.
5) H. Cormier O.P.: La bienheureuse Dane d'andalo Rome 1892; auch Reichert im Hist. Jhb. (1897) 18 S. 363.
6) Ueber den Libellus vgl. ferner SSOP I p. 99; Mamachi I p. XXVI-XXIX.
7) SSOP I p. 260.
8) Ueber s. Leben: Mortier I p. 494 f.; SSOP I p. 259 f. - 1225 zu Paris in den Orden getreten, 1233-41 Prior des Konventes zu Limoges, wurde er 1251 zum Provinzial der Provinz Provence gewählt, die er 8 Jahre hindurch geleitet hat. 1271 ist er im Konvent zu Limoges gestorben.
9) Vitae Fratrum (ed. Reichert 1898) MOPH I p. XVI und XIX: die verschiedenen Fassungen werden von Reichert in zwei Klassen geteilt, wobei D, EF, G, H, I, K (prima operis compositio) die verschiedenen Codices der ursprünglichen Fassung von 1260 und A, C die späteren Redaktionen aus den Jahren 1265-1271 bezeichnen. - Ueber die V. Fr. vgl. Th. Wehofen O.P. im Jahrbuch für Phil. u. spek. Theol. (hrsg. v. f. Konmar) XI Jahrgang (Paderborn 1897) S. 17-41; B. Altaner: hl. Dominikus (1922) S. 127 ff.
10) "Circa quod exequendum, etsi multi de neglegencia se non potuerunt accusare, quidam tamen nobis multa de huiusmodi conscripserunt." MOPH I p. 4.
11) l.c. I p. XV.
12) l.c. I p. 3.
13) Wehofer: l.c. S. 23.
14) Unter anderem: Konrad von Höxter, Albertus Magnus, Heinrich von Köln, Konrad von Konstanz, Achilles von Basel, Engelbert von Frankfurt, Walter von Strassburg.
15) Wehofer: l.c. S. 21.
16) Da das Buch dem Ordensgeneral Humbert gewidmet ist, der 1263 auf das Amt resigniert hat, so ist der terminus ante quem 1263 - vgl. Kirsch, des Th. v. Ch. Buch der Wunder (Jenaer Diss. Gleiwitz 1876) S. 7. - Nach Kaufman: Th. v. Ch. (Köln 1899) S. 27 ist das Werk 1258 seiner Vollendung nahe, während K. Berger: Thomae Cantipratani Bon. univ. de Apibus (Paris 1895) p. 15 f. die Frage der Fertigstellung offen lässt.
17) Neben Kirsch, Kaufmann und Berger vgl. noch SSOP I p. 255 ff.; Mamachi I p. 336 f., 392 ff.; Steill I S. 114-120 (gute Quellenauszüge).
18) Bon. univ. II c. I §2; c. XLIX §17, LVII §2.
19) Bon. univ. V c. 57 § 50.
20) Unter anderem: Arnold von Trier, Elger, Graf von Hohenstein, Salomon von Köln, Walther von Meisenburg, Heinrich von Marsberg.
21) Geschichte des deutschen Volkes III S. 161.
22) Kirsch: l.c. S. 11 - "Medium autem tenere optimum indicamus" (Bon. univ. I c. 4 § 2).
23) z.B. ms 2740 der Bibl. royale de Bruxelles (fol. 107) unter dem Titel: pars ultima sivi cronica Ordinis (nach Anal. Boll. XXX (1911) S. 53).
24) Denifle: Archiv II S. 170 Anm. 2: im cod. Andagavensis (n. 605 fol. 113) findet sich die Ueberschrift "Chronika fr. Gerardi de Fracheto".
25) Zur Vervollständigung der Uebersicht im 13. Jahrhundert seien noch zwei französische Dominikaner namentlich angeführt, die in ihren Werken noch einiges Material zur Ordensgeschichte beibringen, wenn sie auch keine eigentlichen Historiker gewesen sind: 1) Stephan von Bourbon († ca. 1261) in seinem "Tractatus de septem Donis Spiritus Sancti" oder "Tractatus de diversis materiis praedicabilibus" - vgl. SSOP I p. 184-194; Mamachi I p. XXXIII - auch Altaner: hl. Dominikus, 1922, S. 122 ff. und 2) Stephan von Salanhac († 1291) in seinem 1278 abgebrochenen "Tractatus de quattuor, in quibus Deus Praedicatorum Ordinis insignavit" (SSOP I p. 415-17; Mamachi I p. XXXIII f.; Altaner S. 158 ff.), der aber nur in der Bearbeitung Bernards Guidonis, der Stephans eigenhändige Notizen sammelte, ergänzte und fortführte, vorliegt, ohne dessen Arbeit jedoch vollends umzugestalten (Denifle: Archiv II S. 167, 173).
26) MOPH I p. 321-338. Beide Fassungen jedoch schon [von] Mamachi ediert: Die eine als Chronik Humberts app. col. 299-306 und die andere als ein "Chronicon Vaticanum (anonymus)" col. 306 ff.
27) vgl. neuerdings B. Altaner: l.c. S. 137-142. - Gegenüber Fr. V. Ortroy (Anal. Boll. XXX, 1911, S. 52-54), der unter Berufung auf Ambrosius Taegius die von Mamachi publizierte Chronik "quod Humbertus dicitus" (MOPH I posterior) dem Petrus Ferrandus zuschreibt, weist Altaner überzeugend die Unhaltbarkeit dieser Hypothese nach (bes. S. 139 f.): In der grossen Ordenschronik des Ambrosius Taegius (Generalarchiv des Ordens in Rom) befinden sich 10 Abschnitte mit der Ueberschrift: ex cronica Ferrandi, die von einigen kleinen Interversionen abgesehen, sich wörtlich in einer Handschrift des 14. Jahrhunderts: ms F 18 der bibl. Vallicolans wiederfinden. Ortroy war es nun durch weitere Textvergleichung gelungen, die Stücke mit eben erwähnter Chronik zu identifizieren. Die Angabe des Amb. Taegius hat sich aber bei näherer Prüfung als irrig erwiesen, denn auch diese Chronik (Reichert posterior) muss nach 1262 verfasst sein, findet sich doch in ihr ein Hinweis auf die Vitae Fratrum: plura vero alia de eo (Jordano) scripta sunt in libri huius tercio parte... (MOPH I p. 329 f.). Da aber die V. Fr. auf der anderen Seite den Tod des Petrus Ferrandus berichten (l.c. I p. 263), ist also an seine von Ortroy angenommene Verfasserschaft nicht mehr zu denken.

2. Vom 14. bis zum 16. Jahrhundert.

  In dem Libellus de initiis, den Vitae Fratrum und dem Bonum universale de Apibus auf der einen und der Ordenschronik des Gerardus de Fracheto auf der anderen Seite haben wir die beiden Wurzeln, aus denen die gesamte dominikanische Geschichtstradition der folgenden Jahrhunderte herausgewachsen ist. Beide Arten der Berichterstattung haben unter den späteren Ordenshistorikern ihre zahlreichen Nachahmer in den "Libris de viris illustribus Ordinis Praedicatorum" und in den "Chronicis Ordinis Praedicatorum" gefunden (1).
  a) Gleich zu Beginn des 14. Jahrhunderts haben wir in dem französischen Dominikaner Bernard Guidonis (2) einen der bemerkenswertesten Geschichtsschreiber und Kompilatoren seiner Zeit zu nennen, der durch sein Hauptwerk der "Flores cronicarum" (9 verschiedene Rezensionen 1315-1331), einer die Zeit von Christi Geburt bis zum beginnenden 14. Jahrhundert umfassenden Weltchronik und durch seine Papst- und Kaisergeschichte (3) sich vor allem einen Ehrenplatz in der Universalgeschichte erworben hat. Der aber auch durch einige speziell den Orden betreffende Arbeiten, die fast alle seiner grossen ordensgeschichtlichen Kompilation (4) eingegliedert sind, ein wichtiges Glied in der Entwicklung dominikanischer Geschichtsschreibung bildet. Wenn nun auch diese Arbeiten, die fast alle der ersten Hälfte seiner Schaffensperiode (bis 1315) angehören, sich fast ausschliesslich auf französische Ordensverhältnisse erstrecken, so sind doch drei von diesen (Teil II, V und VI der grossen Kompilation) über die enge Lokalumgrenzung hinaus für die allgemeine wie für die deutsche Ordensgeschichte von Wichtigkeit: 1) der erste Teil seines Tractatus de tribus gradibus praelatorum (II) über die Ordensgenerale, der allerdings nur kurze Notizen über Jordanus und Johann Teut. enthält (5), 2) sein Verzeichnis aller Dominikaner- und Dominikanerinnenkonvente (V)(6) und 3) die erstmalig von ihm angestellte Sammlung der Akten der Generalkapitel (VI), in denen sich auch manches Material für die Ordensprovinz Teutonia findet.
  Schon 1297 als erste historische Arbeit hat B. Guidonis mit dieser Aktensammlung begonnen, die er 1312 (od. 15) zwar vollendet, 1315 abere bereits wieder einer Durchsicht unterzogen und noch vermehrt hat. Den Wert einer solchen wichtigen Quelle erkannt zu haben, bedeutet in unserem Zusammenhang an sich schon eine grosse historische Tat und hat B. Guidonis eine überragende Stellung in der ordensgeschichtlichen Ueberlieferung der Folgezeit gesichert. Rechnet man zu den oben zitierten Arbeiten noch seine Priorenkataloge verschiedener französischer Konvente und die von Stephan de Salanhac begonnene und von ihm überarbeitete und weitergeführten Liste der magister in theol. Parisiis (7), so darf man B. Guidonis wohl als den ersten grossen Ordenssta[ti]stiker bezeichnen, der frei von jeder erbaulichen Tendenz klar den Wert statistischer Aufstellungen als die notwendige Struktur jeder geschichtlichen Darstellung erkannt hat.

(Fiamma)
  Zeitgenössisch neben B. Guidonis, wenn auch an Bedeutung für die Ordensgeschichtsschreibung weit geringer, steht der aus mailändischem Lokalpatriotismus heraus zum Geschichtsschreiber gewordene Galvanus de la Fiamma (1283 - ca. 1340)(8). Neben seiner mailändischen Geschichte (Manipulus florum), einer wenig originalen und rein enzyklopädischen zu wertenden Leistung, hat er sich aus seiner "dezione alla tradizione dell 'ordine" heraus (9) auch eine Ordenschronik (10) verfasst (bis 1333), auf die wir hier aber nicht ausführlicher einzugehen brauchen, da sie ausser einigen geringfügigen Notizen über Albertus Magnus, Heinrich von Köln, Konrad von Konstanz und Konrad von Höxter nichts von den deutschen Dominikanern zu berichten weiss (11).

  b) Unter die weiteren Dominikaner-Schriftsteller vom 14. bis zum 16. Jahrhundert, die für die ordensgeschichtliche Ueberlieferung von Bedeutung sind, zählen auch einige deutsche, die jetzt kurz im Zusammenhang behandelt werden sollen.
  An erster Stelle ist hier Heinrich von Herford († 1370)(12) zu nennen. Obwohl sein bis 1355 reichender "Liber de rebus memorabilioribus sive Chronicon" (ed. Potthast Gött. 1859) vor allem als allgemeingeschichtliche Kompilation zu beurteilen ist, bringt seine Chronik doch auch manche sonst nicht verzeichnete Nachricht über Klöster und Schriftsteller des Dominikanerordens (13). Besonders an zwei Stellen finden sich einige wertvolle Angaben. Einmal bringt unser westfälischer Ordenschronist zum Jahre 1279 (14) eine Aufzählung verschiedener berühmter Schriftsteller, darunter Ulrich von Strassburg, Gerhard von Minden, Dietrich von Freiberg (!), Johannes von Freiburg, Hermann von Minden und Joh. Christoferus mit kurzer Angabe ihrer Werke, dann aber ist er als der erste Chronist, der ausführlichere Notizen über das Leben Alberts des Grossen bringt, für die gesamte Albertusforschung von Bedeutung und wegen seiner von der üblichen Auffassung abweichenden Angaben, je nach Standpunkt des Forschers günstig oder abfällig, als Quelle für Albert bewertet worden (15).

(Soest)
  Wichtiger als Ordenshistoriker ist der bekannte Inquisitor Jakob Sweve von Soest (ca. 1360-1440), einer der bedeutendsten und fruchtbarsten Schriftsteller des 15. Jahrhunderts im nördlichen Deutschland (16), der in seiner Sammlung von Dominikanerprivilegien (17) zahlreiches urkundliches Material aus mehr als zwanzig Konventen seines Ordens im In- und Ausland zusammengetragen hat. In den ersten Jahren des 15. Jahrhunderts in der Hauptsache vollendet, bringt diese Sammlung nicht weniger als 125 Privilegien des 13. Jahrhunderts, die unter dem erwähnten Datum völlig unbekannt sind (18). Damit hat Jakob von Soest, wenn er auch nicht der erste gewesen ist, der eine solche Sammlung angelegt hat (19), die so überaus wichtige Urkundenüberlieferung seines Ordens wesentlich bereichert.
  Demgegenüber steht sein "Chronicon breve rerum gestarum ordinis nostri ab initio ad annum fere 1415", das uns leider nicht handschriftlich, sondern nur in einer bearbeiteten Form (20) erhalten ist, weit an Wert zurück. Was diese Bearbeitung Alberts von Kastilien (Venedig 1504) über deutsche Ordensverhältnisse des 13. Jahrhunderts bietet, sind nur einige fast wörtliche Entlehnungen aus den Werken seiner Vorgänger, vor allem aus Heinrich von Herfords Chronik, der seine hauptsächlichsten Angaben über Albertus (21) und auch der vorhin besprochene Schriftstellerkatalog (ed. Potth. p. 204) in etwas geänderter Form entnommen sind. Desgleichen bieten auch die von Finke abgedruckten Berichte über die beiden deutschen Ordensgenerale keine neue Nachricht (22).

(Meyer)
  Die Persönlichkeit nun, die gerade für die vorliegende Arbeit als Quelle in Betracht gekommen ist, und an der keiner vorübergehen kann, der sich mit deutscher Ordensgeschichte beschäftigt, ist der oberrheinische Chronist Johannes Meyer (1422-1485), der uns in seinem "Liber de viris illustribus ordinis praedicatorum" (1466)(23) eine Reihe von deutschen Dominikanern des 13. Jahrhunderts in kurzen Elogien vorführt, deren Hauptwirkungskreis im oberrheinischen Gebiet liegt, und der seine Kenntnis fast nur aus Lokaltraditionen geschöpft hat (24). Vor allem ist seine Namhaftmachung eines Joh. Abbas de Argentina († 1294) und eines Dietrich von Köln († 1334) als Gründer des Schlettstädter und Weissenburger Konventes für unsere Unterstützung sehr wertvoll gewesen (25). Eine ausführliche Würdigung dieses Mannes wie auch seiner Werke erübrigt sich aber, da P. de Loe in der Einleitung zu seiner Ausgabe dieses wichtigen Werkes des Joh. Meyer alles Wesentliche hervorgehoben hat (26). Daneben sei nur kurz noch auf das wichtigste und umfangreichste Verzeichnis der Provinziale und Provinzialkapitel der deutschen Ordensprovinz hingewiesen, das wir ebenfalls dem Joh. Meyer verdanken (27).
  An einem Punkt glauben wir aber de Loe's Ausführungen durch eine Entdeckung von Paul Lehmann (28) in einer Handschrift des Bayr. Nationalmuseums (cod. 939) vervollständigen zu können, der überzeugend eine besonders für deutsche Verhältnisse wichtige "Chronica brevis ordinis fratrum praedicatorum" (f. 17r-86v) der besagten Handschrift als eine bis jetzt unbekannte lateinische Chronik des Joh. Meyer nachgewiesen hat (29). Zusammenfassend dürfen wir wohl mit vollem Recht mit de Loe sagen: "dass wir die Kenntnis, die wir von den Schicksalen der alten Ordensprovinz Teutonia haben, zu grösstem Teil diesem unermüdlichen Sammler verdanken, wie die Urkundenabschriften, Namensverzeichnisse und biographische Notizen in den von ihm hinterlassenen Handschriften deutlich kundtun" (30).

(Epp)
  Trotz der grossen Bedeutung, die Joh. Meyer in der Geschichtstradition seines Ordens beizumessen ist, blieb sein "Liber de viris illustribus O.P." bis ins 19. Jahrhundert verschollen (31), da es in dem 1506 erschienenen gleichnamigen Werk des Georg Epp (32) († 1510) aufgegangen ist, das seinerzeit eine rasche Verbreitung gefunden hat. Während Joh. Meyer aus der Literaturgeschichte seines Ordens verschwindet, wird der Plagiator G. Epp, der bis auf eine kleine Anzahl selbständig verfasster Elogien nur das Werk seines Vorgängers ausgeschrieben hat, von den späteren Ordenshistorikern wie Leander Alberti, Quétif-Echard u.a. allgemein gekannt und benutzt.

(Zittard)
  Am Schluss dieser Reihe deutscher Ordenshistoriker steht Konrad Zittard († 1606) (33) mit seiner für die Forschung des 13. Jahrhundert allerdings bedeutungslosen "Kurtzen Chronica der General Meister Prediger Ordens" (Dillingen 1596), die für Dominikanerinnen geschrieben, durchaus erbaulichen Zwecken dient. Die Notizen über Dominikaner und Klostegründungen der deutschen Ordensprovinz sind ungenau und auch unchronologisch eingeordnet.

(Alberti)
  c) Von der ausländischen Ordensliteratur dieses Zeitabschnittes können wir nur den "Liber de Viris illustribus" des Leander Alberti (Bologna 1517) hier besprechen, da die Arbeiten des Hieronymus Albertuecius de Borsellis und Benedictus Paulus (34), vor allem aber die beiden grossen Ordenschroniken des Ambrosius Taegius und Sebastian de Olmeda (35) noch immer ungedruckt sind.
  Das Werk von Leander Alberti (36) und seiner Mitarbeiter ist nicht wegen der darin enthaltenen Nachrichten so wichtig, sondern vielmehr wegen seiner Stellung, die es in der Gesamtentwicklung dominikanischer Geschichtsschreibung einnimmt. Wenn dies Buch auch grosse Lücken und viele Ungenauigkeiten aufweist, die hauptsächlich wohl in der Unzulänglichkeit damaliger Zeitverhältnisse begründet sind, so bedeutet es als erste rein ordensgeschichtliche Kompilation grösseren Stils doch einen Brennpunkt in dieser Entwicklungsreihe, indem es der Vorläufer und meist benützte Quelle aller grossen Kompendien des 17. und 18. Jahrhunderts geworden ist.
  So wertvoll manche Nachricht besonders über italienische Dominikaner sein mag, so sind jedoch die Angaben von L. Alberti über die deutschen Ordensmitglieder oft sehr ungenau, wirr und dürftig, indem sie sich vielmals auf eine blosse Erwähnung der betreffenden Persönlichkeit beschränken (37). Dazu kommt noch, dass Daten und nähere Ortsbezeichnungen in diesem Werk fast vollständig fehlen, was zu einer öfteren Nennung identischer Personen wie z.B. der dreimaligen Aufführung des Ulrich von Strassburg (p. 188, 189, 222) Anlass gegeben hat, sodass häufig aus diesen mangelhaften Angaben nicht zu ersehen ist, auf wen sich die betreffenden Ausführungen beziehen. Wichtig ist eben hier nur zu wissen, dass viele von diesen Irrtümern in die nachfolgenden Arbeiten bis zum 18. Jahrhundert mit hinüber gegangen sind. Ueberblickt man indessen das ganze Werk, dann mag wohl Masettis Urteil zutreffend sein: "Verum cum scripserit circa an 1515 et veteres codices diligenter consulerit, eius auctoritate, nisi graviera obstent documenta, tuto possumus confidere (38)."

Anmerkungen zum 14. bis 16. Jahrhundert (I 2 a-c)
1) Zur ersten Gruppe gehören u.a. Joh. Meyer, G. Epp, L. Alberti, Fontana, Quétif; Echard, Touron, während bei der zweiten Gruppe u.a. zu nennen sind Bernh. Guidonis, Galvanus de la Fiamma, A. Taegius, K. Zittard, Malvenda, Mamachi.
2) vgl. SSOP I p. 576-580; Pouron II p. 94-107; Leop. Delisle: Notices et extraits des manuscrits de la bib. Nat. XXI p. 169-455 (auch Arbellot: Etude biographique et bibliographique sur B. G., Paris-Limoges 1896). - Im folgenden seien einige Lebensdaten nach Delisle (p. 170-185) angeführt. Ueber B. G.'s Leben besitzen wir schon eine zeitgenössische Biographie, die nach SSOP I p. 577 wahrscheinlich von seinem Neffen Peter Gui (Delisle: l.c. p. 173 f., Abdruck: app. n. XXV) stammt, 1261 od. 62 im Dorfe Royeres in Südfrankreich geboren, trat er sehr früh in Limoges in den Dominikanerorden, wo er 1280 seine Professgelübde ablegte, 1297-1301 Prior des Klosters zu Carasonne, 1302 zum Generalprediger ernannt, bekleidete er 1308-1323 das beschwerliche Amt eines Inquisitors zu Toulouse. 1324 wurde er dann zum Bischof von Lodève gewählt. Er starb 1331 (Dez. 30) und fand seinem letzten Willen entsprechend in der Dominikanerkirche zu Limoges die letzte Ruhestätte. Eine chronologische Aufzählung seiner sehr zahlreichen Werke bei Delisle: l.c. p. 186-189 u. Potthast: Bibl. I p. 150-152.
3) Im Recueil des Hist. de la France XXI (Paris 1855) p. 630-704 finden sich einzelne Partien der "Fl. Cr." aus dem 13. u. 14. Jahrhundert abgedruckt. - Ueber die "Fl. cr." Delisle: p. 188-231; auch Wattenbach II (1894) S. 471.
4) Diese Kompilation ist bereits 1304 von B. G. dem derzeitigen Ordensgeneral anempfohlen (Delisle: l.c. app. n. I und II), doch hat sie späterhin bis 1305 noch verschiedene Umarbeitungen und Erweiterungen erfahren (vgl. Delisle p. 303-350).
5) Martens-Durand: Coll. Ampl. VI (Parisiis 1729) col. 405 f. u. 407 - der ganze Traktat: col. 397-436.
6) bei SSOP I p. IV-XV unter: Notitia altera status ordinis beide Kataloge des B. G. gekürzt und zusammenkompiliert gegeben (dagegen das erste Verzeichnis p. I-III nach Delisle p. 329 nicht handschriftlich nachweisbar).
7) Ein solches Verzeichnis befindet sich bereits in der Chronik des Gerardus (MOPH I p. 335). - Im übrigen sei über diese bedeutende Quelle zur Gelehrtengeschichte des Dominikanerordens wie über das Verhältnis von B. G. zu St. de Salanhac auf die grundlegende Arbeit Heinrich Denifles hingewiesen (Archiv II S. 163-248).
8) Ferrai: Le Cromache di G. F. in: Bulletino dell' Istituto Storico Italiano n. 10 (Roma 1891) p. 103 - vgl. über S. F. SSOP I p. 617-9; Mortier I p. 654. Eine Aufzählung seiner Schriften bei Potthast: Bibl. I, p. 488 f.
9) Ferrai: l.c. p. 107.
10) MOPH II 1 (ed. Reichert 1897).
11) l.c. II p. 99, 85 f., 75 u. 37 (Von einem Zitieren des Albertus, Jordanus und Joh. Teutonicus wird im folgenden Abstand genommen, da alle Schriftsteller des Ordens sie mehr oder weniger ausführlich behandeln).
12) vgl. SSOP I p. 665; Wetzer-Welte V S. 1510; weitere Lit. bei Potth.: Bibl. I p. 579.
13) P. de Loë: QF IV (1910) S. 32.
14) (ed. Potth.) p. 204. - Doch irrt P., wenn er hier als Vorlage Herfords die brevis hist. ord. Praed. cap. 8 (Mart.-Dur. VI col. 338) annimmt, da diese erst aus dem 15. Jahrhundert stammt (vgl. Jakob v. Soest).
15) Während de Loe (Anal. Boll. XIX S. 263) ihn als "die lauterste Quelle des Mittelalters" für das Leben Alberts bezeichnet, spricht Michael (Ztschr. f. kath. Theol. XXVII (1903) S. ?61) seinen Angaben "vom Standpunkt der historischen Kritik jede Verwendbarkeit" ab. Letzteres Urteil wird sich jedoch bei genauer Prüfung der Angaben H. von Herfords kaum aufrecht halten lassen. Im übrigen sei über diese Streitfrage auf Pelster (Alb. Mag. 1920) hingewiesen.
16) de Loe: QF IV S. 34. - Ueber das Leben J. v. Soest: Evelt in Ztschr. für vaterländ. (westfäl.) Gesch. Bd. 21, S. 241 ff. - Eine Aufzählung seiner Werke: SSOP I p. 774.
17) Ueber diese noch ungedruckte Quelle hat H. Finke: Ztschr. f. vaterl. Gesch. Bd. 46, S. 190-197 einige interessante Mitteilungen gemacht, die wir hier referierend wiedergeben.
18) Finke: l.c. S. 196.
19) Denifle im Hist. Jhb. X (1890) S. 564 zitiert schon einige Handschriften mit derartigen Sammlungen aus dem 13. und 14. Jahrhundert.
20) Mamachi I p. XXXVIII f. - Die bis 1501 weitergeführte Bearbeitung bei Mart.-Durx. VI col. 344-396. Finkes Bedenken (l.c. S. 191 Anm. 1) gegen oben genannte Ordenschronik, die J. v. S. noch ausser seiner Privilegiensammlung verfasst hat, vermag ich nicht zu teilen. Zu den Gegenargumenten Denifles (l.c. S. 565), der sich für Annahme einer solchen Chronik ausspricht, sei als neues Zeugnis noch eine Stelle aus dem Liber des Joh. Meyer angeführt: "J. de S. scripsit librum de illustribus viris ord. praed. a.d. 1407 ad XXV tum magistrum ordinis, Leonardum, videlicet de Florencia, quem librum adhuc videre non merui" (QF XII p. 62). Trotz des darin enthaltenen chronicalischen Irrtums, da die Amtsdauer des 25. Ordensgenerals Leonard Dati sich in die Jahre 1414-1425 erstreckte (Mortier VIII (1920) Ind. gen. S. 11), deutet diese Stelle doch sicher auf das Vorhandensein einer Ordenschronik Jakobs von Soest hin.
21) Mart.-Dur. VI col. 358-362 - vgl. Pelster: l.c. S. 17 f.
22) Finke: l.c. S. 197 ff. - Auch der von F. als "die beste knapp gefasste Lebensgeschichte von Joh. v. Wildeshausen" bezeichnete Bericht, findet sich bereits in der Chronik des Gerardus: Denifle: l.c. S. 566 - vgl. dazu MOPH I p. 332-335 (posterior).
23) ed. de Loe in QF XII (1918). - Zur Lebensgeschichte des J. M. vgl. P. Albert ZGO XIII (1898) S. 255-258 und Ergänzungen ebd. XXI (1906) S. 505-510.
24) ed. de Loe S. 8.
25) Ferner werden dort noch aufgezählt: Heinrich von Marbach, Rudolf v. Basel, Helwicus von Schlettstadt, Rulcho von Kolmar, Helwicus von Strassburg u.a.
26) Man vergleiche die Uebersicht seiner zahlreichen Werke: OF XII S. 2 f. und die eingehende Quellenanlyse de Loes: S. 6-12.
27) Basler Kodex E III, 13 f. - de Loe: QF I S. 11 f. Dies Verzeichnis ebd. als Anhang III S. 30-44 abgedruckt und bis 1517 erweitert.
28) Paul Lehmann: Ma. Handschriften des K. B. Nationalmuseums in: Münchener Sitzungsberichte (hist. Klasse) 1916 (vgl. Pelster: l.c. S. 8).
29) Vor allem macht Lehmann zum Beweis auf die Vorrede (l.c. Beilage 4 S. 21 f.), den südwestdeutschen Einschlag und die starke Berücksichtigung der wissenschaftlich tätigen Dominikaner u.a. aufmerksam. "Es handelt sich wohl um Meyers lateinische Chronik der Generalmeister, von der bisher (vgl. Albert ZGO XIII S. 261, A. Hamber: Zentralblatt für Bibliothekswesen XXXI (1914) S. 353) nur die 1481 vollendete deutsche Fassung nachgewiesen war. Die lateinische Chronik reicht bis 1475 bzw. 79, der letzte Teil also schon eine Erweiterung des ursprünglichen Textes, der zum grössten Teil auf J. M. zurückgehen dürfte." Lehmann: l.c. S. 14 f.
30) de Loe: QF XII S. 2.
31) Erst Mone: Quellen II (1854) S. 156-158 hat wieder auf J. M. und sein Werk hingewiesen und Auszüge daraus veröffentlicht.
32) SSOP I p. 900; de Loe QF XII p. 12 f., dessen Angaben ich hier kurz referiere, da mir das Werk von G. Epp nicht erreichbar gewesen ist.
33) Der Umfang der Schrift beträgt nur 175 Seiten im Kleinquart. - Ueber K. Z. SSOP II p. 360; QF I S. 17.
34) H. A. de Borsellis († 1497) "in historia maxime delicidus" schrieb u.a. Annalen O.P., Tabula de generalibus magistris et de viris illustribus O.P. (SSOP I p. 883; Mortier IV (1909) p. 144) und B. Paulus (Ende des 15. Jahrhunderts) eine "Chronicon O.P. sicut ex diversis chronicis": breve quidem illus, sed accuratum vgl. SSOP I p. 894.
35) Ueber Ambr. Taegius vgl. SSOP II p. 35; Mamachi I p. XXXVIII. - A. Ts. († 1527) grosses 6 bändiges "Chronicon ordinis generale" (ills. arch. Ord.) um 1495 geschrieben, ist jedoch nur noch in einer authentischen Kopie des 18. Jahrhunderts erhalten. Das Original, bis zur napoleanischen Zeit noch im Mailänder Konvent, scheint jetzt verloren zu sein. Zum grossen Teil aus der Chronik des H. de Borsellis entlehnt (Mortier IV (1905) p. 144), ist es wertvoll durch viele wörtliche Texteinschaltungen aus anderen nicht mehr erhaltenen Geschichtswerken verschiedener Zeiten. A. T. ist hier allerdings nicht immer ganz zuverlässig, doch ist er nach dem Urteil Mortiers (XII (1914) p. 335) eine der reichhaltigsten Quellen für die Ordensgeschichte. - Sebastian de Olmeda († ca. 1559) ist ebenfalls der Verfasser einer grossen Ordenschronik (Ms. Ord.); nach Mamachi (l.c. p. XXXIX f.) "Nova Chronica Ord. Praed." genannt und bis 1550 geführt, doch sind seine Angaben fürs 13. und 14. Jahrhundert nicht mehr zuverlässig - vgl. SSOP II p. 168.
36) L. A.: 1479 geboren, trat 1495 zu Bologna in den Orden, mit weiten Visitationsreisen betraut, kehrte er 1541 nach B. zurück, wo er nach Fontana (S. Th. D.) als Generalinquisitor 1550 gestorben ist - vgl. SSOP II p. 137-139, dort auch eine Aufzählung seiner vielen Schriften. Touron IV p. 121-7.
37) vgl. die reine Aufzählung p. 147, p. 149, p. 208, wo sich u.a. auch Namen von deutschen Dominikanern finden.
38) Masetti: Mon. et Antiquitates I (Romae 1864) p. 31.

II.


  Haben wir im 16. Jahrhundert in Leander Alberti, A. Taegius und S. de Olmeda bereits deutlich die Tendenz gesehen, alles für den Orden wichtige historische Material in einer grossen Kompilation zusammen zu tragen, so zeigt das 17. Jahrhundert schon das Erwachen einer intensiven historischen Aktivität, mit der sich eine starke Aufwärtbewegung verbindet, die, durch die Ordensgenerale wesentlich gefördert (1), dann zum Höhepunkt dominikanischer Geschichtsschreibung im 18. Jahrhundert führt, das uns die heute noch nicht überholten Werke von Quétif-Echard, Ripoll-Brémond und Mamachi geschenkt hat. Diese neuen Elemente: das Heraustreten aus dem lokal begrenzten Gesichtskreis auch in Bezug auf das Quellenmaterial, das Einsetzen der historischen Kritik und die damit verbundene Befreiung der einzelnen Werke aus ihrer starken Abhängigkeit von einander, das Fällen eines sachlichen und abwägenden Urteils, finden sich nun keimartig schon in den Werken des 17. Jahrhunderts - wenigstens in seiner zweiten Hälfte, das sich in dieser Hinsicht viel enger an das 18. als an die vergangenen Jahrhunderte anschliesst. Hierin liegt auch der Grund, dass bereits an dieser Stelle der grosse Periodisierungseinschnitt in der ordengeschichtlichen Ueberlieferung vorgenommen ist (2).

Das 17. Jahrhundert

  Schon im Jahre 1627 erschien zu Neapel der erste und einzige Band des grossen Annalenwerkes auf Anordnung des Ordensgenerals Seraphin Secchi, die "Annales Ordinis Praedicatorum" (bis 1246) des spanischen Dominikaners Thomas Malvenda (1566-1628)(3), die in der Hauptsache jedoch noch die Signatur des alten Stils tragen. Ein "Apparatus ad historiam potius quam historica" (4), so charakterisieren Quétif-Echard treffend diese durchaus als unfertig zu bezeichnende Arbeit. Für die Ordensgeschichte bringt Malvenda in seinen zusammenhanglos annalistisch aneinandergereihten Notizen, besonders auch für die deutsche Ordensprovinz, nichts Neues. Was er gibt, sind meist nur Texte über Ordensmitglieder aus früheren Ordensschriftstellern wie Gerardus de Fracheto (5), Th. Cantipratanus und besonders Leander Alberti mit dazwischen eingeschobenen Gründungsdaten der einzelnen Konvente. Wenn ihm nun auch besonders in geographischer Beziehung mancher Irrtum unterläuft - so verlegt er die Gründung des deutschen Freiburger Konventes (1235) nach Freiburg in der Schweiz (6) - so sind seine Gründungsdaten aller deutschen Konvente bis 1241 immerhin mit ziemlicher Genauigkeit angegeben.
  Doch trägt sein Werk auch manchen neuen Zug, in dem es sich trotz der grossen Mängel vorteilhaft von früheren Arbeiten unterscheidet. Es ist dies vor allem das Vergrössern des Gesichtskreises durch Hineinziehen zeitgenössischer Ereignisse (7), die seiner Darstellung als Folie dienen sollen, wenn er auch noch nicht die mitgeteilten Tatsachen zu verbinden weiss, und ferner noch das Hineinflechten wichtiger Dokumente wie Bullen der Päpste u.s.w. Im ganzen gewertet kommt seinem Werk aber nur eine rein kompilatorische Bedeutung zu, es ist ein blosses Zusammenraffen aller möglichen Tatsachen ohne jede gedankliche Verarbeitung und Verbindung.

(Fontana)
  Noch auf gleicher Stufe stehen nun die beiden ordensgeschichtlichen Kompendien des Vincentius M. Fontana († 1679): das speziellere nur die kirchlichen Würdenträger aus dem Orden umfassende: "Sacrum Theatrum Dominicanum" (Romae 1666, Folioband pp 664) und die später verfassten "Monumenta Dominicana" (Romae 1675, Folioband pp 706), die beide für die Entwicklung dominikanischer Geschichtstradition von geringer Bedeutung sind.
  Fontana ist kein Geschichtsschreiber von schöpferischem Talent. In dem erstgenannten Werk hat ihm die "Italia sacra" des grossen italienischen Kirchenhistorikers Ferd. Ughelli (8) als Vorbild gedient, aus dem er auch manchen Irrtum in sein S. Th. D. hinüber geommen hat (9). Die an vielen Stellen sehr flüchtig gearbeiteten Mon. Dom. sind in ihrer annalistischen Form und auch dem Inhalte nach den Annalen des Th. Malvenda sehr ähnlich, nur ist hier das Hauptgewicht mehr auf dokumentarische Nachrichten: Berichte von einzelnen Generalkapiteln, Bullen der Päpste, Enzykliken der Ordensgenerale, wie auf die Nekrologe von Persönlichkeiten gelegt. Wie aus den genauen Quellenvermerken hervorgeht, hat Fontana eine umfangreiche Literatur benützt: vor allem Bzovius (10) und Malvenda, daneben aber auch L. Alberti, A. Taegius, S. de Olmeda, Antoninus (11), Ughelli u.a. Am wichtigsten in unserem Zusammenhange ist aber, dass er in umfangreicherem Masse wie bisher archivalische Notizen in seinem Werke verwertet hat. Viel nachhaltiger, um kurz darauf hinzuweisen, hat jedoch Fontana durch die Herausgabe der Konstitutionen seines Ordens (Romae 1655 2 vol.) gewirkt, die mit den hinzugefügten Erklärungen und Verordnungen der Generalkapitel von 1220 bis 1650 die Grundlage für alle späteren Editionen (12) gebildet haben (13) [vgl. Die "ältesten" Konstitutionen - Einführung].

(Steill)
  Noch am Ende des 17. Jahrhunderts hat uns der Würzburger Dominikaner Friedrich Steill (14) in seinem gewaltigen weit mehr als zweitausend Seiten umfassenden Kompendium, den "Ephemerides Dominicano-Sacrae" (15) (Dillingen 1691 - 2 vol.) ein Werk geschenkt, das am besten in seinem charakteristischen Durcheinander dies Jahrhundert des Uebergangs repräsentiert, indem sich in ihm zwei Zeitanschauungen zu einer Synthese verbinden. Auf der einen Seite ist er in seiner Beurteilung ein reiner Panegyriker und dabei so wundergläubig, dass man sich beim Lesen seiner Bücher bisweilen in die Zeit eines Thomas Cantipratanus zurückversetzt glaubt. Dagegen zeigt er sich auf der anderen Seite als Historiker im moderneren Sinne, der den Wert von Urkunden und anderen rechtlichen Dokumenten wohl kennt und der selbst alle ihm erreichbaren Archive und Bibliotheken für seinen "Lustgarten Predigerordens" durchsucht hat (16).
  Steill hat seinen ganzen Stoff auf alle Tage des Jahres verteilt. Nachdem er zunächst z.T. sehr ausführliche Nekrologe über bedeutende und markante Ordensmitglieder gebracht hat, gliedert er am Schlusse eines jeden Tages eine annalistisch angeordnete Ordensgeschichte ein, die in gewissem Sinne in seinen Berichten über Klostergündungen und anderer Ereignisse (17) der alten Ordensprovinz Teutonia eine Ergänzung zu dem rein auf Personen sich beschränkenden Liber de viris illustribus des Joh. Meyer bildet. Oft sind die Angaben von Steill nicht selbständig, sondern aus Zittard, Malvenda, Epp u.a. ausgeschrieben. Daneben sind aber seine aus archivalischen und anderen sonst schwer zugänglichen Quellen zusammengetragenen Notizen zum Teil sehr beachtenswert. Mutet uns heute das Werk in seiner schwulstigen und überheblichen Ausdrucksform gewiss fremd an, eins müssen wir jedoch unumwunden anerkennen: seine Gewissenhaftigkeit und seinen grossen Sammlerfleiss (18), mit dem er trotz seiner vielen anderen Arbeiten eine solche umfangreiche Kompilation zustande gebracht hat (19).

Anmerkungen zum 17. Jahrhundert (II 1)
1) vgl. Mortier VII (1914) p. 326.
2) Durch die immer steigende Zahl neuer ordensgeschichtlicher Werke bedingt, können hier nur die allerwichtigsten in Betracht kommenden Werke im folgenden besprochen werden.
3) Mortier VI (1913) p. 62 Anm. 1. In Folioformat umfasst das Werk 698 Seiten - vgl. auch über M.: Touron V p. 78-88.
4) SSOP II p. 456.
5) Die Vitae Fratrum hier noch als ein Werk Humberts zitiert.
6) Malvenda I p. 535.
7) vgl. Ausführungen über die Stedinger und ihren Untergang p. 539 f.
8) Buchberger II (1912) Sp. 2487.
9) Masetti: Mon. A. ant. I p. 32.
10) Ueber B. (1567-1637) vgl. SSOP II p. 438; Touron V p. 154-170; Buchberger I (1907) Sp. 804. Es handelt sich hier um seine Fortsetzung der Annales Ecclesiastici des Baronius. - Auch von Bzovius haben wir noch ungedruckte Annales O.P.
11) Buchberger I Sp. 261.
12) Die letzte Edition ist von dem französischen Ordensgeneral V. Jandel 1872 veranstaltet worden.
13) Mortier VII p. 165 f.; F. y ajouta l'histoire diplomatique des provinces de l'Ordre, soucre précieuse de renseignements sur leur fondation et leur dévelopment (342).
14) SSOP II p. 731; Mortier VII p. 328.
15) Oder wie der erklärende Untertitel lautet: "das ist Heiligkeit und Tugend voller Geruch, der aus allen Enden der Welt zusammen getragenen Ehren-Blumen des Himmlisch-fruchtbaren Lustgarten Predigerordens".
16) SSOP II p. 731. So bringt er z.B. die Berufungsurkunden für die Dominikaner nach Freiburg in Abdruck.
17) vgl. seine ausführliche, aber einseitige Schilderung des Strassburger Dominikanerstreites. Steill I p. 575-580.
18) "nam haec lucrativi imo furtivis noctium horis, que hyeme appropinquante longiores esse coeperunt ad Lucernulam qualiacumque sunt, componere conatus suam" (vgl. Vorrede).
19) Ebenfalls gegen Ende des Jahrhunderts fällt noch die Entstehung eines umfangreichen Monumentalwerks, das man als die Acta Sanctorum des Dominikanerordens bezeichnen kann: l'Année dominicaine. Von dem französischen Dominikaner Sonèges begonnen (Bd. 1-3, erschienen 1677-1680), ist dieses heute noch unvollendete Werk nach manchen Schicksalen Ende des 19. Jahrhunderts von den Mitgliedern der Lyoner Ordensprovinz erneut in Angriff genommen worde. 1883 erschien daselbst der erste Band, "De toute feçons l'Année dominicaine reste pour l'ordre une miné inépuisable de précieux renseignements" (vgl. Mortier VII p. 328-335).

Das 18. Jahrhundert

  In den "Scriptores Ordinis Praedicatorum" von Quétif-Echard haben wir den Kulminationspunkt dominikanischer Geschichtsschreibung erreicht, in dem die bereits am Eingang dieses Kapitels charakterisierten neuen Elemente in der Geschichtsauffassung zum vollen Siege gelangen. Nicht nur erregt die gewaltige Fülle dieser aus zahllosen Archiven und Bibliotheken zusammengetragenen Notizen unser Erstaunen, sondern vor allem auch die kritische Sichtung aller überkommenden Nachrichten, die alle, wie die vielen Berichtigungen (1) erkennen lassen, genau geprüft und beurteilt sind. Diese schon ganz modern empfundene historische Kritik verleiht diesem Werk seine grosse Bedeutung, die es für jeden, der sich über berühmte Ordensmitglieder, insbesondere Schriftsteller orientieren will, unentbehrlich macht, und die ihm vor allem auch seine überragende Stellung in dieser Entwicklungsreihe gibt (2).
  Die Entstehung dieses klassischen Werkes reicht ins 17. Jahrhundert zurück, da der erste über der Arbeit gestorbene Jakob Quétif (3), dessen Anteil an diesem Werk etwa 7-800 ausgearbeitete Elogien und verschiedene Entwürfe umfasst, noch ganz dem 17. Jahrhundert angehört. Mit erstaunlichem Sammeleifer hat er die Archive Frankreichs, Belgiens und auch der Rheingegenden nach handschriftlichen, noch unedierten Material für sein Werk durchforscht (4), bis dem Unersättlichen am 8. März 1678 der Tod die Feder entriss. Doch hat glücklicherweise dieser wertvolle Torso in Jakob Echard (5) einen würdigen Vollender gefunden, dem der damalige Ordensgeneral Antoninus Cloche schon einige Wochen nach dem Tod Quétifs diese grosse verantwortungsvolle Aufgabe übertragen hat. Nach mancherlei Schwierigkeiten, die dem neuen Verfasser von seinen eigenen Ordensbrüdern im Pariser Konvent gemacht wurden (6), hat J. Echard dann dort, schon teilweise gelähmt, drei Jahre vor seinem Tode doch das Werk fertig gestellt (7).
  Betrachten wir noch kurz die Anlage des Werkes. In zwei grossen Foliobänden (I pp 952 II pp 1060), die 1719 und 1721 zu Paris erschienen sind, und deren erster Band bis zum Ende des 15. Jahrhunderts reicht, liegt es vor uns, tausende von Namen enthaltend. Die Notizen über die einzelnen Schriftsteller beschränken sich nun keineswegs auf blosse Literaturangaben, sondern es ist an der Spitze jeder Elogie ein kurzer, mit Daten versehener Lebensabriss der betreffenden Persönlichkeiten gestellt, der bisweilen manche feine Charakteristik enthält. Es folgen dann die einzelnen Werke, aufgeführt mit den vollständigen sehr wertvollen Angaben der Fundorte und Handschriftenüberlieferung, oder wenn es sich um gedruckte Arbeiten handelt, der Ausgaben mit Erscheinungsort und -jahr. Genau ausgearbeitete Indices in jedem Bande erleichtern noch sehr die Benützung dieses umfangreichen Werkes.

(Ripoll-Brémond)
  Das zweite grosse Buch in diesem Jahrhundert, das Bullarium Ordinis Praedicatorum (8) (Romae 1729-1740, 8 vol.), das mit seinen fast 3000 päpstlichen Bullen, die fast alle den Quellenverweis: ex archivo Ordinis tragen, wertvolles ordensgeschichtliches Material enthält, knüpft sich ebenfalls an zwei Verfassernamen: Thomas Ripoll und Antonin Brémond (9). Wichtig ist das Bullarium auch schon dadurch, dass mit ihm ein Zweig dominikanischer Geschichtsforschung zu einem gewissen Abschluss gebracht ist. Während das Zusammenstellen dieser Urkunden fast ausschliesslich von Th. Ripoll herrührt, hat er die endgültige Fertigstellung und Herausgabe seinem Ordensbruder A. Brémond übertragen müssen, da es ihm nach der Uebernahme der Generalates (1725) an der nötigen Zeit zur Vollendung fehlte. Fürs 13. Jahrhundert enthält das Bullarium trotz grosser Lücken in einzelnen Partien doch die wichtigsten Bullen, von den[en] freilich auf Deutschland und besonders die Rheinlande, und das Elsass, wenn man von den Schwesternklöstern (Strassburg) absieht, nur ein geringer Bruchteil entfällt, der sich auf die einzelnen rheinischen Konvente folgendermassen verteilt: Worms 3, Freiburg 1, Trier 1, Strassburg 2, Köln 1, Koblenz 1 und Metz 1; dazu kommen noch 3 an Albert d. Gr. gerichtete Urkunden (10).

(Mamachi)
  Ein ganz modernes Aussehen mit seinem kritischen Anmerkungsapparat zeigt das dritte grosse Werk des 18. Jahrhunderts: die "Annales Ord. Praed." des Thomas Mamachi (Romae 1756, 1 Grossfolioband pp 680; Appendix Monumentorum pp 466), die leider nicht über den ersten Band hinausgekommen sind, und im eigentlichen Annalenteil nur die Jahre 1170-1221, also bloss das Leben des hl. Dominikus, umfassen. Diese annalistische Form wird aber durch zahlreiche Exkurse und zusammenhängende Darstellung geschichtlicher Entwicklungen gesprengt. Gerade dieser Sinn für historische Zusammenhänge tritt uns bei Mamachi zum ersten Mal in dieser Klarheit entgegen, wenn er z.B. bei Köln und Metz über die Angabe des Gründungsjahres hinaus die weitere Entwicklung dieser Konvente in grossen Zügen zeichnet und ihre bedeutenderen Mitglieder hervorhebt. Bei der Behandlung des Konventes zu Metz fügt er sogar eine genaue Beschreibung der Klostergebäude und ihrer baulichen Veränderungen während des 16. Jahrhunderts bei.
  Die Quellen, die von Mamachi nicht als lose zusammenhanglose Fakten, sondern in seiner kritischen Bewertung gegeben werden, sind zumeist schon bei Malvenda zitiert, wenn auch manch neues archivalisches Material in die Darstellung, besonders aber in die Anmerkungen, wo sich auch die meistens wörtlich zitierten Belegstellen finden, verwoben ist. Besonders wertvoll aber ist für die gesamte Forschung sein umfangreicher "Appendix Monumentorum", in dem er eine Fülle von wichtigen Dokumenten hauptsächlich für die spanische Ordensgeschichte, ferner aber verschiedene Dominikanerviten, den Kanonisierungsprozess und einzelne kleine Chroniken Chr. quod Humbertus dicitur und das Chronicon Vaticanum, die aber beide von G. de Fracheto stammen, wie wir an anderer Stelle dargetan haben, als erster zum Abdruck bringt. Daneben ist auch seine "Praefatio" von einigem Interesse, in der nach unserer Kenntnis zum ersten Mal die Ordenshistoriker von Jordanus bis S. de Olmeda (11) zusammengestellt werden. Diese meist aus den Scriptores stammenden Notizen sind nicht ohne Prüfung übernommen, und auch hier befindet sich Mamachi bisweilen in Opposition gegen Quétif-Echard, wie er denn auch des öfteren in seinen anderen Ausführungen zu einem von Malvenda und Quétif-Echard abweichenden Ergebnis kommt.

Anmerkungen zum 18. Jahrhundert (II 2)
1) vgl. z.B. die Ausführungen über Ulrich Engelberti, wo Quétif-Echard die Angaben des L. Alberti von Ulrich tripartit?us zerstören (SSOP I p. 356) oder über G. de Fracheto, der hier endlich als Verfasser der Vitae Fratrum genannt wird (SSOP I p. 260) - Noch Steill zitierte Humbert als Verfasser.
2) Ueber dieses Werk vgl. jetzt die Zusammenstellung bei Mortier VII (1914) p. 336-340; Massetti: Mon. A. Antiq. I. p. 33 f.
3) SSOP II p. 746 f.; Mortier: l.c. p. 336 f. - J. Quétif, geboren am 6. August 1618 zu Paris, legte bereits am 19. September 1633 im dortigen Dominikanerkonvent die Professgelübde ab, wo er dann auch nach arbeitsreichem Leben 1698 gestorben ist.
4) "quot et quanta in eo genere manu sua scripta reliqueret monumenta antiqua ubicumque ei licitum fuit e ruderibus et tenebris eruens pluribus etiam ea de causa in varias Galliae provincias, in Belgium ipsum et in Germaniam itineribus susceptis et confectis" (SSOP II p. 746).
5) Th. Bonnet: Script. O.P. (1885) p. 1-6; Coulon: SSOP Ed. Altera fasc. V p. 372 ff. (zitiert nach Mortier: l.c. p. 337-9). J. Echard, am 22. Dezember 1644 zu Rouen geboren, trat ebenfalls zu Paris am 16. November 1659 in den Dominikanerorden, wo er am 15. März 1724 gestorben ist.
6) Mortier: l.c. p. 338.
7) Zweimal hat dies Werk in neuerer Zeit eine Fortsetzung erfahren. Nach dem schwachen Versuch einer Weiterführung von Th. Bonnet O.P. (Script. Ord. Praed. Lugdini 1883), wo jedoch nur eine Lieferung erschien, ist jetzt P. Remi Coulon O.P. mit der Vollendung des Q.-E.schen Werkes beschäftigt, von dem bereits 8 Lieferungen bisher erschienen sind. "Script. O.P. recensiti nostis historicis et criticis illustrati auctoribus J. Quétif et J. Echard. Editio altera, emendata, plurib[us] accessionibus aucta et ad hanc nostram aetatem perducta" (Paris) vgl. Mortier: l.c. p. 340 Anm. 1.
8) Mortier: l.c. p. 342 f.
9) Ueber die beiden Ordensgeneräle: Th. R. u. A. B. ausführlich Mortier p. 314-384.
10) In die Jahre 1743-1749 fällt dann die Entstehung der grossen französischen Kompilation von A. Touron: "Hist. des Hommes illustres de l'Ordre de S. Dominic" (Paris 6 vol.), die wir hier nur namentlich anzuführen brauchen, da sie in ihrer Einseitigkeit der Auswahl (vgl. die Uebersicht), die sich allerdings meistens auf kirchliche Würdenträger des Ordens beschränkt, von deutschen Dominikanern des 13. Jahrhunderts nur Diether von Nassau (I p. 737-741) kennt. Im übrigen eine wenig kritische Arbeit, die sich hauptsächlich mit dem Ausschreiben bekannter Quellen zufrieden stellt, sodass Mortiers Urteil gewiss zu Recht besteht: "Cuorage certainment intéressant par la nature mème de sujets traités malheureusement de style fi?an dereux, aux formules banales dépourvres de toute originalité" (Morthier VII p. 340).
11) Die weiteren Ordensgeschichtsschreiber sind nur im Ueberblick und namentlicher Aufzählung gegeben.

III.


  Von den schweren Schicksalsschlägen der Klosteraufhebung in Oesterreich, der grossen Revolution in Frankreich, der Säkularisation in Deutschland, den Revolutionen in Spanien und Portugal, die auch über den Dominikanerorden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts hereingebrochen sind (1), ist auch die im 18. Jahrhundert zu solcher Höhe emporgestiegenen Ordensgeschichtsschreibung betroffen worden, indem ihr in diesen Stürmen die Möglichkeit einer ruhigen Fortentwicklung genommen wurde.
  Aus dieser Zeit der Säkularisation in Deutschland stammt nun eine dreibändige "Geschichte der deutschen und hernach sächsischen Provinz Prediger-Ordens" (2), die von dem Provinzial P. Karl Welz (3) und seinem Fortsetzer P. Emerich Ruef zusammengetragen, noch kurz vor dem Erlöschen dieser Ordensprovinz eine Fülle historischer Tatsachen aus ihrer Geschichte zusammenrafft. Doch wird hier keineswegs Entwicklungsgeschichte gegeben, wie man nach dem Titel vermuten könnte, sondern es handelt sich nur um ein Konglomerat zusammenhangloser Notizen, was vor allem die Nachrichten aus dem ersten Jahrhundert betrifft. Erst vom 17. Jahrhundert an liefert das Werk mit seinen genauen chronologischen Angaben, seinen Listen der Klosterinsassen verschiedener Konvente u.s.w. wertvolles, hautsächlich statistisches Material. Aber auch hier ruht das Hauptgewicht dieser Zusammenstellung auf den Augsburger und süddeutschen, besonders bayrischen Männer- und Frauenklöstern. Zum Beweis für die Unvollständigkeit der Nachrichten des Gründungsjahrhunderts sei hier nur angeführt, dass z.B. von den rheinischen Klöstern Worms, Speyer, Mainz, Frankfurt und Aachen überhaupt nicht erwähnt sind, während von den anderen auch nur die Gründung des Konventes und das Aufhören seines Bestehens mit zwei Sätzen angegeben wird. Eine Ausnahme macht hier nur Konstanz (pars II p. 69 f.), das einer ein wenig ausführlicheren Darstellung gewürdigt ist. Dies zeigt wohl deutlich genug, auf welchen Zufälligkeiten diese unsystematische Auswahl beruht. Das Wertvollste in diesem Werk bildet vielleicht das einer Eichstädter Handschrift entnommene Verzeichnis der Provinziale der Ordensprovinz Teutonia.
  Wenn auch die dominikanische Geschichtsschreibung während des 19. Jahrhunderts nicht aufhörte, hat sie doch für die deutsche Ordensprovinz keine Arbeit von bleibendem Wert mehr geschaffen. Auch die "Beiträge zur Geschichte des Dominikanerordens" des österreichischen Dominikaners Ign. Lamatsch (Oedenburg 1855) sind jetzt veraltet. Erst am Ende des 19, Jahrhunderts tritt hier wieder eine Wandlung ein, die sich an den Namen Heinrich Denifle O.P. (4) knüpft, der durch die Herausgabe der ersten Konstitutionen von 1228 (Archiv I) mit den zugehörigen Aenderungen des Raymund von Peñaforte (Archiv V) und seinen "Quellen zur Gelehrtengeschichte des Predigerordens" (Archiv V) gerade die Forschung wieder auf das 13. Jahrhundert gelenkt hat.
  Besonderes Verdienst um die Wiedererweckung der Geschichtsschreibung und -forschung hat sich ferner der ehemalige Ordensgeneral und jetzige Kardinal Andreas Frühwirth, ein Oesterreicher von Geburt, erworben, auf dessen Anordnung hin vor allem das Unternehmen der "Monumenta Ordinis Praedicatorum historica" zurückgeht, an dem auch ein Mitglied der 1875 wieder erstandenen Ordensprovinz Teutonia, P. Benedictus M. Reichert († 1917) hervorragenden Anteil hat. Ihm ist die Herausgabe der "Vitae Fratrum" (MOPH I, 1896), der Akten der Generalkapitel (MOPH III, IV, IX), die "Litterae Encyclicae (-1376)" (MOPH V) und verschiedene Ordenschroniken (MOPH I, II, VII) zu danken. - Die ebenfalls unter Frühwirth begonnene Zeitschrift, die "Analecta O.P.", welche gewissermassen das offizielle Organ des Ordens bilden, sind auch in den ersten vier Bände (1893-1900) (5) für die deutsche Ordensgeschichte heranzuziehen.
  Am wichtigsten für diese sind jedoch die erst in jüngster Zeit (1907) von P. de Loe († 1918) (6) und B. Reichert begonnenen "Quellen und Forschungen zur Geschichte des Dominikanerordens in Deutschland", die, wie es in der Voranzeige heisst, "dazu bestimmt sind, geschichtliches Material zu sammeln zur Darstellung der grossen Geistesströmungen in unserem Vaterlande, die mit dem Predigerorden in Verbindung stehen." Für unsere spezielle Untersuchung sind von den bisher erschienenen Beiträgen von grossem Wert gewesen: P. de Loe: Statistisches über die beiden Ordensprovinzen Teutonia und Saxonia (QF I (1907) und IV (1910), die Ausgabe des "Liber de viris illustribus" des Joh. Meyer (QF XII (1918) ed. de Loe) und P. G. Löhr: Beiträge zur Geschichte des Kölner Dominikanerklosters (QF XV (1920) I Darstellung und XVI (1928) II Quellen, Urkunden und Regesten).

Anmerkungen zum 19. und 20. Jahrhundert (III)
1) Heimbucher II (Paderborn 1907) S. 125.
2) Dies im Jahre 1810 geschriebene Werk befindet sich im Ordinariatsarchiv zu Augusburg, Signatur XIII R 15-17 (zitiert nach R. Wiedemann: Die Dominikanerkirche zu Augsburg, Augsburg 1917). Zum Folgenden ist eine im Düsseldorfer Dominikanerkonvent befindliche Abschrift benützt.
3) Genaueres liess sich über diese Persönlichkeit nicht ermitteln. Ihr Name fehlt in dem von P. de Loe (QF I S. 22) aufgestellten Verzeichnis sämtlicher Provinziale dieser Provinz.
4) vgl. H. Grauert: Heinrich Denifle O.P. (Freiburg 1905).
5) Bis 1904 sind von dieser Zeitschrift 6 Foliobände erschienen. Von da ab wird sie dann als eine 3-4mal jährlich in unregelmässigen Abständen erscheinende Zeitschrift im Grossquartformat bis in die Gegenwart hinein weitergeführt. Da die Analecta aber jetzt nur über gegenwärtige Ereignisse berichten, bisweilen allerdings auch theologische Probleme erörtern, kommen sie seit ihrer Umgestaltung für die ordensgeschichtliche Forschung früherer Jahrhunderte nicht mehr in Betracht.
6) Ueber ihn befindet sich eine Biographie von P. Hieronymus Wilms O.P. in Vorbereitung.

Anmerkung
  Anlaß für die Besinnung auf die eigene Hausgeschichte gab der vom Generalkapitel Neapel 1600 gefaßte Plan, eine Gesamtgeschichte des Ordens in Form der damals noch üblichen Annalen zu verfassen. Jeder Konvent sollte dafür nach Rom die entsprechenden Unterlagen einsenden. Sowohl mit der Zustellung der Unterlagen aus den einzelnen Klöstern wie auch mit der Abfassung der Gesamtgeschichte ging es aber nicht richtig voran. Nur die Materialien für die Ordensgeschichte bis 1246 wurden in dem 1627 in Rom erschienenen Werk Annalium Sacri Ordinis Praedicatorum centuria prima des Thomas Malvenda verarbeitet. Erst 1756 fand dieses Werk eine Fortsetzung in den Annales Ordinis Praedicatorum, das unter Mitarbeit mehrerer Dominikaner von Thomas Maria Mamachi herausgebracht wurde; aber auch bei diesem neuerlichen Unternehmen kam man nicht über den ersten Band, der die Geschichte des Ordens bis zum Ende des Jahres 1221 darstellte, hinaus. Alles übrige inzwischen eingelaufene Material blieb unediert im Archiv des Generalates in Rom liegen. In den ersten Bänden der Analecta S. Ordinis Fratrum Praedicatorum wurden dann einzelne Teile daraus ediert: I (1893/94), 47-55, 113-121, 181-192, 321-326, 367-375, 441-447, 508 bis 521; II (1895/96), 343-351; IV (1899/1900), 23-47, 240-249; XVIII (1927/28), 362-367, 411-416, 550-558, 617-621. Der Großteil der in 44 Bänden gesammelten Materialien aber blieb unbearbeitet liegen. Verzeichnis und Inhaltsangabe jetzt bei VI. J. Koudelka, II Fondo Libri nell'archivio generale dell' ordine Domenicano, AFP 38 (1968), 99-l47; fortgesetzt in AFP 39 (1969), l73-217; in der Einleitung kurzer Verweis auf die Bemühungen im 17. und 18. Jhd. zu einer großangelegten Ordensgeschichte zu kommen.
  Erfolgreicher war in dieser Beziehung die Bemühung um eine umfassende Edition aller an den Orden und seine einzelnen Häuser erlassenen päpstlichen Briefe. Dieses acht Bände umfassende Bullarium Ordinis Fratrum Praedicatorum erschien in Rom 1729-1740 und wurde von Thomas Ripoll und Antoninus Bremond bearbeitet. Eine weitere der Geschichte des Gesamtordens dienende Leistung stellt das von Jacobus Quétif begonnene und von Jacobus Echard vollendete zweibändige Werk Scriptores Ordinis Praedicatorum dar, das l719-21 in Paris herausgebracht wurde. Zum außerordentlichen Wert dieser Arbeit vgl. R. Creytens, L'oeuvre bibliographique d'Echard, AFP 13 (1943), 43-71.
  Isnard W. Frank, Zur Gründungsgeschichte des Wiener Dominikanerklosters, in: Viktor Flieder (Hg.), Festschrift Franz Loidl 2, Hollinek Wien 1970, S. 53-104, hier: S. 83/84, Anm. 21

Beilagen

  1. Verzeichnis aller auf dem Gebiet des deutschen Reiches im 13. Jahrhundert entstandenen Dominikanerkonvente. (Mit Angabe der Gründungsdaten).
  2. Quellen- und Literaturnachweise zu den rheinischen und elsässischen Dominikanerinnenklöstern des 13. Jahrhunderts.

1.
  Die hier gegebene Zusammenstellung aller deutschen Dominikanerkonvente im 13. Jahrhundert beruht zum grossen Teil auf den von P. de Loe veröffentlichten Klosterlisten (QF I und IV) der beiden Ordensprovinzen Teutonia und Saxonia, während die Angaben über die zur polnischen Ordensprovinz gehörigen Konvente den Analecta O.P. (IV 1899/1900) entnommen sind. In einzelnen Fällen wurden auch die Klosterverzeichnisse bei A. Hauck: Kirchengeschichte Bd. IV, Heimbucher Bd. II S. 111 und die Uebersicht bei Schomburg (l.c. S. 1 ff.) zu Rate gezogen. Neuestens hat noch P. Innocenz Strunk O.P. in einem bemerkenswerten Aufsatz: "Die Schicksale der ehemaligen Dominikanerklöster des Deutschen Reiches" (Marienpsalter Jahrgang 45 (1922) Heft 7 und 8 S. 157 f.; 180 ff. vgl. bes. S. 182) eine Gesamtaufstellung aller deutschen Konvente bis zur Gegenwart gegeben, jedoch zumeist ohne Angabe der Gründungsdaten.
  Als Gebiet ist das deutsche Reich in seiner Ausdehnung vor dem Weltkrieg zu Grunde gelegt. Bei der folgenden Aufstellung ist innerhalb der einzelnen Ordensprovinzen chronologisch vorgegangen, wobei allerdings bei dieser Provinzeinteilung zu berücksichtigen ist, dass die zur Prov. Saxonia gehörigen Kloster vor dem Jahre 1303, in dem sie erst errichtet wurde, noch zu der alten Ordensprovinz Teutonia zu zählen sind. Um zugleich aber die konkav verlaufende Entwicklungskurve in der Ausbreitung des Dominikanerordens in Deutschland während des 13. Jahrhunderts deutlicher zur Veranschaulichung zu bringen, wurde noch eine Abgliederung in die einzelnen Dezennien vorgenommen:

Provincia Teutonia Provincia Saxonia Provincia Polonia

Metz 1219 (1221)
(Zur Provincia Francia gehörend)
 

(14) - [bis 1230]
Köln 1221
Strassburg 1223
Trier 1223
Worms 1226
Regensburg 1229

Magdeburg 1224
Bremen 1225
Erfurt 1228/9
Lübeck 1229
Leipzig 1229

Breslau 1226
Danzig 1227
Kammin 1228

(17) - [bis 1240]
Würzburg um 1231
Koblenz 1231/2
Esslingen 1233
Frankfurt a.M. 1233
Freiburg 1235
Konstanz 1235/6
Mainz nach 1237

Soest 1231
Halberstadt 1232
Hildesheim um 1233
Freiberg 1236
Minden 1236
Eisenach 1236
Hamburg um 1236

Posen 1231
Bunzlau 1232
Elbing 1238

(3) - [bis 1250]
Neu-Ruppin 1246

Kulm um 1240
Sorau 1241

(7) - [bis 1260]
Augsburg vor 1250

Stralsund 1251
Straussberg 1254
Seehausen 1255
Rostock 1256

Ratibor 1255 (1258)
Ober-Glogau 1258

(6) - [bis 1270]
Speyer 1261
Rottweil 1268
Wimpfen 1268

Norden 1264
Plaunen 1266

Thorn 1263

(10) - [bis 1280]
Landshut 1271
Nürnberg um 1273
Eichstädt 1276
Kolmar 1278
Pforzheim 1279
Bamberg 1278-80

Halle 1271

Lüben 1278-80
Prenzlau 1275
Söldin 1275

(12) - [bis 1290]
Ulm 1281
Schlettstadt 1281/2
Schwäb-Gmünd 1284
Weissenburg 1288

Winsum (b. Groningen) 1280
Warburg 1282
Nordhausen (Pr. Sachsen) 1286
Jena 1286
Röbel 1286/7
Brandenburg 1287
Freysa (Hessen) 1287

Dirschau 1282

(12) - [bis 1300]
Aachen 1293
Gebweiler 1294
Mergentheim 1294
Hagenau 1296

Mühlhausen i. Thür. 1293
Luckau (i. Lausitz) 1291
Marburg 1291
Wesel 1292
Wismar 1293
Göttingen 1296
Osnabrück 1296
Berlin 1297
 

(3) - [bis 1310]
Pirma 1300

Krossen vor 1301
Brieg vor 1303 (1)
1) Zu diesen 84 deutschen Dominikanerkonventen sind für das 13. Jahrhundert noch fünf zur polnischen Ordensprovinz gehörige Konvente hinzuzurechnen, deren Gründungsdatum sich nicht mehr genauer angeben lässt und zwar: 1) Frankenstein (Schlesien), 2) Greifswald, 3) Königsberg, 4) Liegnitz, 5) Pasewalk

2.

  1. Strassburg: 1) St. Markus (1): 1225. Bischof Berthold von Strassburg bekundet, dass das St. Thomaskapitel die St. Markus-Kapelle bei Str. geistlichen Schwestern eingeräumt habe und regelt Pflichten und Rechte derselben (Str. U.B. I S. 159 f. n. 197).- Dieses Kloster 1230 sub cura O.P. gestellt (Schoepflin: Als. dipl. I p. 365).- 1237 (Jan. 30.) von Papst Gregor IX bezeichnet: Marci ordinis S. Sixti di Urbe; die endgültige Einverleibung in den Dominikanerorden geschah erst durch Papst Innocenz IV am 1. Februar 1246 (vgl. Str. U.B. I S. 225 Anm. 1; Potth. Reg. n. 11707; Bull. O.P. I p. 151 n. 94).
  2. 2) St. Katharina: erste urkundliche Erwähnung 1231; Kardinallegat Otto bittet um Unterstützung des Str. Katharinenklosters (Augustinerinnen, Str. U.B. I S. 174 n. 221).- In einer Schenkungsurkunde vom 27. Mai 1245 erscheint der Konvent als 'conventus S.C. ordinis S. Sixti de urbe' (Str. U.B. I S. 221 n. 291). - Die endgültige Einverleibung durch Papst Innocenz IV am 4. Juli 1245 (l.c. I S. 224 f. n. 293; zweite Ausfertigung mit erneuten, aber unwesentlichen Zusätzen: 20. Aug. 1249 - vgl. Bull. O.P. I p. 150 n. 89; Potth. Reg. n. 11706).
  3. 3) St. Elisabeth: erste urkundliche Erwähnung: 1239 (Mai - Str. U.B. S. 201 Anm. 1). Die Einverleibung geschah ebenfalls am 4. Juli 1245 (l.c. I S. 225 Anm. 1; Bull. O.P. I p. 151 n. 91; Potth. Reg. n. 11706).
  4. 4) St. Nikolaus in undis: Dieses Kloster auch im Jahre 1245 dem Orden inkorporiert (Str. U.B. I S. 225 Anm. 1; Bull. O.P. I p. 151 n. 92; Potth. n. 11706) - vgl. über seine Identität mit dem Kloster St. Matthias (nicht Matthaeus) S. 21 Anm. 1.
  5. 5) St. Johannes: dieses Kloster auch im Jahre 1245 dem Orden inkorporiert (Str. U.B. I S. 225 Anm. 1; Bull. O.P. I p. 151 n. 93; Potth. n. 11706).
  6. 6) St. Agnes: am 1. Juni 1247 stellte Papst Innocenz IV dieses Kloster unter Obhut des Ordensmeisters und des Provinzials (Str. U.B. IV S. 76 n. 114; 2. Ausfertigung vom 12. Oktober 1247; Bull. O.P. I p. 178 n. 186). - Die Anfänge dieses Klosters liegen schon um 1230 (l.c. IV S. 53 Anm. 1).
  7. Kolmar: St. Johannes sub Tilia: 1232 unter Mitwirkung des Strassburger Konventes gegründet, 1234: den Baseler Dominikanern die cura bis 1269 übertragen, dann kam sie an den Freiburger Konvent - vgl. Kraus: l.c. II S. 275 f.; Sutter: l.c. S. 61 f. (An. Bas. MGSS XVII p. 197).
  8. Schlettstadt: St. Nikolaus de Sylo: 1245 gegründet (l.c. XVII p. 190). - vgl. Dorlain: Notice hist. sur l'Alsace et principalement sur la ville de Schlettstadt Colmar 1843 p. 176 f.; Kraus: l.c. I S. 284; Anal. O.P. IV p. 698.
  9. Marienbrunn: vgl. MG Ep. XIII, 2 S. 120 n. 158; Böhmer-Ficker: Regesta imperii V n. 7608; dieser Ort ist jedoch heute nicht mehr bestimmbar. - vgl. Schomburg: l.c. S. 46 Anm. 72.
  10. Ebersheim: Das Kloster zu Ebersheim (vielleicht auch Ohenheim, Niederelsass gemeint) wurde am 19. März 1246 dem Orden inkorporiert (Bull. O.P. I p. 159 n. 127; Potth. n. 12029). Am 13. Mai 1246 ermahnte der Papst den Ordensgeneral und Provinzial, dies Kloster in ihren Orden aufzunehmen (Potth. n. 12107). - vgl. Schomburg: l.c. S. 46 Anm. 72.
  11. Eckboldsheim: Dies Kloster zu E. wurde am 20. April 1246 dem Orden inkorporiert. - vgl. M.G. Ep. XIII,2 S. 119 f. n. 158. (Der Name Hocgebolschen von Hauck IV S. 953 in Eckboldsheim aufgelöst). Im Jahre 1270 wurde dieser Konvent dann als St. Margaretha nach Strassburg transferiert (Schoepflin Als. ill. II p. 294; vgl. Finke: U. Dbr. S. 128 n. 108).
  12. Freiburg: Kloster Adelhausen: seit 1234 vom Dominikanerorden pastorisiert worden, doch erfolgte die endgültige Einverleibung erst 1245 - vgl. Baur im Fr. D.A. NF 2 (1901) S. 27 f.; H. Wilms: l.c. S. 34.
  13. Kenzingen: Kloster Wonnenthal (Iucunda Vallis): wahrscheinlich seit 1242 dem Dominikanerorden angehört, doch zwischen 1245 und 1248 in eine Zisterzienserinnenabtei umgewandelt - vgl. Mone: l.c. IV S. 46 f.; Baur: l.c. S. 39 ff.
  14. Neudingen (b. Donaueschingen): Kloster Maria Hof: Dies Kloster ist 1244 urkundlich nachweisbar; SSOP I p. X fehlt sein Name - vgl. Mone: l.c. S. 45; Baur: l.c. S. 39 ff.
  15. Offenburg: Marienkloster: 1246 (Bull. O.P. I p. 156 n. 156 f.; Potth. n. 12214 f.) Nach Mone (l.c. IV S. 44) hing die Gründung vielleicht mit der Einnahme der staufisch gesinnten Stadt durch Bischof Heinrich von Stahleck (1246) zusammen. Die Gründung scheint aber nicht lange bestanden zu haben. Auch dies Kloster fehlt SSOP I p. X.
  16. Hüsern (Baden): In K. bestand ein Frauenkonvent, der am 11. Juli 1246 von Papst Innocenz IV dem Dominikanerorden inkorporiert wurde. Basl. U.B. I S. 133 f. n. 190 (nach Schoepflin: Als. dopl. I p. 599 die Bulle I's IV erst von 1248). - 1253 der Konvent nach Pfaffenheim verlegt (MGSS XVII p. 190) und 1256 nach Klingenthal bei Basel. Die Cura dauernd bei den Baseler Dominikanern gewesen - vgl. Sutter: l.c. S. 62 f.; Mone: l.c. IV S. 97 f.; Baur: l.c. S. 51 f.
  17. Pforzheim: Kloster S. Mariae Magdalenae: vor 1257 wurde hier in Pf. ein Zisterzienserinnenkloster in ein Dominikanerinnenkloster umgewandelt: urkundlich erwähnt aber erst 1287 - vgl. Mone: l.c. IV S. 49-52; K. Hieder in Fr. D.A. (1917) NF 18 S. 331.
  18. Konstanz: St. Peter: Dieser Konvent war von den Nonnen "von Thulenbronnen" bezogen worden, die 1267 die Dominikanerregel annahmen - vgl. Mone: l.c. IV S. 40-42; Baur: l.c. S. 49 f.
  19. Worms: Das Kloster zu Alzei, ein ehemaliges Augustinerinnenkloster, wurde 1248 dem Orden inkorporiert - vgl. Bull. O.P. I p. 181 n. 193; Potth. IX n. 12809.
  20. Speyer: St. Lambrecht (b. Neustadt): 1260 bestätigte Heinrich II, Bischof zu Speyer dem Kl. St. L. den Kauf des Zehnten zu Darmstadt und zwar: priorisse et conventui sorrorum monasterii s. L. ord. praed. (!) (vgl. H. Wilms: l.c. S. 38), doch schon vorher scheinen sie von den Dominikanern pastoriert worden zu sein, denn bereits in einer Bulle vom Papst Alexander IV von 1257 findet sich die Bezeichnung: S. L. ord. s. Augustini secundum statuta ord. fratrum praedicatorum viventibus (Remling: U.B. I S. 402 n. 436).
  21. Trier 1): St. Martin in Monte: ursprünglich ein Augustinerinnenkloster, wurde es etwa 1239/40 der Obhut der Dominikaner anvertraut; 1288 ist dies Kloster dann vom Martinsberg in die Stadt als St. Katharina hineinverlegt worden - vgl. Marx: l.c. II 2 S. 458-460.
  22. 2) St. Barbara: Frauenkloster nach der Regel des hl. Augustinus zu Anfang des 13. Jahrhunderts gegründet; um 1250 dem Orden einverleibt worden - vgl. Marx: l.c. II.2 S. 457 f.
  23. Köln: St. Gertrud (am Neumarkt): die erste urkundliche Erwähnung geschieht schon vor 1238 (vgl. Ennen: Qu. II S. 183 n. 183; Hauck: IV S. 959). - Am 17. Sept. 1263 schrieb Papst Urban IV an den Erzbischof Engelbert II von Köln, er solle der Priorin H. und den Schwestern des Hauses S. Gertrudis am Neumarkt die Annahme der Regel des hl. Augustin nach der Einrichtung der Dominikaner gestatten, wenn die Mittel zum gemeinsamen Leben ausreichen (Knipping: III,2 (1913) S. 15 n. 2266). - In einem Ablassprivileg von 1279 werden die Schwestern schon: S. G. sorrores ord. praed. genannt (Knipping: l.c. S. 100 n. 2785), doch erfolgte ihre endgültige Aufnahme durch den Ordensgeneral Munio de Zamora erst im Jahre 1285 (Löhr: QF XVI (1922) II Qu. S. 43 n. 79; vgl. dazu: l.c. I S. 72 f.).
  24. Hochheim (b. Worms): Kloster Himmelskrone: Dieser Konvent [ist] aus einer Beginenklause hervorgegangen. Stifter: Ritter Dyrolf von Hochheim. 1278 gestattete d. Bischof von Worms den Nonnen mit Beibehaltung ihres bisher getragenen Gewandes nach der Regel des hl. Augustin zu leben unter Huf [?] nicht der Wormser Dominikaner. Schon am 20. August 1283 bei einem Rentenverkauf werden sie urkundlich als Dominikanerinnen erwähnt (Boos: Qu I S. 268 n. 3410). - vgl. Archiv f. Hess. Geschichte II (1841) S. 421-445.
  25. Liebenau (b. Worms) St. Agnes: verdankt dem Wormser Bürger Jakob Engelmann und dessen Ehefrau seinen Ursprung. Die erste urkundliche Erwähnung vom 16. Juli 1282: ubi nunc sanctimoniales de ordine Praedicatorum domino famulantur (Boos Qu I S. 295 f. n. 449). - vgl. Archiv: l.c. S. 445-454.
  26. Heidelberg: Kloster Neuburg: Am 1. Mai 1287 hatte die Uebertragung an den Dominikanerorden stattgefunden. Hermann von Minden gewährte den Schwestern bis zu einem Jahre Frist, um sich an die neuen Verhältnisse zu gewöhnen (Finke: U. Dbr. S. 162 vgl. Briefe n. 154 und n. 159.).
  27. Speyer: St. Maria Magdalena (in Hasenpfuhl b. Sp.): ursprünglich Reuerinnen, erste urkundliche Erwähnung: 1232 (Remling: U.B. I S. 191); 1304 dann in den Dominikanerorden aufgenommen (l.c. I S. 495 ff. n. 473 u. S. 448 ff. n. 475).
  28. Kolmar: St. Katharina: ursprünglich im Katzental; 1287 nach Amerschweier; 1312 nach Kolmar verlegt (Kraus: l.c. II S. 292; QF XII (1918) S. 37.).
  29. Gebweiler: Kloster Engelspforte: 1290 gegründet - vgl. Gebweiler Chronik (ed. Schlumberger 1898) S. 26; Kraus: l.c. II S. 116 f.
  30. Freiburg 1) St. Agnes: entstanden als eine Abzweigung des Klosters Adelhausen: 1281-1284 - vgl. Baur: l.c. S. 76.
  31. 2) St. Maria Magdalena: ein ursprünglicher Reuerinnenkonvent, wurde 1289 dem Dominikanerorden inkorporiert - vgl. Baur: l.c. S. 77; H. Wilms: l.c. S. 39.
  32. 3) St. Katharina: 1292 zum Orden gekommen (Reg. Ep. Const. n. 3499; Fürst. U.B. I S. 107) - vgl. Baur: l.c. S. 77.
  33. Villingen: St. Nikolaus: Dieses Kloster ist bereits 1238 entstanden, doch bis 1270 ohne bestimmte Regel. Die definitive Uebertragung an den Dominikanerorden ist aber erst am 28. Mai 1294 erfolgt (ZGO XXXII S. 278; Fürst. U.B. I S. 468) - vgl. Baur: l.c. S. 68.
  34. Konstanz: St. Katharina (Zofingen): ursprünglich Augustinerregel; 1318 wurde es aber erst ausdrücklich der Leitung des Dominikanerordens unterstellt, nachdem es sich zuvor in den Jahren 1297 bis 1307 mit dem kleinen Dominikanerinnenkloster Wyl vereinigt hatte - vgl. Mone: l.c. IV S. 42 ff.; Baur: l.c. S. 50 f.
Anmerkung
1) Es ist hier dieselbe Reihenfolge beibehalten wie in der Darstellung - vgl. S. 20-24.

Lebenslauf


  Geboren wurde ich, Arnold Kühl, katholischer Konfession, am 16. Juli 1898 in Charlottenburg als Sohn des Schriftstellers Oskar Kühl und seiner Gattin Gertrud geb. Claassen. Seit Ostern 1908 besuchte ich das dortige Reform Realgymnasium (Herder-Schule) bis zu meiner Einberufung in den Heeresdienst am 15. November 1916, wo ich die Schule mit dem Zeugnis der Oberprimareife verliess. Unmittelbar nach meinem Ausrücken ins Feld wurde ich im Juli 1917 schwer verwundet. Vom Lazarett aus hatte ich dann Gelegenheit, einen Sonderkursus für Kriegsteilnehmer an der Siemens-Oberrealschule zu Charlottenburg zu besuchen und erwarb mir dort Ostern 1918 das Reifezeugnis. Auf den Universitäten zu Berlin: SS 1918 - WS 1919/20, zu München: WS 1920/1 und zu Freiburg i. Brg.: SS 1920, SS 1921 - SS 1922 studierte ich Geschichte, Deutsch, Englisch und Kunstgeschichte und nahm teil an den Uebungen der Herren Professoren v. Below, Eitel, Finke, Geyser, v. Heckel, Jantzen, Roethe, Schneider, Strecker und Wilhelm. Ihnen allen sage ich für mannigfache Anregungen und reiche Förderung meinen besten Dank.
  Zu ganz besonderem Danke fühle ich mich meinem verehrten Lehrer Herrn Professor Dr. Heinrich Finke verpflichtet, der mir die Anregung zu vorliegender Arbeit gegeben und mich stets mit seinem Rate unterstützt hat.

Zur Neuauflage

Neugestaltung
Anmerkungen
Quellen- und Literaturangaben, Exkurs, Beilagen

  Die vorliegende maschinenschriftliche Dissertation aus dem Jahre 1923 (oder 1922) existiert heute (2005) auf je drei Mikrofiches verteilt nur noch in Bibliotheken in Berlin, Freiburg, Göttingen, Mainz, Münster, Stuttgart, Trier und Zürich. Außerdem enthält die Bibliothek St. Albert (Dominikaner) in Walberberg eine Kopie des ursprünglichen Exemplars der Bibliothek der Dominikaner in Vechta. Im Protokoll zum Zustand dieses Exemplars heißt es: "gesamte Vorlage Faltenbildung und Flecke (Wasserschäden), Textverluste. Diverse Seiten am Außenrand zu knapp beschnitten, fehlende Buchstaben" und weiter "Gesamte Vorlage schwer lesbar. Schrift blaß, zerrissen und verschwommen, ungleichmäßig. Z.T. Schiefes Schriftbild. Papier vergilbt und wellig."
  Zum hier vorgelegten Text standen mir diese Kopie (von der ich als Beispiel zwei Seiten [im Internet vier] als Grafik beigelegt habe) und die Mikrofiches der Staatsbibliothek Berlin zur Verfügung. Letztere zeigen vom Schriftbild her das andere Extrem: sie wirken wie die zweite oder dritte Durchschlagskopie, d.h. die Schrift ist zwar satt (vgl. die zwei [vier] grafischen Beispielseiten), aber sehr oft läßt sich z.B. nur noch aus dem Zusammenhang entscheiden, ob es sich um ein 's', ein 'o', ein 'a' oder ein 'e' handelt. Besonders problematisch gestaltet sich dabei die Wiederherstellung eines lateinischen, mittelhochdeutschen oder französischen Textes, was durch die sich auf jeder Seite befindlichen Tippfehler noch erschwert wird, besonders, wenn z.B. über ein 'o' ein 'a' getippt wird o.ä. Da ich dieser drei Fremdsprachen nicht so mächtig bin, das ich jeweils über den hier notwendigen Sprachschatz verfügen könnte, sind alle Restaurationen nur unter Vorbehalt gültig. Weiterhin sind sowohl in der Kopie als auch den Mikrofiches handschriftliche Anmerkungen und Korrekturen Kühls enthalten, die sich zum überwiegenden Teil decken, aber nicht immer, was darauf hindeutet, daß die Kopie eine andere Vorlage hatte als die Mikrofiches. Soweit ich diese Anmerkungen (in Sütterlin) und Korrekturen entziffern konnte, habe ich sie in den Text integriert; wo nicht, ist es kenntlich gemacht.
  Bei der Wiederherstellung des Textes ist es u.a. durch das Einfügen der handschriftlichen Ergänzungen, der Fehlerberichtigungen (auch der von Kühl nicht korrigierten) und auch der von mir teilweise vorgenommenen formalen Umstellungen der Anmerkungen zu einer Neugestaltung des Textes gekommen, die ich im Einzelnen nachfolgend darlegen werde. Der Inhalt bleibt davon vollkommen unberührt und auch Kühls Seiteneinteilung wurde zur Verweiskompatibilität vollständig übernommen ebenso wie die Anmerkungsgestaltung, die manchmal sehr gewöhnungsbedürftig ist. Die eine Zeile hochgerückten Anmerkungsnummern '1)' habe ich in die Zeile gesetzt und in Klammern eingeschlossen (1) um sie besser kenntlich zu machen.

Die Neugestaltung des Textes

  Aufgrund der genannten Probleme war es trotz aller Sorgfalt nicht immer möglich, den zugrundeliegenden Text zu entziffern. In den wenigen Fällen wurde für jedes nicht erkannte Zeichen ein '?' eingefügt (die in () gesetzten Fragezeichen stammen von Kühl). Eine Überprüfung der Quellenangaben Kühls war mir nicht möglich; hier wird sich im Einzelfall herausstellen, ob sie zutreffen oder nicht. Bei den Änderungen am allgemeinen Text handelt es sich um Marginalien: die Punkte nach den Überschriften wurden entfernt, die Zeichensetzung überarbeitet und falsch geschriebene Worte berichtigt bzw. durch in [] eingefügte Zeichen ergänzt. Generell sind Angaben in eckigen Klammern Anmerkungen meinerseits. Weiterhin hat Kühl die Angewohnheit, den satzabschließenden Punkt vor die schließende Klammer zu setzen. Dies wurde ebenfalls -teilweise- korrigiert.
  Ein Problem eigener Art stellen die Namen dar: sofern ein Name mehrmals auftaucht und einmal anders geschrieben wurde, konnte ich davon ausgehen, dass die sonstigen Schreibweisen zutreffend sind; manche Namensschreibungen konnte ich nachprüfen, andere nicht.
  Kühls Schreibmaschine verfügte anscheinend nicht über die groß geschriebenen Umlaute und über das 'ß'. In diesem Fall habe ich seine Schreibweise durchgehend beibehalten. Die in den Vorlagen g e s p e r r t hervorgehobenen Texte sind statt dessen fett gesetzt. Schließlich öffnet Kühl manchmal runde Klammern, die er dann nicht mehr schließt; ebenso werden fehlende Anführungszeichen am Anfang oder Ende eines Zitats ergänzt

Die Anmerkungen

  Leider entbehren Kühls Anmerkungen einer einheitlichen Form und Notation. Ich habe mich deshalb bemüht, in den Wust der unterschiedlichsten Schreibweisen eine wiedererkennbare Ordnung zu bringen, die zwar im Großen und Ganzen, aber nicht überall Anwendung finden konnte. Die vorgenommenen formalen Änderungen sind im Folgenden summarisch aufgelistet:

Quellen- und Literaturangaben, Exkurs, Beilagen
  Abschließend bleibt mir noch, darauf hinzuweisen, dass sich durch den hier verwendeten Fliesstext ein anderer Zeilenumbruch als in den Schreibmaschinen-Vorlagen ergibt. Deshalb habe ich auch bei den Quellen- und Literaturangaben nicht den von Kühl vorgegebenen Einzug übernommen.
  Trotz aller Sorgfalt kann ich für Fehlerlosigkeit nicht garantieren.

Berlin, im April 2005

Einige Begriffe

Panegyrikus (os)
  Fest-, Lobrede; aus griechisch panegyrikos "festlich, zum Volksfest gehörig; Festrede, Lobrede", zu panegyris "Versammlung des ganzen Volkes, Volksfest", aus pan "all, gesamt" und agyris "Versammlung", zu ageirein "sammeln, versammeln" und ageiresthai "sich versammeln, zusammenkommen". [Knaur, S. 353]
  Panegyrikon (liturgisches Buch der Orthodoxen Kirche mit predigtartigen Lobreden auf die Heiligen). [Duden, S. 509]

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  "Inaugural-Dissertation zur Erlangung der philosophischen Doktorwürde, vorgelegt der Hohen philosophischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg i/Brg."
  Diese Seite (und die Teile 1 und 2) entsprechen der aus dem nur noch auf Mikrofiche und einer Kopie gespeicherten Text erstellten Neuausgabe der Dissertation von 1922/23. Der vollständige Text kann als PDF-Datei im Download-Bereich heruntergeladen werden.