Auszüge 1

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Acta Capituli Generali von 1259 Literatur

(1221)
(1228)
1236
[1238]
1240
1241

1246
1248
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1321
1325
1329
1335
1340
1386
1400

Allgemein

  Aufgrund der Vorgabe der "ältesten Konstitutionen" (s. Distinctio II. 6b), dass Änderungen / Ergänzungen an denselben in drei Schritten zu erfolgen haben, enthalten die Akten der Generalkapitel (min.) drei Abteilungen:
  1. Inchoatio (Anfang, Beginn): Hier sind die Anträge gelistet, die auf den folgenden zwei Generalkapiteln bestätigt werden müssen, damit sie "Gesetzeskraft" erlangen können.
  2. Approbatio (Zustimmung): Das sind die Anträge des vorangegangenen Generalkapitels, denen zugestimmt wird.
  3. Confirmatio (Bestätigung): Die letztendliche Bestätigung der Anträge des vorletzten Generalkapitels. (Ein Beispiel für diesen Dreierschritt s. 1249-1251)
  Zusätzlich enthalten die Akten die "admoniciones", d.h. Beschlüsse, die keine Änderungen oder Ergänzungen an den Konstitutionen selbst vornehmen, aber Gültigkeit für den gesamten Orden haben (Beispiel s. 1265). Diese "admoniciones" waren bereits im 13. Jahrhundert Gegenstand intensiver Diskussionen, da sie Fragen bzgl. ihrer Gültigkeitsdauer (und damit dem Verpflichtungsgrad) aufwarfen, wobei drei Möglichkeiten angesprochen wurden: Galten sie so lange, bis sie widerrufen wurden oder auf ein Jahr (d.h. bis zum nächsten Generalkapitel) oder bis zum Tod der admonientes [Melville] ? Wie es scheint, wurde diese Frage nicht wirklich zufriedenstellend geklärt.

  Die folgenden Eintragungen sind (bis auf die entsprechend kenntlich gemachten Einträge) zunächst ohne Prüfung übernommen, d.h. ich habe sie aus der Literatur abgeschrieben, ohne mich darum zu kümmern, welcher der vier genannten "Kategorien" sie zuzuordnen sind. Dies wird im weiteren Verlauf der Beschäftigung mit den Akten der Generalkapitel nachgeholt. [7.2.09]

1221 - 1473
Allein in den deutschen Provinzen wurden 13 Generalkapitel abgehalten [Schieler, 7]

(1221 - Bologna)
Die Provincia Theutoniae wird gestiftet. [Loë, T.3]

(1228 - Paris)
(1.1) Um des Studiums willen kann das tägliche capitulum culparum ausbleiben. [Denifle, 192]
(1.4) "Alle Horen sollen in der Kirche kurz und succinct also gebetet werden, dass die Brüder die Andacht nicht verlieren und das Studium nicht den geringsten Schaden leide" [Denifle, 191] (vgl. I. 4b).
(1.13) Die Novizen sollen bereits darauf aufmerksam gemacht werden, wie sie einst dem Studium ergeben sein müssen, so dass sie bei Tag und bei Nacht, zu Hause oder auf der Reise immer etwas läsen oder betrachten, und was sie lesen, dem Gedächtnis einprägen sollen. [Denifle, 191]
(1.14) Professformel: Der Predigerbruder verspricht Gehorsam dem Ordensgeneral und dem Lokaloberen nur an Stelle des Generals. [Denifle, 179]
(2.16) Die Provinziale möchten solche, welche voraussichtlich in kurzer Zeit geeignet zur Leitung der Studien (in den Provinzen) würden, an Studienanstalten hinsenden, wo sie mit nichts anderem beschäftigt werden sollten. [Denifle, 189]
(2.18) Die Visitatoren haben die Pflicht, hinsichtlich des Studiums und der Predigt ein wachsames Auge auf die Brüder zu richten. [Denifle, 120]
(2.23) Kein Konvent soll gegründet werden, wenn man nicht auch einen Lektor dorthin senden könne [Denifle, 190]
(Hier sind zwei Abschnitte 'De magistro studentium' und 'De dispensatione studentium' enthalten, in denen das Officium des Magister studentium dargelegt wird.) [Denifle, 192]
(2.27) Es ist den Brüdern strengstens untersagt, die Cura monialium an sich zu bringen. Weiterhin ist es für die Zukunft verboten, solche Kirchen anzunehmen, mit denen eine Seelsorge verbunden ist. [Denifle, S. 180]
(2.28) Das Studium heidnischer Autoren und der Artes liberales im Allgemeinen ist verboten. [Denifle, 191]
(2.29) Um des Studiums willen kann auch die Nachtruhe gestört werden [Denifle, 192]
(2.30) Niemand kann öffentlicher Lehrer werden, sofern er nicht mindestens vier Jahre Theologie studiert habe. [Denifle, 192]
(2.31) Diejenigen, die zum Predigtamte oder zum Studium deputiert sind, sollen mit nichts Weltlichem beschäftigt werden, damit sie ihr Amt umso besser ausüben. [Denifle, 191]
(2.36) Jede Provinz solle maximal nur drei Studenten nach Paris schicken. [Denifle, 189]
Die Provincia Daciae wird durch Abtrennung der skandinavischen Länder von der deutschen Provinz gebildet. [Loë, T.3]
Polen, Böhmen und Mähren werden aus der ungarischen Provinz ausgeschieden und als eigene Provincia Poloniae bestätigt. Zu Polen gehört Rußland unter Ausschluß der Ostseeprovinzen, ferner Galizien, Schlesien, Posen, Ost- und Westpreußen und Teile von Brandenburg und Pommern. [Loë, T.3]

1236 - Paris
(42) Für den Prediger kann das Studium der Landessprachen nützlich sein. [Oelsner, 414]
Bei der Emendation von Bibeln sei ein Correctorium oder Correctiones Bibliae zu verwenden (s. Hamel).
Aus diesem Jahr stammen die "ältesten Konstitutionen".

[1238 - Bologna] (Das Generalkapitel fand 1239 in Paris statt).
"Raymund Peñafort", in diesem Zeitraum "General des Ordens, gründete Studienhäuser für orientalische Sprachen zu Barcelona und Tunis." [Filthaut, 6]

1240 - Bologna
Dem Bruder Bartolomeo wird seine Bibel entzogen und zu einer Buße verurteilt, weil er sie auf unrechtmäßige Weise erworben hat. [Hamel, 135]
Raimund von Peñafort wird von seinem Amt als Ordensmeister absolviert

1241 - Paris
Johann von Wildeshausen wird zum vierten Ordensmeister gewählt

1246 - Paris
In den vier Ordensprovinzen der Provence, Lombardei, Deutschland und England soll ein Studium generale oder solemne eingerichtet werden. [Oelsner, 415]
(3) Jede Provinz erhält das Recht, drei Studenten nach Paris und je zwei nach den anderen vier Hochschulen zu senden. [Oelsner, 415]
(4) "Nach drei- bis vierjährigem Studium der Theologie war man am Ziele angelangt." [Oelsner, 421 - s. 1249,12,13; 1313,7]
(16) In Köln wird das deutsche Studium generale eingerichtet. [Oelsner, 415]

1248 - Paris
In Köln wird endgültig ein Generalstudium eingerichtet. Albertus Magnus wird zu seinem Leiter gewählt. [Häfele, 5]

1249 - Trier
Es wird beantragt (Inchoamus s. Allgemein), u.a. den Passus Distinctio I. 14f: "Nullus recipiatur infra xviii annos" (Keiner soll unter 18 Jahren aufgenommen werden) ersatzlos zu streichen: "Item hanc. In capitulo de recipiendis illud. nullus recipiatur in canonicum vel conversum. etc. usque ad illud. nullus recipiatur infra · xviii · annos. deleatur totum. et dicatur sic. nullus recipiatur in fratrem clericum. nisi a priore provinciali. vel ab eo cui super hoc dederit licenciam specialem. vel a priore conventuali cum consensu tocius vel maioris partis capituli. conversum autem non recipiat prior provincialis nec aliqius de eius licencia. nisi de consensu conventus. ubi fuerit induendus. nec conventus aliquis recipiat conversum sine licencia prioris provincialis." [Reichert, MOPH 3, S. 44]

1250 - London
(Approbamus - s. Allgemein). Der Antrag von 1249, u.a. den Passus I. 14f zu streichen, wird bestätigt. [Reichert, MOPH 3, S. 50]

1251 - Metz (vgl. 1265)
(Confirmamus - s. Allgemein). Der Antrag von 1249, bestätigt 1250, u.a. den Passus I. 14f ersatzlos zu streichen, wird endgültig bestätigt. [Reichert, MOPH 3, S. 55]

1254 - Buda
"Jede Ordensprovinz sollte ihre eigene Ordensuniversität haben. (..) Das Studium beginnt nach einem einjährigen Noviziat mit einem zweijährigen vorbereitenden Kursus in der Philosophie; ihm folgt der Hauptkursus mit dem Zentrum der Theologie, der sechs Jahre dauert. Nach Absolvierung dieses Kurses wird der Kandidat zum Lektoratsexamen zugelassen, hat sich dann als Ordenslektor Jahre lang praktisch zu bewähren, wird Magister studentium, Baccalaurius, Regens studiorum und endlich Magister." [Kappes, 998]

1258 - Toulouse
(29) Die Vorlesungen sollen im Oktober, spätestens am 3. November, beginnen und bis zum 24. oder spätestens 29. Juni dauern. [Oelsner, 420 - so 1305,15; 1321]
Im Fall des Ablebens des Ordensgenerals haben die drei ältesten Mitglieder des Wahlkapitels das Recht, einen zum Provinzial Gewählten zu bestätigen und in sein Amt einzuführen. [Koch, S. 261]

1259 - Valenciennes (Flandern)
In den Büchern der Heiden und Philosophen sollen die Studenten nicht studieren, allerdings vorübergehend Einblick nehmen. Die weltlichen Fächer sollen sie auch nicht studieren, noch die sogenannten freien Künste, sondern nur die theologischen Werke sollen von den jungen wie von den anderen Ordensgliedern gelesen werden. Wir bestimmen aber, daß jede Provinz ihre zum Studium bestimmten Brüder wenigstens drei Bücher Theologie studieren und vorzugsweise die Geschichten und Sentenzen nach Text und Glossen gut betreiben läßt. [Wühr, S. 122]
(12) In Barcelona wird ein Studium arabicum eingerichtet. Jeder Interessierte soll sich beim Ordensmeister melden. [Oelsner, 414]
(23) "Müßiggang sei ein Feind der Seele." [Oelsner, 420]
(24) Die Studenten sollen von störenden Beschäftigungen verschont bleiben. [Oelsner, 417]
(31) Faulen Studenten soll eine andere Tätigkeit (Humbertus zählt 46 Ämter im Klosterleben) zugewiesen werden. [Oelsner, 419 - so 1274,22; 1305,15]
(32) Die Visitatoren sollen darüber achten, daß die Prioren ausreichend Lehrkräfte zur Verfügung stellten, den Müßiggang der Studenten zu verhindern. [Oelsner, 420 - so 1265,14]
Strenge Klausur für die Frauenklöster. [Rüther, LdM VII, Sp. 2162]

Übersetzung der Absätze
der Acta Capituli Generali von 1259
die Ausbildung betreffend
 von Edmund Tandetzki (1)

(7) Ebenso (bestätigen wir) diese (Verordnung) im Abschnitt über die Studenten, wo gesagt wird, keiner aber soll öffentlicher Doktor werden. Was folgt, soll gestrichen werden, außer: wenn er nicht wenigstens vier Jahre hindurch die Theologie gehört hat. Und es soll folgendermaßen heißen: Keiner soll öffentlicher Doktor werden noch disputieren usw. Und dieses hat der 2. Abschnitt.
(33) Wir schließen uns dem Prior der Provinz Spanien an, daß er selbst ein Studium zur Erlernung der arabischen Sprache beim Konvent von Barcelona einrichten soll, dort (selbst) oder anderswo. Und ebendort bringe er einige Brüder unter, von denen man hoffe, daß sie aus einem Studium solcher Art Nutzen bringen können für das Heil der Seelen. Wer auch immer aber und aus welcher Provinz auch immer die arabische Sprache lernen will, der soll dies dem Meister schreiben.
(38) Ebenso soll in Paris weder die Erlaubnis erbeten werden, in Theologie zu lesen, noch das Lizenziat beginnen oder das Lesen nachlassen außer auf Beschluß des Meisters, wenn er sich in der Provinz Frankreich befindet, oder auf Beschluß des Priors der Provinz Frankreich, wenn der Meister sich nicht in Frankreich aufhält.
(39) Zur Förderung des Studiums ordnen wir an, daß die Lektoren nicht mit Pflichten und Aufgaben beschäftigt werden, von welchen sie von den Vorlesungen abgehalten werden.
(40) Ebenso daß die Prioren der Provinzen sorgfältig Nachforschungen anstellen hinsichtlich zum Studium geeigneter junger Männer, die in kurzer Zeit Fortschritte machen können, und (daß sie) diese im Studium fördern.
(41) Ebenso daß eine solche Nachforschung jährlich durch die Visitatoren in den einzelnen Conventen stattfinde und (darüber) dem Provinzkapitel berichtet werde.
(42) Ebenso daß zum Generalstudium des Ordens nur Brüder geschickt werden, die wohl gesittet und geeignet sind, um Fortschritte zu machen.
(43) Ebenso daß, wenn es in einer Provinz nicht in jedem Konvent Lektoren geben kann, wenigstens dafür gesorgt wird, daß insbesondere die jüngeren Brüder nicht immer in diesen Konventen bleiben, sondern an Orte geschickt werden, wo es Lektoren gibt.
(44) Ebenso daß, wenn nicht ausreichend (geeignete) Lektoren gefunden werden können, um öffentlich zu lesen, für irgendwelche gesorgt werde, die private oder auch historische Lesungen halten, die summa de casibus (?) lesen oder irgendetwas dieser Art, damit die Brüder nicht müßig sind.
(45) Ebenso daß man die jüngeren, zum Studium geeigneten Brüder von Botendiensten und anderen Beschäftigungen verschont, damit sie nicht vom Studium abgehalten werden.
(46) Ebenso daß man in den Provinzen, die keines besitzen, ein studium artium oder auch mehrere einrichte, wo die Jüngeren erzogen werden.
(47) Ebenso daß man die Brüder, die den Schulen fernbleiben, hart bestrafe.
(48) Ebenso daß sie (die Schüler) während der Vorlesungszeit weder mit Meßfeiern oder anderem dieser Art beschäftigt werden, noch in die Stadt gehen sollen außer in großer Notlage.
(49) Ebenso daß die Prioren zu den Schulen gehen so wie die anderen Brüder, wenn sie es angemessen tun können.
(50) Ebenso daß die freien Lektoren zu den Schulen gehen, besonders zu den Disputationen.
(51) Ebenso daß nur diejenigen Lektoren, Prediger oder Beichtväter werden, die derart hinreichend (geeignet) sind, daß sie ohne bemerkbare Gefahr ihre jeweiligen Pflichten ausüben können
(52) Ebenso daß die Prioren und Visitatoren und die Meister der Studenten aufgefordert werden, sorgfältig nachzuforschen, wie die Brüder und besonders die jungen neben dem Studium beschäftigt werden und beim Studium Fortschritte machen, und die Nachlässigen sollen sie bestrafen.
(53) Ebenso daß die Lektoren so oft wie möglich ihre Vorlesungen fortsetzen.
(54) Ebenso daß die Visitatoren jährlich sorgfältig über die Lektoren Nachforschungen anstellen und auf dem Provinzkapitel berichten, wie viel sie (die Lektoren) in dem Jahr gelesen, wie oft sie disputiert und abgeschlossen haben, wie viele Convente in ihrem Visitationsbereich keine Lektoren besitzen und was sie (die Visitatoren) daneben noch vorgefunden haben., und daß die Prioren und Diffinitoren später die bemerkbaren Mängel, die daneben vorgefunden wurden, dem Generalkapitel berichten.
(55) Ebenso daß in den einzelnen Provinzen jährlich auf jedem Provinzkapitel geregelt werde, wie man sich um die Studenten kümmern solle, die zu welchem Generalstudium auch immer in die jeweilige Provinz geschickt worden seien.
(56) Ebenso daß die Visitatoren sorgfältig nachforschen, wie man sich um die Studenten kümmert, und die bemerkbaren Mängel dem Provinzialkapitel berichten, durch welches ein wirksames Heilmittel vorgebracht werde.
(57) Ebenso sorge man dafür, daß jeder Lektor, der ein übliches Studium abhält, einen Baccalaureus (d.h. einen Bruder, der das Baccalaureat abgeschlossen hat) habe, der unter ihm lese.
(58) Ebenso daß die Brüder die Bücher in die Schulen mitbringen, die in den Schulen gelesen werden, wenn sie sie besitzen, keine anderen.
(59) Ebenso daß in jedem Konvent, in dem es einen Lektor gibt, ein Bruder eingesetzt werde, der sorgfältig (den Stoff) wiederhole, wenn es nur im Convent einen ausreichend (geeigneten) gibt.
(60) Ebenso daß in jeder Woche Wiederholungen über den Stoff stattfinden, wo dies angemessen beobachtet werden kann.
(61) Ebenso daß es viele Convente in vielen Provinzen gibt, die keine Lektoren haben, befehle der Meister allen Visitatoren dieses Jahres, daß sie selbst, wo auch immer sie irgendwelche freien Lektoren oder andere finden, die lesen können, sie diese im Namen des Meisters veranlassen, selbst die Notlage des Ordens zu wahrzunehmen und sich bereit zu erklären, in irgendwelchen Provinzen, die keine Lektoren besitzen, zwei oder drei Jahre lang zur Vergebung all ihrer Sünden Lesungen zu halten. Und wenn sie welche gefunden haben, die sich dazu anbieten, sollen die Brüder wie auch die Visitatoren dies unverzüglich dem Meister anzeigen.

(1). Diese Übersetzung des von Benedict M. Reichert [Reichert, MOPH 3, S. 95-100] edierten Dokuments stellte mir freundlicherweise Edmund Tandetzki , Lateinlehrer und Stadtführer in Köln zur Verfügung, dem dafür an dieser Stelle noch einmal herzlichst gedankt sei. Die zum besseren Verständnis eingefügten Anmerkungen sind in (und tiefer) gesetzt.

1261 - Barcelona
(21) Der Prior von England wird abgesetzt, weil er Auswärtigen die Aufnahme in Oxford verweigerte. [Oelsner, 415]
Dem Provinzialprior der Teutonia wird aufgetragen, für die Einführung der jungen Studenten in die rationale Philosophie (Studium artium) Sorge zu tragen und dafür zwei oder mehr Studia in geeigneten Konventen einzurichten. [Reichert, MOPH 3, S. 109, 25-29]
Die Einrichtung des Konventes in Speyer wird genehmigt. Kühl

1263 - London
Humbert von Romans, der fünfte Ordensmeister, wird von seinem Amt absolviert.

1264 - Paris
(15) Für die Wahl des Lehrers sind Charakter, Gelehrsamkeit und Lehrmethode entscheidend. [Oelsner, 420]

1265 - Montpellier
"Item. Nullus infra · xv · annum completum. recipiatur ad ordinem. sine prioris provincialis licencia speciali." [Reichert, MOPH 3, S. 129]
(8) Der Ordenseintritt kann frühestens mit 15 Jahren erfolgen (vgl. 1249). [Oelsner, 418; Häfele, 9] (Gemeint ist der Profess nach dem einjährigen Noviziat, d. h. der Novize tritt im Alter von 14 Jahren in den Orden ein).
(Es handelt sich hierbei um eine "admonicio", eine "Erinnerung" oder - wenn man so will - "Ausführungsvorschrift" und nicht um eine Änderung oder Ergänzung der Satzung. Die Gültigkeitsdauer dieser "Erinnerungen" war bereits im 13. Jh. im Orden strittig. In diesem Fall scheint es aber sogar so gewesen zu sein, dass Kinder unter 14 Jahren aufgenommen worden waren).

1269 - Paris
Die deutsche Provinz soll geteilt werden. [Loë, T.3]. (S. 1289, 1296, 1297, 1301, 1303)

1271 - Montpellier
(8) Die Studenten sollen weniger Philosophie, aber desto eifriger Theologie treiben. [Oelsner, 413]

1272 - Firenze
(3) In Barcelona und Bologna werden Generalstudien eingerichtet. [Oelsner, 415]

1273 - Pest
(7.10) Ungezügeltes Betragen wird mit Ausstoß aus der Schule geahndet. [Oelsner, 419 - so 1319]
(17) Alle Schriften über die Alchemie sollen binnen acht Tagen verbrannt, die Ungehorsamen aber mit Gefängnis und Excommunikation bestraft werden. [Oelsner, 413 - s. 1287,6; 1313,10; 1323]

1274 - Lyon
(10) Gesellige Zusammenkünfte der Studierenden und gemeinsame Festessen (symbolisationes) werden verboten; nur Landsleute dürfen zusammentreten, wenn es der Besprechung der Studienangelegenheiten gilt. [Oelsner, 419 - so 1279,15; 1314,4; 1315,20]

1275 - Bologna
Die größeren Provinzen sollen die Klöster der einzelnen Landesteile in besondere Verbände, nationes genannt, zusammenfassen. Der Vicarius Nationis soll der unmittelbare Vertreter des Provinzials sein. Er soll die gleichen Vollmachten wie dieser haben; nur Einsetzung und Absetzung der Prioren und Lektoren bleiben dem Provinzial vorbehalten. Die Nationen stehen also im selben Verhältnis zum Provinzial, wie die Provinzen zum General. [Loë, T.6]

1276 - Pisa
"Das Studium der heiligen Wissenschaft muß unser Orden so sehr als möglich pflegen. Die Prioren, Lektoren und die übrigen Brüder sollen daher auf den Fortschritt im Studium, welcher die Erhöhung des Ordens zur Folge hat, eifrig bedacht sein und diejenigen, welche hierin nachlässig befunden werden, durch die Prioren, Provinziale, Vicare und Visitatoren ernstlich bestraft werden. Auch mögen die Prioren und Visitatoren und die Studienmeister besorgt sein, eifrig zu erforschen, wie die Brüder und besonders die Jünglinge bezüglich des Studiums beschäftigt sind und welche Fortschritte sie in demselben machen." [Schieler, 18]

1278 - Mailand
(5) Das Studium der freien Künste soll die Studenten nicht vom theologischen Studium abziehen. [Oelsner, 413]
[zu Thomas] Zwei Mitglieder werden nach England geschickt, um dort Mitbrüder zu bestrafen, die zur Unehre des Ordens die Schriften des Thomas herabgesetzt hätten. Die Emissäre bekamen Vollmacht, solche Antithomisten ihres Amtes zu entheben und aus der Provinz zu entfernen. [Flasch, 38] [weiter 1286]

1279 - Paris
(2) "Der Orden erwartete von der Pflege der Studien seinen Aufschwung ebenso wie bei dem Verfall derselben auch seinen Verfall." [Oelsner, 411 s. 1328, 1333, 1335]
(3) Talentierte und oder strebsame Studenten sollen gefördert; bei untalentierten oder bei Mangel an gutem Willen soll "gesiebt" werden. [Oelsner, 418]

1280 - Oxford
(12) Bei den Disputationen sollen vorzugsweise theologische und moralische, nicht Fragen der Philosophie oder der Neugier angeregt werden. [Oelsner, 413]

1282 - Wien
(8) Zwischen Einheimischen und Fremden soll kein Unterschied gemacht werden. [Oelsner, 417 - so 1303,25; 1315,8]

1283 - Montpellier
Das Generalkapitel ermahnte die Prioren, die Unterweisung der jungen Mitglieder auch nach der Profess nicht zu vernachlässigen und sie in der Liturgie und im Ordensleben zu unterrichten, ehe sie sie zur Erlernung der Artes ausschicken. [Koch, S. 259]

1286 - Paris
[zu Thomas] Die Verbindlichkeit des Thomismus für die Ordensmitglieder wird erhöht: Sie sollten die Lehre des Thomas verbreiten, sosehr sie könnten, und sie sollten ihn gegen Angriffe verteidigen. Wer ihn kritisiere, sei ipso facto von allen Ämtern suspendiert, sei er Magister oder Bakkalar, Lektor oder Prior. Selbst wenn die oberste Ordensleitung solche Abweichler wieder in ihre Ämter einsetze, seien sie zu bestrafen. [Flasch, 38] [s. 1278 - 1309]

1287 - Bordeaux
(Aufgrund von Studentenunruhen) in Paris werden die Schuldigen in ihre Provinzen zurückgesandt. [Oelsner, 419]

1289 - Trier
(3) Bei Aufteilung einer Provinz sollte jede Teilprovinz zwei Studenten nach Paris und je einen zu den anderen Hochschulen senden. [Oelsner, 416 - so 1296,1 - s. 1301,1-3]
Es wird beschlossen, die Provinz Teutonia aufzuteilen. [Schieler, 6] (S. 1269, 1296, 1297, 1301, 1303)

1291 - Palencia
(17) Ein spanischer Konvent (nicht Barcelona) soll für Unterricht in arabischer und hebräischer Sprache sorgen. [Oelsner, 414]

1292 - Rom
(2) Die Klöster mit den Lehranstalten sollen es nicht an Sorgfalt und rücksichtsvoller Behandlung der Studenten fehlen lassen. [Oelsner, 416 - so 1309,4; 1321]

1293 - Lille
(6) Es ist den Mönchen nicht gestattet, sich auf medizinische Einzelheiten der verschiedenen Krankheiten und Heilmittel einzulassen. Sollte jedoch der eine oder andere diese Kenntnisse von Hause aus mitbringen, so sei es ihm mit der Erlaubnis des Prior gestattet, sie bei kranken Mitbrüdern anzuwenden, sofern sie keine Fremden sind. [Oelsner, 413 - s. 1320, 1323, 1336]

1296 - Straßburg
Die deutsche Provinz soll aufgeteilt werden. [Loë, T.3] (S. 1269, 1289, 1297, 1301, 1303)

1297 - Venedig
Die deutsche Provinz soll aufgeteilt werden. [Loë, T.3] (S. 1296)

1298 - Metz
Das gleichzeitige Ausüben der Ämter als Prior und Vikar wird untersagt. [Wehr, S. 32]
Das Fest des hl. Ludwig wird eingeführt Koch, S. 295

1300 - Marseille
Alle Konventsprioren der Teutonia werden von ihren Ämtern absolviert. [Koch, Studien, S. 259].

1301 - Köln
(1-3) Die Provinz Teutonia soll in Teutonia und Saxonia aufgeteilt werden. [Oelsner, 416] (S. 1269, 1289, 1296, 1297 und 1303)
Böhmen und Mähren werden als selbstständige Provincia Boemiae von der polnischen Provinz abgetrennt. [Loë, T.3]

1302 - Bologna
(5) Der Verkehr mit Frauen wird aufs strengste untersagt. [Oelsner, 419 - so 1315,13,14]
Alle außerhalb der Heimatprovinzen befindlichen Brüder sollen in eben diese zurückkehren. [Reffke, S. 8]

1303 - Besançon
(26) Ein Generalstudium soll in Neapel eingerichtet werden. [Oelsner, 415]
(24) Der Konvent soll Kerzen für das Studium in den Winternächten bereitstellen. [Oelsner, 417]
Die Provinz Teutonia wird in Teutonia und Saxonia aufgeteilt. [Schieler, 6] (S. 1269, 1289, 1296, 1297, 1301)
(In Deutschland existieren 49 Mönchs- und 64 Nonnenklöster. [Schieler, 6] - Anm.: Mit Deutschland kann hier nur die Saxonia gemeint sein, die allerdings zu dieser Zeit nur 47 Konvente aufwies. Hinzu kommen die 32 Klöster der Teutonia, so daß insgesamt 79 Männerklöster gezählt werden können.)

1304 - Toulouse
(4) Auch unter ungünstigen Vermögensverhältnissen muß für die Bedürfnisse der Studenten gesorgt werden. [Oelsner, 416 - so 1305,9; 1306,10,15]

1305 - Genua
(13) "Vom Cursor, der den Bibeltext oder die Sentenzen cursorisch las, bis zur höchsten akademischen Würde, dem Magisterium und der Vorstufe desselben, dem Baccalaureat, gab es, dem Studiengange entsprechende, Lektoren der freien Künste, der Naturalien und der Sentenzen. Jede höhere Stufe setzte höhere Studien und eine besondere Prüfung voraus." [Oelsner, 420 - so auch 1315,19; 1325]
(15) "Das Studium der Logicalia solle 2-3, das der Naturalia 2, die sententiae 2 und das theologische Hauptstudium 3-4 Jahre dauern." [Oelsner, 414 - s. 1325, 1326, 1328 - vgl. Acta n. 1, not. 1]
(17) Ungarn, Polen und Barcelona erhalten Generalstudien. [Oelsner, 415]
Ein Protest gegen die Teilung der deutschen Provinz in Teutonia und Saxonia bleibt ohne Folgen. [Loë, T.3]

1306 - Paris
(6) Um ihrer wissenschaftlichen Studien willen dürfen sich die Studenten nicht ohne einen dringenden Grund und nur mit der Erlaubnis des Priors aus dem Kloster entfernen. [Oelsner, 419]
Es wird über Unordnung in den deutschen Provinzen geklagt und den Provinzialprioren der Saxonia (Meister Eckhart) und Teutonia (Egno de Stoffen) eine Buße auferlegt (Vgl. Koch, S. 267). [Reffke, S. 8]

1308 - Padua
(14) Das Lesen der Bibel ist von eminenter Wichtigkeit. [Oelsner, 415 - s. 1309,1; 1311,14; 1312,2]
(16) Es wird festgestellt, daß das Gedeihen des Studiums von den Büchern abhängt. [Oelsner, 416]

1309 - Zaragoza
[zu Thomas] "Nach 1309 reißt die Reihe der Strafandrohungen nicht mehr ab: Die Ordensprofessoren sollen nach der Lehre des Thomas unterrichten, heißt es, sie sollen die Studenten zum Studium der Werke des Thomas anleiten. Wer dagegen verstoße, sei exemplarisch zu bestrafen. Im selben Jahr wurde beschlossen, Dominikaner dürften keine theologischen Bücher verkaufen. Ausnahmen seien bei der Rückkehr vom Studienort in die Provinzen möglich, aber auch dann dürften sie auf keinen Fall die Bibel und die Werke des Thomas versetzen. (..) Thomas rückt als einziger Autor an die Seite von Gottes Wort, als bringe er dessen definitive Auslegung." [Flasch, 38 f.] [s. 1286 - 1313]

1310 - Piacenza
(22) In einigen Provinzen sollen hebräische, arabische und griechische Studien eingerichtet werden, wobei zu jedem derselben sämtliche Provinzen je einen Studenten schicken sollen. [Oelsner, 414]
Wahrscheinlich legt Meister Eckhart einen Bericht über seine Tätigkeit in Böhmen vor.
Die Provinz Saxonia erhält die Erlaubnis, drei Konvente zu gründen (s. Acta n. 30)

1313 - Metz
(8) Die Lehre des Thomas von Aquin wird zur Grundlage der theologischen Ergebnisse erklärt. Der Lektor der Theologie, der Aussagen desselben in Frage stellt, muß auch in der Lage sein, sie zu widerlegen. Kann er das nicht, so wird er seines Amtes enthoben. [Oelsner, 424 - s. 1315,5]
[zu Thomas] "Die Lehre des Thomas sei die gesundere und allgemeinere, sanior et communior, und der Dominikanerorden sei besonders verpflichtet, sie zu vertreten. Deswegen müsse jedes seiner Mitglieder sich bei Vorlesungen und Disputationen an sie halten. Es sei nicht erlaubt, das Gegenteil dessen zu lehren, was allgemein als die Ansicht des Thomas gilt. (..) Es ist nicht erlaubt, eine Privatansicht, eine singularis opinio, vorzutragen oder gar gegen die allgemeine Ansicht der Professoren zu behaupten, contra communem doctorum sentenciam. Dies gelte für alles, was den Glauben und die Sitten angehe, es sei denn, man erwähne diese anderen Ansichten nur zum Zweck der Widerlegung. Die Ordensoberen seien gehalten, in dieser Frage Untersuchungen anzustellen, und wer gegen die Vorschrift verstoße, sei aus dem Amt zu entfernen. Noch strenger solle bestraft werden, wer durch solche abweichenden Ansichten einen Skandal ausgelöst hat. Überhaupt sollen die Lektoren sich mehr an die Bibel halten; bei der Auslegung der Sentenzen des Petrus Lombardus seien jeweils mindestens drei oder vier Artikel des Thomas mitzubehandeln. Niemand dürfe zum Studium nach Paris geschickt werden, der nicht mindestens drei Jahre lang Thomasstudien betrieben hat." [Flasch, 39] [s. 1309 - 1315]

1314 - London
(9) Der Magister studentium (in der Hierarchie angesiedelt zwischen Cursor und Lektor) soll von Ostern bis August lesen, außerdem Repetitionen (Wiederholungen) veranstalten und die Disputationen der Schüler leiten. [Oelsner, 421 - auch 1315,17]

1315 - Bologna
(6) Es sollen ihnen die besseren Klosterzellen reserviert werden und es soll für ihre Fußbekleidung gesorgt werden. [Oelsner, 417]
(8) An den Generalstudien sollen sich nichtstudierende Ordensbrüder nur in möglichst geringer Zahl aufhalten [Oelsner, 417]. Die Aufgabe des Magister studentium ist es, die Studenten zu beaufsichtigen und ihnen gegenüber als der Stellvertreter des Priors aufzutreten. [Oelsner, 421]
(9) In der Fastenzeit dürfen ihnen Erquickungen gereicht werden. [Oelsner, 417]
(11) Die Anwesenheit der Studenten bei Lesungen ist zwingend erforderlich. [Oelsner, 420]
(18) Jeder Student muß mit den nötigen Büchern versehen werden oder mit einer Summe von vier Gulden zum Ankauf derselben ausgestattet werden. [Oelsner, 416]
(21) Die Klosterbibliothek soll dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen. [Oelsner, 417 - so 1323]
Die Zahl der Studenten aus der Provinz, in der das Generalstudium liegt, soll nicht mehr als 22 oder 23 betragen. [Koch, S. 304]
[zu Thomas] "Der Studentenmeister muß dem Ordensoberen melden, ob die Lektoren etwas gegen die Lehre des Thomas vortragen. Schlimm ist schon, wenn sie Gegengründe nennen, ohne sie zu widerlegen. Der Obere habe zu ermitteln, ob die Mitbrüder gegen die Lehre des Thomas etwas Irrtümliches, etwas Verdächtiges oder auch nur dem Irrtum Nahekommendes gesagt haben. (..) Anzuzeigen seien Verstöße gegen die doctrina communis des Thomas oder gegen die allgemeinen Ansichten der Kirche, communes opiniones ecclesiae. (..) Die Anzeigepflicht wird ausgeweitet: alle, die dazu geeignet sind, müssen abweichende Dozenten denunzieren. (..) Alle Schriften des Thomas müssen in allen Generalstudien greifbar sein." [Flasch, 40] [s. 1313 - 1316]

1316 - Montpellier
[zu Thomas] "Das Generalkapitel .. schärft die Pflicht zur Bücherzensur ein. Bücher, die von der allgemeinen und heilbringenden Lehre wegführen, .., und die den einfachen Menschen (simplicibus) Anlaß zum Irrtum geben könnten, seien der Ordensleitung anzuzeigen." [Flasch, 40] [s. 1315 - 1320]

1317 - Pamplona
Nur wer zu bestimmten Hoffnungen berechtigt, soll zum Studium zugelassen werden. [Oelsner, 419]

1320 - Rouen
[zu Thomas] In diesem Jahr "verstärkte sich die Hoffnung, Thomas von Aquino werde bald heiliggesprochen. Das kostete Geld, doch es erhöhte das Prestige des Ordenslehrers. Das Generalkapitel .. forderte von jedem Provinzial, zur nächsten Generalversammlung für jeden Ordensbruder einen Gulden mitzubringen." [Flasch, 40 f.] [s. 1316 - 1329]

1321 - Florenz
Der Lehrer lasse sich nicht Magister oder Lektor nennen, sondern nur Bruder. [Oelsner, 423]

1325 - Venedig
Nur wer zum Lehramt geeignet erscheint, soll zu einem Studium generale geschickt werden. [Oelsner, 415]
Vor dem 3. Jahr nach Eintritt in den Orden soll man nicht zum Studium artium zugelassen werden. [Oelsner, 418 so auch 1326]
Für das Studium der Logik (Studium artium) werden drei Jahre festgelegt. [Häfele, 36]
(Aufgrund von Studentenunruhen in Straßburg werden die Schuldigen in ihre Provinzen zurückgesandt. [Oelsner, 419])

1329 - Sisteron
[zu Thomas] "Nach der Heiligsprechung des Thomas 1323 gibt es kein Halten mehr. 1329 - es ist das Jahr der päpstlichen Verurteilung Eckharts - erklärt das Generalkapitel der Dominikaner: Da die Lehre des heiligen Thomas gut ist für die ganze Welt und dem Orden Ehre einbringt (cum doctrina sancti Thome toti mundo sit utilis et ordini honorabilis), ordnen wir an, alle Theologiestudenten in ihr gründlich auszubilden; die Lektoren sollen diese Lehre herausgehoben behandeln und ihre Ergebnisse sich zu eigen machen. Wenn sie Gründe gegen sie anführen, müssen sie diese Einwände auflösen und gegenteilige Positionen widerlegen (annullare). Wer zuwiderhandelt, verliert seinen Posten." [Flasch, 41] [s. 1320 - 1278]

1330 - Maastricht
Heinrich Seuse wird wegen seines Eintretens für Meister Eckhart in seinem Büchlein der Wahrheit der Häresie verdächtigt und gemaßregelt.
Der Ordensmeister Barnabas von Vercelli schliesst mit der freien Reichsstadt Dortmund einen Vertrag, nach dem 20 Ordensbrüder nach mehrfacher Vertreibung endgültig den während des Provinzialats Meister Eckharts gegründeten Konvent in der Stadt beziehen können. [Koch, S. 278]

1331 - Vitoria
Heinrich de Cigno wird von seinem Amt als Provinzial der Teutonia entbunden. [Hillenbrand, Kurie, S. 514]

1335 - London
"Unser Orden blüht seit seinem Beginn durch die hervorragenden Leistungen in der Wissenschaft." [Oelsner, 411]
Jede Provinz soll min. zwei Studien für jeweils die Künste, Philosophie und Theologie einrichten. Niemand soll zum Generalstudium zugelassen werden, der nicht vorher die Provinzialstudien durchgemacht und min. 2 Jahre auf einem Particularstudium der Theologie gewesen war. [Oelsner, 416 - so 1315,10,18; 1325]
Wer sich an Lesetagen häufige Versäumnisse zu Schulden kommen läßt, läuft Gefahr, seines Amtes enthoben zu werden. [Oelsner, 420 - so auch 1337, 1339]

1340 - Mailand
"Das Feuer der Jugend mache die jungen Leute zum Bösen geneigt, wenn man es durch Strenge nicht zähme; wer als Jüngling verderbt sei, lasse von seinem schlechten Pfade, auch wenn er älter werde, nicht ab." [Oelsner, 419]

1386-99
"Jeder einzelne Convent hatte sein Hausstudium, in dem vor allem die jüngeren Studenten in den Artes und in der Philosophie unterrichtet wurden. In den größeren Conventen befand sich dann das Studium theologiae; seinen Abschluß fand das Studienwesen in der Ordenshochschule zu Cöln. Begabtere junge Studenten wurden zur weiteren Ausbildung sei es in der Philosophie oder Theologie in Klöster fremder Provinzen geschickt, dahin, wo eben zur Zeit ein tüchtiger Dozent in dem betreffenden Fache zu finden war." [Reichert, 81]
"Damals galt aber als Regel, daß die Knaben, welche Talent mit Lust und Liebe zum Studium vereinigten, mit dem siebenten Lebensjahre in die Schule aufgenommen wurden. Nider selbst, der die Erziehung und Unterricht nach Septennien abtheilt, lehrt in einer Predigt, daß mit dem zweiten Septennium der Unterricht in der Schule beginnen soll, nachdem die Kinder während des ersten Septenniums im elterlichen Hause von Vater und Mutter im Gebete und den Anfangsgründen des christlichen Glaubens unterrichtet worden." [Schieler, 3]
"Als Klosterschüler nahm er in einer besonderen Chorkleidung an den gottesdienstlichen Gesängen teil. Das Psalterium war meistens eines der ersten Bücher, welche man dem Knaben in die Hände gab." [Schieler, 5]

um 1400
"Das Noviziat dauerte nach den Ordenssatzungen ein Jahr." [Schieler, 14]
"Nider wird bei seiner Professablegung (Ordensgelübde) ungefähr 17 oder 18 Jahre alt gewesen sein; dies war das gewöhnliche Alter für die Aufnahme in den Orden. - Anm. 1: Vor Ablauf des 16. Lebensjahres sollte niemand Profess ablegen. Vor dem 14. Jahre sollten keine jungen Leute aufgenommen werden. - Während des Noviziates durften keine Studien betrieben werden; in dieser Zeit galt es vielmehr, die Regeln und Gebräuche des Ordens genau kennen zu lernen und an die Be(ob)achtung derselben sich zu gewöhnen. (..) Vollendet wurde das Noviziat durch das heilige Sakrament der Firmung ("die heiligen Weihen") und die niederen Weihen ("die Minores"). Danach durfte er seine Studien wieder aufnehmen." [Schieler, 16]
"Nach einer Vorschrift der Constitutionen sollten die jungen Predigerbrüder (...) neun volle Jahre den philosophischen und theologischen Studien mit Eifer obliegen, um sich auf das spätere öffentliche Wirken gehörig vorzubereiten." [Schieler, 17]
(Nieder geht nach Wien, wo er neben dem Studium an der Universität auch die Lesungen im Kloster der Dominikaner hört:)
"Täglich fanden in dem Hausstudium Konferenzen über die vorgetragenen Themata und Repetitionen, an den Samstagen Examina vor dem Studienmeister statt. Außerdem wurden in dem Convente jeden Monat einmal solenne (?) Disputationen der Philosophen und Theologen gehalten, zu welchen auch Gäste eingeladen wurden." [Schieler, 19]

Literatur

Heinrich Denifle, Die Constitutionen des Prediger-Ordens vom Jahre 1228 [Denifle].
Kurt Flasch, Meister Eckhart [Flasch, Geburt]
Ephrem Filthaut, Roland von Cremona O. P. [Filthaut].
Gallus M. Häfele, Franz von Retz, Tyrolia Innsbruck u.a. 1918
Kappes, Encyklopädisches Handbuch der Pädagogik, 2. Bd., 1904 zum Stichwort: Dominikaner.
Paulus von Loë, Statistisches ... [Loë, Teutonia] und [Loë, Saxonia].
Gert Melville, Die Rechtsordnung der Dominikaner in der Spanne von constituciones und admoniciones. Ein Beitrag zum Vergleich mittelalterlicher Ordensverfassungen, in: Richard H. Helmholz; Paul Mikat; Jörg Müller; Michael Stolleis (Hgg.), Grundlagen des Rechts. Festschrift für Peter Landau zum 65. Geburtstag (Rechts- und Staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft Neue Folge 91), Paderborn 2000, S. 579-604
Ludwig Oelsner, Über die Pflege der Studien bei den Dominikanern [Oelsner].
Bendikt Maria Reichert, Zur Geschichte der deutschen Dominikaner [Reichert, Geschichte].
Kaspar Fr. Schieler, Magister Johannes Nieder [Schieler].

  Wes Geistes Kind Schieler war, zeigt allein das folgende Zitat: "Wo eine Sekte auftauchte, da sind sie [= die Dominikaner] da, um mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln der göttlichen Gnade, des Geistes und des Beispiels dieselben a u s z u r o t t e n [Sperrung von mir] und die Reinheit des Glaubens zu erhalten" (S. 8).

1 Auszüge aus den Akten der Generalkapitel der Predigerbrüder. Die Angaben in [] verweisen auf den Autor und den von ihm angegebenen Paragraphen.
  Seit 2002 sind die "Constitutiones et acta Capitulorum Generalium Ordinis Fratrum Praedicatorum" (1232-2001) auch auf CD-ROM erhältlich.