Die Heimat Meister Eckeharts 1

von P. Heinrich Denifle O. P.

denifle


  War Meister Eckehart ein Strassburger, oder aber ein Thüringer? Darüber wurde in letzter Zeit nicht wenig disputirt, ohne dass sich, beim Mangel ganz bestimmter Anhaltspunkte, eine der beiden Ansichten hätte Bahn brechen können.
  Preger (1) nahm die Behauptung Quètifs (2), dass Eckehart ein Sachse war, auf und erkannte Thüringen als Eckeharts wahrscheinliche Heimat. Eine Bestätigung seiner Annahme fand er in den Worten des im Jahre 1303 zu Besançon abgehaltenen Generalkapitels: "Volumus et ordinamus quod fratres de provinciis diversis ad suas provincias, unde traxerunt originem, revertantur, et absolvimus illos qui in officiis prioratus, subprioratus, lectoratus vel in aliis erant ante." (3) Nun aber erfahren wir, dass Eckehart unmittelbar nachher auf dem Provinzialkapitel zu Erfurt zum Provinzial der sächsischen Provinz, die auch Thüringen umfasste, erwählt wurde (4). Der Schluss liegt nahe, dass Eckehart eben zur sächsischen Provinz gehört hat. Dazu stimmt die Beobachtung, dass Eckehart in jener Epoche, in der wir ihm zuerst begegnen, Prior des Klosters zu Erfurt und Vikar von Thüringen war (5). Gewöhnlich habe man den Prior aus den Brüdern des eigenen Conventes gewählt.
  A. Jundt griff eine ältere Tradition auf, nach der Eckehart ein Strassburger war (6), und suchte Pregers Gründe für Thüringen zu entkräften. Dem Zeugniss Quétifs hält er das ältere Peters von Nimwegen aus dem Jahre 1543 entgegen, demzufolge Eckehart "aus Strassburg" war. Quétif sei auch, und Jundt ist hierin vollständig im Rechte, über die Lebensumstände Eckeharts weit weniger unterrichtet gewesen als wir; Quétifs Kenntnisse hätten sich bloss auf fünf Jahre bezogen. Das angezogene Generalkapitel schliesse kein Verbot in sich, dass ein Auswärtiger, der nicht zur Provinz gehörte, unter Umständen irgend ein Amt übernehmen durfte, namentlich, wenn die Provinz keine tauglichen Individuen zu denselben besass. Auch der dritte Grund Pregers sei nicht stichhaltig, denn Preger selbst gebe zu, dass Eckehart im Jahre 1320 Prior zu Frankfurt, d. i. in der deutschen, nicht in der sächsischen Provinz gewesen sei. Uebrigens sei die Sprache Meister Eckeharts die hochdeutsche, wie sie am Oberrhein, nicht aber in Sachsen oder Thüringen gesprochen wurde. Auch werde Eckehart in der Aufschrift des Tractates über Schwester Kathrei ausdrücklich "von Strazburc" bezeichnet, denn es heisse; "Das is swester Katrei, meister Ekehartes tohter von Strazburc." (7) Pfeiffer selbst sei in Folge davon für die Ansicht eingestanden, dass Eckehart ein Strassburger Kind gewesen sei (8). Im Jahre 1310 wurde endlich Eckehart zum Provinzial der deutschen Provinz erwählt, obwohl nicht bestätigt (9). Wie dieses Factum erklären, wenn er der sächsischen Provinz angehört hätte?
  Wie nicht unschwer zu ersehen ist, handelt es sich bei Jundt grossentheils um subjective Gründe, Pregers Aufstellungen dagegen können so lange nicht völlig überzeugen, als sie nicht durch irgend eine äussere Thatsache gestützt werden. Ich wenigstens wusste nie, welche Partei ich ergreifen sollte, und ich habe mich niemals darüber ausgesprochen. Zweifelsohne erging es anderen ebenso wie mir. Durch eine sichere Notiz erhalten die Gründe für Eckeharts thüringische Abkunft überzeugenden Werth, und es wird durch sie Jundts Raisonnement für Strassburg zu nichte gemacht.
  In der Handschrift der A m p l o n i a n a zu Erfurt F. 36 steht auf der Rückseite des zweiten Vorsatzblattes eine lateinische Predigt Meister Eckeharts, mit Schriftcharakter des beginnenden 14. Jahrhunderts, die am Schlusse folgende Nachricht enthält: "Iste sermo sic est reportatus ab ore magistri E c h a r d i d e H o c h h e i m die beati Augustini Parisius."
  Es war im Mittelalter sehr gebräuchlich, zum Personennamen den Geburtsort oder die Diöcese, in der man geboren wurde, zu setzen. Merkwürdigerweise gelang es nie, eine ähnliche Notiz hinsichtlich Meister Eckeharts aufzufinden. Bei Bernard Guidonis wird er nur als Theutonicus erwähnt. Allerdings steht in einigen Handschriften: "meister Eckehart von Paris". (10) Allein durch diese Bezeichnung wird Eckehart nur als Pariser Magister vorgeführt (11). Es konnte denn doch niemanden in Deutschland in den Sinn kommen, Paris sei die Heimat Meister Eckeharts gewesen. In der oben beigebrachten Aufschrift des Tractates über Schwester Kathrei lesen wir allerdings: "von Strazburc". Allein dieser Beisatz bezeichnet doch wohl, wie schon die Wortstellung andeutet, den Aufenthalt der Schwester, nicht aber die Heimat Eckeharts.
  Ganz anders verhält es sich mit unserer Notiz. Sie bezieht sich vorerst auf die früheste Zeit Eckeharts als Meister zu Paris, wohl auf die ersten Jahre des 14. Jahrhunderts (12), wie auch die Behandlungsweise des Schrifttextes und des Themas uns schliessen lässt. Dann ist die Ueberlieferung eine gleichzeitige. Endlich bezeichnet der Zusatz 'de Hochheim' unzweideutig den Geburtsort oder das Geschlecht, denn was auch immer für ein Hochheim hier gemeint sein will, so kann damit doch nicht angedeutet werden, Eckehart sei dem Kloster in Hochheim zuständig gewesen, denn in keinem Hochheim gab es ein Predigerkloster. Auch eine Thätigkeit Eckeharts daselbst konnte mit dem Zusatze nicht bezeichnet worden sein, denn der Meister Eckehart von Hochheim war damals in Paris thätig. Für die Angabe des Geburtsortes oder des Geschlechtes spricht auch die Präposition 'de'.
  Es handelt sich nur mehr darum, zu ermitteln, welches Hochheim wir hier zu verstehen haben; Eckeharts Heimat ist dann gefunden, und wir haben dem Streit ein Ende gemacht. Denn es wird wohl kaum jemand behaupten, der Schreiber habe sich beim Zusatz 'de Hochheim' geirrt und einen falschen Namen hinzugesetzt. Dieser Einwand hätte vielleicht bei bedeutenderen Ortschaften, als die Hochheim sind, einigen Sinn. Wie konnte aber jemand auf den Ort Hochheim verfallen, wenn derselbe nicht wirklich zu Eckehart in Beziehung stand? Uebrigens würde einem solchen Einwande durch eine andere Notiz die Spitze abgebrochen, wie sich sogleich ergeben wird. Ebenso wenig wird man aber behaupten, es handle sich hier vielleicht um einen von dem unseren verschiedenen magister Eckhardus. Denn es gab anfangs des 14. Jahrhunderts nur einen deutschen Meister Eckehart zu Paris, nämlich unsern. Auf ihn weist auch die Predigtweise hin.
  Vor allem wird durch obige Nachricht die Strassburger Abkunft Eckeharts für immer ausgeschlossen. Auch im übrigen Elsässischen haben wir in Folge davon Eckeharts Heimat nicht zu suchen. Führt uns aber das Hochheim vielleicht nach Thüringen? Nicht ausschliesslich, denn, um von zweien im Mittelalter kaum genannten unbedeutenden Hochheim und den Hoechheim in Bayern abzusehen, liegt sowohl im Nassauischen als in Rheinhessen ein Hochheim. Thatsächlich existiren aber auch im Thüringischen zwei Hochheim, und zwar eines (jetzt katholisches Pfarrdorf) an der Gera, eine Stunde westlich von Erfurt entfernt. Es wird schon im 12. Jahrhundert erwähnt (13), gehörte zu den fünf Küchendörfern des Erzbischofs von Mainz (14) und soll von Winzern aus Hochheim im Rheinlande gegründet worden sein. Es war jedoch kein selbständiges Pfarrdorf. Ein anderes, heutzutage protestantisches Pfarrdorf, liegt zwei Stunden nördlich von Gotha unweit der Nesse und ungefähr 25 Kilometer vom eben genannten entfernt. Es wird ebenfalls bereits im 13. Jahrhundert erwähnt. Daselbst lebten früher Herren von Hochheim, von denen uns einige Namen überliefert sind (15).
  Haben wir nicht in einem dieser beiden thüringischen Hochheim Eckeharts Heimat zu suchen? Gewiss viel eher als in dem nassauischen oder in dem rheinhessischen, denn dahin hat noch niemand Eckeharts Heimat verlegt.
  Wie aber, wenn es uns vergönnt wäre, in einem der beiden thüringischen Hochheim das Geschlecht Eckeharts zu entdecken? Die Frage wäre gelöst, und wir wüssten zugleich, für welches Hochheim wir uns zu entscheiden haben. Dem ist glücklicher Weise auch so. Unter den Herren von Hochheim nördlich von Gotha wird im Jahre 1251 ein Eckehard de Hochheim erwähnt (16). Dessen Söhne Rudigerus und Albertus werden in einer Georgenthaler Urkunde vom Jahre 1278 genannt (17) [s. Albrecht, Galletti, Anm.]. Der eben citirte Eckehard wird in einer Urkunde vom 19. Mai 1305 als 'dominus Eckardus miles dictus de Hochheim' angeführt. Er vermachte dem heiligen Kreuzkloster der Cistercienserinnen zu Gotha eine Hufe Land im Bufleber Felde, damit bei ihnen jährlich zwei feierliche Seelenmessen für ihn und seine Frau gelesen würden. Da er in der erwähnten von der Aebtissin und dem Convente der Cistercienserinnen ausgestellten Urkunde 'bone memorie' genannt wird, so ist anzunehmen, Eckard sei auch im genannten Jahre oder frühestens im Jahre 1304 gestorben. Höchst interessant ist es nun, dass diese Urkunde nicht bloss mit dem Conventssiegel der Schwestern, sondern auch mit dem Siegel 'venerabilis patris magistri Eckardi Parisiensis, provincialis fratrum ordinis Predicatorum per provinciam Saxonie' beglaubigt wird (18).
  Es wäre weniger auffallend, dass auch Meister Eckehart die Urkunde beglaubigt hat, wenn das Kreuzkloster ein Dominikanerkloster gewesen wäre, d. h. wenn es demselben Orden angehört hätte wie Meister Eckehart, denn es wäre dann dem Provinzial der sächsischen Provinz, in unserm Falle Meister Eckehart, untergestanden. So aber, besonders da in der Nähe des Kreuzklosters Männerklöster des Cistercienserordens lagen, finden wir für obige Thatsache keinen andern Grund, als dass Meister Eckehart zum Eckardus miles de Hochheim in verwandtschaftlicher Beziehung stand, vielleicht dessen Sohn war, und in der mehr erwähnten Urkunde als Repräsentant der Familie Eckehart zu Hochheim — und ein solcher durfte ja in einer derartigen Urkunde nicht fehlen — fungirt. Das Hochheim, in dem Meister Eckehart geboren wurde, war mithin kein anderes als das des Eckardus miles, zwei Stunden n ö r d l i c h von Gotha (19) Hiermit wäre auch wahrscheinlich gemacht, dass Meister Eckehart dem Ritterstande angehört hat.
  Meister Eckehart war somit ein Thüringer. Der sonst nicht gewöhnliche Name Eckehart war ja überhaupt gerade in Thüringen, speciell im Gothaischen, sehr gebräuchlich. So wird z. B., um nur bei unserer Epoche zu bleiben und bloss einige aufzuführen, im Jahre 1250 ein Eckehardus prepositus Ordinis S. Benedicti in Mymeleiben (Memleben)(20), im Jahre 1264 und 1267 Henricus et Ekehardus (Ekehardi filii) fratres burgenses in Arinstet (21), 1277 und 1280 Ekehardus sacerdos, plebanus de Goldpach (22), 1291, 1295, 1296, 1303 Eckardus plebanus S. Marie in Gotha, dominus Eckardus, viceplebanus in Lina (23), im Jahre 1290 ein Eckardus de Sulse (24), vor 1304 ein Eckehardus de Gruzin (25), 1332 ein Eckehardus abbas monasterii S. Viti (Ord. S. Benedicti) in Oldisleben (26), und um jene Zeit ein Jonas Echardus, Lehrer in Pforta (27) erwähnt.
  Wir begreifen nun, weshalb wir Meister Eckehart zuerst in Thüringen, und zwar als Prior des Klosters zu Erfurt und Vikar von Thüringen begegnen. Eckehart wählte sich beim Eintritte in den Dominikanerorden das seinem Geburtsorte zu nächst gelegene Dominikanerkloster, nämlich zu Erfurt. Etwas später wurde sogar vorgeschrieben, dass ein Kloster in der Regel nur solche Novizen aufnehmen sollte, welche innerhalb der Grenzen seiner Praedication geboren waren. Diese Vorschrift hatte wohl in einer alten Gewohnheit ihre Stütze. Als filius conventus Erphordensis wurde Eckehart von den Brüdern zu ihrem Prior erwählt. Dies geschah vor seiner Reise nach Paris. Im Jahre 1303 verordnete das Generalkapitel zu Besançon, wie wir oben gesehen haben, dass die Brüder, welche sich in fremden Provinzen aufhielten, in ihre eigene Provinz zurückkehren sollten, und es enthob deshalb sogar eventuell die betreffenden Brüder ihres Amtes, das sie in fremden Provinzen eingenommen hatten. Auf demselben Kapitel wurde die deutsche Provinz definitiv getheilt (28), nämlich in die deutsche und sächsische Provinz. Thüringen wurde zu der sächsischen Provinz geschlagen. Bald darauf erfolgte zu Erfurt die Wahl des ersten Provinzials der sächsischen Provinz. Meister Eckehart ging aus der Wahl hervor. Glaubt nun jemand, die Vocales des Provinzialkapitels zu Erfurt hätten einen oder zwei Monate nach dem Generalkapitel zu Besançon, entgegen der Intention des genannten Generalkapitels, einen Fremden zum Provinzial erwählt? So schnell übertritt eine ganze Körperschaft, — und eine solche bilden die Vocales, nicht das Gebot der höhern Obrigkeit. Meister Eckehart war eben als Thüringer kein Fremder. So bestätigt eine Thatsache die andere. Noch nicht zu lange von Paris zurückgekehrt, treffen wir ihn nun wieder in Thüringen, wo er vor seiner Reise nach Paris als Prior zu Erfurt und Vikar von Thüringen gewirkt hatte. Wie ihn einst die Mitbrüder seines Mutterklosters zum Prior gewählt hatten, so gaben ihm jetzt die Prioren der sächsischen Provinz, in der sein Mutterkloster lag, ihre Stimme (29).
  War Meister Eckehart ein Thüringer, wie dies nun zur unläugbaren Thatsache geworden ist, so war auch seine Muttersprache der thüringische Dialekt. Das Hochdeutsche musste er erst lernen. Dazu war er schon von Ordenswegen angehalten. Das Generalkapitel zu Paris des Jahres 1236 bestimmte, 'quod in omnibus provinciis et conventibus (fratres) linguas addiscant illorum quibus sunt propinqui'.(30)
  Dies war ein sehr weises Statut, das sich mit Nothwendigkeit aus dem den Ordensmitgliedern vorgesteckten Ziele ergab. Wenn ein Ordensmitglied im Elsass predigen und wirken wollte, musste er der hochdeutschen Sprache mächtig sein. Meister Eckehart war von dieser Regel nicht ausgeschlossen. Ihm machte dies um so weniger Schwierigkeit, als er ja anerkanntermassen wie wenige für die deutsche Sprache veranlagt war und dieselbe in seiner Gewalt hatte. Es kann uns deshalb nicht Wunder nehmen, wenn man in den deutschen Schriften Eckeharts zumeist der alemannischen Mundart begegnet, und es ist unbegreiflich, weshalb Jundt daraus ein Argument für Eckeharts Strassburger Heimat gezogen hat. Uebrigens wissen wir bis jetzt noch nicht, in wie weit die in den uns erhaltenen deutschen Schriften auftretenden Mundarten Meister Eckehart einerseits, den Copisten oder Zuhörern andererseits zuzuschreiben sind. Für unsern Zweck ist dies gleichgiltig.
  Ich lasse unten die Predigt, welcher die für uns wichtige Notiz angehängt ist, in der mir von P. Ambros Gietl (31) gütigst besorgten Abschrift folgen. Die Predigt wurde von Eckehart bei den Augustinern in Paris, und zwar an einem Feste des Hl. Augustinus, gehalten. Dies konnte am 28. Februar, wo das Fest Translatio S. Augustini gefeiert wurde, oder am eigentlichen Feste, den 28. August, gewesen sein. An beiden Tagen steht im Universitäts-Calendarium des 14. Jahrhunderts die Bemerkung: 'Non legitur [in aliqua facultate] et fit sermo in Augustinis'. Die Predigt hat Eckehart als Magister gehalten, mithin nach dem im Jahre 1302 erhaltenen Licentiat, wahrscheinlich aber noch am 28. August desselben Jahres, oder am 28. Februar 1303. Die Predigtweise entspricht nicht mehr völlig der Epoche, in der Eckehart neuerdings zu Paris war, nämlich im Jahre 1311 bis 1312. Auch scheint mir der Schriftcharakter der Handschrift dagegen zu sprechen (32).
  In den deutschen von Pfeiffer herausgegebenen Predigten findet sich eine (no. 14) über denselben Schrifttext am Feste des Hl. Augustinus gehaltene Predigt. Allein sonst besteht zwischen beiden keine Aehnlichkeit. Unter den im Cueser Codex aufbewahrten lateinischen Predigten Eckeharts, über die im Vereine mit Eckeharts Commentar über das Johannes-Evangelium ich bald handeln werde, begegnet keine mit dem Schrifttext: Vas auri solidum etc.

  Es folgt der lateinische Text der Handschrift (s. LW V, Sermo die b. Augustini Parisius habitus, S. 89-99), die mit dem Satz endet: "Iste sermo sic est reportatus ab ore magistri Echardi de hochheim, die beati Augustini, Parisius".

Anmerkungen
1 In Zeitschrift für historische Theologie, 1869, 8. 63, und dann in Geschichte der deutschen Mystik. 1, 826, Anmerkung. Vgl. auch Allgemeine deutsche Biographie, V, 618; Baumgartner in Wetzer und Weite's Kirchenlexikon, 2. Aufl., IV, 112; Martin in Wackernagels Literaturgeschichte, 1, 424, Anm. 19; P. Odilo Rottmanner in der Literarischen Rundschau, 1884, S. 327.
2 Quétif-Echard, Scriptores Ord. Praed., 1, 507.
3 Bei Martene, Thea. nov. anecdot. IV, 1889, no. 18.
4 "Anno Domini MCCCIII in capitulo provinciali apud Erphordiam fuit electus primus provincialis Saxoniae magister Echardus, qui fuit absolutes apud Neapolim anno Domini MCCCXI, et missus Parisius ad legendum." Liste der Provinziale der sächsischen Provinz bei Martene-Durand, Veterum 88. coll. VI, 343. Eckehart kam im Jahre 1311 zum zweiten Male nach Paris.
5 Bei Pfeiffer, Deutsche Mystiker, II, 548.
6 Zuerst in Essai sur le mysticisme spéculatif de maître Eckhart, Strasbourg 1871, p. 39 sqq. Ausführlicher in Histoire du Panthéisme populaire au moyen Age et au seizième siècle, Strasbourg 1875, p. 57 sqq. Vgl. noch Wackernagel a. a. 0.; C. Schmidt in Herzogs Realencyklopädie, 2. Aufl., IV, 26. Auch Pfeiffer war dieser Ansicht. S. Anm. 4.
7 Bei Pfeiffer, Deutsche Mystiker, II, 448.
8 In einem im Jahre 1862 an 0. Schmidt gerichteten Schreiben bei Jundt, l. c. p. 69, und Deutsche Mystiker, II, XIII.
9 Liste der Provinziale der deutschen Provinz bei Jundt.
10 Bei Pfeiffer, II, Predigten no. 105-110; und im 3. Tractate 394, 9; 399, 34; 414, 34.
11 Am besten erhellt dies doch aus der S. 354, Anm. 1 abgedruckten Urkunde vom Jahre 1305, in der es heisst: magister Eckardus Parisiensis.
12 Eckehart erhielt im Jahre 1302 den Licentiat. S. dieses Archiv, 11, 211, no. 51.
13 Im Jahr 1157 befreit Erzbischof Arnold von Mainz die Leute in Hochheim von dem Zolle zu Erfurt. Urkundenbuch der Stadt Erfurt von Dr. Karl Beyer, Stadtarchivar 1. Theil no. 42, mir mitgetheilt von Herrn Pfarrer Schauerte in Erfurt. Im Jahre 1225 bestätigt Erzbischof Siegfried II. den Verkauf eines Weinbergs in Hochheim. Ebend. no. 91.
14 Diese waren Hochheim, Witterda, Melchendorf, Dittelstädt und Daberstädt. S. Schauerte, Gustav Adolf und die Katholiken in Erfurt, Köln 1887, S. 3 und 51.
15 S. Beck, Geschichte der Gothaischen Landstädte, Flecken und Dörfer. 1. Theil, Gotha 1875, S. 361 ff. In Oesterley's Historisch-geographischem Wörterbuch des deutschen Mittelalters, Gotha 1883, S. 290, wird dieses Hochheim nicht erwähnt.
16 Thuringia sacra, Francofurti 1737, p. 486. Wohl derselbe, welcher auch in einer Urkunde vom Jahre 1274 bei Sagittarius p. 79 vorkommt.
17 Beck, a. a. 0.
18 Sie wird erwähnt bei Beck, 1. c., und steht gedruckt bei Sagittarius, Historia Gothana (Jenae 1700 und 1713) 1, 114: (Hier folgt ein Teilabdruck des Dokumentes - s. LW V, S. 85-99, Acta n. 11) - Diese wichtige Urkunde hat man bisher für Meister Eckehart übersehen, weil man eben nicht wusste, dass er aus Hochheim gebürtig war; man unterliess es deshalb, darauf bezügliche Forschungen anzustellen.
19 Vielleicht gelingt es nun, in Gotha weitere Aktenstücke über die Eckehart in Hochheim aufzufinden. Leider existirt noch kein Gothaisches Urkundenbuch.
20 Thuringia sacra, p. 752.
21 Sagittarius, 1. c. p. 70 sq. Vgl. dazu Thuringia sacra, p. 491.
22 Ibid. p. 73. 84.
23 Ibid. p. 93. 98. 99. 113.
24 Thuringia saera, p. 126.
25 Ibid. p. 720.
26 Ibid. p. 720.
27 Ibid. p. 851.
28 Der Anfang dazu wurde auf dem Generalkapitel zu Köln im Jahre 1301 gemacht.
29 Jundts Einwand, im Jahre 1310 sei Eckehart zum Provinzial der deutschen Provinz erwählt worden, er habe also ebenso gut zur deutschen Provinz gehören können, fällt natürlich nun von selbst. Uebrigens wurde die Wahl ja nicht bestätigt, wohl auch aus dem eben angegebenen Grunde, weil Eckehart zur sächsischen Provinz gehört hatte. Noch weniger Gewicht besitzt ein anderer Einwand Jundts, dass wir nämlich Eckehart im Jahre 1320 als Prior zu Frankfurt, einem Kloster der deutschen Provinz, finden; dies gebe auch Preger zu. Ich habe ja längst nachgewiesen, dass Eckehart, der Prior von Frankfurt, mit Meister Eckehart nicht zu identificiren sei. S. dieses Archiv, II, 621 f. Auch Eckeharts Aufenthalt in Strassburg darf man nicht entgegenhalten, denn als Lectores konnten die Mitglieder des Ordens auch ausserhalb ihrer Provinz thätig sein, und ebenso die studentes als studentes, wie dies aus vielen Beschlüssen der Generalkapitel des 13. Jahrhunderts erhellt. Deshalb waren sie aber doch Angehörige ihrer Provinz, wie dies die Statuten über die bona und libri decedentium erweisen.
30 Martène, 1. c. p. 1676.
31 Ihm, sowie Herrn J. Müller, katholischem Pfarrer in Gotha, der mir meine Anfragen bereitwilligst beantwortete, spreche ich hiermit meinen Dank aus.
32 Schum setzt ihn im Katalog der Handschriften der Amploniana, S. 30, sogar in das ausgehende 13. Jahrhundert.

Richtigstellung: "Die Unterschrift der betreffenden Urkunde lautet nach dem Georgenthaler Schwarzen Kopialbuch: testes sunt milites isti qui aderant huic facto videlicet Albertus filius advocati. Rudgerus. dominus Eckehardus de hocheym. Kunemundus de stuternheim e. q. s.". (R. Ehwald, Die Heimat des Meister Eckardt, S. 196). [s. a. Dobenecker und Familie]

1 Diese Seite entspricht dem Abdruck in: Archiv für Literatur- und Kirchengeschichte des Mittelalters 5, Freiburg 1889, S. 349 - 358. Dabei habe ich den Anmerkungen eine durchgehende Nummerierung gegeben (im Original wird auf jeder Seite von 1 an gezählt). Diese sind nicht hochgestellt, sondern in ().