England

england
11. Jh.
Wilhelm I.
Wilhelm II.
12. Jh.
Heinrich I.
Stephan I.
Heinrich II.
Richard I.
Johann ohne Land

13. Jh.
Heinrich III.
Eduard I.
14. Jh.
Eduard II.
Eduard III.
Common Law
Hundertjähriger Krieg
Magna Charta
Patronage



Robin Hood
Chronik: 11., 12., 13., 14. Jh. Allgemeine Entwicklung

Die fürsten twingent mit gewalt
velt, stein, wazzer unde walt,
dar zuo beidiu wilt unde zam;
si taeten lufte gerne alsam,
der muoz uns doch gemeine sîn.
möhten s' uns der sunnen schîn
verbieten, ouch wint unde regen,
man müeste in zins mit golde wegen.
doch möhten s' alle bilde nemen,
daz mücken, fliegen, floehe, bremen
sint in vint als eim andern man,
der nie schatz noch lant gewan.
ihr hêrschaft dunket mich ein wint,
sît boese würme ir meister sint.

Freidank, S. 100/101
Die Fürsten nehmen mit Gewalt
Feld und Wasser, Stein und Wald,
das zahme und das wild' Getier.
Sie nähmen selbst das Luftrevier,
doch bleibt uns dies noch insgemein.
Sie möchten Regen, Sonnenschein
und Wind verbieten und uns zwingen,
dafür den Zins in Gold zu bringen.
Ein jeder auf die Lehre sehe,
daß Mücken, Fliegen, Bremsen, Flöhe
ihm feind sind wie auch jenem Mann,
der nie Besitz noch Land gewann.
Mir scheint der Fürsten Macht ein Wind,
da Würmer ihnen über sind.
Freidank 76,5
[27.11.04]

Chronik

11. Jahrhundert
12. Jahrhundert
13. Jahrhundert
14. Jahrhundert Alle Angaben: [Stein] (Seite) [23.10.04]

Allgemeine Entwicklung

  Die angelsächische Zeit der englischen Geschichte endete in der Schlacht bei Hastings am 14. Oktober 1066 mit dem Tod des erst am 6. Januar zum englischen König gewählten Harold II. Am 25. September konnte er in Northumbria eine norwegische Invasion abwehren (Schlacht von Stamford Bridge gegen Harald III., den Strengen). Am 28. September landete Herzog Wilhelm, der Erbansprüche geltend gemacht hatte, mit einem Ritterheer an der englischen Kanalküste bei Pevensey. Harold eilte mit seinem Heer nach Süden, wo er dann unterlag.
  Damit wurde der normannische Herzog zwar König Wilhelm I., der Eroberer, doch musste nun der Anspruch auf den englischen Thron im ganzen Land durchgesetzt werden. Schon die Krönungszeremonie an Weihnachten 1066, wo er die bestehenden Verfassungseinrichtungen ausdrücklich anerkannte, endete in handgreiflichen Auseinandersetzungen und 1068 wurden zunächst der Süden und Südwesten unterworfen, bevor Wilhelm I. im folgenden Jahr weite Teile des Nordens verwüsten ließ und schließlich 1072 den letzten Widerstand brechen konnte.
  Von entscheidender Bedeutung war die flächendeckende Einführung des Lehnssystems auf der Insel. Bereits kurz nach der Eroberung hatte Wilhelm Güter gegnerischer Adliger einziehen und zum Teil an Gefolgsleute ausgeben lassen. Im Gegensatz zum Kontinent gelang die Einbeziehung des gesamten Territoriums in die Krondomäne bzw. den Lehnsverband. Adliger Besitz war vom König abhängig und Untervasallen mussten dem Herrscher einen allen anderen Bindungen vorrangigen Treueid schwören. Auch die Kirche war einbezogen, wenngleich ihr eine eigene Gerichtsbarkeit zugestanden wurde. In dieser Verbindung des vom König (der ein Drittel des Bodens besaß) geführten Lehnswesens mit den rechtlichen und administratorischen Traditionen der angelsächsischen Zeit lag die einzigartige Stärke des mittelalterlichen englischen Königstums begründet.
  Dies führte aber auch zu erheblichen sozialen Veränderungen. An die Spitze der Gesellschaft trat nun eine schmale normannisch-französische Oberschicht (die zumeist auch auf dem Kontinent ausgedehnte Landflächen besaß, wodurch England kontinentalen Einflüssen geöffnet wurde), die auch in die wichtigen geistlichen Positionen rückte und seit dem 12. Jahrhundert ihre Ländereien verstärkt in Eigenwirtschaft zu betreiben begann. Als Folge verschlechterte sich die Stellung der freien Bauern erheblich.
  Dieser Kultureinfluß überlagerte für die nächsten Jahrhunderte die angelsächsisch - skandinavischen Elemente, so daß sich erst im 14. Jahrhundert wieder eine englische, nunmehr stark mit französischen Lehnwörtern durchsetzte Schriftsprache herausbilden und durchzusetzen vermochte.
  Daneben war das Land, an angelsächsische Traditionen anknüpfend, mit wenigen Ausnahmen in Grafschaften unterteilt, in denen die Herrschaft (u.a. Finanz- und Gerichtswesen) von sheriffs ausgeübt wurde. Auch der systematische Burgenbau diente der Herrschaftssicherung. [VoL 3, S. 29 f.; PC-Bib]

Herrscher

Wilhelm I., der Eroberer, 1066 - 9.9.1087 (21 Jahre)
  * Falaise (Département Calvados) um 1027, † in Rouen; illegitimer Sohn Roberts I. (* um 1006 - † 1035, Herzog der Normandie ab 1027), wurde 1035 Herzog der Normandie.

  William hatte [eine] Abordnung hoher Adliger und kirchlicher Würdenträger zum Papst geschickt, um dort offiziell eine Beschwerde gegen Harold Godwinsons Eidbruch [der hatte sich ihm zum Eid verpflichtet, sich dann aber selbst die Königskrone aufgesetzt] und seine widerrechtliche Thronbesteigung vorzubringen. Ohne jeden Vorbehalt hatte Papst Alexander sich dem Standpunkt der Normannen angeschlossen. Er war ohnehin verstimmt über den neuen König von England, der in Mißachtung päpstlicher Dekrete am exkommunizierten Erzbischof von Canterbury festhielt. Also stattete Alexander Williams Gesandtschaft mit offiziellen Dokumenten aus, die besagten, daß die englische Krone allein William von der Normandie zustehe und Harold Godwinson gegen die Gesetze der Welt und der Kirche verstoßen habe. Der Papst ging gar so weit, William zu bescheinigen, daß sein Feldzug gegen England ein heiliger Krieg sei, und gab den Gesandten kostbare Reliquien und ein päpstliches Banner mit auf den Heimweg.
  Nachdem diese eindeutige Parteinahme der obersten Gewissensinstanz der Christenheit bekannt geworden war, ergriffen auch der König von Frankreich und der junge deutsche König und designierter Kaiser für William Partei. So kam es, daß aus allen Teilen Frankreichs und gar aus Deutschland Soldaten in die Normandie strömten, um sich unter dem päpstlichen Banner zu versammeln, bis die normannischen Heerführer schließlich kaum noch wußten, wie sie die ganzen Freiwilligen unterbringen und ernähren sollten. Rebecca Gablé , Das zweite Königreich, Ehrenwirth München 2000, S. 211 f. [27.5.06]

  William landete 1066 mit einem Heer in England, besiegte den angelsächsischen König Harold II. in der Schlacht bei Hastings (14.10.) und eroberte bis 1077 ganz England. Er unternahme Züge gegen die Waliser (1067) und die Schotten (1072, 1080), die eine gewisse Abhängigkeit anerkennen mußten. Als König stattete er seine normannischen Gefolgsleute mit angelsächsischem Landbesitz aus, schuf mit deren Unterstützung eine starke königliche Zentralgewalt, führte das kontinentale Lehnswesen ein und legte mit dem Domesday Book eine Art Grundbuch und Abgabenverzeichnis an. [PC-Bib]
  Die englische Kirche ließ er von meist französischen Bischöfen nach cluniazensischen Ideen reformieren. Die von Gregor VII. geforderte Huldigung verweigerte Wilhelm jedoch und hielt die Verfügung über die Kirche fest in der Hand. [BE, 20, S. 342] [23.10.04]

Wilhelm II. Rufus, 1087 - 2.8.1100 (13 Jahre)
  * 1056/60, † bei Lyndhurst (Hampshire); genannt "der Rote" (nach seiner Gesichtsfarbe). Sohn Wilhelm I. und Mathilde von Flandern. Das Königreich wurde von der Normandie getrennt, die sein Bruder Robert II. übernahm. 1088 schlug Wilhelm eine Rebellion anglonormannischer Barone, die Robert zu ihrem König machen wollten, mit Hilfe eines angelsächsischen Aufgebots nieder. Er versprach daraufhin gute Gesetze und Steuererleichterungen, hielt sich aber nicht an die Zusagen. Ein zweiter Aufstand wurde 1095 niedergeschlagen. Von 1091 an dehnte Wilhelm seinen Einfluß auf die Normandie aus. Im Norden schob er die englische Grenze bis zur Tweed-Cheviot-Linie vor und zwang die Schotten, seine Oberherrschaft anzuerkennen. Als der schwache Herzog Robert 1096 zum Kreuzzug ins Hl. Land aufbrach, verpfändete er die Normandie an Wilhelm, der nun dort weitere Anhänger gewann. Maine und Wales wurden Ziele seiner Expansion.
  In England stellte Wilhelm die Verwaltung in den Dienst willkürlicher Innen- und Kirchenpolitik. So ließ er in mißbräuchlicher Anwendung des Regalienrechts Bistümer und Abteien unbesetzt (Canterbury 1089-93), um ihre Einkünfte an sich zu ziehen. 1093 schwer erkrankt, stimmte er der Wahl Anselms zum Erzbischof von Canterbury zu und versprach ein besseres Regiment. Nach der Genesung setzte er jedoch die Bedrückung der Kirche fort und geriet dadurch wiederholt in Konflikt mit Anselm. Zunächst ging der Streit um Besitzrechte von Canterbury, dann um die normannischen »Gewohnheiten«, aufgrund derer Wilhelm in die Kirche eingriff. Als Anselm auf einem Hoftag zu Rockingham die Frage aufwarf, ob der Gehorsam gegenüber dem Papst vereinbar sei mit der (Lehns-)Treue zum König, ergriffen die anderen Bischöfe Partei für Wilhelm, während die Barone teilweise den Erzbischof unterstützten. Die Antwort wurde verschoben. Wilhelm versuchte aber von da an in Rom - vergeblich -, die Absetzung Anselms zu erreichen. Als dieser bei Nacht und Nebel ins Exil auf den Kontinent ging, beschlagnahmte der König die Temporalien von Canterbury. Der Kirchenstreit, bei dem die Laieninvestitur anfangs nicht im Vordergrund stand, fand unter Wilhelm keinen Abschluß. Er starb bei einer Jagd im New Forest, als ihn der Pfeil eines seiner Barone traf. Ob es sich um einen Unfall handelte oder um einen Anschlag, ist letztlich nicht zu klären. Die zeitgenössischen Chronisten warfen Wilhelm Zynismus, Irreligiosität und Lasterhaftigkeit vor. Dieses Urteil färbte noch die viktorianische Geschichtsschreibung.
  Neuerdings werden seine Verdienste um die künftige Wiedervereinigung Englands mit der Normandie stärker betont. Er schuf hierfür Grundlagen, wenngleich das Herzogtum nach der Rückkehr Roberts II. 1100 an diesen herausgegeben werden mußte. K. Schnith, [LdM IX, Sp. 129 f.] [23.10.04]

Heinrich I. Beauclerc 1100 - 1.12.1135 (35 Jahre)
  * Selby (Yorkshire) 1068, † in 1. Lyons-la-Forêt (bei Rouen) [PC-Bib]], 2. bei Gisors [LdM], 3. bei St. Denis le Fermont in der Normandie [Wikipedia ]; jüngster Sohn Wilhelms I. d. Eroberers. Heinrich betrachtete sich als »purpurgeboren« und im Besitz eines besonderen Rechtes auf den englischen Thron. Er riß nach dem Tode seines Bruders Wilhelm II. das Königtum an sich, obwohl Herzog Robert von der Normandie, der älteste Bruder, als Erbe vorgesehen war. Heinrich geriet in eine Auseinandersetzung mit Robert, dem viele anglonormannische Barone anhingen. Ein Friedensschluß zu Alton 1101 hinderte Heinrich nicht daran, Roberts Position in der Normandie zu unterminieren, den er 1106 bei Tinchebrai besiegte und gefangennahm und sich damit zum Herzog der Normandie machte. Die Wiedervereinigung Englands mit der Normandie bewirkte einen scharfen Gegensatz zu König Ludwig VI. von Frankreich, der fortan Wilhelm Clito, einen Sohn Herzog Roberts, gegen Heinrich unterstützte. Der englische König mußte in der Folge mehrfach Feldzüge zur Sicherung der Normandie gegen Ludwig und die nordfranzösische Fürsten führen.
  Schon 1100 rief Heinrich den Erzbischof Anselm von Canterbury aus dem Exil zurück und nahm Verhandlungen mit ihm auf. Es kam jedoch zu Auseinandersetzungen um die Frage der von den normannischen Herrschern geübten Laieninvestitur, die bis 1105 währten und erst im August 1107 zu Westminster formell beigelegt wurden (Investiturstreit). Der Streit endete mit einem Kompromiß, der es Heinrich erlaubte, weiterhin die den normannischen »Gewohnheiten« entsprechende Kirchenhoheit auszuüben. Diese erschien unverzichtbar, weil die Bischöfe dem Kreis der Kronvasallen angehörten. Heinrich mußte allerdings in den späteren Jahren päpstlichen Legaten die Einreise nach England und die Ausübung von Jurisdiktion gestatten.
  Außenpolitisch bedeutsam war die Heirat seiner Tochter Mathilde mit Kaiser Heinrich V.. 1124 plante er gemeinsam mit dem Salier einen Feldzug gegen Frankreich, doch mußte das Unternehmen vorzeitig abgebrochen werden. Nach dem Tode des Thronfolgers Wilhelm [seine beiden Söhne starben bei einem Schiffsuntergang vor der Küste der Normandie], holte Heinrich 1126 die (inzwischen verwitwete) Mathilde zurück und zwang die Barone, sie eidlich als »Thronfolgerin« anzuerkennen (1127). Die zweite Heirat Mathildes 1128 verschaffte der englischen Politik einen wichtigen Bundesgenossen in Nordfrankreich, rief aber Widersetzlichkeit bei den Baronen hervor, die in Gottfried ihren traditionellen Feind sahen. Die letzten Jahre Heinrichs waren von Unsicherheiten der Thronfolge und offenem Streit mit Gottfried und Mathilde überschattet.
  Er festigte die Administration, gab seinen Untertanen eine Charta (»Charta libertatum«), übte harte Strafjustiz und setzte Patronage als Mittel der Politik ein. K. Schnith, [LdM IV, Sp. 2049 f.] [23.10.04]

Stephan I. von Blois, 1135 - 25.10.1154 (19 Jahre)
  * um 1097, † Dover; dritter Sohn Graf Stephans von Blois und Chartres und der Adela, einer Tochter Wilhelms des Eroberers. Der englische König Heinrich I. förderte ihn und übertrug ihm großen Landbesitz in England und der Normandie. 1127 gehörte Stephan zu den Magnaten, die von Heinrich I. eidlich auf die künftige successio seiner Tochter Mathilde, einer Cousine Stephans, verpflichtet wurden. Trotzdem usurpierte er nach dem Tod des Königs 1135 den englischen Thron. Mathilde war inzwischen mit Graf Gottfried von Anjou verheiratet. Stephan stützte sich bei dem Coup auf seinen Bruder, Bischof Heinrich von Winchester (Heinrich von Blois), und die Bürger von London. Er gewann - teilweise durch Vergabe von Privilegien - die Zustimmung zahlreicher Aristokraten. Papst Innozenz II. anerkannte Stephan, der versprach, Freiheit, Besitz und Gewohnheiten der Kirche zu wahren.
  Bald sah er sich im Norden Gebietsansprüchen des schottischen Königs David I. gegenüber, dem er Zugeständnisse machen mußte. 1137 suchte Stephan erfolglos seine Stellung in der Normandie auszubauen, wo die Rivalin Mathilde inzwischen Boden gewonnen hatte. 1138 trat der mächtige Graf Robert von Gloucester, ein unehelicher Sohn Heinrichs I. auf deren Seite, erhob die Waffen gegen Stephan und fand Anhang. Der König verhaftete mehrere Bischöfe, die er für unzuverlässig hielt, und zog sich dadurch die Gegnerschaft der englischen Kirche zu. Als Mathilde 1139 in England landete, ließ Stephan sie zu Gloucester geleiten. Es kam zum Bürgerkrieg, in dessen Verlauf Stephan die Schlacht von Lincoln (2. Febr. 1141) verlor und in die Gefangenschaft Roberts und Mathildes geriet. Zeitweise schloß sich sogar Heinrich von Blois den Gegnern des Königs an. Die Königin Mathilde trat aber zusammen mit den Bürgern von London entschieden für die Sache ihres Gemahls ein. Als Graf Robert in die Hände der Königstreuen geriet, wurde Stephan gegen ihn ausgetauscht. Er konnte seine Position großenteils wiederherstellen, litt aber nun unter Geldmangel. Die angevin. Partei wurde auf den Südwesten Englands beschränkt. In manchen Landesteilen griff »Anarchie« um sich. Eine Reihe von Baronen wechselte zwischen Stephan und Mathilde hin und her, um alle Möglichkeiten zur Besitzerweiterung auszunutzen. Als Mathilde 1148 in die Normandie zurückwich, war das Königtum Stephans in England kaum mehr bestritten, seine Popularität aber geschwunden.
  Nach Meinung des Chronisten von Peterborough, erduldete niemals ein Land größeres Elend als England in den neunzehn Jahren Stephans, »als Christus und seine Heiligen schliefen«. Etwa von 1153 an machte sich der Sohn Mathildes, Heinrich von Anjou, verstärkt den Thronanspruch seiner Mutter zu eigen. Die römische Kurie ging auf Distanz zu Stephan und erklärte, es müsse erst noch geprüft werden, wem der englische Thron rechtmäßig zustehe. Die Landeskirche und auch die Magnaten drängten auf eine friedliche Regelung. Stephan war nach dem Tode seines Sohnes Eustachius zu einem Abkommen mit dem Haus Anjou bereit. Die Bischöfe wurdet als Vermittler tätig. Im Vertrag von Winchester 1153 anerkannte Stephan das Erbrecht des jungen Heinrich, bezeichnete ihn als seinen Sohn und gab seine Absicht kund, fortan mit ihm bei der Regierung des Reiches zusammenzuarbeiten. Heinrich sollte dem König die Huldigung leisten und ihm später nachfolgen. Das Zwischenspiel war von kurzer Dauer. Im Herbst 1154 bestieg Heinrich (König Heinrich II.) den englischen Thron.
  Stephan gilt als ritterlich, tapfer und dabei weichherzig, doch war er durchaus zu Gewalttaten gegenüber seinen wirklichen oder vermeintlichen Gegnern fähig. Er gründete die OSB-Abtei Faversham in Kent, die als Hauskloster der Linie Blois gedacht war. [Er war der letzte Herrscher aus dem normannischen Königshaus]. K. Schnith, [LdM VIII, Sp. 111 f.] [23.10.04]

Heinrich II. Kurzmantel, 1154 - 6.7.1189 (35 Jahre)
  * Le Mans 5.3.1133, † in Chinon. Sohn des Grafen von Anjou, Maine und Touraine (dessen Beiname Plantagenet ["Planta genista": Ginsterbusch] auf ihn übergeht) und Mathildes, Tochter König Heinrichs I. von England; erwarb durch seine Heirat mit Eleonore von Guyenne (1152) [einer Enkelin des Troubadours Wilhelm IX. von Aquitanien] große Teile Frankreichs und verfügte somit aus Erbe und Mitgift über die Herrschaft im gesamten Westen und Südwesten Frankreichs; war damit der mächtigste Kronvasall (s. Lehnswesen) des französischen Königs (Ludwig VII. und ab 1180 Philipp II.)und so ständig präsent als englische Krone auf französischem Boden. (Mit dem so entstandenen Anjevinischen Reich wird Heinrich auf französischem Boden mächtiger als der französische König selbst. [E2J, S. 70]). Irland wurde 1171/72 erobert, Schottland und Wales erkannten die englische Oberlehnherrlichkeit an. Im Innern schuf er mit der allgemeinen Zuständigkeit der königlichen Gerichte die Grundlinien des Common Law. (Ein oberster königlicher Gerichtshof wird eingerichtet, der ständig tagt und alle Einsprüche gegen Richtersprüche auf dem Land an sich zieht. Hier sind Reiserichter unterwegs, die einem Geschworenengericht vorsitzen. Sie sollen im ganzen Königreich einen einheitlichen Rechtsgang garantieren [E2J]). Die Neuabgrenzung des Verhältnisses von Kirche und Staat (Konstitutionen von Clarendon, 1164: er beanspruchte das Verfügungsrecht über die kirchlichen Güter und die Gerichtshoheit über die Geistlichkeit) führte zum Konflikt mit Erzbischof Thomas Becket und zu dessen Ermordung. Während seiner Regierungszeit kam es zu anhaltenden bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen zwischen Krone und Baronen; er mußte seit 1171 mehrere Aufstände seiner Söhne abwehren und wurde kurz vor seinem Tod praktisch entmachtet. [VoL 5, S. 260] [17.3.00]
  * in Oxford 8.9.1189 - 6.4.1199 (10 Jahre)

Richard I. Löwenherz, 1157, † Châlus (Haute-Vienne). Dritter Sohn Heinrichs II. Als englischer König (seit 1189) nahm er an dem im gleichen Jahr beginnenden 3. Kreuzzug teil, auf dem er im Mai 1191 Zypern eroberte, maßgeblich an der Einnahme Akkos (12.7.1191) mitwirkte, dort 3000 Menschen jeden Alter und Geschlechts als Gefangene hinrichten ließ, und am 2. Sept. 1192 mit dem Sultan Saladin einen Waffenstillstand schloß. Auf seiner Rückreise wurde er im Dez. 1192 von Herzog Leopold V. von Österreich gefangengenommen und auf der Burg Dürnstein, nach seiner Auslieferung an Kaiser Heinrich VI. auf der Burg Trifels festgehalten. Erst gegen hohes Lösegeld und nach Leistung des Lehnseides am 4. Februar 1194 freigelassen, mußte er dann sein Königtum gegen seinen Bruder, den späteren König Johann I. ohne Land, und den englischen Festlandbesitz gegen den französischen König Philipp II. August verteidigen. [VoL 9, S. 604 f.] [17.3.00]

Robin Hood, 12./13. Jahrhundert
  Legendärer Balladenheld. - Räuberhauptmann, ausgezeichneter Bogenschütze, Wildschütz, Verehrer der Jungfrau Maria, Freund der Armen, lebt mit Little John, Friar Tuck und anderen im Barnsdale (Yorkshire) und/oder im Sherwood Forest (Notts.). Einem verschuldeten Ritter beistehend, gerät er in Konflikt mit dem Abt von St. Mary's in York, sein eigentlich schurkischer Gegenspieler ist der Sheriff von Nottingham, den er schließlich auch tötet. Vom König ("Edward") begnadigt und an den Hof geholt, hält er es dort nur kurze Zeit aus. Zurück im greenwood, stirbt er nach mehr als 20 Jahren durch Verrat. Als historische Person ist Robin Hood vielleicht im 13. Jahrhundert anzusiedeln, als Freund von Richard I. erst nach 1500 nachweisbar (John Major, 1521). Die früheste literarische Erwähnung der Robin Hood-Legende in »Piers Plowman« (Langland, William) setzt eine voll ausgebildete Tradition voraus. Die ältesten erhaltenen Dichtungen (»Robin Hood and the Monk«, »Robin Hood and the Potter«, »The Gest of Robin Hood«, »Robin Hood's Death«, das älteste Dramenfragment »Robin Hood and the Sheriff« [Ende 15./Anfang 16. Jh.]) verarbeiten mehrere Erzähltraditionen (Robin Hood im Barnsdale, Robin Hood im Sherwood Forest, Robin Hood und der Sheriff von Nottingham). Elemente des Artusromans parodierend, ist die Gest wohl für den Adel gedacht und zeigt die Robin Hood-Legende als ein Beispiel für das "Absinken" literarischer Stoffe. R. Gleißner, [LdM VII, Sp. 919 f.] [31.1.06]

Johann I. ohne Land, 1199 - 18./19.10.1216 (17 Jahre)
  * Oxford 24.12.1167, † Newark, verlor bis 1206 die englischen Festlandsbesitzungen nördlich der Loire an den französischen König Philipp II. Die Opposition der englischen Barone versuchte er durch Lehennahme Englands vom Papst einzudämmen. Mußte 1215 die Forderungen der Magna Charta libertatum anerkennen. [VoL 6, S. 67] Er regierte ziemlich selbstherrlich und forderte den Papst Innozenz III. heraus, indem er den Klerus besteuerte, um seine Kriege mit Frankreich zu finanzieren. Als Reaktion darauf und das Johann seinen eigenen Erzbischof von Canterbury durchsetzen wollte, bannte der Papst ganz England und den König. Im Lande war er nicht gut gelitten: Johann schlief nach Belieben mit jedermanns Frau. Er zog reichen Juden, die ihr Geld nicht herausrücken wollten, die Zähne, einen nach dem anderen. Er nahm Geiseln, und als es in Wales einen Aufstand gab, hängte er in Nottingham Castle im Sommer 1212 28 Knaben, die Söhne walisischer Häuptlinge. Als der Papst Philipp II. aufforderte, den englischen Thron zu übernehmen, gab Johann nach, machte seinen Frieden mit dem Papst und unterschrieb am 15. Mai 1213 bereitwillig ein Dokument, in dem er England "Gott und Unserem Herrn, Papst Innozenz, und seinen katholischen Nachfolgern" schenkte. (Das galt immerhin bis 1333, als Eduard III. sich weigerte, dem Papst weiteren Zins zu zahlen). [de Rosa, S. 89 f.] [17.3.00]

Heinrich III., 1216 - 16.11.1272 (56 Jahre)
  * Winchester 1.10.1207, † Westminster. Sohn Johann I. ohne Land; im Verlauf mehrerer Aufstände der Opposition der Barone unter Simon de Montfort bei Lewes (1264) gefangengenommen, durch seinen Sohn Eduard (I.) bei Evesham (1265) unter Niederschlagung der Rebellion wieder befreit. [VoL 5, S. 260]
  Nach Erreichen der Mündigkeit 1227 war er bestrebt, den Einfluß der Barone zu beschränken. Wichtige Entscheidungen fällte er besonders ab 1232 mit Angehörigen des engeren königlichen Rats, in dem neben Emporkömmlingen auch fremde Adelige eine wachsende Rolle spielten. Als er sich den Wünschen des Papstes Alexander IV. entsprechend 1254 damit einverstanden erklärte, seinem Sohn Edmund das noch im Besitz der Staufer befindliche Königreich Sizilien übertragen zu lassen, wuchs die Unzufriedenheit. Die vom König 1257 und 1258 zum "großen Rat" bzw. Parlament einberufenen Barone machten die Bewilligung allgemeiner Steuern, mit denen die Kosten des inzwischen gescheiterten sizilischen Unternehmens gedeckt werden sollten, von Reformen abhängig; besonders wünschten sie die Ausschaltung der ausländischen Ratgeber des Königs. Er mußte einer Reformkomission mit je 12 Mitgliedern des königlichen Rats und von den Baronen Beauftragten, zustimmen. Im Juni 1258 wurde mit den "Provisionen von Oxford" ein umfassendes Reformprogramm verabschiedet, das den Baronen eine stärkere Kontrolle ermöglichen sollte: Überprüfung der Tätigkeiten der Amtsträger in den Grafschaften, dreimal jährlich stattfindene Parlamente und ständige Beratung des Königs seitens eines Rates von 15 Baronen.
  Aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen den Baronen konnte Heinrich 1261 seine Position wieder festigen - abgesichert durch eine entsprechende päpstliche Bulle - und 1262 die "Provisionen" für ungültig erklären. Die Opposition sammelte sich unter Simon de Montfort (Earl of Leicester - seit 1231/36), der den König 1264 besiegte und gefangennahm. Zu den zwei von ihm 1264 und 1265 nach London einberufenen Parlamenten wurden erstmals auch Ritter aus den Grafschaften und Bürger der Stadt eingeladen, was einige Jahrzehnte später üblich werden sollte. Im August 1265 verlor Simon eine weitere Schlacht gegen die königlich-baronale Gruppierung und sein Leben [AGM, S. 249 f.], womit die Opposition vorerst wieder einmal erstickt war. [17.3.00]

Eduard I., gen. Longshanks, 1272 - 7.7.1307 (35 Jahre)
  * Westminster (= London) 17. oder 18.7.1239, † Burghby-Sands. - Sohn Heinrichs III.; unterstützte seinen Vater gegen die aufständischen Barone und schlug sie 1265 endgültig. Eroberte 1277 und 1282-84 Wales; unterwarf 1296/97 vorübergehend Schottland; schloß nach offensivem Vorgehen gegen Frankreich mit Philipp IV. 1303 Frieden. [VoL 3, S. 396]
  Zur Beschaffung der für seine Kriege erforderlichen Finanzmittel bemühte er sich in der Regel, die Zustimmung der betroffenen gesellschaftlichen Gruppierungen oder des Parlaments zu erlangen, das unter ihm häufiger zusammentrat und allmählich festere Gestalt annahm, wobei neben den Prälaten und Baronen immer häufiger auch Vertreter der Ritterschaft und der Städte eingeladen wurden. 1275 erreichte er die Zustimmung zu einer allgemeinen Vermögenssteuer und zur Einziehung eines Exportzolls für Wolle, der in der nächsten Zeit regelmäßige Einnahmen sicherte und damit auch die Kreditaufnahme bei italienischen Kaufleuten erleichterte (s. a. Geld (Münze)).
  Außerdem ist seine Regierungszeit durch eine intensive Gesetzgebung gekennzeichnet, die Mißstände in der Verwaltung überwinden, Frieden und Ordnung im Innern sichern sowie die Leistungsfähigkeit des Staates steigern sollte. So entwickelte sich das englische Königreich um 1300 in noch ausgeprägterer Weise als Frankreich zu einem Ständestaat, in dem neben der monarchischen Spitze die Ständevertretung einen beachtlichen Einfluß auf die Regierungstätigkeit ausübte. [AGM, S. 252] [17.3.00]
  Eduard zog 1304 nach Schottland und setzte bei der Belagerung von Stirling Castle das "Griechische Feuer" ein, das von den Byzantinern erstmals im 7. und 8. Jh. verwendet worden sein soll. Bis zum Jahre 1319 hatten die Schotten diesen Vorsprung aufgeholt. Ein flämischer Gelehrter hatte ihnen das Geheimnis verraten. [Henry W. Hine, Gunpowder and Ammuniton, Their Origin and Progress, 1904, p. 50] [23.4.01]

Eduard II., 1307 - 21.9.1327 (20 Jahre)
  * Caernarvon (Wales) 25.4.1284, † Berkeley Castle. - Sohn des I. Seine Günstlingswirtschaft und außenpolitischen Mißerfolge bewirkten eine Schwächung des Königtums durch Adelsopposition, seine Absetzung und Ermordung. [VoL 3, S. 396]
  An die Erfolge seines Vaters konnte er nicht anknüpfen; der Opposition der Barone konnte er sich kaum erwehren; die Herrschaft über Schottland ging nach der schweren Niederlage 1314 wieder verloren. 1327 kam es zu einem Präzedenzfall, als ein von den Baronen einberufenes Parlament den König absetzte. Er wurde für regierungsunfähig erklärt, da er nicht nur die Kirche und viele angesehene Leute des Landes ruiniert, sondern auch Schottland, Irland und die Gascogne verspielt habe. Damit hatte sich erwiesen, daß die Rolle der Barone in diesem Jahrhundert maßgeblich die Stärke des Parlaments bestimmte. [AGM, S. 260] [17.3.00]

Eduard III., 1327 - 21.6.1377 (50 Jahre)
  * Windsor 13.11.1312, † Sheen (Richmond). - Sohn des II. Bis 1330 unter Vormundschaft; richtete sich außenpolitisch vor allem gegen die Allianz Schottland - Frankreich und nahm 1340 den Titel eines Königs von Frankreich an, was den Hundertjährigen Krieg auslöste. [VoL 3, S. 396] (Für die weitere Entwicklung des Krieges siehe Philipp VI.)
  Er verstand es während des größten Teils seiner Regierungszeit, die Rivalitäten innerhalb der herrschenden Klasse weitgehend auszuschalten. Die Trennung des Parlaments in zwei Kammern prägte sich deutlicher aus. Außerdem verstärkte die enge Verbindung der Kurie mit dem französischen Königtum die allgemeine Abwehrhaltung gegenüber päpstlichen Ansprüchen. So protestierte Eduard 1343 in einem Brief an Clemens VI. scharf gegen die Praxis willkürlicher Ernennungen kirchlicher Amtsträger durch den Papst, die sog. Provisionen. 1351 verabschiedete die Ständevertretung das erste Gesetz gegen diese Provisionen (Statute of provisors), nach dem jeder Geistliche, der sein Amt päpstlicher Reservation oder Provision verdankte, dieses zugunsten des Königs oder eines anderen englischen Patronatsherrn verlor. Unter Androhung hoher Strafen bei Zuwiderhandlung wurde auch die Präsenz der kirchlichen Würdenträger zur Pflicht erhoben. [AGM, S. 360 f.] [17.3.00]

Begriffe

Common Law
  1. das im ganzen englischen Königreich für alle Personen einheitlich geltende Recht im Unterschied zu den nur örtlich geltenden Gewohnheitsrechten und den nur für bestimmte Klassen oder Berufsangehörige geltenden Rechtsregeln;
  2. das in England entwickelte und später in vielen Ländern, dem angelsächsischen Rechtskreis, übernommene gemeine Recht im Unterschied zum Civil Law, d.h. den aus dem röm. Recht abgeleiteten Rechtsordnungen;
  3. das von den Gerichten geschaffene Fallrecht im Gegensatz zum Gesetzesrecht. [VoL 2, S. 717] [17.3.00]

Hundertjähriger Krieg
  Bezeichnung für den Konflikt zwischen England und Frankreich um die Vorherrschaft in Westeuropa, dauerte von 1337 - 1453 (zog sich also über insgesamt 118 Jahre lang hin). Im Grunde genommen war er aber nur Fortsetzung und Höhepunkt der ständigen Auseinandersetzungen seit dem 12. Jh. Anlaß war der Anspruch König Eduard III. von England auf den französischen Königstitel gegen das Haus Valois nach dem Aussterben der Karpetinger in direkter Linie. Der Krieg, ausschließlich auf französischem Boden ausgetragen, führte dort zeitweilig zum Bürgerkrieg. Dennoch konnte sich Frankreich behaupten. 1453 endeten die Kampfhandlungen, 1475 kam es zum offiziellen Friedensschluß in Picquigny, der England Calais (bis 1558) und die Kanalinseln beließ. [VoL 5, S. 482] [17.3.00]

Magna Charta
  (M. C. libertatum "große Urkunde der Freiheiten"; englisch "the Great Charter"), am 15. Juni 1215 zwischen Johann ohne Land und Vertretern der aufständischen Barone sowie der Kirche abgeschlossener Vergleich in 63 Artikeln. Die Forderungen betreffen im wesentlichen die rechtliche Sicherung der Vasallen (u.a. gegen MißBrauch der königlichen Justiz und der lehnsrechtlichen Verpflichtungen; Regelung der Erhebung von Schuld- und Hilfsgeldern) und sind selbst da, wo sie auf eine Rechtssicherung nichtfeudaler Gruppen (Schutz der Bauern und Kaufleute, Bestätigung der städtischen Freiheiten, Begünstigung Londons) abzielen, zumeist mit einem Eigeninteresse der Barone verknüpft. Erstmals wird die willkürliche Verfolgung von Freien unterbunden (Art. 39) und die Regierung des Königs erfährt eine indirekte Kontrolle durch einen von 25 Baronen besetzten Ausschuß (Art. 61). [VoL 7, S. 309]
  Die Reaktion Innozenz III. auf die Magna Charta ist symptomatisch für diesen Papst. Er verdammte sie als "gegen das moralische Gesetz". Der König, erklärte er, sei keineswegs Baronen und Volk untertan. Er sei nur Gott und dem Papst untertan. In einer Bulle annullierte er die Charta "aus der Fülle seiner unbegrenzten Macht und Autorität, die Gott ihm anvertraut hat, Königreiche zu binden und zu lösen, zu pflanzen und auszureißen"; den König sprach er von der Pflicht los, sie einzuhalten. Er exkommunizierte "jeden, der weiterhin solch verräterische und böse Ansprüche aufrechterhalten sollte". Alle Engländer, müssen wir annehmen, sind noch immer exkommuniziert. [de Rosa, S. 91] [17.3.00]

Patronage
  [französisch] die, ursprünglich Schutzherrschaft; Begünstigung von Personen beim gesellschaftlichen (besonders beruflichen) Aufstieg, besonders bei der Ämterpatronage, das heißt bei der Besetzung von Stellen im Staatsapparat zur Sicherung eigener Vorteile oder Macht. [PC-Bib] [23.10.04]